Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Förderung und Prävention<br />
3 Förderung der psychischen Gesundheit und<br />
Prävention<br />
3.1 Förderung der psychischen Gesundheit<br />
Maßnahmen und Aktivitäten zur Förderung von psychischer Gesundheit zielen darauf ab,<br />
die Gesundheitsressourcen der Bevölkerung zu stärken; sie sind damit abzugrenzen von<br />
Maßnahmen und Aktivitäten zur Prävention, die ganz konkret auf die Vorbeugung und<br />
Früherkennung von spezifischen Krankheiten abstellen.<br />
Die Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung ist ein<br />
gesamtgesellschaftliches Anliegen. Die EU-Mitgliedstaaten brachten dies im 2005<br />
veröffentlichten „Grünbuch“ zum Ausdruck und rückten das Thema aus dem Schatten von<br />
Stigma und Diskriminierung in den Fokus gesundheitspolitischer Debatten. Ausgangspunkt<br />
der weiteren im „Grünbuch“ angestellten Überlegungen ist die Feststellung, dass die hohen<br />
Prävalenzraten psychischer Störungen mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten<br />
verbunden sind, die das Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftsystem sowie das<br />
Strafverfolgungs- und Justizsystem erheblich belasten, und durch Stigmatisierung und<br />
Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen darüber hinaus Grundpfeiler der<br />
europäischen Grundnormen verletzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird ein<br />
hohes Maß an psychischer Gesundheit als wesentliches Gut der Gesellschaft und als ein<br />
wesentlicher Faktor für die Erreichung strategischer Zielstellungen der EU - Gerechtigkeit,<br />
Wohlstand und Solidarität - angesehen.<br />
Das „Grünbuch“ bleibt allerdings, was den Handlungsaspekt betrifft, sehr im Allgemeinen.<br />
Hier geht ein von der Europäischen Ministeriellen WHO-Konferenz „Psychische<br />
Gesundheit“ ebenfalls 2005 veröffentlichter „Europäischer Aktionsplan für psychische<br />
Gesundheit“ deutlich weiter. In diesem werden zum Beispiel Maßnahmen zur<br />
Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder auch<br />
Maßnahmen zur Reduktion und zum Management von Stress und psychosozialen<br />
Belastungsfaktoren vorgeschlagen.<br />
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von<br />
Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK) verpflichtet die<br />
Vertragsstaaten, Gesundheitsleistungen zur Früherkennung und Frühintervention bei<br />
drohenden Behinderungen zu erbringen, ebenso wie Leistungen, durch die weitere<br />
Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden. Im Dezember 2008<br />
haben Bundestag und Bundesrat der BRK sowie dem zugehörigen Fakultativprotokoll, das<br />
Verfahrensregelungen zur Umsetzung und Überwachung der BRK enthält, zugestimmt.<br />
Das Ratifizierungsgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.<br />
In verschiedenen Bereichen wurden inzwischen Initiativen zur Förderung der psychischen<br />
Gesundheit eingeleitet; zu erwähnen sind hier zum Beispiel das Aktionsprogramm der EU,<br />
Initiativen zur Vermeidung von Diskriminierung von Menschen mit psychischen Störungen<br />
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