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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

Ziel<br />

• Die Rehabilitationsträger wirken im Rahmen der einheitliche Praxis von Rehabilitation<br />

und Teilhabe unter Berücksichtigung der Regelungen der Zuständigkeit und der<br />

Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen in den für den jeweiligen Träger<br />

geltenden Leistungsgesetzen mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammen.<br />

4.2 Ambulante medizinische Versorgung<br />

4.2.1 Hausärzte<br />

Der Hausarzt - das heißt ein Facharzt für Allgemeinmedizin, ein Facharzt für Innere und<br />

Allgemeinmedizin, ein hausärztlich niedergelassener Facharzt für Innere Medizin oder ein<br />

so genannter praktischer Arzt - ist häufig erster Ansprechpartner für Menschen mit<br />

psychischen Störungen. Er ist in der Regel mit den familiären und sozialen Verhältnissen<br />

der Patienten vertraut und genießt deren Vertrauen. Damit ist er ganz besonders auch die<br />

Bezugsperson für diejenigen Betroffenen, die - zum Beispiel aufgrund einer Angst vor<br />

Stigmatisierung oder anderer kritischer Einstellungen - nicht den Weg zum<br />

niedergelassenen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Facharzt suchen.<br />

Dem Hausarzt obliegen damit die wichtigen Aufgaben der Früherkennung und der<br />

Erstdiagnostik. Zudem muss er, die Grenzen eigener Behandlungsmöglichkeiten<br />

erkennend, die weiteren psychiatrischen und psychotherapeutischen Hilfen einleiten und<br />

gegebenenfalls koordinieren.<br />

In einigen sächsischen Regionen besteht die Gefahr, dass aufgrund einer rückläufigen<br />

Anzahl der Hausarztpraxen die Versorgung nicht mehr ausreichend ist.<br />

Ziele<br />

• Ein umfassendes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist flächendeckend<br />

sicherzustellen. Es soll die Kompetenz in den Bereichen Frühdiagnostik und<br />

Behandlungsplanung und -steuerung ebenso stärken wie das Wissen über die<br />

Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Psychopharmaka.<br />

• Die Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten ist unerlässlich.<br />

• Hausarztpraxen sollten flächendeckend in ausreichender Anzahl zur Verfügung<br />

stehen. Zur Vermeidung einer Unterversorgung stellt der Freistaat Sachsen – subsidiär<br />

zu den Maßnahmen der Selbstverwaltung – im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />

Finanzmittel zur Verfügung. Dafür wirkt er eng mit den beteiligten Krankenkassen und<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zusammen.<br />

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