Vorbeugender baulicher Brandschutz - Brandschutz Tirol
Vorbeugender baulicher Brandschutz - Brandschutz Tirol Vorbeugender baulicher Brandschutz - Brandschutz Tirol
Abgehängte Unterdecke 1 Brandschutzplatte 2 Tragprofil 3 Querprofil 4 Querprofil 5 Abhängung 6 Rastermaß 7 Rastermaß Direkt befestigte Unterdecke 1 Fussbodenkonstruktion 2 Betonauffüllung nach Statik 3 Stahltrapezblech 4 Stosshinterlegung 5 Brandschutzplatte 6 Befestigungsmittel 7 Stahldübel mit Schraube 8 Plattenstoss 9 Plattenstoss 10 Stosshinterlegung 11 Brandschutzplatte Selbstständige Unterdecke 1 Brandschutzplatten 2 Unterlegung - Brandschutzplatten 3 ABC- Spaxschraube 4 Hohlprofil 5 Anschlußwinkel 6 Metalldübel 9 Hinterlegung- Brandschutzplatte 11 Bewehrungsstreifen 12 Fugenfüller 13
3.2. Dächer Vorbemerkungen: Der Feuerwiderstand der Tragkonstruktion und der Deckung oder der raumseitigen Bekleidung muss dem geforderten Schutzziel entsprechen, um die raumabschließende Wirkung und Tragfähigkeit für die geforderte Feuerwiderstandsdauer sicher zu stellen. Das Brandverhalten der Dämmung und Bekleidung beeinflussen die Feuerwiderstandsdauer der Dachkonstruktion. 3.2.1. Dächer in Massivbauweise Unter Massivbauweise versteht man tragende Dachkonstruktionen aus Ortbeton und Fertigteilsystemen. Zumeist erfüllt diese Konstruktion selbst die Brandschutzanforderungen. Sollte dies nicht der Fall, sein müssen entsprechende Zusatzmaßnahmen wie Plattenbekleidungen, Spritzputze usw. getroffen werden. 3.2.2. Dächer in Leichtbauweise Unter Leichtbauweise versteht man Rahmenkonstruktionen, gedämmt oder ungedämmt, auf tragenden Elementen (zB Holz oder Stahl) mit einer Abdeckung aus Trapezblech oder Beplankung mit Abdichtungsbahnen. Ist ein Trennbauteil mit geforderter Feuerwiderstandsdauer nicht über Dach geführt, ist die Dachkonstruktion inklusive der Tragkonstruktion im ersten statischen Feld an beiden Seiten des Trennbauteils in derselben Feuerwiderstandsdauer wie der Trennbauteil auszuführen. Feuerwiderstandsklassen / Normen: Dach in Leichtbauweise 1 Trapezblech 2 Dampfsperre 3 Dämmung 4 Abdichtungsbahnen Feuerwiderstandsklassen: (R)EI 30 – (R)EI 90 gemäß ÖNORM EN 13501-2 F 30 – F 90 gemäß ÖNORM B 3800-2 14
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3.2. Dächer<br />
Vorbemerkungen:<br />
Der Feuerwiderstand der Tragkonstruktion und der Deckung oder der raumseitigen<br />
Bekleidung muss dem geforderten Schutzziel entsprechen, um die<br />
raumabschließende Wirkung und Tragfähigkeit für die geforderte<br />
Feuerwiderstandsdauer sicher zu stellen.<br />
Das Brandverhalten der Dämmung und Bekleidung beeinflussen die<br />
Feuerwiderstandsdauer der Dachkonstruktion.<br />
3.2.1. Dächer in Massivbauweise<br />
Unter Massivbauweise versteht man tragende Dachkonstruktionen aus Ortbeton und<br />
Fertigteilsystemen. Zumeist erfüllt diese Konstruktion selbst die<br />
<strong>Brandschutz</strong>anforderungen. Sollte dies nicht der Fall, sein müssen entsprechende<br />
Zusatzmaßnahmen wie Plattenbekleidungen, Spritzputze usw. getroffen werden.<br />
3.2.2. Dächer in Leichtbauweise<br />
Unter Leichtbauweise versteht man Rahmenkonstruktionen, gedämmt oder<br />
ungedämmt, auf tragenden Elementen (zB Holz oder Stahl) mit einer Abdeckung aus<br />
Trapezblech oder Beplankung mit Abdichtungsbahnen.<br />
Ist ein Trennbauteil mit geforderter Feuerwiderstandsdauer nicht über Dach geführt,<br />
ist die Dachkonstruktion inklusive der Tragkonstruktion im ersten statischen Feld an<br />
beiden Seiten des Trennbauteils in derselben Feuerwiderstandsdauer wie der<br />
Trennbauteil auszuführen.<br />
Feuerwiderstandsklassen / Normen:<br />
Dach in Leichtbauweise<br />
1 Trapezblech<br />
2 Dampfsperre<br />
3 Dämmung<br />
4 Abdichtungsbahnen<br />
Feuerwiderstandsklassen: (R)EI 30 – (R)EI 90 gemäß ÖNORM EN 13501-2<br />
F 30 – F 90 gemäß ÖNORM B 3800-2<br />
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