Abmeldung - Katlenburg-Lindau
Abmeldung - Katlenburg-Lindau
Abmeldung - Katlenburg-Lindau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abmeldebestätigung nach § 10 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 2<br />
des Niedersächsischen Meldegesetzes<br />
- Sofern Sie die nachstehende Wohnung gemietet hatten, legen Sie bitte diese Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug<br />
dem bisherigen Vermieter vor; denn der Wohnungsgeber oder die von ihm beauftragte Person hat sich durch Einsicht in die Bestätigung<br />
davon zu überzeugen, daß Sie sich abgemeldet haben.<br />
- Bei Anmeldung einer neuen Wohnung legen Sie bitte diese Bestätigung auch der Meldebehörde vor.<br />
Bisherige (abgemeldete) Wohnung<br />
Straße, Platz, Haus-Nr.<br />
Tag des Auszugs<br />
Gemeindeschlüssel<br />
PLZ, Gemeinde, ggf. Gemeindeteil<br />
Nachdruck, Nachahmung, Kopieren und<br />
elektronische Speicherung verboten!<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Abgemeldete Personen:<br />
Familienname<br />
Vorname(n)<br />
4<br />
5<br />
W. Kohlhammer - Deutscher Gemeindeverlag GmbH (00010) - [BLN12314]<br />
Datum, Unterschrift und Stempel der Meldebehörde