Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />
Einleitung<br />
Jahr 2009 praktisch verdoppelt worden; teilstationäre Angebote werden von allen<br />
Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen vorgehalten, wobei Tageskliniken zum Teil<br />
auch als „Satelliten“ an einem anderen Standort als dem der Klinik eingerichtet wurden.<br />
Psychiatrische Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen verfügen inzwischen auch über<br />
Institutsambulanzen, was zu einer Verbesserung der ambulanten medizinischen<br />
Versorgung ebenso beigetragen hat wie die Professionalisierung und der Ausbau der<br />
psychotherapeutischen Versorgung.<br />
Zu einem grundlegenden Bestandteil der ambulanten, gemeindenahen Versorgung haben<br />
sich, der Zielsetzung im Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> entsprechend, die<br />
Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) entwickelt. Deren Tätigkeitsfeld hat sich in den<br />
letzten Jahren gewandelt, sodass neben der regelmäßigen Betreuung und Begleitung<br />
chronisch psychisch erkrankter Menschen vor allem Aufgaben der Krisenintervention, der<br />
Beratung von Familienangehörigen und sonstigen Bezugspersonen und die Vermittlung<br />
von Hilfen die Tätigkeit bestimmen.<br />
Das Angebot an komplementären Versorgungseinrichtungen ist in den Jahren nach 1993<br />
in allen Bereichen erheblich erweitert und gleichzeitig ausdifferenziert worden. Der<br />
Gesamtplatzbedarf betreuter Wohnformen zum Beispiel gilt inzwischen ebenso als gedeckt<br />
wie der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Mit dem Programm BADO-K<br />
ist ein Dokumentationssystem für den komplementären Bereich entwickelt und inzwischen<br />
praktisch landesweit implementiert worden. Ergänzende Regelungen zu Inhalt, Form und<br />
Zweck der verpflichtend vorgeschriebenen Psychiatrieberichterstattung sollen demnächst<br />
in das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen<br />
Krankheiten (SächsPsychKG) aufgenommen werden. Selbsthilfegruppen und<br />
Angehörigengruppen haben sich in großer Anzahl etabliert, und entsprechend der<br />
Vorgaben im Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> nehmen deren Vertreter an den<br />
Beratungen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften teil.<br />
Das seit 1999 geltende Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten<br />
und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) erleichtert den Zugang<br />
von Patienten zur Psychotherapie und trägt damit zur verbesserten Versorgung von<br />
Menschen mit psychischen Erkrankungen bei.<br />
Die Situation in der Krankenhausbehandlung von psychisch erkrankten Minderjährigen hat<br />
sich erheblich verbessert. Das Ziel einer qualitativ hochwertigen gemeindenahen<br />
stationären und teilstationären Behandlung ist weitgehend verwirklicht; auch entsprechen<br />
die baulichen Voraussetzungen der jeweiligen Kliniken modernen Maßstäben.<br />
Der Freistaat Sachsen hat durch nicht unerhebliche Investitionen<br />
Maßregelvollzugseinrichtungen geschaffen, die sowohl den therapeutischen als auch den<br />
sicherheitstechnischen Maßstäben entsprechen, die an die Behandlung und Versorgung<br />
forensisch-psychiatrischer Patienten gerichtet werden.<br />
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