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FÜÜRWEHR—SNACK - Kreisfeuerwehrverband Ostholstein

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Seite 6 Jahrgang 12, Ausgabe 6<br />

N E U E S F A H R -<br />

E R L A U B N I S R E C H T<br />

2 0 1 3<br />

(HFUK Nord) Für die Feuerwehren<br />

sind die Änderungen<br />

des Fahrerlaubnisrechtes<br />

2013 in den Klassen B und<br />

BE zum Führen von Fahrzeugen<br />

bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse<br />

(zGM) von Bedeutung.<br />

Mit der Führerscheinklasse<br />

B können jetzt Anhänger ><br />

750 kg mitgeführt werden,<br />

wenn die Fahrzeugkombination<br />

3.500 kg zGM nicht<br />

überschreitet.<br />

Eine Beachtung des Leergewichtes<br />

des Zugfahrzeuges<br />

ist dabei nicht mehr relevant.<br />

Neu hinzugekommen<br />

ist die Möglichkeit mit der<br />

Führerscheinklasse B und<br />

einer Fahrerschulung auch<br />

Fahrzeugkombinationen bis<br />

zu 4.250 kg zGM im Straßenverkehr<br />

zu bewegen. Die<br />

Führerscheinklasse B bekommt<br />

dabei eine Erweiterung<br />

zur „B 96“.<br />

In der Klasse BE wurde die<br />

zGM der Anhänger auf<br />

3.500 kg beschränkt. Müssen<br />

größere Anhänger bewegt<br />

werden, ist die Führerscheinklasse<br />

C1E für Fahrzeugkombination<br />

bis zu<br />

12.000 kg zGM, darüber<br />

hinaus die Führerscheinklasse<br />

CE erforderlich.<br />

(Quelle: Sicherheitsbrief 33)<br />

(HFUK Nord) Feuerwehrfahrzeuge müssen<br />

sicher bewegt und der Umgang mit ihnen<br />

regelmäßig geübt werden. Nur so können<br />

die Fahrzeugführer ausreichend Routine<br />

erlangen und ihr Fahrzeug sicher durch den<br />

Straßenverkehr bewegen – auch im Einsatz!<br />

Doch wie viel Übung braucht man? Wie<br />

kann nachgewiesen werden, über wie viel<br />

Fahrpraxis mit Feuerwehrfahrzeugen ein<br />

Feuerwehrangehöriger verfügt? Hat er eigentlich<br />

für die gemeindeeigenen Fahrzeuge<br />

die erforderliche Fahrerlaubnis und darf<br />

er alle diese Fahrzeuge eigenverantwortlich<br />

bewegen?<br />

Um in diesen Belangen den Feuerwehren<br />

eine Unterstützung zu bieten, haben die<br />

HFUK Nord und die FUK Mitte eine Taschenkarte<br />

als persönliche Dokumentationshilfe<br />

über Fahrzeugbewegungen<br />

entwickelt. Die neue Taschenkarte<br />

„Persönliche Dokumentation – Dienstfahrten<br />

der Feuerwehr“ kann dabei helfen,<br />

Antworten auf die Fragen zur Eignung des<br />

Fahrzeugführers zu geben. Es gibt sie im<br />

praktischen A6-Format, zweifach gefaltet,<br />

und kann somit problemlos bequem mitgeführt<br />

werden.<br />

Untersuchungen zu Feuerwehr-Unfällen<br />

und Gespräche im Rahmen der Besichtigungstätigkeit<br />

haben aufgezeigt, dass die<br />

Bestimmungen zum Führen von Fahrzeugen<br />

der Feuerwehr sehr unterschiedlich<br />

ausgelegt werden. Dabei muss den Besonderheiten,<br />

die die verschiedenen Fahrzeugarten<br />

in den Feuerwehren mit sich bringen,<br />

bewusst Rechnung getragen werden. Von<br />

den Mannschaftstransportfahrzeugen über<br />

(HFUK) Die neue Informationsschrift der<br />

DGUV „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung<br />

im Feuerwehrdienst“<br />

steht den Kommunen als Trägern des<br />

Brandschutzes zur Seite, wenn es um die<br />

richtige, sicherheitsgerechte Ausstattung<br />

der Feuerwehren geht.<br />

Da die rechtlichen Bestimmungen zunehmend<br />

dereguliert werden und somit<br />

exakt formulierte Schutzziele durch allgemeine<br />

Anforderungen ersetzt werden,<br />

können und müssen die Kommunen die<br />

Gefahren im Feuerwehrdienst selbst bewerten<br />

und adäquate Konzepte zur Wahrung<br />

der Sicherheit und Gesundheit der<br />

Feuerwehrangehörigen aufstellen. Bei<br />

dieser Gefährdungsbeurteilung hilft die<br />

Tanklöschfahrzeuge bis hin zu den Hubrettungsfahrzeugen<br />

muss der Fahrzeugführer<br />

nicht nur die gesetzlichen Fahrberechtigungen<br />

haben. Er muss auch die Besonderheiten<br />

der einzelnen Fahrzeuge im<br />

Fahrverhalten kennen, um sie jederzeit<br />

sicher zu bewegen.<br />

Nach einem Unfall wird in der Regel abgefragt,<br />

wie erfahren der Fahrzeugführer mit<br />

der Handhabung des Fahrzeugs war. Sinnvoll<br />

ist daher auch ein Nachweis der<br />

Fahrtätigkeit. Eine ständige und gewissenhafte<br />

Führung der Fahrtenbücher ist in<br />

jeder Feuerwehr Pflicht. Einen konkreten<br />

und vereinfachten Überblick über die einzelnen<br />

Fahrten eines Feuerwehrangehörigen<br />

kann dieses Fahrtenbuch jedoch nicht<br />

geben. Ein weiteres Manko ist der Nachweis<br />

der erforderlichen Fahrerlaubnis und<br />

die Zuordnung zur Nutzung der eigenen<br />

Feuerwehrfahrzeuge.<br />

Die Taschenkarte kann bei Bedarf ab sofort<br />

durch jede Feuerwehr bei den jeweilig<br />

zuständigen Landesgeschäftsstellen der<br />

Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse<br />

Nord angefordert werden. Je Feuerwehr<br />

sind zwei Exemplare als Beilage zum Sicherheitsbrief<br />

Nr. 33 versendet worden.<br />

(Quelle: Sicherheitsbrief 33)<br />

neue Informationsschrift, in der nicht nur<br />

die rechtlichen Grundlagen geklärt werden,<br />

sondern auch eine Schritt-für-Schritt-<br />

Anleitung zur Vorgehensweise angeboten<br />

wird.<br />

Desweiteren wird anhand von Praxisbeispielen<br />

aufgezeigt, wie das Ergebnis einer<br />

Gefährdungsbeurteilung aussehen kann.<br />

Die Informationsschrift „Leitfaden zur Erstellung<br />

einer Gefährdungsbeurteilung im<br />

Feuerwehrdienst“ (GUV-I 8663) kann von<br />

Wehren bzw. Gemeinden aus den Geschäftsgebieten<br />

der HFUK Nord und FUK<br />

Mitte bei der Geschäftsstelle ihrer jeweiligen<br />

Feuerwehr-Unfallkasse bezogen werden.<br />

(Quelle: Sicherheitsbrief 33)

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