Imagebroschüre - Ehmann
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Firmenvorstellung
- Seite 2 und 3: BODO EHMANN GMBH www.ehmann-gmbh.de
- Seite 4 und 5: BODO EHMANN GMBH www.ehmann-gmbh.de
- Seite 6 und 7: BODO EHMANN GMBH www.ehmann-gmbh.de
- Seite 8 und 9: Allgemeine Geschäftsbedingungen I.
- Seite 10 und 11: BODO EHMANN GMBH www.ehmann-gmbh.de
- Seite 12: Bodo Ehmann GmbH ∙ Bensbruchstra
Firmenvorstellung
BODO EHMANN GMBH<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
seit 1976<br />
IDEEN IN STROM<br />
Im Jahr 1976 wurde das Unternehmen von Bodo<br />
<strong>Ehmann</strong>, dem leidenschaftlichen Techniker, Ideengeber,<br />
Motivator und Problemlöser, gegründet. Die Umwandlung<br />
in eine GmbH folgte im Jahr 1979.<br />
Stolz kann man sagen, dass Bodo <strong>Ehmann</strong> nicht nur<br />
Gründer und Namensgeber ist, sondern auch heute<br />
noch, nach Übergabe an die zweite Generation, das<br />
Unternehmen als Gesellschafter begleitet.<br />
Was damals mit elektronischen Sonderlösungen für die<br />
Elektroindustrie begann, entwickelte sich im Laufe der<br />
Jahre zu einem breiten Produktsortiment für Industrie,<br />
Handel und Handwerk. Ideenreichtum, technisches<br />
KnowHow, hoher Qualitätsanspruch und Kontinuität<br />
haben die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH zu einem der angesehensten<br />
deutschen Hersteller im Bereich der Elektrotechnik<br />
wachsen lassen.<br />
Damals wie heute steht für uns ein gemeinsames Ziel:<br />
Die Herstellung hochwertiger Produkte mit den Wünschen<br />
der Kunden in Einklang zu bringen sowie eine<br />
hohe und gleichbleibende Qualität zu fertigen und zu<br />
gewährleisten.<br />
In enger Zusammenarbeit von Entwicklung, Konstruktion,<br />
Werkzeugbau und Fertigung werden Ideen und Konzepte<br />
entwickelt und auf höchstem Niveau umgesetzt. Kundenwunsch<br />
und Nutzen stehen hierbei immer im Fokus.<br />
Das breite Leistungsspektrum, die kurzen internen Wege<br />
und die Vorteile unseres Standortes in Deutschland<br />
ermöglichen es, dass wir von der Gestaltung eines<br />
Produktes bis zur serienreifen Produktion alles aus einer<br />
Hand anbieten können. Und das „Made in Germany”.<br />
Auch künftig möchten wir den Standort Deutschland<br />
nicht nur sichern, sondern noch weiter ausbauen. Wir<br />
schaffen Arbeitsplätze in der Region und bilden unsere<br />
Fachkräfte selbst aus. Gute Rahmenbedingungen für ein<br />
angenehmes und zielgerichtetes Arbeiten sind uns ebenso<br />
wichtig, wie ein harmonisches Miteinander. Nur so<br />
können wir den Anforderungen immer wieder gerecht<br />
werden und unseren hohen Qualitätsanspruch auch<br />
weiterhin sicherstellen.<br />
Nutzen deshalb auch Sie unsere Leistungen und Produkte.<br />
Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!<br />
Peter Krammig<br />
Geschäftsführer<br />
Andrea Krammig<br />
Geschäftsführerin<br />
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Qualität hat einen Namen<br />
Die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH – Ein Unternehmen mit Ideen,<br />
Erfahrung und höchstem Qualitätsanspruch.<br />
Innovationsstandort Deutschland<br />
Mehr als 50 Mitarbeiter entwickeln und fertigen in Mainhausen-Zellhausen<br />
(Großraum Frankfurt am Main) eine Vielzahl von individuellen Produktlösungen<br />
sowie serienmäßigen Einzelprodukten.<br />
Geliefert werden diese Produkte an Industrie, Groß- und Versandhandelsunternehmen<br />
sowie Fachmärkte in ganz Europa und Länder des nahen und<br />
mittleren Ostens. Die größtenteils als OEM-Produkte gefertigten Erzeugnisse, überzeugen vor allem durch eine extrem hohe Verarbeitungsqualität.<br />
Deshalb baut das inhabergeführte Unternehmen auch weiterhin auf die Qualität der Fachkräfte und auf die<br />
Vorteile des Industriestandortes Deutschland.<br />
Hochwertige Produkte und Leistungen<br />
Das Angebotsspektrum hat sich in den vergangenen 30 Jahren erheblich vergrößert. Neben<br />
der individuellen Produktentwicklung und Fertigung einzelner OEM-Industriekomponenten<br />
hat sich gerade der Bereich der Serienprodukte deutlich vergrößert.<br />
Mittlerweile stehen umfangreiche Produktmarken für einzelne Marktsegmente und bilden<br />
einen wichtigen Bestandteil des Lieferprogramms. Von VARIO-Steckdosenleisten, LUMEO-<br />
Dimmern, HALONIC-Trafos über ROLLO-Jalousieschalter bis hin zu DECORA-Schaltern ist<br />
die Produktpalette nahezu unerschöpflich.<br />
Neben vielen Kunden der ersten Stunde schätzt auch der stetig<br />
wachsende Neukundenkreis die Qualität der Produkte. Sie begeistert<br />
vor allem die Flexibilität und Innovationskraft der Mitarbeiter, aber<br />
auch die stetige Orientierung an den Anforderungen des Marktes.<br />
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BODO EHMANN GMBH<br />
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Leistung auf höchstem Niveau<br />
Die Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH –<br />
Von der Idee bis zum fertigen Produkt – alles aus einer Hand.<br />
Entwicklung<br />
Entwicklung wird im Hause <strong>Ehmann</strong> ganz groß geschrieben. Aus diesem Grund ist<br />
die Entwicklungsabteilung seit Gründung des Unternehmens Basis lang anhaltenden<br />
Wachstums.<br />
Hier entstehen Ideen für neue Produkte und Bestehendes wird<br />
weiterentwickelt und perfektioniert.<br />
Mit modernsten Prüf- und Messeinrichtungen wird schon in<br />
der Entwicklung der spätere Qualitätsstandard und der immer<br />
aktuelle Stand der Technik sichergestellt.<br />
Auch individuelle Problemlösungen für die Industrie werden hier<br />
entwickelt. So finden <strong>Ehmann</strong>-Produkte vielseitigen Einsatz.<br />
Konstruktion<br />
In der Konstruktionsabteilung entwerfen Produktingenieure<br />
mit Hilfe hoch entwickelter Software und CAD-<br />
Programmen neuzeitliche Designs und wählen die jeweils<br />
besten Werkstoffe und Fertigungsverfahren aus.<br />
In der Konstruktion werden technische Funktion und<br />
ansprechendes Design vereint.<br />
Werkzeugbau<br />
Mit großem fachlichen Wissen und modernsten Maschinen fertigen anspruchsvolle Mitarbeiter<br />
die Werkzeuge, die für eine präzise Produktion von Kunststoff- und Metallteilen notwendig sind.<br />
Der Einsatz modernster CNC-Bohr- und Fräsmaschinen garantiert zusätzlich eine wirtschaftliche<br />
Fertigung der Spritz- und Metallwerkzeuge.<br />
Viele Mitarbeiter haben ihr Handwerk bei der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH gelernt und wurden nach der<br />
Ausbildung übernommen. Somit ist dieser Bereich geprägt von einem hohen Maß an Identifikation<br />
mit den Unternehmenszielen, Erfahrung und kontinuierlicher Weiterentwicklung.<br />
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Kunststoff-Fertigung<br />
Qualifizierte Facharbeiter und computergesteuerte Spritzgussmaschinen gewährleisten<br />
eine maßgenaue Herstellung der Kunststoffteile. Die Qualitätsarbeit erkennt man auf<br />
den ersten Blick. Nur beste Werkstoffe von ausgesuchten Partnern kommen hier zum<br />
Einsatz. Die Anforderungen an Präzision und Funktion werden so in höchstem Maße<br />
erfüllt.<br />
Produktion<br />
Modernste technische Anlagen und gut ausgebildete, erfahrene Mitarbeiter<br />
sind Vorraussetzung für eine prozesssichere Produktion. Regelmäßige Wartung<br />
und Pflege der Maschinen sowie zuverlässige Mitarbeiter sorgen für einen<br />
reibungslosen Fertigungsablauf auf höchstem Niveau.<br />
Alle Produkte der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH zeichnen sich<br />
somit durch eine konstante Fertigungsqualität aus.<br />
Qualitätssicherung<br />
Das Qualitätsmanagement der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH richtet sich streng nach<br />
DIN EN ISO 9001:2000.<br />
So sind zuverlässige Zwischen- und Endprüfungen in allen Produktionsphasen<br />
garantiert und dokumentiert.<br />
Sicherheit wird hier groß geschrieben.<br />
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Marken, die man sich merken sollte<br />
Die Produktmarken der Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH –<br />
einzigartig, innovativ, dem Zeitgeist entsprechend.<br />
Das Steckdosen-Konzept für die mobile Stromversorgung. Nützliche Funktionen und echte<br />
Problemlösungen rund um die Steckdose.<br />
VARIO SOLO<br />
VARIO LINEA<br />
VARIO COMBI<br />
VARIO TOWER<br />
Mobile Zwischenstecker – einfach und praktisch<br />
Qualitäts-Steckdosenleisten – vielseitig und funktionell<br />
Steckdosenleisten-Modulsystem – die individuelle Stromversorgung<br />
Modulares Steckdosensystem – eine rundum gute Idee<br />
Das Dimmer-Sortiment erfüllt die verschiedensten Wünsche für ein angenehmes Licht, einfach<br />
zum Wohlfühlen. Ob zur Unterputz- oder Aufputzmontage oder für den mobilen Einsatz, hier<br />
werden alle Wünsche erfüllt.<br />
LUMEO DOMUS<br />
LUMEO MOBIL<br />
LUMEO KIDS<br />
Elektronische Dimmer – für jede Leuchte den passenden Dimmer<br />
Mobile Schnurdimmer – für den flexiblen Einsatz<br />
Elektronischer Schlummerschalter – zum Einschlafen ohne Angst vor der Dunkelheit<br />
Elektronische Transformatoren bieten hohe Zuverlässigkeit bei langer Funktionsdauer. Hier sind besonders<br />
flache Lösungen zur Schrank- oder Deckenmontage erhältlich ebenso wie Trafos für hohe Leistungen und<br />
dimmbare Systeme.<br />
HALONIC FLAT<br />
HALONIC POWER<br />
Elektronische Flachtrafos – mit extra flacher Bauform für geringe Einbauhöhen<br />
Elektronische Sicherheits-Transformatoren – das Trafo-System für hohe Leistungen<br />
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Die Jalousie- und Rollladenschalter bieten von der einfachen, mechanischen Handbetätigung bis zur<br />
programmierbaren Schaltuhr alle denkbaren Lösungen. Die ROLLO-Schalter bestechen durch eine einfache<br />
Handhabung und sichere, komfortable Funktionen. Sie sind in jede Hausinstallation integrierbar.<br />
ROLLO BASIC<br />
ROLLO COMFORT<br />
ROLLO RELAIS<br />
Mechanische Jalousieschalter – die bewährten Schalter für Standardanwendungen<br />
Elektronische Jalousieschalter – einfache Bedienung für hohe Ansprüche<br />
Elektronische Trennrelais – für die erweiterte Steuerung von elektrischen Antrieben<br />
Umweltschonende und zuverlässige Funktechnologie. Ob zur Wandmontage oder als mobile Lösung,<br />
ob wartungsfrei oder mit Batteriebetrieb, hier finden Sie das Richtige. Schalten Sie um auf die drahtlose<br />
Technologie.<br />
WISIO ECO<br />
WISIO ENERGY<br />
Wartungsfreie Funktechnik – das patentierte, batterielose System<br />
Funktechnik mit Batteriebetrieb – die bekannte Technik für den Standard-Einsatz<br />
Das Unterputz-Schalterprogramm bietet innovative, technische Lösungen und einen hohen Bedienkomfort.<br />
Zeitloses Design und pflegeleichte Oberfläche verbunden mit nützlichen Funktionen.<br />
DECORA Das Unterputz-Schalterprogramm mit dem besonderen Etwas –<br />
innovative Technik und zeitloses Design<br />
www.licom-bewegungsmelder.de<br />
Licht oder Verbraucher automatisch und komfortabel schalten - ganz entsprechend den<br />
Anforderungen und des Bedarfs der Anwender<br />
LICOM Der Hochfrequenz-Bewegungsmelder –<br />
vielseitig und individuell einsetzbar.<br />
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
1. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen)<br />
sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
(AGB) des Bestellers gelten jedoch nur insoweit, als der<br />
Lieferer oder Leistende (im Folgenden: Lieferer) ihnen ausdrücklich schriftlich<br />
zugestimmt hat.<br />
2. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen (im Folgenden:<br />
Unterlagen) behält sich der Lieferer seine eigentums- und urheberrechtlichen<br />
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferers Dritten zugänglich gemacht<br />
werden und sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen<br />
unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen des Bestellers;<br />
diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen<br />
der Lieferer zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.<br />
3. An Standardsoftware hat der Besteller das nicht ausschließliche Recht zu Nutzung<br />
mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den<br />
vereinbarten Geräten. Der Besteller darf diese Software Dritten nicht zu Nutzung<br />
überlassen oder zugänglich machen.<br />
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.<br />
II. Preise und Zahlungsbedingungen<br />
1. Die Preise sind €-Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung<br />
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Innerhalb<br />
Deutschland berechnen wir einen Verpackungs- und Versandkostenanteil auf<br />
folgender Basis: 1,00 € bis 150,00 € 10% jedoch mindestens 7,50 €<br />
150,01 € bis 300,00 € 8%<br />
300,01 € bis 500,00 € 5%<br />
500,01 € bis 799,99 € 3%<br />
2. Bei geschlossener Warenabnahme im Wert ab 800 € netto liefern wir innerhalb<br />
Deutschland frei Haus einschließlich Verpackung. Bei Aufträgen unter<br />
100 € berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 € .<br />
3. Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.<br />
4. Bei nicht voller Warenabnahme ist der Lieferer berechtigt, für den gelieferten<br />
Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen.<br />
5. Die Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb<br />
von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto zahlbar, falls nicht<br />
schriftlich anders vereinbart. Bei Erstlieferung ist die Zahlung vor Fertigungsbeginn<br />
bzw. bei Lagerware vor Auslieferung zu leisten. Im Falle verspäteter<br />
Zahlung ist der Lieferer zur Berechung von Verzugszinsen, gemäß der aktuellen<br />
Gesetzgebung, berechtigt.<br />
Bei rückständigen Forderungen behält sich der Lieferer vor, weitere Belieferungen<br />
einzustellen bis die fälligen Forderungen beglichen sind. Eingehende<br />
Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Schecks werden<br />
nur unter üblichem Vorbehalt angenommen. Bei Zahlungen aller Art gilt als<br />
Erfüllungstag der Tag, an dem der Lieferer über den Betrag verfügen kann.<br />
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />
gegen Forderungen des Lieferers aufrechnen. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht<br />
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem selben<br />
Vertragsverhältnis beruht.<br />
6. Der Lieferer ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen<br />
zu verlangen, sofern der Lieferer dies für notwendig hält.<br />
7. Nach angemessener Nachfrist ist der Lieferer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten<br />
und / oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.<br />
III. Eigentumsvorbehalt<br />
1. Die Gegenstände der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers<br />
bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung<br />
zustehenden Ansprüche, soweit der Besteller Unternehmer ist. Soweit<br />
der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten<br />
Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch<br />
des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei<br />
Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Lieferer das Eigentum an der Ware<br />
bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.<br />
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung<br />
oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung<br />
nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bestimmung<br />
gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung<br />
erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden übergeht,<br />
wenn dieser seine Zahlungsverpfl ichtungen erfüllt hat.<br />
Der Besteller tritt dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags<br />
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten<br />
erwachsen. Der Lieferer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der<br />
Lieferer zur Einziehung ermächtigt. Der Lieferer behält sich vor, die Forderung<br />
selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen nicht<br />
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.<br />
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen<br />
Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.<br />
4. Bei Pfl ichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der<br />
Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen<br />
Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen<br />
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.<br />
Der Besteller ist zur Herausgabe verpfl ichtet.<br />
IV. Fristen für Lieferungen und Verzug<br />
1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher<br />
vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen<br />
und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten<br />
Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpfl ichtungen durch den Besteller<br />
voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern<br />
sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der Lieferer die Verzögerung<br />
zu vertreten hat.<br />
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand<br />
das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.<br />
3. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung,<br />
Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung, zurückzuführen,<br />
verlängern sich die Fristen angemessen.<br />
4. Kommt der Lieferer in Verzug, kann der Besteller – sofern er nachweist, dass<br />
ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete<br />
Woche des Verzugs von maximal je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens<br />
5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges<br />
nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Die Haftung für<br />
entferntere Schäden ist ausgeschlossen.<br />
5. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung<br />
als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr.4<br />
genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung,<br />
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben<br />
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum<br />
Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum<br />
Rücktritt nach fruchtlosen Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Nachfrist bleibt<br />
unberührt.<br />
6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen<br />
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für<br />
jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände<br />
der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnet werden.<br />
Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien<br />
unbenommen.<br />
V. Gefahrübergang<br />
1. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Besteller<br />
über:<br />
a) Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs<br />
und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei Lieferungen ohne Aufstellung<br />
oder Montage mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung<br />
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung<br />
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Auf<br />
Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen die<br />
üblichen Transportrisiken versichert;<br />
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und<br />
der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf<br />
erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über.<br />
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) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in<br />
eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.<br />
2. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die Durchführung der Aufstellung<br />
oder Montage, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb<br />
aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Besteller<br />
aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den<br />
Besteller über.<br />
VI. Entgegennahme<br />
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher<br />
Mängel nicht verweigern.<br />
VII. Sachmängel<br />
Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:<br />
1. All diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Lieferers unentgeltlich<br />
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist<br />
– ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen,<br />
sofern dessen Ursache im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.<br />
2. Liegt ein Sachmangel vor, ist dem Lieferer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung<br />
innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung<br />
fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß<br />
Art. IX - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.<br />
3. Sachmängelansprüche verjähren, soweit der Besteller Unternehmer ist, in 12<br />
Monaten ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist<br />
2 Jahre ab Ablieferung.<br />
4. Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich zu rügen.<br />
5. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten<br />
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen<br />
Sachmängel stehen. Der Besteller kann, sofern er Unternehmer ist, eine Zahlung<br />
nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren<br />
Mängel festgestellt oder unbestritten sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht,<br />
ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller<br />
ersetzt zu verlangen.<br />
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von<br />
der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der<br />
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schaden, die nach dem Gefahrenübergang<br />
infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger<br />
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,<br />
ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einfl üsse<br />
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht<br />
reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten<br />
unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so<br />
bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.<br />
7. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen<br />
ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung<br />
von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung<br />
genügt die rechtzeitige Absendung. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist<br />
von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der<br />
Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgebliche<br />
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Lieferer.<br />
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte<br />
zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei<br />
Arglist des Lieferers<br />
8. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter<br />
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch<br />
wegen des Mangels zu.<br />
9. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen<br />
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten,<br />
sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil<br />
der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung<br />
des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung<br />
entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.<br />
10. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 BGB<br />
(Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem<br />
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden<br />
Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des<br />
Bestellers gegen den Lieferer gemäß § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 9<br />
entsprechend.<br />
11. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. IX (Sonstige Schadensersatzansprüche).<br />
Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelten<br />
Ansprüchen des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen<br />
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.<br />
VIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung<br />
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatzansprüche<br />
zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit<br />
nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des<br />
Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen<br />
der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.<br />
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit<br />
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil<br />
des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt<br />
vom Vertrag bleibt unberührt.<br />
2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 3 die wirtschaftliche<br />
Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf<br />
den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung<br />
von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies nicht vertretbar ist,<br />
steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem<br />
Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite<br />
des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann,<br />
wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart<br />
war.<br />
IX. Haftungsbeschränkung<br />
1. Bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des<br />
Lieferers auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren<br />
Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen<br />
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers.<br />
Gegenüber Unternehmen haftet der Lieferer bei leicht fahrlässiger Verletzung<br />
unwesentlicher Vertragspfl ichten nicht. Seine Haftung ist bei Personenschaden<br />
auf € 2 Mio. und bei Sachschaden auf € 1 Mio. begrenzt.<br />
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers<br />
aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht<br />
bei dem Lieferer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei<br />
Verlust des Lebens des Bestellers.<br />
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht<br />
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem<br />
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der<br />
Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers<br />
zu klagen.<br />
2. Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches<br />
materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen<br />
über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).<br />
XI. Verbindlichkeit des Vertrags<br />
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an<br />
dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.<br />
Stand: Januar 2010<br />
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BODO EHMANN GMBH<br />
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Ihre Ansprechpartner<br />
Martin Smolla<br />
Vertrieb<br />
Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 30<br />
Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: martin.smolla@ehmann-gmbh.de<br />
Andreas Falk<br />
Vertrieb<br />
Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 39<br />
Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: andreas.falk@ehmann-gmbh.de<br />
Klaus Ott<br />
Technischer Leiter<br />
Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 17<br />
Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: klaus.ott@ehmann-gmbh.de<br />
Uwe Schliessmann<br />
Betriebsleiter/Qualitätsbeauftragter<br />
Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 23<br />
Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: uwe.schliessmann@ehmann-gmbh.de<br />
Holger Wissel<br />
Konstruktionsleiter<br />
Tel.: 0 61 82 / 92 93 - 18<br />
Fax: 0 61 82 / 92 93 - 99<br />
E-mail: holger.wissel@ehmann-gmbh.de<br />
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www.ehmann-gmbh.de
So finden Sie uns ...<br />
BODO EHMANN GMBH<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
Auch verkehrstechnisch gut verbunden<br />
Unser Unternehmen liegt verkehrsgünstig an den Autobahnen A 3 und A 45.<br />
Besuchen Sie uns. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.<br />
Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH<br />
Bensbruchstrasse 6<br />
D-63533 Mainhausen<br />
Tel. +49 (0) 6182 / 92 93 - 0<br />
Fax: +49 (0) 6182 / 92 93 - 99<br />
E-Mail: Kontakt@ehmann-gmbh.de<br />
www.ehmann-gmbh.de<br />
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Bodo <strong>Ehmann</strong> GmbH ∙ Bensbruchstraße 6 ∙ D-63533 Mainhausen<br />
Tel. (0 61 82) 92 93 - 0 ∙ Fax (0 61 82) 92 93 - 99 ∙ www.ehmann-gmbh.de ∙ kontakt@ehmann-gmbh.de<br />
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