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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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<strong>Landespsychiatrieplan</strong><br />

Einleitung<br />

Jahr 2009 praktisch verdoppelt worden; teilstationäre Angebote werden von allen<br />

Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen vorgehalten, wobei Tageskliniken zum Teil<br />

auch als „Satelliten“ an einem anderen Standort als dem der Klinik eingerichtet wurden.<br />

Psychiatrische Fachkrankenhäuser und Fachabteilungen verfügen inzwischen auch über<br />

Institutsambulanzen, was zu einer Verbesserung der ambulanten medizinischen<br />

Versorgung ebenso beigetragen hat wie die Professionalisierung und der Ausbau der<br />

psychotherapeutischen Versorgung.<br />

Zu einem grundlegenden Bestandteil der ambulanten, gemeindenahen Versorgung haben<br />

sich, der Zielsetzung im Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> entsprechend, die<br />

Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) entwickelt. Deren Tätigkeitsfeld hat sich in den<br />

letzten Jahren gewandelt, sodass neben der regelmäßigen Betreuung und Begleitung<br />

chronisch psychisch erkrankter Menschen vor allem Aufgaben der Krisenintervention, der<br />

Beratung von Familienangehörigen und sonstigen Bezugspersonen und die Vermittlung<br />

von Hilfen die Tätigkeit bestimmen.<br />

Das Angebot an komplementären Versorgungseinrichtungen ist in den Jahren nach 1993<br />

in allen Bereichen erheblich erweitert und gleichzeitig ausdifferenziert worden. Der<br />

Gesamtplatzbedarf betreuter Wohnformen zum Beispiel gilt inzwischen ebenso als gedeckt<br />

wie der Bedarf an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Mit dem Programm BADO-K<br />

ist ein Dokumentationssystem für den komplementären Bereich entwickelt und inzwischen<br />

praktisch landesweit implementiert worden. Ergänzende Regelungen zu Inhalt, Form und<br />

Zweck der verpflichtend vorgeschriebenen Psychiatrieberichterstattung sollen demnächst<br />

in das Sächsische Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen<br />

Krankheiten (SächsPsychKG) aufgenommen werden. Selbsthilfegruppen und<br />

Angehörigengruppen haben sich in großer Anzahl etabliert, und entsprechend der<br />

Vorgaben im Ersten Sächsischen <strong>Landespsychiatrieplan</strong> nehmen deren Vertreter an den<br />

Beratungen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften teil.<br />

Das seit 1999 geltende Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PsychThG) erleichtert den Zugang<br />

von Patienten zur Psychotherapie und trägt damit zur verbesserten Versorgung von<br />

Menschen mit psychischen Erkrankungen bei.<br />

Die Situation in der Krankenhausbehandlung von psychisch erkrankten Minderjährigen hat<br />

sich erheblich verbessert. Das Ziel einer qualitativ hochwertigen gemeindenahen<br />

stationären und teilstationären Behandlung ist weitgehend verwirklicht; auch entsprechen<br />

die baulichen Voraussetzungen der jeweiligen Kliniken modernen Maßstäben.<br />

Der Freistaat Sachsen hat durch nicht unerhebliche Investitionen<br />

Maßregelvollzugseinrichtungen geschaffen, die sowohl den therapeutischen als auch den<br />

sicherheitstechnischen Maßstäben entsprechen, die an die Behandlung und Versorgung<br />

forensisch-psychiatrischer Patienten gerichtet werden.<br />

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