Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Einleitung<br />
1.7 Fortschreibung und Weiterentwicklung<br />
Auch wenn sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Freistaat Sachsen<br />
positiv und in vielen Bereichen in Übereinstimmung mit den im Ersten Sächsischen<br />
<strong>Landespsychiatrieplan</strong> definierten Zielen entwickelt hat, besteht der Bedarf, diesen<br />
fortzuschreiben. Veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, neueren<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie sonstigem Weiterentwicklungsbedarf soll damit<br />
Rechnung getragen werden.<br />
Die Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Freistaat Sachsen erfolgt auf einem<br />
sehr hohen Niveau, jedoch nicht immer werden die Betroffenen ihrem Krankheitsbild<br />
entsprechend nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen behandelt.<br />
Verbesserungsbedarf im ambulanten und stationären medizinischen Bereich besteht<br />
insbesondere für die Versorgung komplexer psychischer und komorbider somatischer<br />
Erkrankungen sowie psychischer Erkrankungen mit gleichzeitig bestehender<br />
Intelligenzminderung. Den wachsenden Herausforderungen in der Versorgung von<br />
psychisch erkrankten älteren Menschen soll mit dem in den letzten Jahren begonnenen<br />
Aufbau geriatrischer Abteilungen an Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken sowie<br />
z.B. der Etablierung interdisziplinärer Behandlungsteams begegnet werden. Im<br />
komplementären Bereich steht, nachdem die Versorgungslandschaft in den letzten Jahren<br />
vor allem an den Bedürfnissen von an Schizophrenie erkrankten Menschen orientiert war,<br />
die Weiterentwicklung der Versorgung neuer Patientengruppen im Fokus. Zu nennen sind<br />
hier beispielsweise Personen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die, oft verbunden mit<br />
erheblichen psychosozialen Defiziten, unter drogeninduzierten Psychosen und schweren<br />
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen leiden. Auch die Betreuung von chronisch<br />
schizophren erkrankten Personen, die somatisch erkrankt sind, ist im komplementären<br />
Bereich entwicklungsbedürftig. In diesem Zusammenhang besonders zu erwähnen sind<br />
Betroffene jenseits der 65, die wegen komorbider somatischer Erkrankungen gleichzeitig<br />
pflegebedürftig geworden sind. Einhergehend mit dem vermehrten Auftreten komplexer<br />
Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen besteht gegenwärtig ein besonderer<br />
Entwicklungsbedarf in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung und hier vor<br />
allem im Bereich der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung.<br />
Die Versorgungssituation älterer psychisch erkrankter Menschen hingegen stellt sich<br />
aktuell im Wesentlichen positiv dar. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung<br />
steht das Versorgungssystem hier allerdings vor einer besonderen Herausforderung, da<br />
die Zahl gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen in den nächsten Jahren deutlich<br />
zunehmen wird.<br />
Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Prävention psychischer<br />
Erkrankungen sind weiterzuentwickeln. Von besonderer Bedeutung ist in diesem<br />
Zusammenhang nach wie vor das Postulat, einen individuellen Bedarf an psychiatrischer<br />
oder psychotherapeutischer Versorgung rechtzeitig zu erkennen, sodass Menschen mit<br />
psychischen Erkrankungen Verzögerungen der adäquaten Behandlung – und nicht selten<br />
lange Irrwege durch das Gesundheitssystem – erspart bleiben. Darüber hinaus muss einer<br />
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