GastG - Katlenburg-Lindau
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Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Gemeindeverwaltung - Bahnhofstraße 6 - 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />
Ihre Ansprechpartnerin: Ina Danne<br />
Bahnhofstraße 6, 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />
Ordnungsamt<br />
Zimmer 8 (Erdgeschoss)<br />
Aktenzeichen: 32<br />
(0 55 52) 99 37 - 18<br />
(0 55 52) 99 37 - 50<br />
danne@katlenburglindau.de<br />
<strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, 15.03.2011<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Merkblatt für die Beantragung einer Gestattung gem. § 12 Gaststättengesetz<br />
(<strong>GastG</strong>) bei der Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />
Sehr geehrte Vereinsvorstände,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
ich weise Sie darauf hin, dass Sie - wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische<br />
Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten - dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis,<br />
die sogenannte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (<strong>GastG</strong>), benötigen.<br />
Durch die Gestattung wird die Gaststättenerlaubnis nach § 2 Abs. 1 <strong>GastG</strong> ersetzt und gibt die Möglichkeit,<br />
bei einem zeitlich begrenzten Ereignis weniger strenge Anforderungen im Rahmen des § 4<br />
Abs. 1 <strong>GastG</strong> - etwa an die Beschaffenheit der Räume - zu stellen.<br />
Ein "besonderer Anlass" für die Gestattung eines Gaststättenbetriebes liegt vor, wenn die betreffende<br />
gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb<br />
der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.<br />
Beispiele für solche Anlässe können sein:<br />
Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Kirmes, Sonnenwendfeuer, Weihnachtsmärkte)<br />
Vereins- und Sportveranstaltungen (z.B. Schützenfeste, Wandertage, Tag der offenen Tür, Vereinsjubiläen)<br />
Straßenfeste<br />
Volksfeste<br />
Nach § 12 <strong>GastG</strong> kann die Gestattung mit Auflagen verbunden werden, z.B. Lärmschutz.<br />
Für jede Veranstaltung, die privat, von Ihrem Verein, sonstiger Organisation u.a. durchgeführt und bei<br />
der alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz<br />
rechtzeitig - mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung - beantragt werden, damit eine<br />
ordnungsgemäße Prüfung möglich ist.<br />
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist bei der Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, Ordnungsamt,<br />
Bahnhofstraße 6, 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, erhältlich. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der<br />
Rufnummer 05552 / 99 37 20. In der Gemeindeverwaltung erhalten Sie hierzu außerdem ein Merkblatt.<br />
Konten der Gemeindekasse<br />
Sprechstunden<br />
Kreissparkasse Northeim Nr. 40 002 891 (BLZ 262 500 01) montags - freitags 8.30 - 12.30 Uhr<br />
Volksbank Mitte e.G. Nr. 54 310 770 (BLZ 260 612 91) außer mittwochs auch 14.00 - 16.00 Uhr
Seite -2-<br />
Sollten Sie den Antrag nicht rechtzeitig stellen bzw. die erforderlichen Unterlagen und Angaben nicht<br />
rechtzeitig erbracht haben, kann dies dazu führen, dass eine sachgemäße Überprüfung der Gestattungsfähigkeit<br />
bis zum vorgesehenen Veranstaltungstermin nicht möglich ist.<br />
Eine zu kurzfristige Antragstellung kann im Rahmen des § 12 <strong>GastG</strong> ein sachlicher Grund für eine<br />
Ablehnung der Gestattung zum beantragten Termin sein.<br />
An Verwaltungsgebühren sind für die Gestattung festgesetzt:<br />
Veranstaltungen mit Festzelten pro Tag 100,00 €<br />
Veranstaltungen in festen Häusern (Fest- und Mehrzweckhallen in Berka, pro Tag 85,00 €<br />
Elvershausen, Gillersheim und <strong>Lindau</strong>) sowie Disco-Veranstaltungen und<br />
Sommerfest des Ortsrates <strong>Lindau</strong> mit den örtlichen Vereinen am Freizeitgelände<br />
„Am Hopfenberg“<br />
Veranstaltungen in Dorfgemeinschaftshäusern 44,00 €<br />
jeder weitere Tag 8,00 €<br />
Grillveranstaltungen der örtlichen Vereine und Verbände 44,00 €<br />
jeder weitere Tag 8,00 €<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
Uwe Ahrens