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Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan

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ANHANG 1<br />

In diesem Prozess nimmt die Rehabilitationsdiagnose als eine medizinisch begründete<br />

Wahrscheinlichkeitsvorhersage für den Erfolg auf Leistungen zur Teilhabe keine<br />

unwesentliche Rolle ein. Der Fokus ist dabei auf die Basis der Erkrankung bzw.<br />

Beeinträchtigung, den bisherigen Verlauf, das vorhandene Kompensationspotential unter<br />

Beachtung und Förderung individueller Ressourcen, über die Erreichbarkeit eines<br />

festgelegten Teilhabeziels durch eine geeignete Leistung zur Teilhabe sowie einen<br />

notwendigen Zeitrahmen, individuell anpassbar, gerichtet.<br />

Dabei lässt sich der Rehabilitationserfolg insbesondere danach beurteilen, wie jemand<br />

arbeitet, häusliche und familiäre Verantwortung übernimmt sowie seine Freizeit sinnvoll<br />

nutzt, um somit Zufriedenheit mit seinem Leben zu erreichen. 12<br />

Die Zielsetzung der Leistung zur Rehabilitation und Teilhabe ist wiederum darauf<br />

ausgerichtet, eine gesundheitlich bedingte Gefährdung oder Beeinträchtigung von<br />

Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu beheben oder zu<br />

reduzieren 13 . Die Hilfen sollen dazu beitragen, die vorhandenen (Rest-) Ressourcen optimal<br />

zu nutzen, beeinträchtigte Fähigkeiten wieder oder kompensatorische Fertigkeiten neu zu<br />

entwickeln bzw. sich fehlende Fähigkeiten anzueignen (Handlungsstrategien) sowie soziale<br />

Beeinträchtigungen auszugleichen.<br />

Die Rehabilitation bedient sich dabei innerhalb ihrer Handlungsmaxime der Instrumente der<br />

medizinischen Behandlungsmaßnahmen, psychotherapeutischer und sozialtherapeutischer<br />

Methoden, sozialer Beratung sowie der Einleitung sozialer Hilfemaßnahmen. 14<br />

Anwendung des ICF innerhalb der sozialen Rehabilitation<br />

Die allgemeine Zielsetzung einer Internationalen Klassifizierung der Funktionsfähigkeit,<br />

Behinderung und Gesundheit (ICF) liegt darin begründet, dass in einer einheitlichen<br />

standardisierten Form zur Beschreibung von Gesundheitsproblemen und mit der Gesundheit<br />

zusammenhängenden Komponenten von Wohlbefinden und Teilhabefähigkeit agiert wird.<br />

Innerhalb der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, 10 Revision (ICD-10) werden<br />

lediglich die Gesundheitsprobleme (Krankheiten, Verletzungen, Gesundheitsstörungen<br />

usw.), die einen ätiologischen Rahmen bilden, klassifiziert. 15<br />

Für eine konkrete Bedarfsbestimmung innerhalb der Rehabilitation sind Aussagen und<br />

Angaben erforderlich, die eine detaillierte Beschreibung der funktionalen Gesundheit<br />

voraussetzen. Die Krankheitsdiagnosen und Krankheitssymptome beschreiben nicht alleinig<br />

das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung, die als Folge eines Gesundheitsproblems<br />

entstehen können. Beide Klassifizierungen sollten sich ergänzen, d.h. sowohl in Kausalität<br />

betrachtet als auch im Kontext angewendet werden. 16<br />

„Zwei Personen mit derselben Krankheit können ein unterschiedliches Niveau der<br />

Funktionsfähigkeit aufweisen und zwei Personen mit gleichem Niveau der Funktionsfähigkeit<br />

12 vgl. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: a.a.O.<br />

13 vgl. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: a.a.O.<br />

14 vgl. vgl. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: a.a.O.<br />

15 vgl. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,<br />

Behinderung und Gesundheit,<br />

16 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft: a.a.O.,<br />

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