Zweiter Saechsischer Landespsychiatrieplan
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ANHANG 1<br />
In diesem Prozess nimmt die Rehabilitationsdiagnose als eine medizinisch begründete<br />
Wahrscheinlichkeitsvorhersage für den Erfolg auf Leistungen zur Teilhabe keine<br />
unwesentliche Rolle ein. Der Fokus ist dabei auf die Basis der Erkrankung bzw.<br />
Beeinträchtigung, den bisherigen Verlauf, das vorhandene Kompensationspotential unter<br />
Beachtung und Förderung individueller Ressourcen, über die Erreichbarkeit eines<br />
festgelegten Teilhabeziels durch eine geeignete Leistung zur Teilhabe sowie einen<br />
notwendigen Zeitrahmen, individuell anpassbar, gerichtet.<br />
Dabei lässt sich der Rehabilitationserfolg insbesondere danach beurteilen, wie jemand<br />
arbeitet, häusliche und familiäre Verantwortung übernimmt sowie seine Freizeit sinnvoll<br />
nutzt, um somit Zufriedenheit mit seinem Leben zu erreichen. 12<br />
Die Zielsetzung der Leistung zur Rehabilitation und Teilhabe ist wiederum darauf<br />
ausgerichtet, eine gesundheitlich bedingte Gefährdung oder Beeinträchtigung von<br />
Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu beheben oder zu<br />
reduzieren 13 . Die Hilfen sollen dazu beitragen, die vorhandenen (Rest-) Ressourcen optimal<br />
zu nutzen, beeinträchtigte Fähigkeiten wieder oder kompensatorische Fertigkeiten neu zu<br />
entwickeln bzw. sich fehlende Fähigkeiten anzueignen (Handlungsstrategien) sowie soziale<br />
Beeinträchtigungen auszugleichen.<br />
Die Rehabilitation bedient sich dabei innerhalb ihrer Handlungsmaxime der Instrumente der<br />
medizinischen Behandlungsmaßnahmen, psychotherapeutischer und sozialtherapeutischer<br />
Methoden, sozialer Beratung sowie der Einleitung sozialer Hilfemaßnahmen. 14<br />
Anwendung des ICF innerhalb der sozialen Rehabilitation<br />
Die allgemeine Zielsetzung einer Internationalen Klassifizierung der Funktionsfähigkeit,<br />
Behinderung und Gesundheit (ICF) liegt darin begründet, dass in einer einheitlichen<br />
standardisierten Form zur Beschreibung von Gesundheitsproblemen und mit der Gesundheit<br />
zusammenhängenden Komponenten von Wohlbefinden und Teilhabefähigkeit agiert wird.<br />
Innerhalb der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, 10 Revision (ICD-10) werden<br />
lediglich die Gesundheitsprobleme (Krankheiten, Verletzungen, Gesundheitsstörungen<br />
usw.), die einen ätiologischen Rahmen bilden, klassifiziert. 15<br />
Für eine konkrete Bedarfsbestimmung innerhalb der Rehabilitation sind Aussagen und<br />
Angaben erforderlich, die eine detaillierte Beschreibung der funktionalen Gesundheit<br />
voraussetzen. Die Krankheitsdiagnosen und Krankheitssymptome beschreiben nicht alleinig<br />
das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung, die als Folge eines Gesundheitsproblems<br />
entstehen können. Beide Klassifizierungen sollten sich ergänzen, d.h. sowohl in Kausalität<br />
betrachtet als auch im Kontext angewendet werden. 16<br />
„Zwei Personen mit derselben Krankheit können ein unterschiedliches Niveau der<br />
Funktionsfähigkeit aufweisen und zwei Personen mit gleichem Niveau der Funktionsfähigkeit<br />
12 vgl. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: a.a.O.<br />
13 vgl. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: a.a.O.<br />
14 vgl. vgl. Schriftenreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: a.a.O.<br />
15 vgl. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,<br />
Behinderung und Gesundheit,<br />
16 vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft: a.a.O.,<br />
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