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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Förderung und Prävention<br />

3 Förderung der psychischen Gesundheit und<br />

Prävention<br />

3.1 Förderung der psychischen Gesundheit<br />

Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung von psychischer Gesundheit zielen darauf ab,<br />

die Gesundheitsressourcen der Bevölkerung zu stärken; sie sind damit abzugrenzen von<br />

Maßnahmen und Aktivitäten zur Prävention, die ganz konkret auf die Vorbeugung und<br />

Früherkennung von spezifischen Krankheiten abstellen.<br />

Die Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung ist ein<br />

gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die EU-Mitgliedstaaten brachten dies im 2005<br />

veröffentlichten „Grünbuch“ zum Ausdruck und rückten das Thema aus dem Schatten von<br />

Stigma und Diskriminierung in den Fokus gesundheitspolitischer Debatten. Ausgangspunkt<br />

der weiteren im „Grünbuch“ angestellten Überlegungen ist die Feststellung, dass die hohen<br />

Prävalenzraten psychischer Störungen mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten<br />

verbunden sind, die das Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftsystem sowie das<br />

Strafverfolgungs- und Justizsystem erheblich belasten, und durch Stigmatisierung und<br />

Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen darüber hinaus Grundpfeiler der<br />

europäischen Grundnormen verletzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird ein<br />

hohes Maß an psychischer Gesundheit als wesentliches Gut der Gesellschaft und als ein<br />

wesentlicher Faktor für die Erreichung strategischer Zielstellungen der EU - Gerechtigkeit,<br />

Wohlstand und Solidarität - angesehen.<br />

Das „Grünbuch“ bleibt allerdings, was den Handlungsaspekt betrifft, sehr im Allgemeinen.<br />

Hier geht ein von der Europäischen Ministeriellen WHO-Konferenz „Psychische<br />

Gesundheit“ ebenfalls 2005 veröffentlichter „Europäischer Aktionsplan für psychische<br />

Gesundheit“ deutlich weiter. In diesem werden zum Beispiel Maßnahmen zur<br />

Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder auch<br />

Maßnahmen zur Reduktion und zum Management von Stress und psychosozialen<br />

Belastungsfaktoren vorgeschlagen.<br />

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von<br />

Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) verpflichtet die<br />

Vertragsstaaten, Gesundheitsleistungen zur Früherkennung und Frühintervention bei<br />

drohenden Behinderungen zu erbringen, ebenso wie Leistungen, durch die weitere<br />

Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden. Im Dezember 2008<br />

haben Bundestag und Bundesrat der BRK sowie dem zugehörigen Fakultativprotokoll, das<br />

Verfahrensregelungen zur Umsetzung und Überwachung der BRK enthält, zugestimmt.<br />

Das Ratifizierungsgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.<br />

In verschiedenen Bereichen wurden inzwischen Initiativen zur Förderung der psychischen<br />

Gesundheit eingeleitet; zu erwähnen sind hier zum Beispiel das Aktionsprogramm der EU,<br />

Initiativen zur Vermeidung von Diskriminierung von Menschen mit psychischen Störungen<br />

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