Vorbeugender baulicher Brandschutz - Brandschutz Tirol
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Hinweis:<br />
<strong>Brandschutz</strong>abschlüsse gemäß ÖNORM B 3855 wurden durch<br />
Feuerschutzabschlüsse gemäß ÖNORM B 3850 ersetzt.<br />
Zum Unterschied von <strong>Brandschutz</strong>türen T30 (EI30-C) unterliegen die<br />
Rauchabschlüsse R30 (E30-C) hinsichtlich der Höhe der Temperatur auf der dem<br />
Feuer abgekehrten Seite keinen Beschränkungen.<br />
Rauchschutzabschlüsse (S200) sind keine Feuerschutzabschlüsse, da sie nur bis zu<br />
einer Temperatur von 200°C die Anforderungen des Rauchschutzes erfüllen.<br />
Beim Einbau von Feuerschutzabschlüssen ist darauf zu achten, dass nur im System<br />
geprüfte Türen oder Tore (Zarge, Türblatt, Schloss samt allen Beschlägen)<br />
verwendet werden dürfen. Der Einbau von „Feuerschutzzargen“ ohne Systemprüfung<br />
ist unzulässig. Es ist ferner darauf zu achten, dass der Zargenhohlraum so<br />
auszubilden ist, wie er geprüft wurde.<br />
Einflügelige EI230 Feuerschutztür Zweiflügelige EI260 Feuerschutztür<br />
mit Panikbeschlag nach EN 1125.<br />
Einflügeliges Feuerschutzschiebetor<br />
mit Schlupftür und Elektroantrieb zum Öffnen des Tores<br />
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