20.03.2014 Aufrufe

Kloenschnack März 2014

Es gibt Menschen, die wissen stets alles vorher. Diese Leute ahnen, wie was auch immer ausgehen wird und ihr lakonisches „... das habe ich ja gleich gesagt ...!“ lähmt mitunter so manche Phantasie und – viel schlim-mer – zerstört das Prinzip Hoffnung, schon deshalb, weil diese humorlose Spe- zies mit Vorliebe negative Vorhersagen von sich gibt. Geht etwas – in deren Au- gen völlig überraschenderweise – mal positiv aus, sind sie zügig mit drohenden Kehrtwendungen zum Schlechten zur Hand.Doch wie wehrt man sich gegen negative Grundhaltungen? Wie geht man mit sol- chen Menschen um? Und wie verhindert man, dass man dabei selbst in einen pes- simistischen Sog gerät und nur noch mit heruntergezogenen Mundwinkeln daher- kommt?Der Lebensfreunde muss man gelegent- lich auf die Sprünge helfen, dann rollt sie wieder von allein. „Wer lachen kann, dort wo er hätte heulen können, be- kommt wieder Lust zum Leben“ (Werner Finck). Schwierig wird es mit Fachleu- ten: „Wenn ein Philosoph einem antwor- tet, versteht man überhaupt nicht mehr, was man ihn gefragt hat“, wusste Nor- man Mailer. Aber eine legendäre Geistes-größe (Immanuel Kant) wusste Rat: „Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.“ François-Marie Arouet, besser bekannt als Voltaire, hatte seine Erkenntnis so formuliert: „Gott ist ein Komödiant, der vor einem Publikum spielt, das zu ängstlich zum Lachen ist.“ Und erlauben Sie mir an dieser Stelle ei- nen Ringelnatz einzuschieben, der auch ganz wunderbar passt: „Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kra- gen platzt.“Vielleicht ist in Ihrem Dunstkreis der schlichte Aprilscherz eine Wendemarke zum Lachen. Behalten Sie ihn nicht für sich, das rät auch Mark Twain: „Mit Kummer kann man allein fertig werden, aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können, muss man die Freude teilen.

Es gibt Menschen, die wissen stets alles vorher. Diese Leute ahnen, wie was auch immer ausgehen wird und ihr lakonisches „... das habe ich ja gleich gesagt ...!“ lähmt mitunter so manche Phantasie und – viel schlim-mer – zerstört das Prinzip Hoffnung, schon deshalb, weil diese humorlose Spe- zies mit Vorliebe negative Vorhersagen von sich gibt. Geht etwas – in deren Au- gen völlig überraschenderweise – mal positiv aus, sind sie zügig mit drohenden Kehrtwendungen zum Schlechten zur Hand.Doch wie wehrt man sich gegen negative Grundhaltungen? Wie geht man mit sol- chen Menschen um? Und wie verhindert man, dass man dabei selbst in einen pes- simistischen Sog gerät und nur noch mit heruntergezogenen Mundwinkeln daher- kommt?Der Lebensfreunde muss man gelegent- lich auf die Sprünge helfen, dann rollt sie wieder von allein. „Wer lachen kann, dort wo er hätte heulen können, be- kommt wieder Lust zum Leben“ (Werner Finck). Schwierig wird es mit Fachleu- ten: „Wenn ein Philosoph einem antwor- tet, versteht man überhaupt nicht mehr, was man ihn gefragt hat“, wusste Nor- man Mailer. Aber eine legendäre Geistes-größe (Immanuel Kant) wusste Rat: „Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.“ François-Marie Arouet, besser bekannt als Voltaire, hatte seine Erkenntnis so formuliert: „Gott ist ein Komödiant, der vor einem Publikum spielt, das zu ängstlich zum Lachen ist.“ Und erlauben Sie mir an dieser Stelle ei- nen Ringelnatz einzuschieben, der auch ganz wunderbar passt: „Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kra- gen platzt.“Vielleicht ist in Ihrem Dunstkreis der schlichte Aprilscherz eine Wendemarke zum Lachen. Behalten Sie ihn nicht für sich, das rät auch Mark Twain: „Mit Kummer kann man allein fertig werden, aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können, muss man die Freude teilen.

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BEMERKENSWERTES<br />

Klönschnack 3 · <strong>2014</strong><br />

60<br />

Vier Juristen, fünf Meinungen, so ein kecker Spruch, der sich häufig im Gerichtssaal bestätigt<br />

Aus dem Amtsgericht<br />

„Bezahle – und Ruhe“<br />

Das Internet macht auch vor solchen traditionsreichen Berufen<br />

wie der Prostitution kein Halt. In Foren mit deutlichen<br />

Titeln wie „Kaufmich.com“ und „Poppen.de“ bieten mal mehr,<br />

mal weniger attraktive Damen ihre Dienste an.<br />

Einen kleinen Einblick in das horizontale Gewerbe via Netz bot<br />

kürzlich ein Strafverfahren im Blankeneser Amtsgericht. Knut<br />

Weber*, ein bulliger, an stählernen Gewichten geformter<br />

Mann, musste erscheinen, weil der Staatsanwalt ihm Zuhälterei<br />

und Bedrohung vorwarf.<br />

Petra Seibold*, eine junge Frau, die aus der Prostitution aussteigen<br />

wollte, soll der 35-Jährige, aus Mecklenburg-Vorpommern<br />

stammende Angklagte mittels SMS bedroht und aufgefordert<br />

haben, erst eine Art Ausstiegsgebühr in Höhe von 2.000<br />

Euro, dann 12.000 Euro, in Fachkreisen „Abstecke“ genannt,<br />

an ihn zu zahlen.<br />

Ein Teil der SMS-Korrespondenz ist aktenkundig und wird von<br />

der Richterin fast eine halbe Stunde lang vorgelesen. „Geld,<br />

Geld, Geld, sonst erlebst du eine böse Überraschung“, so Webers<br />

Reaktion auf die Nachricht seiner zunächst freiwillig anschaffenden<br />

Bekannten: „Das ist nichts mehr für mich“. Sie sei<br />

mit ihren Nerven am Ende, lässt die junge Frau per Kurznachricht<br />

Weber wissen. Der kontert mit Sätzen wie: „Bezahle – und<br />

Ruhe“. Die umfangreiche SMS-Korrespondenz lässt keinen<br />

Zweifel daran, dass die 27-jährige Gelegenheitsprostituierte einen<br />

Teil ihrer Einnahmen an Weber zahlte, der für sie die Termine<br />

mit bedürftigen Männern arrangierte.<br />

Wie glaubwürdig ist die mittels flinker Finger erstellte Korrespondenz?<br />

Für den Staatsanwalt besteht kein Zweifel, dass die<br />

von der Polizei erfassten Kurznachrichten tatsächlich entstanden,<br />

wie von der Zeugin behauptet. „Die Zeugin hat das Geschehen<br />

abgestuft und differenziert geschildert.“ Es habe auch<br />

keine Belastungstendenzen gegeben. Eine Fälschung der Chat-<br />

Korrespondenz erfordere eine hohe kriminelle Energie. So beantragt<br />

der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von einem<br />

Jahr und zehn Monaten. Ausführlich begründet er, warum die<br />

Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Angeklagte<br />

sei zwar nicht der „typische Zuhälter“, sei aber wie einer<br />

vorgegangen. Zudem habe er keine Reue gezeigt. Die Verteidigerin<br />

muss das anders sehen. Ein Chat-Verlauf sei jederzeit<br />

zu verändern, so die Anwältin. Außerdem seien Polizeibeamte<br />

keine Sachverständige in Sachen Glaubwürdigkeit. Ihr Antrag:<br />

Freispruch.<br />

Die Richterin berät ausgiebig mit ihren beiden Schöffinnen und<br />

verurteilt Weber zu eineinhalb Jahren Haft. Die Strafe setzt sie<br />

zur Bewährung aus.<br />

HS<br />

*Namen geändert

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