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Vorbeugender baulicher Brandschutz - Brandschutz Tirol

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3.9. Feuerschutzabschlüsse (beweglich)<br />

Vorbemerkungen:<br />

Bewegliche Brandabschlüsse sind dazu bestimmt den Durchtritt von Feuer und<br />

Rauch durch begehbare und/oder befahrbare Öffnungen in Wänden der mindestens<br />

gleichen Brandwiderstandsklasse zu verhindern.<br />

Auf die erforderliche Selbstschießeinrichtung lt. ÖNORM B 3850 ist zu achten.<br />

Seit 1.1. 2004 ist die ÜA- Kennzeichnung verpflichtend.<br />

Diese muss in dauerhafter Form durch eine Prägung, durch ein Schild oder durch<br />

eine Plakette im Türblattfalz in Schlosshöhe auf der Seite des Bandes oder einer<br />

bandseitigen Ecke der Öffnungsfläche sein.<br />

Nr. E-14.1.1.-03.1427 gepr. gem. ÖNORM<br />

HERSTELLER<br />

ausgest. v. B 3850<br />

ISC-Linz T 30-2 Type SVF 301-2<br />

Feuerwiderstandsklassen / Normen:<br />

Feuerwiderstandsklassen: T30 – T90 gemäß ÖNORM B 3850<br />

EI30-C – EI90-C gemäß ÖNORM EN 13501- 2<br />

Man unterscheidet:<br />

⇒ Feuerschutzabschlüsse gemäß ÖNORM B 3850<br />

(Drehflügel-, Pendeltüren und –tore; ein- und zweiflügelige Ausführung)<br />

⇒ Rauchschutzabschlüsse gemäß ÖNORM B 3851<br />

(Drehflügel-, Pendeltüren und –tore; ein- und zweiflügelige Ausführung)<br />

⇒ Feuerschutzabschlüsse gemäß ÖNORM B 3852<br />

(Selbstschließende Hub-, Hubglieder-, Kipp-, Roll-, Schiebe- und Falttüren<br />

und-tore)<br />

⇒ Dachbodenabschlüsse gemäß ÖNORM B 3860<br />

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