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Vorbeugender baulicher Brandschutz - Brandschutz Tirol

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Hinweis:<br />

<strong>Brandschutz</strong>abschlüsse gemäß ÖNORM B 3855 wurden durch<br />

Feuerschutzabschlüsse gemäß ÖNORM B 3850 ersetzt.<br />

Zum Unterschied von <strong>Brandschutz</strong>türen T30 (EI30-C) unterliegen die<br />

Rauchabschlüsse R30 (E30-C) hinsichtlich der Höhe der Temperatur auf der dem<br />

Feuer abgekehrten Seite keinen Beschränkungen.<br />

Rauchschutzabschlüsse (S200) sind keine Feuerschutzabschlüsse, da sie nur bis zu<br />

einer Temperatur von 200°C die Anforderungen des Rauchschutzes erfüllen.<br />

Beim Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist darauf zu achten, dass nur im System<br />

geprüfte Türen oder Tore (Zarge, Türblatt, Schloss samt allen Beschlägen)<br />

verwendet werden dürfen. Der Einbau von „Feuerschutzzargen“ ohne Systemprüfung<br />

ist unzulässig. Es ist ferner darauf zu achten, dass der Zargenhohlraum so<br />

auszubilden ist, wie er geprüft wurde.<br />

Einflügelige EI230 Feuerschutztür Zweiflügelige EI260 Feuerschutztür<br />

mit Panikbeschlag nach EN 1125.<br />

Einflügeliges Feuerschutzschiebetor<br />

mit Schlupftür und Elektroantrieb zum Öffnen des Tores<br />

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