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Erlassentwurf "Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden ...

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Geltende Regelung<br />

oder der Feststellung, ob bestimmte Teillernziele<br />

e<strong>in</strong>er Unterrichtse<strong>in</strong>heit bereits erreicht<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

2. Bewertete schriftliche <strong>Arbeiten</strong> müssen aus<br />

dem Unterricht erwachsen und <strong>in</strong> ihrer Art<br />

und <strong>in</strong> ihrem Umfang der Entwicklungsstufe<br />

und dem Lernstand der Schüler<strong>in</strong>nen und<br />

Schüler angemessen se<strong>in</strong>.<br />

3. Bewertete schriftliche <strong>Arbeiten</strong> wer<strong>den</strong> <strong>in</strong><br />

der Regel von allen Schüler<strong>in</strong>nen und Schülern<br />

e<strong>in</strong>er Klasse oder Lerngruppe unter<br />

Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

angefertigt.<br />

2<br />

Änderungsentwurf<br />

4. Bewertete schriftliche <strong>Arbeiten</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel e<strong>in</strong>ige Tage vor der Anfertigung anzukündigen.<br />

Sie sollen möglichst gleichmäßig<br />

über das Schuljahr verteilt wer<strong>den</strong>, um<br />

Häufungen vor <strong>den</strong> Zeugnis- und Ferienterm<strong>in</strong>en<br />

zu vermei<strong>den</strong>. Während e<strong>in</strong>er Woche<br />

dürfen von e<strong>in</strong>er Klasse oder Lerngruppe<br />

höchstens drei, an e<strong>in</strong>em Schultag darf nicht<br />

mehr als e<strong>in</strong>e bewertete schriftliche Arbeit<br />

geschrieben wer<strong>den</strong>. _________________<br />

Für die Koord<strong>in</strong>ation der Term<strong>in</strong>e sorgt die<br />

Klassenlehrer<strong>in</strong> oder der Klassenlehrer, <strong>in</strong><br />

der gymnasialen Oberstufe die Oberstufenkoord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong><br />

oder der Oberstufenkoord<strong>in</strong>ator.<br />

5. Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Beh<strong>in</strong>derungen<br />

sollen die äußeren Bed<strong>in</strong>gungen (z.<br />

B. Dauer, Pausen, zusätzliche Hilfsmittel)<br />

bei der Anfertigung bewerteter schriftlicher<br />

<strong>Arbeiten</strong> nach Möglichkeit so gestaltet wer<strong>den</strong>,<br />

dass Nachteile aufgrund der Beh<strong>in</strong>derung<br />

ausgeglichen wer<strong>den</strong>.<br />

Kalenderwoche<br />

Satz 3 gilt im Regelfall auch dann, wenn e<strong>in</strong>e<br />

Schüler<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong> Schüler an von ihr oder ihm<br />

nicht zu vertreten<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong>, z. B. wegen<br />

nachgewiesener Krankheit, e<strong>in</strong>e schriftliche Arbeit<br />

versäumt hat.<br />

5. Für Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler mit Beh<strong>in</strong>derungen<br />

ist zu prüfen, ob bei der Anfertigung bewerteter<br />

schriftlicher <strong>Arbeiten</strong> e<strong>in</strong> Nachteilsausgleich<br />

zu gewähren ist (z.B. durch Pausen, längere<br />

Bearbeitungsdauer, Anpassung der Aufgabenformate,<br />

zusätzliche Hilfsmittel).<br />

6. Die Korrekturzeiten sollen im Primarbereich<br />

e<strong>in</strong>e Woche, im Sekundarbereich I zwei<br />

Wochen und im Sekundarbereich II drei<br />

Wochen nicht überschreiten. Die Erziehungsberechtigten<br />

müssen Gelegenheit erhalten,<br />

<strong>in</strong> die korrigierte Arbeit E<strong>in</strong>blick zu<br />

nehmen. Bei der Korrektur oder bei der<br />

Rückgabe der korrigierten Arbeit ist von der<br />

Fachlehrkraft die richtige Lösung der gestellten<br />

Aufgabe darzustellen oder mit der Klasse<br />

zu erarbeiten. Ob von <strong>den</strong> Schüler<strong>in</strong>nen<br />

und Schülern e<strong>in</strong>e schriftliche Berichtigung<br />

anzufertigen ist, entscheidet die Fachlehrkraft.<br />

7. Bei der Bewertung schriftlicher <strong>Arbeiten</strong> s<strong>in</strong>d<br />

die für Zeugnisse gelten<strong>den</strong> Vorschriften<br />

über Notenbezeichnungen und über das

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