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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Grundprinzipien<br />

Zwangsmaßnahmen werden soweit möglich vermieden und, falls erforderlich,<br />

schonend und sicher gestaltet<br />

Zwangseinweisungen und Zwangsmaßnahmen bleiben ein zentrales und aktuelles Thema<br />

der psychiatrischen Versorgung. Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen<br />

dürfen sie nur als letztes Mittel zur Verhinderung von schwerwiegenden Schäden und<br />

Gefahren angewandt werden. Ziel bleibt es, einer Anwendung von Zwang vorzubeugen<br />

und ihn möglichst zu vermeiden. Falls Zwangsmaßnahmen dennoch zur Anwendung<br />

kommen müssen, so muss dies schonend und sicher gestaltet werden.<br />

Die Staatsregierung unterstützt daher Bemühungen zur Anwendung bestehender sowie<br />

zur Entwicklung weiterer fachlicher Leitlinien zur Deeskalation und systematischen<br />

Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sowie zur möglichst schonenden Handhabung von<br />

Zwangsmaßnahmen.<br />

Der Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Differenzierung präventiver<br />

Maßnahmen und psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung wird Rechnung<br />

getragen.<br />

Aus den Ausführungen zur Ätiologie und zur Epidemiologie psychischer Störungen lässt<br />

sich die Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Differenzierung präventiver<br />

Maßnahmen und psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung ableiten: Frauen und<br />

Männer unterscheiden sich zum Beispiel sowohl hinsichtlich der biologischen als auch der<br />

sozialen Vulnerabilität, sodass bezüglich der Prävalenz einzelner Störungen sowie der<br />

Wirkung medikamentöser Therapien Unterschiede zu beachten sind.<br />

Die Staatsregierung definiert das Prinzip einer geschlechtersensiblen Betrachtung daher<br />

als eigenständiges Qualitätskriterium und mahnt die Beachtung auf allen Ebenen an.<br />

Planung und Steuerung liegen ganz wesentlich in regionaler Verantwortung<br />

Das Ziel einer gemeindenahen, am individuellen Hilfebedarf orientierten und<br />

personenzentrierten Versorgung kann nur durch die Zusammenarbeit aller in einer Region<br />

Tätigen erreicht werden. Daraus folgt, dass auch Planung und Steuerung ganz wesentlich<br />

in regionaler Verantwortung liegen müssen, wobei die der Staatsregierung und den<br />

Leistungsträgern der Sozialversicherung gesetzlich zugeschriebenen Zuständigkeiten und<br />

Steuerungsmöglichkeiten unberührt bleiben.<br />

Die Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang aus der Fragmentierung der<br />

psychiatrischen Versorgungslandschaft ergeben, wurden im Zusammenhang mit der<br />

Darstellung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen bereits<br />

erörtert.<br />

Vor diesem Hintergrund fordert die Staatsregierung auf, sich in gemeinsamer<br />

Verantwortung fortlaufend um die Optimierung der Versorgungssituation zu bemühen und<br />

sich bietende Möglichkeiten flexibel zu nutzen.<br />

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