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Wettbewerbsreglement (pdf)

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CHymne – Neue Nationalhymne <br />

Wettbewerbs-­‐Reglement (ENTWURF) <br />

1. Hintergrund <br />

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) setzt sich seit 1810 ein für die Stärkung der <br />

Solidarität in der Schweizer Zivilgesellschaft und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Die <br />

Nationalhymne soll ebenfalls der Integration und Solidarität der Menschen und Gruppen in der Schweiz <br />

dienen. Aus diesem Grund kündigte die SGG am 1. August 2012 bei der von ihr organisierten Bundesfeier <br />

auf dem Rütli einen Künstlerwettbewerb an, um eine neue Nationalhymne zu kreieren, die diesem Ziel <br />

dient. Der Siegerbeitrag wird anschliessend dem Bundesrat als Vorschlag zur neuen Nationalhymne <br />

übergeben. Letztendlich liegt der Entscheid für eine neue Nationalhymne beim Bundesrat bzw. Bund. <br />

2. Hinweise zur Organisation des Wettbewerbs <br />

Projektverantwortliche und Veranstalterin des Künstlerwettbewerbs ist die Schweizerische Gemeinnützige <br />

Gesellschaft SGG. <br />

Das Projektteam, bestehend aus Exponenten der SGG, hat die organisatorische und administrative Leitung <br />

des Künstlerwettbewerbs inne. Es prüft zudem die eingegangenen Wettbewerbsbeiträge auf ihre <br />

Wettbewerbstauglichkeit hin. <br />

Die Jury besteht aus rund 30 Fachpersonen, welche in Bezug auf Sprachregion, Alter und Geschlecht <br />

möglichst ausgewogen zusammengesetzt ist. Sie prüft und beurteilt die eingegangenen <br />

Wettbewerbsbeiträge nach freiem Ermessen. Die Jury-­‐Mitglieder sind professionelle Musiker, Texter, <br />

Journalisten, Vertreter von Verbänden aus Sport und Kultur und Personen, die einen engen Bezug zur <br />

Nationalhymne und / oder zu Schweizer Traditionen haben. <br />

Vier Mitglieder der Jury bilden das Jury-­‐Präsidium, je eine Person aus jeder Sprachregion. <br />

Der Künstlerwettbewerb findet anonym statt. Der Jury wird nicht bekannt gegeben, wer Urheber der <br />

jeweiligen Beiträge ist. Die Anonymität soll erst nach dem Erküren des Siegerbeitrages aufgehoben werden. <br />

Um diese Anonymität gewährleisten zu können, müssen die Wettbewerbsbeiträge bei einem Notariat <br />

eingereicht werden. Dieses nimmt die Beiträge entgegen, anonymisiert sie und leitet sie dem Projektteam <br />

zur Beurteilung weiter.


CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 2 <br />

3. Eingabefrist, Bezug der Wettbewerbsunterlagen <br />

Der Künstlerwettbewerb für die Kreation einer neuen Schweizer Nationalhymne wird am 1. Januar 2014 <br />

eröffnet. Eingabefrist für die Wettbewerbsdossiers ist der 30. Juni 2014 (Siehe Ziffer 8.). <br />

Das Bewerbungs-­‐Formular und das Wettbewerbs-­‐Reglement kann in allen vier Landessprachen online <br />

heruntergeladen werden unter: <br />

www.nationalhymne.ch (Deutsch), www.hymnenational.ch (Französisch), www.innonazionale.ch <br />

(Italienisch) und www.imninaziunal.ch ( Rumantsch). <br />

4. Wettbewerbsvorgaben <br />

a) Teilnehmende <br />

Am Wettbewerb können natürliche und juristische Personen teilnehmen, sei es auf Eigeninitiative oder <br />

schriftliche Einladung durch das Projektteam hin. <br />

Jury-­‐Mitglieder sowie Mitglieder des Projektteams und des Notariats dürfen am Wettbewerb nicht <br />

teilnehmen. <br />

b) Liedtext <br />

Der Liedtext der neuen Nationalhymne hat den Grundgehalt bzw. den Sinn und Geist der Präambel der <br />

geltenden Schweizer Bundesverfassung von 1999 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/ani1.html) <br />

wiederzugeben. <br />

Präambel der Schweizer Bundesverfassung <br />

Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber <br />

der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit <br />

und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, <br />

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, <br />

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung <br />

gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, <br />

und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung: … <br />

Der Liedtext hat zudem allgemein verständlich zu sein sowie nachhaltigen stilistischen und künstlerischen <br />

Ansprüchen zu genügen (literarische Qualität). <br />

Der Liedtext besteht aus drei Textstrophen. Die Textstrophen sind in einer der vier Schweizer <br />

Landessprachen einzureichen. Soweit es den Wettbewerbsteilnehmenden möglich ist, sind sie berechtigt, <br />

auch die Übersetzungen in die weiteren Landessprachen einzureichen. Ist ihnen dies nicht möglich, wird <br />

die Jury, falls der Beitrag in die engere Auswahl gelangt, unter Wahrung der Anonymität die Übersetzung in <br />

die anderen Landessprachen vornehmen lassen. Die Jury kann auch durch die Wettbewerbsteilnehmenden <br />

eingereichte Übersetzungen anpassen lassen. Die jeweiligen Wettbewerbsteilnehmenden haben dabei kein <br />

Mitwirkungs-­‐ bzw. Mitbestimmungsrecht.


CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 3 <br />

Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, einen Liedtext unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Textpassagen aus <br />

bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Text-­‐Nachbearbeitung). Reichen die Wettbewerbsteilnehmenden <br />

innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />

ausgeschlossen. <br />

Der Liedtext muss im Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />

Der Liedtext ist in gut lesbarer Form einzureichen. <br />

Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5. <br />

c) Melodie <br />

Die melodische Linie der heutigen Nationalhymne soll vom Grundsatz her in der neuen Hymne beibehalten <br />

werden. Dies jedoch unter Wahrung der künstlerischen Freiheit. <br />

Die Melodie soll Geist und Herzen der Menschen berühren, Ausdruck der Schweizer Kultur sein, einfach zu <br />

singen und dennoch nicht banal sein. <br />

Sofern die Melodie der bisherigen Nationalhymne verändert wird, muss die entsprechende Melodie im <br />

Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />

Die Melodie (inklusive Harmonisierung) soll – wenn immer möglich – mit 4-­‐stimmigem Chorsatz gut lesbar <br />

auf einem Notenblatt notiert werden. Ist dies einem Wettbewerbsteilnehmenden nicht möglich, so kann er <br />

/ sie auch nur eine Melodieaufnahme einreichen. <br />

Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, eine Melodie unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Musikpassagen aus <br />

bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Melodie-­‐Nachbearbeitung). Reichen die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne <br />

weiteres aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. <br />

Enthält die Melodie eines Wettbewerbsbeitrags keinen 4-­‐stimmigen Chorsatz und kommt dieser Beitrag in <br />

die engere Auswahl, so kann die Jury unter Wahrung der Anonymität via Notariat den <br />

Wettbewerbsteilnehmenden auffordern, die weiteren Stimmen innert gesetzter Frist zu komponieren bzw. <br />

komponieren zu lassen (Chorsatz-­‐Nachbearbeitung). Reicht der Wettbewerbsteilnehmende innert der <br />

gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so wird er / sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />

ausgeschlossen. <br />

Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5.


CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 4 <br />

d) Gesangs-­‐ und Melodieaufnahme <br />

Eine Gesangs-­‐ und Melodieaufnahme der neuen Landeshymne ist notwendiger Bestandteil des <br />

Bewerbungsdossiers. Die Teilnehmenden können die Melodie solo mit instrumentaler Harmonisierung oder <br />

maximal 4-­‐stimmig (mit oder ohne Begleitinstrument) aufnehmen. Die Stimmen der Autorenschaft dürfen <br />

nicht erkennbar sein. <br />

5. Beurteilungskriterien <br />

Folgende Kriterien werden bei den Wettbewerbsbeiträgen von der Jury beurteilt: <br />

• Aufbau des Wettbewerbsbeitrags <br />

• Wiedergabe des Grundgehalts der Präambel der geltenden Schweizer Bundesverfassung <br />

• Literarische Qualität des Liedtextes: Dieser soll allgemein verständlich sein sowie nachhaltigen <br />

stilistischen und künstlerischen Ansprüchen genügen <br />

• Anzahl Textstrophen: Der Liedtext muss drei Textstrophen enthalten <br />

• Singbarkeit des Liedtextes und der Melodie <br />

• Musikalische Qualität (Melodik, Harmonik, Rhythmik, Wort-­‐Ton-­‐Verhältnis) <br />

• Mehrstimmigkeit <br />

• Potenzial für möglichst zeitlose Gültigkeit des Textes und der Melodie <br />

• Begründung bezüglich Textauswahl und Melodie <br />

• Liedtext und Melodie (soweit nicht mit der bisherigen Melodie identisch) sind im Zeitpunkt der <br />

Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht <br />

Die Jury prüft die Wettbewerbsbeiträge gemäss diesen Beurteilungskriterien frei und entscheidet nach <br />

freiem Ermessen. Eine Begründungspflicht für Entscheidungen besteht nicht. <br />

6. Inhalt des einzureichenden Wettbewerbsdossiers <br />

Das Wettbewerbsdossier, welches die Wettbewerbsteilnehmenden einreichen, hat zwingend das Folgende <br />

zu enthalten: <br />

• Vollständiger Name und Adresse aller Wettbewerbsteilnehmenden. <br />

• Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungs-­‐Formular mit rechtsgültiger <br />

unterschriftlicher und vorbehaltsloser Anerkennung des vorliegenden Wettbewerbs-­‐Reglements <br />

und der Erklärungen im Bewerbungsformular. <br />

• Lebenslauf / Kurzbiografie des/der Wettbewerbsteilnehmenden; bei juristischen Personen ein <br />

Kurzportrait und Lebenslauf / Kurzbiografie der Hauptexponenten <br />

• Persönliches Motivationsschreiben zur Teilnahme <br />

• 3 Kopien vom Eigentext der neuen Nationalhymne in einer der vier Schweizer Landessprachen (drei <br />

Textstrophen), ohne Name oder Text, der auf die Identität des Wettbewerbsteilnehmenden <br />

hinweisen könnte. <br />

• 3 Kopien vom Notenblatt der neuen Nationalhymne (mit 4-­‐stimmigem Chorsatz, ansonsten <br />

einstimmig mit Harmonisierung, siehe dazu Ziffer 4.c) vorstehend), ohne Name oder Text, der auf <br />

die Identität des Wettbewerbsteilnehmenden hinweisen könnte.


CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 5 <br />

• <br />

• <br />

• <br />

3 Kopien der Gesangsaufnahme (einstimmig mit Harmonisierung oder mehrstimmig) auf CD, DVD <br />

oder USB-­‐Stick. Die Stimmen der Autorenschaft dürfen nicht erkennbar sein. <br />

Schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und der Gestaltung des Textes. Die Erläuterungen dürfen <br />

keinen Hinweis auf die Identität der Autorenschaft enthalten. <br />

Schriftliche Erläuterungen zur Wahl von Melodie und Rhythmus. Die Erläuterungen dürfen keinen <br />

Hinweis auf die Identität der Autorenschaft enthalten. <br />

Die Wettbewerbsteilnehmenden erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung des Notariats. <br />

Das Wettbewerbsdossier wird nicht an die Teilnehmenden retourniert und kann von diesen auch nicht <br />

zurückgefordert werden. <br />

Die Wettbewerbsteilnehmenden nehmen keinen direkten Kontakt mit dem Projektteam oder mit Jury-­‐<br />

Mitgliedern auf. Sollten sie spezielle Fragen haben, wenden sie sich ausschliesslich ans Notariat. Die Fragen <br />

werden dann anonymisiert an das Projektteam weitergegeben. <br />

7. Ablauf des Wettbewerbs <br />

Fristgerecht und vollständig beim Notariat eingereichte Wettbewerbsbeiträge werden von diesem an das <br />

Projektteam zur Prüfung übergeben. Diese Übergabe an das Projektteam erfolgt anonymisiert. <br />

Das Projektteam überprüft die übergebenen Dossiers gemäss den Kriterien in diesem Wettbewerbs-­‐<br />

Reglement nach freiem Ermessen auf deren Wettbewerbstauglichkeit und übergibt die entsprechend <br />

ausgewählten Wettbewerbsdossiers der Jury zur Beurteilung. Die Wettbewerbsteilnehmenden haben <br />

keinen Anspruch auf eine Begründung der Prüfung des Projektteams. <br />

Die Jury entscheidet anschliessend gemäss den Kriterien in diesem Wettbewerbs-­‐Reglement nach freiem <br />

Ermessen. Sie kann Ausschüsse mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die <br />

Wettbewerbsteilnehmenden haben keinen Anspruch auf eine Begründung der Beurteilung der Jury. <br />

Die Jury wählt maximal 10 Beiträge aus, die in die engere Auswahl kommen. Diese von der Jury <br />

ausgewählten Beiträge werden auf Kosten der SGG soweit notwendig in die weiteren Landessprachen <br />

übersetzt (siehe Ziffer 4.). Sie werden zudem professionell in unterschiedlichen Musikstilen interpretiert <br />

und aufgenommen, damit sie in vergleichbarer Form zur Endausscheidung gelangen. Die jeweiligen <br />

Wettbewerbsteilnehmenden haben kein Mitwirkungs-­‐ bzw. Mitbestimmungsrecht. <br />

Gehen nicht genügend Beiträge ein, die den textlichen oder musikalischen Qualitätsansprüchen der Jury <br />

entsprechen, so sind das Projektteam und das Jury-­‐Präsidium jederzeit frei, den Wettbewerb ohne <br />

Weiteres zu beenden oder können Kompositionsaufträge erteilen.


Sollte aus irgendeinem Grund einer der maximal 10 besten Beiträge wegfallen, ist die Jury jederzeit <br />

berechtigt, einen anderen Beitrag, der nicht unter den maximal 10 besten Beiträgen ist, in die engere <br />

Auswahl der maximal 10 besten Beiträge aufzunehmen. Die Jury ist auch frei, einen Kompositionsauftrag zu <br />

erteilen. <br />

CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 6 <br />

Der Siegerbeitrag aus den maximal 10 besten Wettbewerbsbeiträgen wird entweder von der Jury oder <br />

anlässlich eines öffentlichen Events von der Jury und/oder den Zuschauern erkoren. Der Siegerbeitrag wird <br />

unter Einbezug der Urheberin/des Urhebers beziehungsweise der Urheber/innen auf Kosten der SGG <br />

anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung als künftige Nationalhymne vorgelegt. <br />

Die Gewinner des Künstlerwettbewerbs erhalten ein Preisgeld: 1. Preis: CHF 10'000.-­‐ / 2. Preis: CHF 5'000.-­‐ <br />

/ 3. Preis: CHF 3'000.-­‐ / 4.-­‐10. Preise je CHF 1‘000.-­‐. <br />

Die SGG ist jederzeit berechtigt, den Ablauf des Wettbewerbs anzupassen. <br />

8. Ort und Zeitpunkt der Einreichung der Wettbewerbsbeiträge <br />

Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge hat ausschliesslich an das mitwirkende Notariat zu erfolgen. Die <br />

Anschrift des Notariats lautet wie folgt: <br />

„CHymne“, Notarin Andrea Meule, Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Alpenquai 28a, 6005 Luzern <br />

Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags erfolgt fristgerecht, wenn er bis spätestens Montag, 30. Juni <br />

2014, 18 Uhr, beim Notariat eingegangen ist. Es gelten die Öffnungszeiten des Notariats (siehe <br />

www.krlaw.ch). Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Wettbewerbsbeiträge werden nicht berücksichtigt. <br />

Dossiers, die nicht beim Notariat eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und werden <br />

ohne weiteres vom Wettbewerb ausgeschlossen. <br />

Fristerstreckungen in Bezug auf den Zeitpunkt der Einreichung sind ausgeschlossen. Die Verantwortung, <br />

dass der Wettbewerbsbeitrag rechtzeitig, vollständig und unversehrt beim Notariat eingeht, liegt <br />

ausschliesslich bei den Wettbewerbsteilnehmenden. <br />

9. Ausschluss aus dem Wettbewerb <br />

Dossiers, die gemäss diesem Reglement verspätet oder unvollständig eingereicht werden oder die die <br />

textlichen und/oder musikalischen Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt und ohne <br />

weitere Prüfung vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Rücksendung der Wettbewerbsdossiers erfolgt <br />

nicht. Es besteht auch kein Rückgabeanspruch. <br />

Wettbewerbsteilnehmende, die direkten Kontakt zu Jury-­‐ oder Projekt-­‐Team-­‐Mitgliedern aufnehmen oder <br />

auf andere Art und Weise ihre Anonymität aufheben, können vom Jury-­‐Präsidium disqualifiziert und vom <br />

Wettbewerb ausgeschlossen werden. Gleiches gilt bei anderen Verstössen gegen dieses Reglement.


CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 7 <br />

10. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht <br />

Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags bestätigen die Wettbewerbsteilnehmenden, dass sie <br />

vollständig im Besitze aller Rechte am Wettbewerbsbeitrag sind und dass ihr Wettbewerbsbeitrag <br />

unbelastet von Rechten Dritter ist. Sie bestätigen weiter, dass ihr Wettbewerbsbeitrag weltweit <br />

unveröffentlicht ist. <br />

Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags sowie allfälliger Nachbearbeitungen gehen sämtliche <br />

Eigentums-­‐ und Immaterialgüterrechte bzw. Urheberrechte, wie mitunter auch das Bearbeitungs-­‐ und <br />

Änderungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte, vollumfänglich und entschädigungslos an die <br />

Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) über bzw. werden an diese übertragen. Bei den <br />

Wettbewerbsteilnehmenden verbleibt einzig das Recht, als Schöpferin / Schöpfer ihres jeweiligen Beitrages <br />

genannt zu werden. Aus der Nennung als Schöpferin / Schöpfer können die Wettbewerbsteilnehmenden <br />

jedoch keinerlei Rechte ableiten. <br />

Mit Ausnahme des Siegerbeitrags gehen nach der Kür des Siegerbeitrags sämtliche Eigentums-­‐ und <br />

Immaterialgüterrechte bzw. Urheberrechte, wie mitunter auch das Bearbeitungs-­‐ und Änderungsrecht <br />

sowie sämtliche Verwertungsrechte, an den ursprünglich eingereichten Wettbewerbsbeiträgen <br />

vollumfänglich und entschädigungslos an die jeweiligen Wettbewerbsteilnehmenden zurück. Für den <br />

Siegerbeitrag gilt jedoch weiterhin das im vorstehenden Absatz Ausgeführte. <br />

11. Hinweise, Erklärungen <br />

Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags anerkennen die Wettbewerbsteilnehmenden das <br />

vorliegende Wettbewerbs-­‐Reglement und zudem die entsprechenden Erklärungen gemäss dem <br />

Bewerbungsformular vollumfänglich. <br />

Die Wettbewerbsteilnehmenden anerkennen den Entscheid der Jury – auch in Ermessensfragen – als <br />

verbindlich und endgültig an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. <br />

Das Projektteam entscheidet zudem frei über die Weiterführung, die Änderung oder den Abbruch des <br />

Wettbewerbs bzw. des Gesamtprojekts. <br />

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. <br />

Massgebend ist der deutsche Text des Wettbewerbs-­‐Reglements. <br />

Zürich, 21. November 2013 <br />

Präsident SGG / Président SSUP <br />

Geschäftsleiter SGG / Directeur SSUP <br />

Jean-­‐Daniel Gerber <br />

Lukas Niederberger

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