Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
Ziel<br />
• Die Rehabilitationsträger wirken im Rahmen der einheitliche Praxis von Rehabilitation<br />
und Teilhabe unter Berücksichtigung der Regelungen der Zuständigkeit und der<br />
Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen in den für den jeweiligen Träger<br />
geltenden Leistungsgesetzen mit dem Gemeindepsychiatrischen Verbund zusammen.<br />
4.2 Ambulante medizinische Versorgung<br />
4.2.1 Hausärzte<br />
Der Hausarzt - das heißt ein Facharzt für Allgemeinmedizin, ein Facharzt für Innere und<br />
Allgemeinmedizin, ein hausärztlich niedergelassener Facharzt für Innere Medizin oder ein<br />
so genannter praktischer Arzt - ist häufig erster Ansprechpartner für Menschen mit<br />
psychischen Störungen. Er ist in der Regel mit den familiären und sozialen Verhältnissen<br />
der Patienten vertraut und genießt deren Vertrauen. Damit ist er ganz besonders auch die<br />
Bezugsperson für diejenigen Betroffenen, die - zum Beispiel aufgrund einer Angst vor<br />
Stigmatisierung oder anderer kritischer Einstellungen - nicht den Weg zum<br />
niedergelassenen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Facharzt suchen.<br />
Dem Hausarzt obliegen damit die wichtigen Aufgaben der Früherkennung und der<br />
Erstdiagnostik. Zudem muss er, die Grenzen eigener Behandlungsmöglichkeiten<br />
erkennend, die weiteren psychiatrischen und psychotherapeutischen Hilfen einleiten und<br />
gegebenenfalls koordinieren.<br />
In einigen sächsischen Regionen besteht die Gefahr, dass aufgrund einer rückläufigen<br />
Anzahl der Hausarztpraxen die Versorgung nicht mehr ausreichend ist.<br />
Ziele<br />
• Ein umfassendes Angebot an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist flächendeckend<br />
sicherzustellen. Es soll die Kompetenz in den Bereichen Frühdiagnostik und<br />
Behandlungsplanung und -steuerung ebenso stärken wie das Wissen über die<br />
Nebenwirkungen und Wechselwirkungen von Psychopharmaka.<br />
• Die Kooperation mit niedergelassenen Fachärzten ist unerlässlich.<br />
• Hausarztpraxen sollten flächendeckend in ausreichender Anzahl zur Verfügung<br />
stehen. Zur Vermeidung einer Unterversorgung stellt der Freistaat Sachsen – subsidiär<br />
zu den Maßnahmen der Selbstverwaltung – im Rahmen seiner Möglichkeiten<br />
Finanzmittel zur Verfügung. Dafür wirkt er eng mit den beteiligten Krankenkassen und<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zusammen.<br />
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