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Abmeldung - Katlenburg-Lindau

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Abmeldebestätigung nach § 10 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 2<br />

des Niedersächsischen Meldegesetzes<br />

- Sofern Sie die nachstehende Wohnung gemietet hatten, legen Sie bitte diese Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug<br />

dem bisherigen Vermieter vor; denn der Wohnungsgeber oder die von ihm beauftragte Person hat sich durch Einsicht in die Bestätigung<br />

davon zu überzeugen, daß Sie sich abgemeldet haben.<br />

- Bei Anmeldung einer neuen Wohnung legen Sie bitte diese Bestätigung auch der Meldebehörde vor.<br />

Bisherige (abgemeldete) Wohnung<br />

Straße, Platz, Haus-Nr.<br />

Tag des Auszugs<br />

Gemeindeschlüssel<br />

PLZ, Gemeinde, ggf. Gemeindeteil<br />

Nachdruck, Nachahmung, Kopieren und<br />

elektronische Speicherung verboten!<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

1<br />

2<br />

3<br />

Abgemeldete Personen:<br />

Familienname<br />

Vorname(n)<br />

4<br />

5<br />

W. Kohlhammer - Deutscher Gemeindeverlag GmbH (00010) - [BLN12314]<br />

Datum, Unterschrift und Stempel der Meldebehörde

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