vario linea alu - Ehmann
vario linea alu - Ehmann
vario linea alu - Ehmann
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Aluminium<br />
Steckdosen-Verteiler
Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
seit 1976<br />
Ideen in Strom<br />
Im Jahr 1976 wurde das Unternehmen von Bodo<br />
<strong>Ehmann</strong>, dem leidenschaftlichen Techniker, Ideengeber,<br />
Motivator und Problemlöser, gegründet. Die Umwandlung<br />
in eine GmbH folgte im Jahr 1979.<br />
Stolz kann man sagen, dass Bodo <strong>Ehmann</strong> nicht nur<br />
Gründer und Namensgeber ist, sondern auch heute<br />
noch, nach Übergabe an die zweite Generation, das<br />
Unternehmen als Gesellschafter begleitet.<br />
Was damals mit elektronischen Sonderlösungen für die<br />
Elektroindustrie begann, entwickelte sich im Laufe der<br />
Jahre zu einem breiten Produktsortiment für Industrie,<br />
Handel und Handwerk. Ideenreichtum, technisches<br />
Know-how, hoher Qualitätsanspruch und Kontinuität<br />
haben die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH zu einem der angesehensten<br />
deutschen Hersteller im Bereich der Elektrotechnik<br />
wachsen lassen.<br />
Damals wie heute steht für uns ein gemeinsames Ziel:<br />
Die Herstellung hochwertiger Produkte mit den Wünschen<br />
der Kunden in Einklang zu bringen sowie eine<br />
hohe und gleichbleibende Qualität zu fertigen und zu<br />
gewährleisten.<br />
In enger Zusammenarbeit von Entwicklung, Konstruktion,<br />
Werkzeugbau und Fertigung werden Ideen und Konzepte<br />
entwickelt und auf höchstem Niveau umgesetzt. Kundenwunsch<br />
und Nutzen stehen hierbei immer im Fokus.<br />
Das breite Leistungsspektrum, die kurzen internen Wege<br />
und die Vorteile unseres Standortes in Deutschland<br />
ermöglichen es, dass wir von der Gestaltung eines<br />
Produktes bis zur serienreifen Produktion alles aus einer<br />
Hand anbieten können. Und das „Made in Germany”.<br />
Auch künftig möchten wir den Standort Deutschland<br />
nicht nur sichern, sondern noch weiter ausbauen. Wir<br />
schaffen Arbeitsplätze in der Region und bilden unsere<br />
Fachkräfte selbst aus. Gute Rahmenbedingungen für ein<br />
angenehmes und zielgerichtetes Arbeiten sind uns ebenso<br />
wichtig, wie ein harmonisches Miteinander. Nur so<br />
können wir den Anforderungen immer wieder gerecht<br />
werden und unseren hohen Qualitätsanspruch auch<br />
weiterhin sicherstellen.<br />
Nutzen deshalb auch Sie unsere Leistungen und Produkte.<br />
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!<br />
Peter Krammig<br />
Geschäftsführer<br />
Andrea Krammig<br />
Geschäftsführerin<br />
2<br />
www.ehmann-gmbh.de
VARIO<br />
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
VARIO LINEA ALU<br />
ALU UNIVERSAL - funktionell und robust Seite 6<br />
ALU MANUFAKTUR - die anspruchsvolle Individualität Seite 8<br />
ALU Hifi - der pure Klanggenuss Seite 10<br />
ALU Licht + Strom - professionelle Ausstattung für kreatives Kochen Seite 12<br />
Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung und das zur Verfügung stellen von Bildmaterial bei:<br />
· AMCO Metall-Service GmbH, Bremen<br />
· MEC2 GmbH, Wiesbaden / livecookingtable ® 3<br />
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3
VARIO<br />
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VARIO LINEA ALU<br />
Aluminium-Steckdosenleisten – für höchste Ansprüche<br />
Hochwertige und robuste Aluminium-Ausführungen in verschiedenen Varianten<br />
und edlem Design.<br />
massives Aluminiumprofil<br />
modernste Fertigungstechniken für eine saubere Verarbeitung<br />
erhöhte Sicherheit durch integrierten Kinderschutz<br />
deutsches Markenprodukt<br />
• individuelle Sonderanfertigungen<br />
Aluminium – das Leichtmetall<br />
Aluminium ist als natürliches und edles Material hervorragend geeignet, gerade den hohen Ansprüchen, die an professionelle<br />
Steckdosenleisten gestellt werden, zu erfüllen. Somit findet auch der anspruchsvollste Anwender das richtige Produkt.<br />
Als reines Leichtmetall hat Aluminium ein leicht stumpfes, silbergraues Aussehen. Seine passivierende Oxidschicht macht<br />
Aluminium sehr korrosionsbeständig. Aluminium lässt sich gut in komplexe Konturen formen, was ein großer Vorteil bei der<br />
Fertigung unserer Steckdosenleisten ist.<br />
4<br />
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VARIO<br />
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
VARIO LINEA ALU<br />
Durchdachte Konstruktion<br />
Das in Zusammenarbeit von erfahrenen<br />
Konstrukteuren, Technikern und Produkt-<br />
Designern entwickelte Gehäuse<br />
bietet eine perfekte Verbindung von<br />
Funktion und Design.<br />
Elegante Gestaltung<br />
Die Aluminium-Steckdosenleisten zeichnen sich durch eine schlanke<br />
Form mit dynamisch gestalteter Silhouette aus. Die elegante<br />
Schattenfuge zwischen den beiden Profilen ist äußerst<br />
dezent und unterstützt die Linienführung.<br />
Die flächenbündigen Endkappen<br />
und die angefasten Steckdosen<br />
runden das Bild<br />
harmonisch ab.<br />
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Höchste Sicherheit<br />
Auch in Punkto Sicherheit hält die<br />
Aluminium-Steckdosenleiste was ein<br />
hochwertiges Produkt verspricht.<br />
So ist das Gehäuse doppelt geerdet,<br />
alle stromführenden Teile sind mit einer<br />
polymeren Isolation versehen und<br />
die Steckdosen sind standardmäßig mit<br />
erhöhtem Berührungsschutz ausgestattet.<br />
5ALUMINIUM
B<br />
B<br />
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VARIO<br />
ALU UNIVERSAL<br />
Aluminium-Steckdosenleisten mit moderner Technik<br />
für verschiedene Funktionen – universell einsetzbar.<br />
Voll-Aluminiumgehäuse<br />
Schutzkontakt-Winkelstecker mit 2 Schutzkontakt-Systemen<br />
für den mobilen Einsatz und zur einfachen Schraubmontage<br />
• um 90° gedrehte Steckdosen mit großen Abständen - speziell<br />
für Winkelstecker, Zeitschaltuhren und große Steckernetzteile<br />
Edel und universell<br />
Die hochwertigen Steckdosenleisten aus massivem Aluminium sind überall<br />
einsetzbar, wo es auf eine elegante, zeitlose Optik und ausgereifte<br />
Funktionen ankommt.<br />
Die Steckdosenleisten sind für den mobilen Einsatz oder zur festen Montage<br />
an Wand und Möbeln bestens geeignet. Die bündig abschließenden<br />
Endkappen mit integrierten Befestigungslöchern ermöglichen eine einfache<br />
Schraubbefestigung.<br />
4-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G1,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Winkelstecker, schwarz<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 330 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0600x00042031<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU UNIVERSAL 4-fach<br />
5- und 6-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G1,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Winkelstecker, schwarz<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 458 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0601x00052031<br />
0600x00062031<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU UNIVERSAL 5-fach plus - mit 2-poligem Schalter<br />
ALU UNIVERSAL 6-fach<br />
6<br />
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B<br />
B<br />
B<br />
VARIO<br />
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ALU UNIVERSAL<br />
7- und 8-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G1,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Winkelstecker, schwarz<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 586 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0601x00072031<br />
0600x00082031<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU UNIVERSAL 7-fach plus - mit 2-poligem Schalter<br />
ALU UNIVERSAL 8-fach<br />
9- und 10-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G1,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Winkelstecker, schwarz<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 714 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0601x00092031<br />
0600x00102031<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU UNIVERSAL 9-fach plus - mit 2-poligem Schalter<br />
ALU UNIVERSAL 10-fach<br />
11- und 12-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G1,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Winkelstecker, schwarz<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 842 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0601x00112031<br />
0600x00122031<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU UNIVERSAL 11-fach plus - mit 2-poligem Schalter<br />
ALU UNIVERSAL 12-fach<br />
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7
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
VARIO<br />
ALU MANUFAKTUR<br />
Aluminium kombiniert mit hochwertiger<br />
Oberflächenveredelung – sorgt für ein<br />
unverwechselbares Design.<br />
unempfindliche Oberflächenveredelung<br />
• bei allen Steckdosenleisten realisierbar<br />
individuelle Farbgebungen für unterschiedlichste Wohnbereiche<br />
ausgewählte Designs passend zu Möbeln, Bodenbelägen etc.<br />
Aus der Manufaktur – designed by B. Hageman<br />
Aluminium ist als edles Material unbestritten. Dieses jedoch mit einer<br />
individuellen, langlebigen Oberflächenveredelung zu versehen und somit ein<br />
unverwechselbares Design zu schaffen, das ist einzigartig.<br />
Die Steckdosenleisten aus der <strong>Ehmann</strong>-Manufaktur lassen sich jeder<br />
Umgebung, Einrichtung und dem jeweiligen Raumambiente anpassen.<br />
Sie versprühen Zeitgeist und Extraklasse und schaffen durch ein<br />
abgestimmtes Design eine Einheit mit Ihrer Einrichtung.<br />
Jede Steckdosenleiste ist einzigartig und wird mit Zertifikat ausgeliefert.<br />
8<br />
www.ehmann-gmbh.de
VARIO<br />
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
Manufaktur<br />
Design<br />
„Technische Produkte,<br />
kombiniert mit individueller<br />
Gestaltung, verleihen eine<br />
persönliche Note und sind<br />
ein Zeugnis von Stilgefühl<br />
und Geschmack.“<br />
Bastiaan Hageman<br />
Designbeispiele<br />
Die abgebildete Auswahl zeigt nur einige Beispiele an Designmöglichkeiten –<br />
auch Ihre Ideen setzen wir gerne um. Sprechen Sie uns an!<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
9
B<br />
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
VARIO<br />
ALU HIFI<br />
Mit der Aluminium-Steckdosenleiste ALU HIFI erzielen<br />
Sie eine noch bessere Klangfarbe Ihrer HiFi-Geräte –<br />
genießen Sie das unverfälschte Klangerlebnis!<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G2,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Zentralstecker<br />
für den perfekten Klanggenuss Ihrer HiFi-Geräte<br />
mit Schwingungsdämpfern<br />
•<br />
hochwertige Klarsichtverpackung – speziell für den<br />
autorisierten HiFi-Fachhandel<br />
Optional mit massiver Vollkupferschiene,<br />
24 Karat Hartvergoldung der stromführenden Teile und<br />
hochwertiger Oberflächenveredelung in ALU MANUFAKTUR.<br />
Der pure Genuss<br />
Erzielen Sie das bestmögliche Hörerlebnis und einen unverfälschten Klang<br />
Ihrer HiFi-Geräte. Die Aluminium-Steckdosenleisten „ALU HIFI“ bieten Ihnen<br />
Design und Technik in Vollendung. Machen Sie es sich bequem und genießen<br />
Sie die Klangfülle eines Konzertsaals.<br />
4-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G2,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Zentralstecker<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 330 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0600x0004203a<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU HIFI 4-fach<br />
10<br />
www.ehmann-gmbh.de
B<br />
B<br />
B<br />
B<br />
VARIO<br />
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
ALU HIFI<br />
6-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G2,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Zentralstecker<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 458 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0600x0006203a<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU HIFI 6-fach<br />
8-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G2,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Zentralstecker<br />
H<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 586 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
Artikel-Nr.<br />
0600x0008203a<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU HIFI 8-fach<br />
10-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G2,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Zentralstecker<br />
H<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 714 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
Artikel-Nr.<br />
0600x0010203a<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU HIFI 10-fach<br />
12-fach ALU Steckdosenleiste<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G2,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Zentralstecker<br />
H<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 842 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
Artikel-Nr.<br />
0600x0012203a<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU HIFI 12-fach<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
11
B<br />
www.<strong>vario</strong>-steckdosen.de<br />
VARIO<br />
ALU LICHT + STROM<br />
Innovative LED-Beleuchtungstechnik in einer<br />
Aluminiumleiste sorgt für optimale Beleuchtung Ihrer<br />
Arbeitsfläche – Steckdosen inklusive.<br />
modernste LED-Beleuchtungselemente mit 2 x 3 W<br />
angenehmer und arbeitsfreundlicher, warmweißer Farbton<br />
• der Abstrahlwinkel von 120° gewährleistet eine optimale<br />
Ausleuchtung der Arbeitsfläche<br />
• integrierter 2-poliger Schalter zum Schalten der Beleuchtung<br />
Optimales Licht in der Küche und am Arbeitsplatz<br />
Ob zum Nachrüsten, als sinnvolle Ergänzung Ihrer bestehenden Leuchten oder<br />
einfach weil es gut aussieht, die Aluminium-Steckdosenleiste<br />
„ALU LICHT + STROM“ bietet Licht und Strom überall dort, wo es nötig ist.<br />
Das hochwertige Material, das formschöne Design und die einfache<br />
Befestigungsmöglichkeit bieten unendlich viele Einsatzmöglichkeiten.<br />
ALU Steckdosenleiste LICHT + STROM<br />
• 250 V~, 50 Hz, 16 A, 3.600 W<br />
• 2 LED-Einbaustrahler 2 x 3 W, 120°, warmweiß<br />
• 3 Schutzkontakt-Steckdosen, schwarz<br />
• 1,5 m Zuleitung H05VV-F 3G1,5 mm²<br />
mit Schutzkontakt-Winkelstecker, schwarz<br />
• integrierter Kinderschutz<br />
ca. 586 x 65 x 39 mm (L x B x H)<br />
H<br />
Artikel-Nr.<br />
0619x00032031<br />
Artikel-Bezeichnung<br />
ALU LICHT + STROM 2 x 3 W LED 3-fach plus<br />
12<br />
www.ehmann-gmbh.de
So finden Sie uns ...<br />
Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
Ihre Ansprechpartner<br />
Martin Smolla<br />
Vertrieb<br />
Tel.: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 30<br />
Fax: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: martin.smolla@ehmann-gmbh.de<br />
Andreas Falk<br />
Vertrieb<br />
Tel.: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 39<br />
Fax: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: andreas.falk@ehmann-gmbh.de<br />
Klaus Ott<br />
Technischer Leiter<br />
Tel.: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 17<br />
Fax: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: klaus.ott@ehmann-gmbh.de<br />
Holger Wissel<br />
Konstruktionsleiter<br />
Tel.: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 18<br />
Fax: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: holger.wissel@ehmann-gmbh.de<br />
Uwe Schliessmann<br />
Betriebsleiter/Qualitätsbeauftragter<br />
Tel.: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 23<br />
Fax: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: uwe.schliessmann@ehmann-gmbh.de<br />
Auch verkehrstechnisch gut verbunden<br />
Unser Unternehmen liegt verkehrsgünstig an den<br />
Autobahnen A 3 und A 45.<br />
Besuchen Sie uns.<br />
Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.<br />
Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH<br />
Bensbruchstrasse 6<br />
D-63533 Mainhausen<br />
Tel. +49 (0) 61 82 / 92 93 - 0<br />
Fax: +49 (0) 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-Mail: Kontakt@ehmann-gmbh.de<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
13
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen)<br />
sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als der<br />
Lieferer oder Leistende (im Folgenden: Lieferer) ihnen ausdrücklich schriftlich<br />
zugestimmt hat.<br />
2. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen (im<br />
Folgenden: Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen<br />
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen<br />
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich<br />
gemacht werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, diesem auf<br />
Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen<br />
des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden,<br />
denen der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.<br />
3. An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zu<br />
Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf<br />
den vereinbarten Geräten. Der Besteller darf diese Software Dritten nicht zu<br />
Nutzung überlassen oder zugänglich machen.<br />
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<br />
II. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
1. Die Preise sind €-Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung<br />
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Innerhalb<br />
Deutschland berechnen wir einen Verpackungs- und Versandkostenanteil auf<br />
folgender Basis: 1,00 € bis 150,00 € 10% jedoch mindestens 7,50 €<br />
150,01 € bis 300,00 € 8%<br />
300,01 € bis 500,00 € 5%<br />
500,01 € bis 799,99 € 3%<br />
2. Bei geschlossener Warenabnahme im Wert ab 800 € netto liefern wir innerhalb<br />
Deutschland frei Haus einschließlich Verpackung. Bei Aufträgen unter<br />
100 € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 € .<br />
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.<br />
4. Bei nicht voller Warenabnahme ist der Lieferer berechtigt, für den gelieferten<br />
Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen.<br />
5. Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb<br />
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar, falls nicht<br />
schriftlich anders vereinbart. Bei Erstlieferung ist die Zahlung vor Fertigungsbeginn<br />
bzw. bei Lagerware vor Auslieferung zu leisten. Im Falle verspäteter<br />
Zahlung ist der Lieferer zur Berechung von Verzugszinsen, gemäß der aktuellen<br />
Gesetzgebung, berechtigt.<br />
Bei rückständigen Forderungen behält sich der Lieferer vor, weitere Belieferungen<br />
einzustellen bis die fälligen Forderungen beglichen sind. Eingehende<br />
Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Schecks<br />
werden nur unter üblichem Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungen aller Art<br />
gilt als Erfüllungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen<br />
kann.<br />
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />
gegen Forderungen des Lieferers aufrechnen. Der Besteller kann<br />
ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem<br />
selben Vertragsverhältnis beruht.<br />
6. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen<br />
zu verlangen, sofern der Lieferer dies für notwendig hält.<br />
7. Nach angemessener Nachfrist ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />
und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />
III. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers<br />
bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung<br />
zustehenden Ansprüche, soweit der Besteller Unternehmer ist. Soweit<br />
der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller<br />
gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf<br />
Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.<br />
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Lieferer das Eigentum an<br />
der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.<br />
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung<br />
oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung<br />
nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der<br />
Bestimmung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung<br />
erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden<br />
übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.<br />
Der Besteller tritt dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags<br />
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten<br />
erwachsen. Der Lieferer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der<br />
Lieferer zur Einziehung ermächtigt. Der Lieferer behält sich vor, die Forderung<br />
selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht<br />
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.<br />
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen<br />
Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
4. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist<br />
der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen<br />
Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen<br />
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben<br />
unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.<br />
IV. Fristen für Lieferungen und Verzug<br />
1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang<br />
sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen<br />
und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der<br />
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den<br />
Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so<br />
verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die<br />
Verzögerung zu vertreten hat.<br />
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand<br />
das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<br />
3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung,<br />
Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen,<br />
verlängern sich die Fristen angemessen.<br />
4. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er nachweist, dass<br />
ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete<br />
Woche des Verzugs von maximal je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens<br />
5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges<br />
nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die Haftung für<br />
entferntere Schäden ist ausgeschlossen.<br />
5. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der<br />
Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die<br />
in Nr.4 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter<br />
Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder<br />
der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast<br />
zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des<br />
Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosen Ablauf einer dem Lieferer gesetzten<br />
Nachfrist bleibt unberührt.<br />
6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als<br />
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem<br />
Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des<br />
Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet<br />
werden. Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den<br />
Vertragsparteien unbenommen.<br />
V. Gefahrübergang<br />
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller<br />
über:<br />
a) Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs<br />
und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Lieferungen ohne Aufstellung<br />
oder Montage mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung<br />
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur<br />
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller<br />
über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer<br />
gegen die üblichen Transportrisiken versichert;<br />
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und<br />
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf<br />
erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.<br />
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) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen<br />
Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.<br />
2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung<br />
oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb<br />
aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder<br />
der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die<br />
Gefahr auf den Besteller über.<br />
VI. Entgegennahme<br />
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher<br />
Mängel nicht verweigern.<br />
VII. Sachmängel<br />
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:<br />
1. All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich<br />
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der<br />
Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel<br />
aufweisen, sofern dessen Ursache im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.<br />
2. Liegt ein Sachmangel vor, ist dem Lieferer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung<br />
innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung<br />
fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche<br />
gemäß Art. IX - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.<br />
3. Sachmängelansprüche verjähren, soweit der Besteller Unternehmer ist, in 12<br />
Monaten ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist<br />
2 Jahre ab Ablieferung.<br />
4. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich zu rügen.<br />
5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten<br />
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen<br />
Sachmängel stehen. Der Besteller kann, sofern er Unternehmer ist, eine<br />
Zahlung nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,<br />
deren Mängel festgestellt oder unbestritten sind. Erfolgte die Mängelrüge zu<br />
Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom<br />
Besteller ersetzt zu verlangen.<br />
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von<br />
der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der<br />
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schaden, die nach dem Gefahrenübergang<br />
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger<br />
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,<br />
ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse<br />
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht<br />
reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten<br />
unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so<br />
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.<br />
7. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei<br />
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die<br />
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung<br />
genügt die rechtzeitige Absendung. Verbraucher müssen innerhalb<br />
einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige<br />
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten.<br />
Maßgebliche für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung<br />
beim Lieferer. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die<br />
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies<br />
gilt nicht bei Arglist des Lieferers<br />
8. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter<br />
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch<br />
wegen des Mangels zu.<br />
10. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB<br />
(Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem<br />
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden<br />
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs<br />
des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 9<br />
entsprechend.<br />
11. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. IX (Sonstige Schadensersatzansprüche).<br />
Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelten<br />
Ansprüchen des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen<br />
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<br />
VIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung<br />
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatzansprüche<br />
zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit<br />
nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch<br />
des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen<br />
der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden<br />
kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben<br />
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />
der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum<br />
Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers<br />
zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.<br />
2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 3 die wirtschaftliche<br />
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf<br />
den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung<br />
von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies nicht vertretbar<br />
ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er<br />
von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis<br />
der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar<br />
auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit<br />
vereinbart war.<br />
IX. Haftungsbeschränkung<br />
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des<br />
Lieferers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,<br />
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen<br />
Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des<br />
Lieferers. Gegenüber Unternehmen haftet der Lieferer bei leicht fahrlässiger<br />
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Seine Haftung ist bei Personenschaden<br />
auf € 2 Mio. und bei Sachschaden auf € 1 Mio. begrenzt.<br />
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers<br />
aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht<br />
bei dem Lieferer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei<br />
Verlust des Lebens des Bestellers.<br />
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus<br />
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten<br />
der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des<br />
Bestellers zu klagen.<br />
2. Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches<br />
materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen<br />
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).<br />
XI. Verbindlichkeit des Vertrags<br />
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an<br />
dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.<br />
Stand: Januar 2010<br />
9. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen<br />
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />
sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil<br />
der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die<br />
Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung<br />
entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.<br />
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