Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

20.03.2014 Aufrufe

Landespsychiatrieplan Förderung und Prävention 3 Förderung der psychischen Gesundheit und Prävention 3.1 Förderung der psychischen Gesundheit Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung von psychischer Gesundheit zielen darauf ab, die Gesundheitsressourcen der Bevölkerung zu stärken; sie sind damit abzugrenzen von Maßnahmen und Aktivitäten zur Prävention, die ganz konkret auf die Vorbeugung und Früherkennung von spezifischen Krankheiten abstellen. Die Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die EU-Mitgliedstaaten brachten dies im 2005 veröffentlichten „Grünbuch“ zum Ausdruck und rückten das Thema aus dem Schatten von Stigma und Diskriminierung in den Fokus gesundheitspolitischer Debatten. Ausgangspunkt der weiteren im „Grünbuch“ angestellten Überlegungen ist die Feststellung, dass die hohen Prävalenzraten psychischer Störungen mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sind, die das Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftsystem sowie das Strafverfolgungs- und Justizsystem erheblich belasten, und durch Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen darüber hinaus Grundpfeiler der europäischen Grundnormen verletzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird ein hohes Maß an psychischer Gesundheit als wesentliches Gut der Gesellschaft und als ein wesentlicher Faktor für die Erreichung strategischer Zielstellungen der EU - Gerechtigkeit, Wohlstand und Solidarität - angesehen. Das „Grünbuch“ bleibt allerdings, was den Handlungsaspekt betrifft, sehr im Allgemeinen. Hier geht ein von der Europäischen Ministeriellen WHO-Konferenz „Psychische Gesundheit“ ebenfalls 2005 veröffentlichter „Europäischer Aktionsplan für psychische Gesundheit“ deutlich weiter. In diesem werden zum Beispiel Maßnahmen zur Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder auch Maßnahmen zur Reduktion und zum Management von Stress und psychosozialen Belastungsfaktoren vorgeschlagen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) verpflichtet die Vertragsstaaten, Gesundheitsleistungen zur Früherkennung und Frühintervention bei drohenden Behinderungen zu erbringen, ebenso wie Leistungen, durch die weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden. Im Dezember 2008 haben Bundestag und Bundesrat der BRK sowie dem zugehörigen Fakultativprotokoll, das Verfahrensregelungen zur Umsetzung und Überwachung der BRK enthält, zugestimmt. Das Ratifizierungsgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. In verschiedenen Bereichen wurden inzwischen Initiativen zur Förderung der psychischen Gesundheit eingeleitet; zu erwähnen sind hier zum Beispiel das Aktionsprogramm der EU, Initiativen zur Vermeidung von Diskriminierung von Menschen mit psychischen Störungen 26

Landespsychiatrieplan Förderung und Prävention oder auch Maßnahmen zur Verhütung von Stress am Arbeitsplatz. Maßnahmen und Strategien zur Förderung der psychischen Gesundheit wurden auch im Freistaat Sachsen in ganz verschiedenen Bereichen initiiert. Hingewiesen sei z. B. auf das Gesundheitsforum „Gesunde.Sachsen.de“, das Gesundheitsziel „Gesund Aufwachsen“ und auf entsprechende Aktivitäten der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V.. Die Förderung der psychischen Gesundheit ist als Querschnittsaufgabe Inhalt politischer Aktivitäten in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Sie ist ein stetiger Prozess, so dass Maßnahmen kontinuierlich und langfristig angeboten werden müssen. Die Rahmenbedingungen zur Förderung von psychischer Gesundheit der Bevölkerung sollen kontinuierlich verbessert werden. Dabei sollen Maßnahmen im Fokus stehen, die den spezifischen gesellschaftlichen Verhältnissen im Freistaat Rechnung tragen. Die in den vergangenen zwei Jahrzehnten erfolgten gravierenden wirtschaftsstrukturellen Veränderungen und sozialen Umwälzungen brachten und bringen Verunsicherungen mit sich, die zu einer besonderen Risikobelastung der Bevölkerung führten und führen, und zwar sowohl im Sinn sozialer Vulnerabilität als auch in Form von akutem Stress. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Angst vor einem Arbeitsplatzverlust und damit die Ausgrenzung von gesellschaftlichen Ressourcen. Daraus leitet sich ab, dass Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit im Freistaat Sachsen ganz besonders auf die Stärkung von entsprechenden Schutzfaktoren (z. B. dem Umgang mit Leistungsdruck und Arbeitslosigkeit) abzielen - wenn auch nicht darauf begrenzt bleiben - sollten. Die im „Europäischen Aktionsplan für Psychische Gesundheit“ aufgeführten Maßnahmen und Strategien können dabei ebenso als Leitfaden dienen wie die im Sächsischen Gesundheitszieleprozess vereinbarten Handlungsfelder. 3.2 Prävention In Abgrenzung zur Gesundheitsförderung fokussiert Prävention auf die Verhinderung, Erkennung oder Behandlung bestimmter Erkrankungen oder Erkrankungsgruppen, während die Gesundheitsförderung auf die Gesunderhaltung im Allgemeinen abzielt. Prävention hat, betrachtet nach dem Zeitpunkt, zu dem in den Erkrankungsverlauf eingegriffen wird, drei Zielstellungen: Primärprävention soll die Entstehung von Krankheiten verhindern, Sekundärprävention Erkrankungen frühzeitig erkennen und behandeln, Tertiärprävention Langzeitfolgen und Komplikationen von Erkrankungen mindern. Am Beispiel der Depression illustriert bedeutet dies, dass Primärprävention die Entstehung früher, unterschwelliger Symptomatik zu verhindern sucht (z. B. durch die Förderung positiver Aktivitäten oder ein Training zum Umgang mit Stress); Sekundärprävention darauf abzielt, das Vorliegen früher, noch unterschwelliger Symptomatik frühzeitig zu erkennen, um Behandlungsmaßnahmen schnell einleiten zu können; Tertiärprävention zum Ziel hat, die Behandlung bei Vorliegen einer diagnosewürdigen Depression früh im Erkrankungsverlauf zu beginnen, um Folgeschäden zu vermeiden. 27

<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Förderung und Prävention<br />

oder auch Maßnahmen zur Verhütung von Stress am Arbeitsplatz. Maßnahmen und<br />

Strategien zur Förderung der psychischen Gesundheit wurden auch im Freistaat Sachsen<br />

in ganz verschiedenen Bereichen initiiert. Hingewiesen sei z. B. auf das Gesundheitsforum<br />

„Gesunde.Sachsen.de“, das Gesundheitsziel „Gesund Aufwachsen“ und auf<br />

entsprechende Aktivitäten der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung<br />

e. V..<br />

Die Förderung der psychischen Gesundheit ist als Querschnittsaufgabe Inhalt politischer<br />

Aktivitäten in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Sie ist ein stetiger Prozess, so<br />

dass Maßnahmen kontinuierlich und langfristig angeboten werden müssen. Die<br />

Rahmenbedingungen zur Förderung von psychischer Gesundheit der Bevölkerung sollen<br />

kontinuierlich verbessert werden.<br />

Dabei sollen Maßnahmen im Fokus stehen, die den spezifischen gesellschaftlichen<br />

Verhältnissen im Freistaat Rechnung tragen. Die in den vergangenen zwei Jahrzehnten<br />

erfolgten gravierenden wirtschaftsstrukturellen Veränderungen und sozialen Umwälzungen<br />

brachten und bringen Verunsicherungen mit sich, die zu einer besonderen Risikobelastung<br />

der Bevölkerung führten und führen, und zwar sowohl im Sinn sozialer Vulnerabilität als<br />

auch in Form von akutem Stress. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Angst vor einem<br />

Arbeitsplatzverlust und damit die Ausgrenzung von gesellschaftlichen Ressourcen. Daraus<br />

leitet sich ab, dass Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit im Freistaat<br />

Sachsen ganz besonders auf die Stärkung von entsprechenden Schutzfaktoren (z. B. dem<br />

Umgang mit Leistungsdruck und Arbeitslosigkeit) abzielen - wenn auch nicht darauf<br />

begrenzt bleiben - sollten. Die im „Europäischen Aktionsplan für Psychische Gesundheit“<br />

aufgeführten Maßnahmen und Strategien können dabei ebenso als Leitfaden dienen wie<br />

die im Sächsischen Gesundheitszieleprozess vereinbarten Handlungsfelder.<br />

3.2 Prävention<br />

In Abgrenzung zur Gesundheitsförderung fokussiert Prävention auf die Verhinderung,<br />

Erkennung oder Behandlung bestimmter Erkrankungen oder Erkrankungsgruppen,<br />

während die Gesundheitsförderung auf die Gesunderhaltung im Allgemeinen abzielt.<br />

Prävention hat, betrachtet nach dem Zeitpunkt, zu dem in den Erkrankungsverlauf<br />

eingegriffen wird, drei Zielstellungen: Primärprävention soll die Entstehung von<br />

Krankheiten verhindern, Sekundärprävention Erkrankungen frühzeitig erkennen und<br />

behandeln, Tertiärprävention Langzeitfolgen und Komplikationen von Erkrankungen<br />

mindern. Am Beispiel der Depression illustriert bedeutet dies, dass Primärprävention die<br />

Entstehung früher, unterschwelliger Symptomatik zu verhindern sucht (z. B. durch die<br />

Förderung positiver Aktivitäten oder ein Training zum Umgang mit Stress);<br />

Sekundärprävention darauf abzielt, das Vorliegen früher, noch unterschwelliger<br />

Symptomatik frühzeitig zu erkennen, um Behandlungsmaßnahmen schnell einleiten zu<br />

können; Tertiärprävention zum Ziel hat, die Behandlung bei Vorliegen einer<br />

diagnosewürdigen Depression früh im Erkrankungsverlauf zu beginnen, um Folgeschäden<br />

zu vermeiden.<br />

27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!