FÜÜRWEHR—SNACK - Kreisfeuerwehrverband Ostholstein

FÜÜRWEHR—SNACK - Kreisfeuerwehrverband Ostholstein FÜÜRWEHR—SNACK - Kreisfeuerwehrverband Ostholstein

20.03.2014 Aufrufe

Seite 6 Jahrgang 8, Ausgabe 08 H IMMELS- LATERNEN (IM SH) Mit der Romantik am Nachthimmel ist es bald vorbei. Das landesweite Verbot von so genannten Himmelslaternen tritt am 28. August in Kraft. Wer gegen die neue Verbotsverordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden kann. Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch die Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen. Himmelslaternen haben in den vergangenen Monaten häufiger Brände verursacht. (IM SH) (IM SH) Mit Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 07. Juni 2009 wurde der neue Organisationserlass Feuerwehren (OrgFw) eingeführt und ist zum 01.08.2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt der Gliederungserlass aus dem Jahre 1998 außer Kraft. Laufbahn in der Feuerwehr Der neue Organisationserlass wurde bereits im Vorwege in den Feuerwehren diskutiert und letztendlich erwartet, denn die Laufbahnrichtlinien wurden damit auch neu gefasst. Zahlreiche Nachfragen in den letzten Monaten sind damit jetzt beantwortet. Neu eingeführt wurde der Dienstgrad der Hauptfeuerwehrfrau bzw. des Hauptfeuerwehrmannes mit drei Sternen . Voraussetzung für diesen Dienstgrad ist die Truppführungsausbildung und mindestens eine technische Ausbildung und eine Funktion im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/r oder Brandschutzerzieher/ -in mit abgeschlossener Fachausbildung. Für den Dienstgrad Hauptfeuerwehrfrau/ Hauptfeuerwehrmann mit 2 Sternen gilt unverändert, dass die Truppführungsausbildung und mindestens eine technische Ausbildung abgeschlossen sein muss. Für den Dienstgrad Oberfeuerwehrfrau bzw. Oberfeuerwehrmann ist Voraussetzung: Truppfrau/ Truppmannausbildung nach drei Jahren und mindestens eine technische Ausbildung. Bislang war hier die Truppführungsausbildung oder eine technische Ausbildung gefordert. Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann kann werden, wer die Feuerwehrgrundausbildung (Truppfrau / Truppmann teil 1) abgeschlossen hat. Die Dienstgrade (FM bis HFM***) sind vollständig zu durchlaufen und können jeweils von einer Bewährungszeit abhängig gemacht werden. Geregelt sind jetzt auch die Voraussetzungen für den Dienstgrad des/der Hauptlöschmeisters/-in mit drei Sternen. Diesen Dienstgrad tragen künftig die Stellvertretungen der „Brandmeister-Riege“, so z.B. der stellv. Ortswehrführer bis 1.000 Einwohner oder der stellv. Zugführer. Den Dienstgrad des/ der Hauptlöschmeisters/ -in mit zwei Sternen tragen künftig die Jugendfeuerwehrwarte/ -innen und die Kreisausbilder /-innen, sofern die erforderliche Ausbildung (Gruppenführung und Fachausbildung) abgeschlossen wurde. Für die Ortswehrführungen und deren Stellvertretungen wurde die Mindestausbildung erweitert. Neben der Führungsausbildung wird jetzt auch die Ausbildung „Leiten einer Feuerwehr“ gefordert. Ausbildung in der Feuerwehr Bislang war lediglich geregelt, dass Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte an der Landesfeuerwehrschule Schleswig- Holstein oder auf Kreisebene den Ausbildungsstand erhalten und ergänzen sollen und der Information dienen. Daher war und ist eine regelmäßige Teilnahme aller Führungskräfte anzustreben. Ergänzend soll jetzt jeder Feuerwehrangehörige nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort oder an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein teilnehmen. (Dirk Prüß) (KFV OH) An der Landesfeuerwehrschule wird der Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“ angeboten. Voraussetzung für den Lehrgangsbesuch ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung „Verbandsführung“. Der Lehrgang richtet sich an Führungskräfte in Führungsstäben und / oder technischen Einsatzleitungen. Lehrinhalte sind die Darstellung des Führungssystem, Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr, vorbereitende Maßnahmen und Stabsübungen. Für 2010 stehen dem KFV OH jeweils ein Lehrgangsplatz an folgenden Terminen zur Verfügung: 11.01.2010—15.01.2010 11.10.2010—15.10.2010. Interessenten können sich bei der Geschäftsstelle des KFV OH für diesen Lehrgang anmelden. (Dirk Prüß)

Seite 7 Jahrgang 8, Ausgabe 08 (LFV) Einen völlig neu gestalteten Flyer zur Werbung von neuen Mitgliedern für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren hat der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein ab sofort im Angebot. Der Flyer mit dem Aufmerksamkeit heischenden Titel „Wie viel Feuerwehr sind Sie?“ löst den bisherigen Flyer „Warum eigentlich nicht?“ ab. In einer ersten Startauflage von 10.000 Exemplaren steht er ab sofort allen Feuerwehren des Landes für die Mitgliederwerbung zur Verfügung. Er eignet sich hervorragend zum Einsatz bei Tagen der offenen Tür, Mitmachtagen, Feuerwehrfesten oder zur Auslage in Geschäften oder Banken. (LFV SH) Ab dem 1. Juli können nur noch Mobiltelefone mit betriebsbereiter SIM- Karte für Anrufe an die Notrufzentralen genutzt werden. Die neue Regelung soll den ausufernden Missbrauch eindämmen. Nachdem sich in den letzten Jahren die Notrufzentralen über eine stark steigende Zahl von Missbrauchsfällen beklagt hatten, hat die Politik nun reagiert. Ab dem 1. Juli wird es nicht mehr möglich sein, mit einem Handy ohne aktive SIM-Karte die Notrufnummer 112 zu erreichen. Auf diese Änderung macht jetzt noch einmal der Branchenverband Bitkom (http:// www.bitkom.org) aufmerksam. Hinweis: Bei Weiterverkauf oder Weitergabe eines Handys mit SIM-Karte sollte daran gedacht werden, dass bei Ermittlungen wegen Missbrauchs zunächst immer der registrierte Besitzer der SIM-Karte ausfindig gemacht wird. Der Missbrauch des Notrufsystems ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft. Zudem muss der Verursacher mögliche Einsatzkosten für Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen erstatten. (Quelle: Newsletter LFV SH) Bei der Gestaltung des neuen Werbemittels ist der LFV SH neue Wege gegangen. Im aufwändigen Leporello-Format wird auf 12 Seiten die Feuerwehrarbeit mit eindrucksvollen Fotos und prägnanten Kurztexten vorgestellt. Am Ende befindet sich ein Kontaktfeld, in dem jede Feuerwehr ihren Stempel eindrücken kann. Bestellt werden kann der Flyer ab sofort unter der Mail-Adresse Bauer@LFV-SH.de oder per Fax 0431 / 6032119. Er wird zum Selbstkostenpreis von 10 Euro per 100 Stück abgegeben. Desweiteren gibt es nach wie vor im Angebot: • „Mach mit“ – Flyer zur Mitgliederwerbung in der Jugendfeuerwehr, 100 St = 5 € • „Die Feuerwehr hilft – vorbeugen musst Du“ – Brandschutztipps, 100 St = 5 €. • „Feuerwehr-Mitmach-Tag“ – Flyer zur Bewerbung Mitmachtag, 100 St = 5 € • Plakate „Mitmach-Tag“, DINA3-Plakate mit Eindruckmöglichkeit zur Bewerbung eines Mitmachtages, 25 St. = 5 € (LFVSH) (DFV) Wasser und Strom— zwei Faktoren die bei der Arbeit mit elektrischen Pumpen stets zusammenkommen, im Unglücksfall jedoch fatale Auswirkungen haben können. Daher macht der Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren u.a. auf folgende Sicherheitshinweise aufmerksam: • Ausschließlich Verwendung von genormten und elektrischen Pumpen der Feuerwehr • Verwendung von elektrischen Pumpen der Feuerwehr möglichst an Stromerzeugern der Feuerwehr • Werden von betroffenen Bürgern eigene elektrische Geräte im Wasser verwendet, so hat sich die Feuerwehr davon fern zu halten • Brennbare Flüssigkeiten, Säuren, Laugen und Lösemittel dürfen nicht mir der Tauchmotorpumpe gefördert werden • Die Tauchmotorpumpe darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden Die komplette Fachempfehlung finden Sie auf der Homepage des DFV (www.dfv.org) oder auf der Homepage des KFV OH (www.kfv-oh.de). (Dirk Prüß) G RILLFLEISCH- G EWINN 2009 (LFV SH) Mit 271 teilnehmenden schleswigholsteinischen Feuerwehren verzeichnet die „Feuerwehr-Grillfleisch- Gewinnaktion 2009“ mit Gutfleisch von EDEKA einen neuen Teilnahmerekord. Sie hatten das richtige Lösungswort „Guten Appetit“ gewusst und ihren Teilnahmeabschnitt an den Landesfeuerwehrverband SH gesandt. Als Glücksfee zog der Geschäftsführer der EDEKA- Gutfleisch, Rolf Heidenberger, aus allen Einsendungen folgende Gewinner: 1. Preis: Grillfleisch und Wurst von Gutfleisch für 120 Personen für die Freiwillige Feuerwehr Immenstedt, Kreis Nordfriesland. 2. Preis: Grillfleisch und Wurst von Gutfleisch für 80 Personen für die Freiwillige Feuerwehr Wanderup, Kreis Schleswig- Flensburg. 3. Preis: Grillfleisch und Wurst von Gutfleisch für 50 Personen geht an die Freiwillige Feuerwehr Pansdorf, Kreis Ostholstein. In Anerkennung des großen Engagements in den Feuerwehren lobt der Geschäftsbereich Gutfleisch von EDE- KA jährlich diese Feuerwehr-Grillaktion aus. Gutfleisch von Edeka ist seit 2001 „Partner des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein“. (Werner Stöwer) (KF ben Feu bew bes FF (Stu FF (Stu FF M (Stu (Dirk

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LATERNEN<br />

(IM SH) Mit der Romantik<br />

am Nachthimmel ist es<br />

bald vorbei. Das landesweite<br />

Verbot von so genannten<br />

Himmelslaternen tritt<br />

am 28. August in Kraft.<br />

Wer gegen die neue Verbotsverordnung<br />

verstößt,<br />

begeht eine Ordnungswidrigkeit,<br />

die mit einer Geldbuße<br />

bis 10.000 Euro geahndet<br />

werden kann.<br />

Himmelslaternen sind unbemannte<br />

Heißluftballone<br />

mit einer offenen Flamme<br />

und einem Ballon aus Reispapier,<br />

bei denen die Luft<br />

mit festen, flüssigen oder<br />

gasförmigen Brennstoffen<br />

erwärmt wird. Die offene<br />

Flamme erwärmt die Luft<br />

im Ballon und führt zum<br />

Auftrieb. Nach dem Start<br />

kann der Betreiber weder<br />

die Richtung noch die Höhe<br />

des Ballons beeinflussen.<br />

Die Himmelslaternen erreichen<br />

Flugreichweiten von<br />

mehr als 5.000 Metern<br />

und Flughöhen von bis zu<br />

400 Metern. Aufgrund des<br />

brennbaren Materials und<br />

der offenen Flamme besteht<br />

die große Gefahr am<br />

Landepunkt ein Feuer auszulösen.<br />

Himmelslaternen haben in<br />

den vergangenen Monaten<br />

häufiger Brände verursacht.<br />

(IM SH)<br />

(IM SH) Mit Erlass des Innenministeriums<br />

Schleswig-Holstein vom 07. Juni 2009 wurde<br />

der neue Organisationserlass Feuerwehren<br />

(OrgFw) eingeführt und ist zum<br />

01.08.2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig<br />

tritt der Gliederungserlass aus dem Jahre<br />

1998 außer Kraft.<br />

Laufbahn in der Feuerwehr<br />

Der neue Organisationserlass wurde bereits<br />

im Vorwege in den Feuerwehren diskutiert<br />

und letztendlich erwartet, denn die<br />

Laufbahnrichtlinien wurden damit auch neu<br />

gefasst. Zahlreiche Nachfragen in den letzten<br />

Monaten sind damit jetzt beantwortet.<br />

Neu eingeführt wurde der Dienstgrad der<br />

Hauptfeuerwehrfrau bzw. des Hauptfeuerwehrmannes<br />

mit drei Sternen . Voraussetzung<br />

für diesen Dienstgrad ist die Truppführungsausbildung<br />

und mindestens eine<br />

technische Ausbildung und eine Funktion<br />

im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/r<br />

oder Brandschutzerzieher/ -in mit abgeschlossener<br />

Fachausbildung.<br />

Für den Dienstgrad Hauptfeuerwehrfrau/<br />

Hauptfeuerwehrmann mit 2 Sternen gilt<br />

unverändert, dass die Truppführungsausbildung<br />

und mindestens eine technische Ausbildung<br />

abgeschlossen sein muss.<br />

Für den Dienstgrad Oberfeuerwehrfrau<br />

bzw. Oberfeuerwehrmann ist Voraussetzung:<br />

Truppfrau/ Truppmannausbildung<br />

nach drei Jahren und mindestens eine<br />

technische Ausbildung. Bislang war hier die<br />

Truppführungsausbildung oder eine technische<br />

Ausbildung gefordert.<br />

Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann kann<br />

werden, wer die Feuerwehrgrundausbildung<br />

(Truppfrau / Truppmann teil 1) abgeschlossen<br />

hat.<br />

Die Dienstgrade (FM bis HFM***) sind<br />

vollständig zu durchlaufen und können<br />

jeweils von einer Bewährungszeit abhängig<br />

gemacht werden.<br />

Geregelt sind jetzt auch die Voraussetzungen<br />

für den Dienstgrad des/der Hauptlöschmeisters/-in<br />

mit drei Sternen. Diesen<br />

Dienstgrad tragen künftig die Stellvertretungen<br />

der „Brandmeister-Riege“, so z.B.<br />

der stellv. Ortswehrführer bis 1.000 Einwohner<br />

oder der stellv. Zugführer.<br />

Den Dienstgrad des/ der Hauptlöschmeisters/<br />

-in mit zwei Sternen tragen künftig<br />

die Jugendfeuerwehrwarte/ -innen und die<br />

Kreisausbilder /-innen, sofern die erforderliche<br />

Ausbildung (Gruppenführung und<br />

Fachausbildung) abgeschlossen wurde.<br />

Für die Ortswehrführungen und deren<br />

Stellvertretungen wurde die Mindestausbildung<br />

erweitert. Neben der Führungsausbildung<br />

wird jetzt auch die Ausbildung „Leiten<br />

einer Feuerwehr“ gefordert.<br />

Ausbildung in der Feuerwehr<br />

Bislang war lediglich geregelt, dass Fortbildungsveranstaltungen<br />

für Führungskräfte<br />

an der Landesfeuerwehrschule Schleswig-<br />

Holstein oder auf Kreisebene den Ausbildungsstand<br />

erhalten und ergänzen sollen<br />

und der Information dienen. Daher war<br />

und ist eine regelmäßige Teilnahme aller<br />

Führungskräfte anzustreben.<br />

Ergänzend soll jetzt jeder Feuerwehrangehörige<br />

nach Abschluss der Truppausbildung<br />

jährlich mindestens an 40 Stunden<br />

Fortbildung am Standort oder an der Landesfeuerwehrschule<br />

Schleswig-Holstein<br />

teilnehmen.<br />

(Dirk Prüß)<br />

(KFV OH) An der Landesfeuerwehrschule<br />

wird der Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“<br />

angeboten.<br />

Voraussetzung für den Lehrgangsbesuch ist<br />

die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung<br />

„Verbandsführung“. Der Lehrgang richtet<br />

sich an Führungskräfte in Führungsstäben<br />

und / oder technischen Einsatzleitungen.<br />

Lehrinhalte sind die Darstellung des Führungssystem,<br />

Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr,<br />

vorbereitende Maßnahmen<br />

und Stabsübungen.<br />

Für 2010 stehen dem KFV OH jeweils ein<br />

Lehrgangsplatz an folgenden Terminen zur<br />

Verfügung:<br />

11.01.2010—15.01.2010<br />

11.10.2010—15.10.2010.<br />

Interessenten können sich bei der Geschäftsstelle<br />

des KFV OH für diesen Lehrgang<br />

anmelden. (Dirk Prüß)

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