Imagebroschüre - Ehmann

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Firmenvorstellung


BODO EHMANN GMBH<br />

www.ehmann-gmbh.de<br />

seit 1976<br />

IDEEN IN STROM<br />

Im Jahr 1976 wurde das Unternehmen von Bodo<br />

<strong>Ehmann</strong>, dem leidenschaftlichen Techniker, Ideengeber,<br />

Motivator und Problemlöser, gegründet. Die Umwandlung<br />

in eine GmbH folgte im Jahr 1979.<br />

Stolz kann man sagen, dass Bodo <strong>Ehmann</strong> nicht nur<br />

Gründer und Namensgeber ist, sondern auch heute<br />

noch, nach Übergabe an die zweite Generation, das<br />

Unternehmen als Gesellschafter begleitet.<br />

Was damals mit elektronischen Sonderlösungen für die<br />

Elektroindustrie begann, entwickelte sich im Laufe der<br />

Jahre zu einem breiten Produktsortiment für Industrie,<br />

Handel und Handwerk. Ideenreichtum, technisches<br />

KnowHow, hoher Qualitätsanspruch und Kontinuität<br />

haben die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH zu einem der angesehensten<br />

deutschen Hersteller im Bereich der Elektrotechnik<br />

wachsen lassen.<br />

Damals wie heute steht für uns ein gemeinsames Ziel:<br />

Die Herstellung hochwertiger Produkte mit den Wünschen<br />

der Kunden in Einklang zu bringen sowie eine<br />

hohe und gleichbleibende Qualität zu fertigen und zu<br />

gewährleisten.<br />

In enger Zusammenarbeit von Entwicklung, Konstruktion,<br />

Werkzeugbau und Fertigung werden Ideen und Konzepte<br />

entwickelt und auf höchstem Niveau umgesetzt. Kundenwunsch<br />

und Nutzen stehen hierbei immer im Fokus.<br />

Das breite Leistungsspektrum, die kurzen internen Wege<br />

und die Vorteile unseres Standortes in Deutschland<br />

ermöglichen es, dass wir von der Gestaltung eines<br />

Produktes bis zur serienreifen Produktion alles aus einer<br />

Hand anbieten können. Und das „Made in Germany”.<br />

Auch künftig möchten wir den Standort Deutschland<br />

nicht nur sichern, sondern noch weiter ausbauen. Wir<br />

schaffen Arbeitsplätze in der Region und bilden unsere<br />

Fachkräfte selbst aus. Gute Rahmenbedingungen für ein<br />

angenehmes und zielgerichtetes Arbeiten sind uns ebenso<br />

wichtig, wie ein harmonisches Miteinander. Nur so<br />

können wir den Anforderungen immer wieder gerecht<br />

werden und unseren hohen Qualitätsanspruch auch<br />

weiterhin sicherstellen.<br />

Nutzen deshalb auch Sie unsere Leistungen und Produkte.<br />

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!<br />

Peter Krammig<br />

Geschäftsführer<br />

Andrea Krammig<br />

Geschäftsführerin<br />

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Qualität hat einen Namen<br />

Die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH – Ein Unternehmen mit Ideen,<br />

Erfahrung und höchstem Qualitätsanspruch.<br />

Innovationsstandort Deutschland<br />

Mehr als 50 Mitarbeiter entwickeln und fertigen in Mainhausen-Zellhausen<br />

(Großraum Frankfurt am Main) eine Vielzahl von individuellen Produktlösungen<br />

sowie serienmäßigen Einzelprodukten.<br />

Geliefert werden diese Produkte an Industrie, Groß- und Versandhandelsunternehmen<br />

sowie Fachmärkte in ganz Europa und Länder des nahen und<br />

mittleren Ostens. Die größtenteils als OEM-Produkte gefertigten Erzeugnisse, überzeugen vor allem durch eine extrem hohe Verarbeitungsqualität.<br />

Deshalb baut das inhabergeführte Unternehmen auch weiterhin auf die Qualität der Fachkräfte und auf die<br />

Vorteile des Industriestandortes Deutschland.<br />

Hochwertige Produkte und Leistungen<br />

Das Angebotsspektrum hat sich in den vergangenen 30 Jahren erheblich vergrößert. Neben<br />

der individuellen Produktentwicklung und Fertigung einzelner OEM-Industriekomponenten<br />

hat sich gerade der Bereich der Serienprodukte deutlich vergrößert.<br />

Mittlerweile stehen umfangreiche Produktmarken für einzelne Marktsegmente und bilden<br />

einen wichtigen Bestandteil des Lieferprogramms. Von VARIO-Steckdosenleisten, LUMEO-<br />

Dimmern, HALONIC-Trafos über ROLLO-Jalousieschalter bis hin zu DECORA-Schaltern ist<br />

die Produktpalette nahezu unerschöpflich.<br />

Neben vielen Kunden der ersten Stunde schätzt auch der stetig<br />

wachsende Neukundenkreis die Qualität der Produkte. Sie begeistert<br />

vor allem die Flexibilität und Innovationskraft der Mitarbeiter, aber<br />

auch die stetige Orientierung an den Anforderungen des Marktes.<br />

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Leistung auf höchstem Niveau<br />

Die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH –<br />

Von der Idee bis zum fertigen Produkt – alles aus einer Hand.<br />

Entwicklung<br />

Entwicklung wird im Hause <strong>Ehmann</strong> ganz groß geschrieben. Aus diesem Grund ist<br />

die Entwicklungsabteilung seit Gründung des Unternehmens Basis lang anhaltenden<br />

Wachstums.<br />

Hier entstehen Ideen für neue Produkte und Bestehendes wird<br />

weiterentwickelt und perfektioniert.<br />

Mit modernsten Prüf- und Messeinrichtungen wird schon in<br />

der Entwicklung der spätere Qualitätsstandard und der immer<br />

aktuelle Stand der Technik sichergestellt.<br />

Auch individuelle Problemlösungen für die Industrie werden hier<br />

entwickelt. So finden <strong>Ehmann</strong>-Produkte vielseitigen Einsatz.<br />

Konstruktion<br />

In der Konstruktionsabteilung entwerfen Produktingenieure<br />

mit Hilfe hoch entwickelter Software und CAD-<br />

Programmen neuzeitliche Designs und wählen die jeweils<br />

besten Werkstoffe und Fertigungsverfahren aus.<br />

In der Konstruktion werden technische Funktion und<br />

ansprechendes Design vereint.<br />

Werkzeugbau<br />

Mit großem fachlichen Wissen und modernsten Maschinen fertigen anspruchsvolle Mitarbeiter<br />

die Werkzeuge, die für eine präzise Produktion von Kunststoff- und Metallteilen notwendig sind.<br />

Der Einsatz modernster CNC-Bohr- und Fräsmaschinen garantiert zusätzlich eine wirtschaftliche<br />

Fertigung der Spritz- und Metallwerkzeuge.<br />

Viele Mitarbeiter haben ihr Handwerk bei der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH gelernt und wurden nach der<br />

Ausbildung übernommen. Somit ist dieser Bereich geprägt von einem hohen Maß an Identifikation<br />

mit den Unternehmenszielen, Erfahrung und kontinuierlicher Weiterentwicklung.<br />

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Kunststoff-Fertigung<br />

Qualifizierte Facharbeiter und computergesteuerte Spritzgussmaschinen gewährleisten<br />

eine maßgenaue Herstellung der Kunststoffteile. Die Qualitätsarbeit erkennt man auf<br />

den ersten Blick. Nur beste Werkstoffe von ausgesuchten Partnern kommen hier zum<br />

Einsatz. Die Anforderungen an Präzision und Funktion werden so in höchstem Maße<br />

erfüllt.<br />

Produktion<br />

Modernste technische Anlagen und gut ausgebildete, erfahrene Mitarbeiter<br />

sind Vorraussetzung für eine prozesssichere Produktion. Regelmäßige Wartung<br />

und Pflege der Maschinen sowie zuverlässige Mitarbeiter sorgen für einen<br />

reibungslosen Fertigungsablauf auf höchstem Niveau.<br />

Alle Produkte der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH zeichnen sich<br />

somit durch eine konstante Fertigungsqualität aus.<br />

Qualitätssicherung<br />

Das Qualitätsmanagement der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH richtet sich streng nach<br />

DIN EN ISO 9001:2000.<br />

So sind zuverlässige Zwischen- und Endprüfungen in allen Produktionsphasen<br />

garantiert und dokumentiert.<br />

Sicherheit wird hier groß geschrieben.<br />

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Marken, die man sich merken sollte<br />

Die Produktmarken der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH –<br />

einzigartig, innovativ, dem Zeitgeist entsprechend.<br />

Das Steckdosen-Konzept für die mobile Stromversorgung. Nützliche Funktionen und echte<br />

Problemlösungen rund um die Steckdose.<br />

VARIO SOLO<br />

VARIO LINEA<br />

VARIO COMBI<br />

VARIO TOWER<br />

Mobile Zwischenstecker – einfach und praktisch<br />

Qualitäts-Steckdosenleisten – vielseitig und funktionell<br />

Steckdosenleisten-Modulsystem – die individuelle Stromversorgung<br />

Modulares Steckdosensystem – eine rundum gute Idee<br />

Das Dimmer-Sortiment erfüllt die verschiedensten Wünsche für ein angenehmes Licht, einfach<br />

zum Wohlfühlen. Ob zur Unterputz- oder Aufputzmontage oder für den mobilen Einsatz, hier<br />

werden alle Wünsche erfüllt.<br />

LUMEO DOMUS<br />

LUMEO MOBIL<br />

LUMEO KIDS<br />

Elektronische Dimmer – für jede Leuchte den passenden Dimmer<br />

Mobile Schnurdimmer – für den flexiblen Einsatz<br />

Elektronischer Schlummerschalter – zum Einschlafen ohne Angst vor der Dunkelheit<br />

Elektronische Transformatoren bieten hohe Zuverlässigkeit bei langer Funktionsdauer. Hier sind besonders<br />

flache Lösungen zur Schrank- oder Deckenmontage erhältlich ebenso wie Trafos für hohe Leistungen und<br />

dimmbare Systeme.<br />

HALONIC FLAT<br />

HALONIC POWER<br />

Elektronische Flachtrafos – mit extra flacher Bauform für geringe Einbauhöhen<br />

Elektronische Sicherheits-Transformatoren – das Trafo-System für hohe Leistungen<br />

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Die Jalousie- und Rollladenschalter bieten von der einfachen, mechanischen Handbetätigung bis zur<br />

programmierbaren Schaltuhr alle denkbaren Lösungen. Die ROLLO-Schalter bestechen durch eine einfache<br />

Handhabung und sichere, komfortable Funktionen. Sie sind in jede Hausinstallation integrierbar.<br />

ROLLO BASIC<br />

ROLLO COMFORT<br />

ROLLO RELAIS<br />

Mechanische Jalousieschalter – die bewährten Schalter für Standardanwendungen<br />

Elektronische Jalousieschalter – einfache Bedienung für hohe Ansprüche<br />

Elektronische Trennrelais – für die erweiterte Steuerung von elektrischen Antrieben<br />

Umweltschonende und zuverlässige Funktechnologie. Ob zur Wandmontage oder als mobile Lösung,<br />

ob wartungsfrei oder mit Batteriebetrieb, hier finden Sie das Richtige. Schalten Sie um auf die drahtlose<br />

Technologie.<br />

WISIO ECO<br />

WISIO ENERGY<br />

Wartungsfreie Funktechnik – das patentierte, batterielose System<br />

Funktechnik mit Batteriebetrieb – die bekannte Technik für den Standard-Einsatz<br />

Das Unterputz-Schalterprogramm bietet innovative, technische Lösungen und einen hohen Bedienkomfort.<br />

Zeitloses Design und pflegeleichte Oberfläche verbunden mit nützlichen Funktionen.<br />

DECORA Das Unterputz-Schalterprogramm mit dem besonderen Etwas –<br />

innovative Technik und zeitloses Design<br />

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Licht oder Verbraucher automatisch und komfortabel schalten - ganz entsprechend den<br />

Anforderungen und des Bedarfs der Anwender<br />

LICOM Der Hochfrequenz-Bewegungsmelder –<br />

vielseitig und individuell einsetzbar.<br />

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen)<br />

sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(AGB) des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als der<br />

Lieferer oder Leistende (im Folgenden: Lieferer) ihnen ausdrücklich schriftlich<br />

zugestimmt hat.<br />

2. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen (im Folgenden:<br />

Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen<br />

Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht<br />

werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen<br />

unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen des Bestellers;<br />

diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen<br />

der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.<br />

3. An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zu Nutzung<br />

mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den<br />

vereinbarten Geräten. Der Besteller darf diese Software Dritten nicht zu Nutzung<br />

überlassen oder zugänglich machen.<br />

4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<br />

II. Preise und Zahlungsbedingungen<br />

1. Die Preise sind €-Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung<br />

zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Innerhalb<br />

Deutschland berechnen wir einen Verpackungs- und Versandkostenanteil auf<br />

folgender Basis: 1,00 € bis 150,00 € 10% jedoch mindestens 7,50 €<br />

150,01 € bis 300,00 € 8%<br />

300,01 € bis 500,00 € 5%<br />

500,01 € bis 799,99 € 3%<br />

2. Bei geschlossener Warenabnahme im Wert ab 800 € netto liefern wir innerhalb<br />

Deutschland frei Haus einschließlich Verpackung. Bei Aufträgen unter<br />

100 € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 € .<br />

3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.<br />

4. Bei nicht voller Warenabnahme ist der Lieferer berechtigt, für den gelieferten<br />

Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen.<br />

5. Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb<br />

von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar, falls nicht<br />

schriftlich anders vereinbart. Bei Erstlieferung ist die Zahlung vor Fertigungsbeginn<br />

bzw. bei Lagerware vor Auslieferung zu leisten. Im Falle verspäteter<br />

Zahlung ist der Lieferer zur Berechung von Verzugszinsen, gemäß der aktuellen<br />

Gesetzgebung, berechtigt.<br />

Bei rückständigen Forderungen behält sich der Lieferer vor, weitere Belieferungen<br />

einzustellen bis die fälligen Forderungen beglichen sind. Eingehende<br />

Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Schecks werden<br />

nur unter üblichem Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungen aller Art gilt als<br />

Erfüllungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen kann.<br />

Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />

gegen Forderungen des Lieferers aufrechnen. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht<br />

nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem selben<br />

Vertragsverhältnis beruht.<br />

6. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen<br />

zu verlangen, sofern der Lieferer dies für notwendig hält.<br />

7. Nach angemessener Nachfrist ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />

und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />

III. Eigentumsvorbehalt<br />

1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers<br />

bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung<br />

zustehenden Ansprüche, soweit der Besteller Unternehmer ist. Soweit<br />

der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten<br />

Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch<br />

des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei<br />

Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Lieferer das Eigentum an der Ware<br />

bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.<br />

2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung<br />

oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung<br />

nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bestimmung<br />

gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung<br />

erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden übergeht,<br />

wenn dieser seine Zahlungsverpfl ichtungen erfüllt hat.<br />

Der Besteller tritt dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags<br />

ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten<br />

erwachsen. Der Lieferer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der<br />

Lieferer zur Einziehung ermächtigt. Der Lieferer behält sich vor, die Forderung<br />

selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen nicht<br />

ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.<br />

3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen<br />

Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.<br />

4. Bei Pfl ichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der<br />

Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen<br />

Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen<br />

Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.<br />

Der Besteller ist zur Herausgabe verpfl ichtet.<br />

IV. Fristen für Lieferungen und Verzug<br />

1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher<br />

vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen<br />

und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten<br />

Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpfl ichtungen durch den Besteller<br />

voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern<br />

sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung<br />

zu vertreten hat.<br />

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand<br />

das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<br />

3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung,<br />

Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen,<br />

verlängern sich die Fristen angemessen.<br />

4. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er nachweist, dass<br />

ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete<br />

Woche des Verzugs von maximal je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens<br />

5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges<br />

nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die Haftung für<br />

entferntere Schäden ist ausgeschlossen.<br />

5. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung<br />

als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr.4<br />

genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung,<br />

ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben<br />

Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum<br />

Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum<br />

Rücktritt nach fruchtlosen Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist bleibt<br />

unberührt.<br />

6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen<br />

Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für<br />

jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände<br />

der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden.<br />

Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien<br />

unbenommen.<br />

V. Gefahrübergang<br />

1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller<br />

über:<br />

a) Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs<br />

und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Lieferungen ohne Aufstellung<br />

oder Montage mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung<br />

der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung<br />

der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Auf<br />

Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die<br />

üblichen Transportrisiken versichert;<br />

Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und<br />

der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf<br />

erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.<br />

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) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in<br />

eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.<br />

2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung<br />

oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb<br />

aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller<br />

aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den<br />

Besteller über.<br />

VI. Entgegennahme<br />

Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher<br />

Mängel nicht verweigern.<br />

VII. Sachmängel<br />

Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:<br />

1. All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich<br />

nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist<br />

– ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen,<br />

sofern dessen Ursache im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.<br />

2. Liegt ein Sachmangel vor, ist dem Lieferer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung<br />

innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung<br />

fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß<br />

Art. IX - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.<br />

3. Sachmängelansprüche verjähren, soweit der Besteller Unternehmer ist, in 12<br />

Monaten ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist<br />

2 Jahre ab Ablieferung.<br />

4. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich zu rügen.<br />

5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten<br />

werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen<br />

Sachmängel stehen. Der Besteller kann, sofern er Unternehmer ist, eine Zahlung<br />

nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren<br />

Mängel festgestellt oder unbestritten sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht,<br />

ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller<br />

ersetzt zu verlangen.<br />

6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von<br />

der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der<br />

Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schaden, die nach dem Gefahrenübergang<br />

infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger<br />

Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,<br />

ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einfl üsse<br />

entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht<br />

reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten<br />

unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so<br />

bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.<br />

7. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />

ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung<br />

von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung<br />

genügt die rechtzeitige Absendung. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist<br />

von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der<br />

Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgebliche<br />

für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Lieferer.<br />

Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte<br />

zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei<br />

Arglist des Lieferers<br />

8. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter<br />

Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch<br />

wegen des Mangels zu.<br />

9. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen<br />

Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />

sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil<br />

der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />

des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung<br />

entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.<br />

10. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB<br />

(Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem<br />

Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden<br />

Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des<br />

Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 9<br />

entsprechend.<br />

11. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. IX (Sonstige Schadensersatzansprüche).<br />

Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelten<br />

Ansprüchen des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen<br />

wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<br />

VIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung<br />

1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatzansprüche<br />

zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit<br />

nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des<br />

Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen<br />

der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.<br />

Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit<br />

oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil<br />

des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt<br />

vom Vertrag bleibt unberührt.<br />

2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 3 die wirtschaftliche<br />

Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf<br />

den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung<br />

von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies nicht vertretbar ist,<br />

steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite<br />

des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann,<br />

wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart<br />

war.<br />

IX. Haftungsbeschränkung<br />

1. Bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des<br />

Lieferers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren<br />

Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen<br />

der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers.<br />

Gegenüber Unternehmen haftet der Lieferer bei leicht fahrlässiger Verletzung<br />

unwesentlicher Vertragspfl ichten nicht. Seine Haftung ist bei Personenschaden<br />

auf € 2 Mio. und bei Sachschaden auf € 1 Mio. begrenzt.<br />

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers<br />

aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht<br />

bei dem Lieferer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei<br />

Verlust des Lebens des Bestellers.<br />

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem<br />

Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der<br />

Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers<br />

zu klagen.<br />

2. Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches<br />

materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen<br />

über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).<br />

XI. Verbindlichkeit des Vertrags<br />

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an<br />

dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.<br />

Stand: Januar 2010<br />

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BODO EHMANN GMBH<br />

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Ihre Ansprechpartner<br />

Martin Smolla<br />

Vertrieb<br />

Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 30<br />

Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />

E-mail: martin.smolla@ehmann-gmbh.de<br />

Andreas Falk<br />

Vertrieb<br />

Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 39<br />

Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />

E-mail: andreas.falk@ehmann-gmbh.de<br />

Klaus Ott<br />

Technischer Leiter<br />

Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 17<br />

Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />

E-mail: klaus.ott@ehmann-gmbh.de<br />

Uwe Schliessmann<br />

Betriebsleiter/Qualitätsbeauftragter<br />

Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 23<br />

Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />

E-mail: uwe.schliessmann@ehmann-gmbh.de<br />

Holger Wissel<br />

Konstruktionsleiter<br />

Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 18<br />

Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />

E-mail: holger.wissel@ehmann-gmbh.de<br />

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www.ehmann-gmbh.de


So finden Sie uns ...<br />

BODO EHMANN GMBH<br />

www.ehmann-gmbh.de<br />

Auch verkehrstechnisch gut verbunden<br />

Unser Unternehmen liegt verkehrsgünstig an den Autobahnen A 3 und A 45.<br />

Besuchen Sie uns. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.<br />

Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH<br />

Bensbruchstrasse 6<br />

D-63533 Mainhausen<br />

Tel. +49 (0) 6182 / 92 93 - 0<br />

Fax: +49 (0) 6182 / 92 93 - 99<br />

E-Mail: Kontakt@ehmann-gmbh.de<br />

www.ehmann-gmbh.de<br />

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Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH ∙ Bensbruchstraße 6 ∙ D-63533 Mainhausen<br />

Tel. (0 61 82) 92 93 - 0 ∙ Fax (0 61 82) 92 93 - 99 ∙ www.ehmann-gmbh.de ∙ kontakt@ehmann-gmbh.de<br />

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