Gemeinde Katlenburg-Lindau - Der Bürgermeister - Bekanntmachung
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />
- <strong>Der</strong> Bürgermeister -<br />
Bahnhofstraße 6 • 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong><br />
05552/9937-0 • 05552/9937-50 • Info@katlenburglindau.de<br />
<strong>Bekanntmachung</strong><br />
23. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />
OT <strong>Lindau</strong><br />
Öffentliche Auslegung<br />
Aufgrund des § 2 I des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I Seite 2414) in<br />
der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Katlenburg</strong>-<br />
<strong>Lindau</strong> am 25.08.2011 die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT<br />
<strong>Lindau</strong>, und am 24.10.2013 die Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht<br />
beschlossen.<br />
<strong>Der</strong> Planbereich befindet sich im Osten des Ortsteiles <strong>Lindau</strong> direkt an der Grenze zur<br />
<strong>Gemeinde</strong> Bilshausen sowie nördlich der Bundesstraße 247 und wird wie auf der als Anlage<br />
beigefügten Karte im Maßstab 1:15.000 dargestellt begrenzt.<br />
Ziel und Zweck der Planung: Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung einer<br />
Biogasanlage zur Erzeugung von Biomethan.<br />
<strong>Der</strong> Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht<br />
und umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 II BauGB in der Zeit<br />
vom 06.11.2013 bis einschließlich 05.12.2013<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>,<br />
während der Sprechzeiten<br />
Montag bis Freitag<br />
außer Mittwoch auch<br />
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
Die Festsetzungen hinsichtlich Natur und Landschaft werden in dem Umweltbericht erläutert,<br />
der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ist nicht erforderlich. Zum Verfahren liegen folgende Gutachten vor:<br />
1. Umweltbericht / Fachgutachten Natur und Umwelt<br />
2. Immissionsgutachten / Ammoniak-, Stickstoffimmissionen
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange zu folgenden Themen vor:<br />
1. Bodenschutz<br />
2. Immissionsschutz<br />
3. Naturschutz<br />
4. Vogelschutz<br />
5. Wasserschutz<br />
<strong>Der</strong> Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht<br />
sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen<br />
werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der<br />
Sprechzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
<strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>, den 25.10.2013<br />
gez.<br />
Uwe Ahrens
Anlage zur <strong>Bekanntmachung</strong> vom 25.10.2013