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Rüdiger van Straelen<br />

Rechtstipp / Einblicke und Ausblicke<br />

23<br />

Rechtsanwalt<br />

Kein Vertrag, keine Gewährleistung BGH-Urteil vom 1.8.2013 VII ZR 6/13<br />

Keine Mängelansprüche bei<br />

Werkleistungen durch Schwarzarbeit<br />

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1.8.2013 klargestellt,<br />

dass ein Besteller keine Mängelansprüche<br />

hat, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages<br />

erbracht worden sind, in dem die Parteien vereinbart<br />

haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und<br />

ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden soll.<br />

Dieses Urteil ist keine Überraschung. Allerdings befasst<br />

sich der Bundesgerichtshof zum ersten mal mit einem<br />

solchen Sachverhalt, auf den das seit dem 1.8.2004<br />

geltende Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Anwendung<br />

findet.<br />

Dieser Entscheidung lag folgender Fall zugrunde. Ein<br />

Kieler Hauseigentümer hatte einen Handwerker mit<br />

der Pflasterung seiner Auffahrt zum Preis von 1800,00 €<br />

beauftragt. Die Arbeiten waren mangelhaft und der<br />

Hauseigentümer verlangte Nachbesserung.<br />

Das lehnte der Handwerker ab, so dass die Angelegenheit<br />

vor Gericht landete.<br />

Folgende Leitsätze führte der Bundesgerichtshof in seinem<br />

Urteil aus:<br />

1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz enthält das Verbot<br />

zum Abschluss eines Werkvertrages, wenn dieser<br />

Regelungen enthält, die dazu dienen, dass eine steuerpflichtige<br />

Vertragspartei ihre sich aus dem Vertrag<br />

ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt.<br />

2. Das Verbot führt gem. § 134 BGB dann zur Nichtigkeit<br />

des Vertrages, wenn der Unternehmer vorsätzlich<br />

hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des<br />

Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil<br />

nutzt.<br />

3. Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen<br />

in diesem Fall grundsätzlich nicht.<br />

Aus diesen Leitsätzen wird schon deutlich, dass für<br />

beide Vertragsparteien die Angelegenheit ein böses<br />

Nachspiel haben kann. Der Besteller hat keinerlei Ansprüche<br />

auf Nachbesserung bzw. Mängelgewährleistung.<br />

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf<br />

seine Vergütung.<br />

Dieses Urteil wurde unter anderem vom Zentralverband<br />

des Deutschen Handwerks begrüßt, denn Schattenwirtschaft<br />

kostet unseren Staat jährlich Milliarden.<br />

Rechtsanwalt<br />

Wolfförster<br />

KANZLEI<br />

§ §<br />

VAN<br />

STRAELEN<br />

zugleich Fachanwalt für:<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Familienrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

§<br />

Gesundes Wintergemüse in allen<br />

Variationen<br />

- Daniel Hechter - Elisa<br />

rgittes - Michele - Milano<br />

„Grünkohl-Woche im Kreis Kleve“ startet in Kürze zum fünften Mal:<br />

In wenigen Wochen ist es wieder soweit: Die Grünkohl-<br />

Saison startet. Hierzu wird die Wirtschaftsförderung Kreis<br />

Kleve gemeinsam mit dem DEHOGA Nordrhein und der<br />

hiesigen Fleischer-Innung in diesem Jahr zum fünften<br />

Mal die „Grünkohl-Woche im Kreis Kleve“ veranstalten.<br />

Vom 22. November bis zum 1. Dezember sind dann wieder<br />

alle interessierten Restaurants, Metzgereien und Gemüsehändler<br />

aufgerufen, sich an der kreisweiten Aktion<br />

zu beteiligen und Grünkohl in allen Variationen – ob roh<br />

oder fertig zubereitet – den Fans des gesunden Wintergemüses<br />

aus nah und fern anzubieten. Die Eröffnung<br />

der Grünkohl-Woche findet in diesem Jahr am Freitag,<br />

22. November, um 12 Uhr mit einem gemeinsamen<br />

Grünkohl-Essen im Hotel Straelener Hof statt.<br />

Wer als Anbieter bei der Grünkohl-Woche in diesem<br />

Jahr mit dabei sein möchte, der kann sich ab sofort bei<br />

der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve unter der Telefonnummer<br />

02821 7281-0 oder per E-Mail info@wfg-kreiskleve.de<br />

anmelden. Er erhält dann die entsprechenden<br />

Werbemittel in Form von Plakaten und Flyern, mit<br />

denen er Einheimische und Touristen gleichermaßen<br />

auf seine Teilnahme bei der bevorstehenden Aktion<br />

hinweisen kann.

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