Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Grundprinzipien<br />
Zwangsmaßnahmen werden soweit möglich vermieden und, falls erforderlich,<br />
schonend und sicher gestaltet<br />
Zwangseinweisungen und Zwangsmaßnahmen bleiben ein zentrales und aktuelles Thema<br />
der psychiatrischen Versorgung. Aus ethischen, medizinischen und rechtlichen Gründen<br />
dürfen sie nur als letztes Mittel zur Verhinderung von schwerwiegenden Schäden und<br />
Gefahren angewandt werden. Ziel bleibt es, einer Anwendung von Zwang vorzubeugen<br />
und ihn möglichst zu vermeiden. Falls Zwangsmaßnahmen dennoch zur Anwendung<br />
kommen müssen, so muss dies schonend und sicher gestaltet werden.<br />
Die Staatsregierung unterstützt daher Bemühungen zur Anwendung bestehender sowie<br />
zur Entwicklung weiterer fachlicher Leitlinien zur Deeskalation und systematischen<br />
Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sowie zur möglichst schonenden Handhabung von<br />
Zwangsmaßnahmen.<br />
Der Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Differenzierung präventiver<br />
Maßnahmen und psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung wird Rechnung<br />
getragen.<br />
Aus den Ausführungen zur Ätiologie und zur Epidemiologie psychischer Störungen lässt<br />
sich die Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Differenzierung präventiver<br />
Maßnahmen und psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung ableiten: Frauen und<br />
Männer unterscheiden sich zum Beispiel sowohl hinsichtlich der biologischen als auch der<br />
sozialen Vulnerabilität, sodass bezüglich der Prävalenz einzelner Störungen sowie der<br />
Wirkung medikamentöser Therapien Unterschiede zu beachten sind.<br />
Die Staatsregierung definiert das Prinzip einer geschlechtersensiblen Betrachtung daher<br />
als eigenständiges Qualitätskriterium und mahnt die Beachtung auf allen Ebenen an.<br />
Planung und Steuerung liegen ganz wesentlich in regionaler Verantwortung<br />
Das Ziel einer gemeindenahen, am individuellen Hilfebedarf orientierten und<br />
personenzentrierten Versorgung kann nur durch die Zusammenarbeit aller in einer Region<br />
Tätigen erreicht werden. Daraus folgt, dass auch Planung und Steuerung ganz wesentlich<br />
in regionaler Verantwortung liegen müssen, wobei die der Staatsregierung und den<br />
Leistungsträgern der Sozialversicherung gesetzlich zugeschriebenen Zuständigkeiten und<br />
Steuerungsmöglichkeiten unberührt bleiben.<br />
Die Schwierigkeiten, die sich in diesem Zusammenhang aus der Fragmentierung der<br />
psychiatrischen Versorgungslandschaft ergeben, wurden im Zusammenhang mit der<br />
Darstellung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen bereits<br />
erörtert.<br />
Vor diesem Hintergrund fordert die Staatsregierung auf, sich in gemeinsamer<br />
Verantwortung fortlaufend um die Optimierung der Versorgungssituation zu bemühen und<br />
sich bietende Möglichkeiten flexibel zu nutzen.<br />
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