Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundversorgung<br />
4 Grundversorgung psychisch erkrankter Erwachsener<br />
4.1 Gemeindepsychiatrischer Verbund - Vernetzung<br />
Im Kap. 1.5. wurde die Problematik der Planung und Steuerung im fragmentierten System<br />
der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung angesprochen. Sie ist geprägt durch<br />
die Notwendigkeit, die vielfältigen Behandlungs- und Hilfsangebote miteinander zu<br />
koordinieren und zu vernetzen. Wirksame personenbezogene und wohnortnahe Hilfen<br />
erfordern ein am individuellen Bedarf orientiertes und aufeinander abgestimmtes Vorgehen<br />
der verschiedenen Leistungsanbieter.<br />
Als wesentliches regionales Steuerungsfundament wird seit der Psychiatrie-Enquete die<br />
Organisationsform des Gemeindepsychiatrischen Verbundes innerhalb eines<br />
Standardversorgungsgebietes beschrieben.<br />
Dem Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> folgend sind in Übernahme der regionalen<br />
Versorgungsverantwortung in den Landkreisen und Kreisfreien Städten des Freistaates<br />
Sachsen Gemeindepsychiatrische Verbunde etabliert. In ihnen sind die vier zentralen<br />
Funktionsbereiche der psychiatrischen Versorgung:<br />
1. Behandlung, Rehabilitation, Pflege,<br />
2. Tagesstrukturierung, Kontaktstiftung, Alltagsgestaltung,<br />
3. Arbeit und<br />
4. Wohnen<br />
mit den dazugehörigen spezifischen Einrichtungen und Diensten vertreten, wobei dem<br />
jeweiligen regionalen Bedarf noch nicht in jedem Fall vollkommen Rechnung getragen<br />
wird. Auf diesbezügliche Versorgungsdefizite wird an entsprechender Stelle im<br />
<strong>Landespsychiatrieplan</strong> differenziert eingegangen.<br />
Als Gremien zur Planung der Koordinierung und Vernetzung innerhalb der<br />
Gemeindepsychiatrischen Verbunde und zur Klärung von Kooperationsfragen zwischen<br />
den Trägern sind in den Landkreisen und Kreisfreien Städten Psychosoziale<br />
Arbeitsgemeinschaften eingerichtet (vgl. § 7 SächsPsychKG). Sie beraten darüber hinaus<br />
die Landkreise und Kreisfreien Städte in Fragen der Bedarfsermittlung und der regionalen<br />
Psychiatrieplanung. Die Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften bestehen aus Vertretern<br />
der Leistungserbringer der regionalen psychiatrischen Versorgung, wie niedergelassene<br />
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrische Krankenhäuser und Träger<br />
der komplementären psychiatrischen Hilfen, der kommunalen Stellen, die für die Hilfen für<br />
psychisch kranke Menschen zuständig sind, wie Gesundheitsämter, Sozialämter,<br />
Jugendämter und der Angehörigen- und Betroffenenverbände. Weitere<br />
Sozialleistungsträger, wie die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit oder der<br />
Kommunale Sozialverband Sachsen, sollen bei Bedarf vertreten sein (vgl. Kap. 13). Die<br />
Organisation, Geschäfts- und Protokollführung liegt bei der zuständigen<br />
Gebietskörperschaft.<br />
31