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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundversorgung<br />

4 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener<br />

4.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund - Vernetzung<br />

Im Kap. 1.5. wurde die Problematik der Planung und Steuerung im fragmentierten System<br />

der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung angesprochen. Sie ist geprägt durch<br />

die Notwendigkeit, die vielfältigen Behandlungs- und Hilfsangebote miteinander zu<br />

koordinieren und zu vernetzen. Wirksame personenbezogene und wohnortnahe Hilfen<br />

erfordern ein am individuellen Bedarf orientiertes und aufeinander abgestimmtes Vorgehen<br />

der verschiedenen Leistungsanbieter.<br />

Als wesentliches regionales Steuerungsfundament wird seit der Psychiatrie-Enquete die<br />

Organisationsform des Gemeindepsychiatrischen Verbundes innerhalb eines<br />

Standardversorgungsgebietes beschrieben.<br />

Dem Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> folgend sind in Übernahme der regionalen<br />

Versorgungsverantwortung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Freistaates<br />

Sachsen Gemeindepsychiatrische Verbunde etabliert. In ihnen sind die vier zentralen<br />

Funktionsbereiche der psychiatrischen Versorgung:<br />

1. Behandlung, Rehabilitation, Pflege,<br />

2. Tagesstrukturierung, Kontaktstiftung, Alltagsgestaltung,<br />

3. Arbeit und<br />

4. Wohnen<br />

mit den dazugehörigen spezifischen Einrichtungen und Diensten vertreten, wobei dem<br />

jeweiligen regionalen Bedarf noch nicht in jedem Fall vollkommen Rechnung getragen<br />

wird. Auf diesbezügliche Versorgungsdefizite wird an entsprechender Stelle im<br />

<strong>Landespsychiatrieplan</strong> differenziert eingegangen.<br />

Als Gremien zur Planung der Koordinierung und Vernetzung innerhalb der<br />

Gemeindepsychiatrischen Verbunde und zur Klärung von Kooperationsfragen zwischen<br />

den Trägern sind in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Psychosoziale<br />

Arbeitsgemeinschaften eingerichtet (vgl. § 7 SächsPsychKG). Sie beraten darüber hinaus<br />

die Landkreise und Kreisfreien Städte in Fragen der Bedarfsermittlung und der regionalen<br />

Psychiatrieplanung. Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften bestehen aus Vertretern<br />

der Leistungserbringer der regionalen psychiatrischen Versorgung, wie niedergelassene<br />

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrische Krankenhäuser und Träger<br />

der komplementären psychiatrischen Hilfen, der kommunalen Stellen, die für die Hilfen für<br />

psychisch kranke Menschen zuständig sind, wie Gesundheitsämter, Sozialämter,<br />

Jugendämter und der Angehörigen- und Betroffenenverbände. Weitere<br />

Sozialleistungsträger, wie die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit oder der<br />

Kommunale Sozialverband Sachsen, sollen bei Bedarf vertreten sein (vgl. Kap. 13). Die<br />

Organisation, Geschäfts- und Protokollführung liegt bei der zuständigen<br />

Gebietskörperschaft.<br />

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