Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

20.03.2014 Aufrufe

Vorwort Seit dem Erscheinen des Ersten Sächsischen Landespsychiatrieplans im Jahr 1993 sind inzwischen fast 20 Jahre vergangen. Dieser Plan stand im Zeichen des Umbaus der zur Neugründung des Freistaates Sachsen vorgefundenen psychiatrischen Landschaft. Vieles hat sich in dieser Zeit verändert. Im Jahr 1990 konzentrierten sich an acht großen Fachkrankenhäusern, den damaligen Bezirkskrankenhäusern für Psychiatrie und Neurologie, 90% der psychiatrischen Behandlungskapazitäten. Die zumeist überfüllten Einrichtungen befanden sich nahezu ausnahmslos in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen erfolgte fast ausschließlich in den sogenannten Langzeitbereichen dieser Krankenhäuser, deren Größe zuletzt bis auf 3.700 Plätze angewachsen war. Durch die ländliche Lage der Krankenhäuser und die Vernachlässigung der Langzeitbereiche wurde die Rehabilitation und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Betroffenen extrem erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Inzwischen zeigt sich ein deutlich verändertes Bild: Für die Krankenhausversorgung stehen neben den Landeskrankenhäusern über den gesamten Freistaat verteilt Abteilungen für Allgemeinpsychiatrie sowie an verschiedenen Standorten Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung. Teilstationäre Behandlungsplätze in Tageskliniken – zumeist ergänzt durch eine Institutsambulanz – schlagen eine Brücke zwischen stationärer Psychiatrie und „Außenwelt“. Parallel dazu erfolgte der Ausbau eines differenzierten Systems der komplementären psychiatrischen Versorgung. Im Bereich Wohnen stehen in über 40 Wohnstätten mehr als 1.350 Plätze zur Verfügung, die durch derzeit über 400 Plätze in Außenwohngruppen ergänzt werden. Durch die Arbeit der Sozialpsychiatrischen Dienste und Kontakt- und Beratungsstellen sowie das flächendeckend etablierte Angebot des betreuten Wohnens wird der Grundsatz ambulant vor stationär verwirklicht, so dass stationäres Wohnen erst als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Ermöglicht wurde dieser tiefgreifende Wandel einerseits durch die Etablierung einer breitgefächerten Vielfalt von Trägern, die mit viel Engagement Verantwortung auf dem Gebiet der psychiatrischen Versorgung übernommen haben. Andererseits war die finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen unverzichtbar für die Um- und Neustrukturierung des gesamten Fachgebietes Psychiatrie. So hat die Staatsregierung seit 1990 rund 500 Millionen Euro in die Sanierung der ehemaligen Großkrankenhäuser und die Neugründung von psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern investiert. Für den Aufbau der komplementären psychiatrischen Versorgung wurde eine Fördersumme von über 100 Millionen Euro ausgereicht. Zusätzlich wird die Arbeit der gemeindepsychiatrischen Verbunde jährlich mit mehr als 3 Millionen Euro unterstützt. Der Aufbau einer modernen Standards genügenden psychiatrischen Versorgungslandschaft ist damit weitestgehend abgeschlossen. Die baulichen Gegebenheiten stellen jedoch gewissermaßen erst das äußere Gerüst dar. Der vorliegende Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan gibt das Rahmenkonzept für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung für die nächsten Jahren vor.

Als Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang neben der Konsolidierung des erreichten Niveaus der komplementären psychiatrischen Versorgung vor allem die Sicherung der ambulanten fachärztlichen Betreuung und die Vernetzung der Hilfestrukturen zu sehen. Besonderes Gewicht liegt auch auf einer Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und – ein Thema, das ständig an Bedeutung zunimmt – auf der bedarfsgerechten Behandlung und Versorgung älterer psychisch kranker Menschen. Der im letzten Jahrzehnt begonnene Paradigmenwechsel vom institutionszentrierten zum personenzentrierten Ansatz ist auf der Grundlage einer noch verbindlicheren Verzahnung der Hilfsangebote über die Grenzen der Leistungserbringer und die Zuständigkeiten der Leistungsträger hinweg konsequent weiterzuführen. Die Förderung der psychischen Gesundheit sowie die Prävention psychischer Erkrankungen müssen als Querschnittsaufgabe verstärkt Inhalt politischer Aktivitäten in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen werden. Ihr Stellenwert ergibt sich aus der hohen Häufigkeit psychischer Störungen sowie den daraus resultierenden gravierenden persönlichen und gesamtgesellschaftlichen Folgen. Der Zweite Sächsische Landespsychiatrieplan soll mit seinen Orientierungen und Zielsetzungen dazu beitragen, die notwendigen Finanzmittel für die Ausgestaltung der psychiatrischpsychotherapeutischen Versorgungslandschaft in ein angemessenes Verhältnis zu den berechtigten Ansprüchen psychisch kranker Menschen auf Heilung und Linderung sowie Teilhabe am sozialen Leben zu setzen, wobei als Maßstab die Versorgung und Integration schwer Erkrankter zu wählen ist. Der Freistaat Sachsen wird auch in Zukunft im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten seinen Beitrag dazu leisten. Der erste Entwurf des Zweiten Sächsischen Landespsychiatrieplans wurde von der AG Psychiatrische Versorgungsforschung der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Dresden unter Leitung von Herrn Dr. Schützwohl erstellt und in zahlreichen Sitzungen mit dem ehrenamtlich tätigen Landesbeirat Psychiatrie unter Vorsitz von Herrn Prof. Kallert, Leipzig, und seinem Vorgänger, Herrn Prof. Waldmann, Plauen, abgestimmt. Für das außergewöhnlich große Engagement, ohne das der Psychiatrieplan in der vorliegenden Form nicht zustande gekommen wäre, spreche ich allen Beteiligten meinen außerordentlich Dank, meine Anerkennung und meinen Respekt aus. Den Verbänden der Fachöffentlichkeit, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, den betroffenen Sozialleistungsträgern und den kommunalen Spitzenverbänden, die im Rahmen der externen Anhörung zum Arbeitsentwurf mit kritischen Anmerkungen, Anregungen und Ergänzungen Einfluss auf den Landespsychiatrieplan genommen haben, danke ich ebenfalls herzlich. Dresden, Juni 2011 Christine Clauß Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz

Als Schwerpunkte sind in diesem Zusammenhang neben der Konsolidierung des<br />

erreichten Niveaus der komplementären psychiatrischen Versorgung vor allem die<br />

Sicherung der ambulanten fachärztlichen Betreuung und die Vernetzung der<br />

Hilfestrukturen zu sehen. Besonderes Gewicht liegt auch auf einer Verbesserung der<br />

kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und – ein Thema, das ständig an<br />

Bedeutung zunimmt – auf der bedarfsgerechten Behandlung und Versorgung älterer<br />

psychisch kranker Menschen.<br />

Der im letzten Jahrzehnt begonnene Paradigmenwechsel vom institutionszentrierten zum<br />

personenzentrierten Ansatz ist auf der Grundlage einer noch verbindlicheren Verzahnung<br />

der Hilfsangebote über die Grenzen der Leistungserbringer und die Zuständigkeiten der<br />

Leistungsträger hinweg konsequent weiterzuführen.<br />

Die Förderung der psychischen Gesundheit sowie die Prävention psychischer<br />

Erkrankungen müssen als Querschnittsaufgabe verstärkt Inhalt politischer Aktivitäten in<br />

verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen werden. Ihr Stellenwert ergibt sich aus der<br />

hohen Häufigkeit psychischer Störungen sowie den daraus resultierenden gravierenden<br />

persönlichen und gesamtgesellschaftlichen Folgen. Der Zweite Sächsische<br />

<strong>Landespsychiatrieplan</strong> soll mit seinen Orientierungen und Zielsetzungen dazu beitragen,<br />

die notwendigen Finanzmittel für die Ausgestaltung der psychiatrischpsychotherapeutischen<br />

Versorgungslandschaft in ein angemessenes Verhältnis zu den<br />

berechtigten Ansprüchen psychisch kranker Menschen auf Heilung und Linderung sowie<br />

Teilhabe am sozialen Leben zu setzen, wobei als Maßstab die Versorgung und Integration<br />

schwer Erkrankter zu wählen ist. Der Freistaat Sachsen wird auch in Zukunft im Rahmen<br />

seiner finanziellen Möglichkeiten seinen Beitrag dazu leisten.<br />

Der erste Entwurf des Zweiten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong>s wurde von der AG<br />

Psychiatrische Versorgungsforschung der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und<br />

Psychotherapie des Universitätsklinikums Dresden unter Leitung von Herrn Dr. Schützwohl<br />

erstellt und in zahlreichen Sitzungen mit dem ehrenamtlich tätigen Landesbeirat<br />

Psychiatrie unter Vorsitz von Herrn Prof. Kallert, Leipzig, und seinem Vorgänger, Herrn<br />

Prof. Waldmann, Plauen, abgestimmt. Für das außergewöhnlich große Engagement, ohne<br />

das der Psychiatrieplan in der vorliegenden Form nicht zustande gekommen wäre, spreche<br />

ich allen Beteiligten meinen außerordentlich Dank, meine Anerkennung und meinen<br />

Respekt aus. Den Verbänden der Fachöffentlichkeit, der Liga der Spitzenverbände der<br />

freien Wohlfahrtspflege, den betroffenen Sozialleistungsträgern und den kommunalen<br />

Spitzenverbänden, die im Rahmen der externen Anhörung zum Arbeitsentwurf mit<br />

kritischen Anmerkungen, Anregungen und Ergänzungen Einfluss auf den<br />

<strong>Landespsychiatrieplan</strong> genommen haben, danke ich ebenfalls herzlich.<br />

Dresden, Juni 2011<br />

Christine Clauß<br />

Staatsministerin für Soziales<br />

und Verbraucherschutz

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