Presseaussendung: Pickerl: KfV gegen Verlängerung auf drei Jahre!
Presseaussendung: Pickerl: KfV gegen Verlängerung auf drei Jahre!
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PRESSE-INFORMATION<br />
PICKERL: <strong>KfV</strong> GEGEN VERLÄNGERUNG AUF DREI<br />
JAHRE!<br />
Spätestens nach zwei <strong>Jahre</strong>n muss Überprüfung auch bei<br />
Neuwagen erfolgen, danach jährlich<br />
Die jährliche §57a-Begutachtung für Neufahrzeuge soll nach einem Vorschlag der<br />
Bundesregierung wegfallen. Stattdessen soll die erste Überprüfung für Neuwagen<br />
erst nach <strong>drei</strong> <strong>Jahre</strong>n, die zweite Überprüfung zwei <strong>Jahre</strong> danach und erst in der<br />
Folge wieder alljährlich erfolgen. Dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (<strong>KfV</strong>)<br />
erscheint dieses Zeitintervall jedenfalls zu lange: „Je häufiger kontrolliert wird desto<br />
besser! Fällt die jährliche Begutachtung, ist aus Sicht der Verkehrssicherheit nur<br />
vertretbar, dass die Erstbegutachtung spätestens nach zwei <strong>Jahre</strong>n, dann wieder<br />
jährlich, erfolgt. Der Aspekt des Umweltschutzes ist dabei aber noch nicht<br />
berücksichtigt“, tritt Ing. Kurt Vavryn, Leiter der Abteilung Fahrausbildung und<br />
Fahrzeugtechnik des <strong>KfV</strong>, entschieden <strong>gegen</strong> eine <strong>Verlängerung</strong> ein.<br />
Kompromiss: Erstbegutachtung nach 2 <strong>Jahre</strong>n<br />
Die Garantiebestimmungen der EU, die ab 1. Jänner 2002 in Kraft treten, verlängern<br />
die Garantiezeit bei Neuwagen <strong>auf</strong> zwei <strong>Jahre</strong>. „Durch die §57 Bestimmung können<br />
noch rechtzeitig vor Abl<strong>auf</strong> der Garantiezeit versteckte Mängel festgestellt werden“<br />
so Vavryn. Auch der Kostenfaktor kommt zum Tragen: Die Reparatur etwaiger<br />
Mängel muss dann nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Das <strong>KfV</strong> schlägt daher<br />
eine freiwillige Erstbegutachtung innerhalb eines <strong>Jahre</strong>s vor - noch dazu wo die Kfz-
Wirtschaft diese gratis anbietet - und eine verpflichtende nach zwei <strong>Jahre</strong>n. Danach<br />
soll wieder jährlich überprüft werden.<br />
Begutachtung der Kilometerleistung nicht administrierbar!<br />
Die jährliche <strong>Pickerl</strong>überprüfung hat sich aus Sicht der Verkehrssicherheit und des<br />
Umweltschutzes bewährt. Viele technische Mängel und falsche Abgaswerte konnten<br />
rechtzeitig <strong>auf</strong>gezeigt werden. Im Zuge der Diskussion um eine <strong>Verlängerung</strong> der<br />
Prüfintervalle wurde auch vorgeschlagen, die Erstbegutachtung von der<br />
Kilometerleistung abhängig zu machen. Bekanntlich gibt es Fahrer, die unter 10.000<br />
km pro Jahr und andere, die 40.000, 50.000 km oder mehr pro Jahr zurücklegen. Bei<br />
einer höheren <strong>Jahre</strong>skilometerleistung ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein<br />
technischer Mangel <strong>auf</strong>treten kann natürlich größer. „Eine Regelung, die <strong>auf</strong> die<br />
gefahrenen Kilometer abzielt ist aus Sicht des <strong>KfV</strong> aber schlicht und einfach nicht<br />
administrierbar“, kritisiert Vavryn diese Lösung.<br />
28 <strong>Jahre</strong> <strong>Pickerl</strong><br />
Mit der 1973 eingeführten wiederkehrenden Begutachtung nach §57a aus Gründen<br />
der Verkehrssicherheit und der Betriebssicherheit hat Österreich eine Vorreiterrolle<br />
übernommen. Vor allem auch im Zuge der Katalysatorpflicht und der jährlichen<br />
Überprüfung der Abgaswerte, konnte die ökologische Verkehrsbilanz verbessert<br />
werden. Eine <strong>Verlängerung</strong> der <strong>Pickerl</strong>-Intervalle würde einen gewaltigen Rückschritt<br />
für Umwelt und Verkehr bedeuten.<br />
Wien, 9.11.2001<br />
Kuratorium für Verkehrssicherheit/Presse<br />
Mag. Gabriele Hinterkörner<br />
Tel.: 01/717 70-225/Ölzeltgasse 3/1031 Wien<br />
E-Mail: pr@kfv.at Internet: http://www.kfv.at