Wettbewerbsreglement (pdf)
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CHymne – Neue Nationalhymne <br />
Wettbewerbs-‐Reglement (ENTWURF) <br />
1. Hintergrund <br />
Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) setzt sich seit 1810 ein für die Stärkung der <br />
Solidarität in der Schweizer Zivilgesellschaft und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Die <br />
Nationalhymne soll ebenfalls der Integration und Solidarität der Menschen und Gruppen in der Schweiz <br />
dienen. Aus diesem Grund kündigte die SGG am 1. August 2012 bei der von ihr organisierten Bundesfeier <br />
auf dem Rütli einen Künstlerwettbewerb an, um eine neue Nationalhymne zu kreieren, die diesem Ziel <br />
dient. Der Siegerbeitrag wird anschliessend dem Bundesrat als Vorschlag zur neuen Nationalhymne <br />
übergeben. Letztendlich liegt der Entscheid für eine neue Nationalhymne beim Bundesrat bzw. Bund. <br />
2. Hinweise zur Organisation des Wettbewerbs <br />
Projektverantwortliche und Veranstalterin des Künstlerwettbewerbs ist die Schweizerische Gemeinnützige <br />
Gesellschaft SGG. <br />
Das Projektteam, bestehend aus Exponenten der SGG, hat die organisatorische und administrative Leitung <br />
des Künstlerwettbewerbs inne. Es prüft zudem die eingegangenen Wettbewerbsbeiträge auf ihre <br />
Wettbewerbstauglichkeit hin. <br />
Die Jury besteht aus rund 30 Fachpersonen, welche in Bezug auf Sprachregion, Alter und Geschlecht <br />
möglichst ausgewogen zusammengesetzt ist. Sie prüft und beurteilt die eingegangenen <br />
Wettbewerbsbeiträge nach freiem Ermessen. Die Jury-‐Mitglieder sind professionelle Musiker, Texter, <br />
Journalisten, Vertreter von Verbänden aus Sport und Kultur und Personen, die einen engen Bezug zur <br />
Nationalhymne und / oder zu Schweizer Traditionen haben. <br />
Vier Mitglieder der Jury bilden das Jury-‐Präsidium, je eine Person aus jeder Sprachregion. <br />
Der Künstlerwettbewerb findet anonym statt. Der Jury wird nicht bekannt gegeben, wer Urheber der <br />
jeweiligen Beiträge ist. Die Anonymität soll erst nach dem Erküren des Siegerbeitrages aufgehoben werden. <br />
Um diese Anonymität gewährleisten zu können, müssen die Wettbewerbsbeiträge bei einem Notariat <br />
eingereicht werden. Dieses nimmt die Beiträge entgegen, anonymisiert sie und leitet sie dem Projektteam <br />
zur Beurteilung weiter.
CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 2 <br />
3. Eingabefrist, Bezug der Wettbewerbsunterlagen <br />
Der Künstlerwettbewerb für die Kreation einer neuen Schweizer Nationalhymne wird am 1. Januar 2014 <br />
eröffnet. Eingabefrist für die Wettbewerbsdossiers ist der 30. Juni 2014 (Siehe Ziffer 8.). <br />
Das Bewerbungs-‐Formular und das Wettbewerbs-‐Reglement kann in allen vier Landessprachen online <br />
heruntergeladen werden unter: <br />
www.nationalhymne.ch (Deutsch), www.hymnenational.ch (Französisch), www.innonazionale.ch <br />
(Italienisch) und www.imninaziunal.ch ( Rumantsch). <br />
4. Wettbewerbsvorgaben <br />
a) Teilnehmende <br />
Am Wettbewerb können natürliche und juristische Personen teilnehmen, sei es auf Eigeninitiative oder <br />
schriftliche Einladung durch das Projektteam hin. <br />
Jury-‐Mitglieder sowie Mitglieder des Projektteams und des Notariats dürfen am Wettbewerb nicht <br />
teilnehmen. <br />
b) Liedtext <br />
Der Liedtext der neuen Nationalhymne hat den Grundgehalt bzw. den Sinn und Geist der Präambel der <br />
geltenden Schweizer Bundesverfassung von 1999 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/ani1.html) <br />
wiederzugeben. <br />
Präambel der Schweizer Bundesverfassung <br />
Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber <br />
der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit <br />
und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, <br />
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, <br />
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung <br />
gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, <br />
und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung: … <br />
Der Liedtext hat zudem allgemein verständlich zu sein sowie nachhaltigen stilistischen und künstlerischen <br />
Ansprüchen zu genügen (literarische Qualität). <br />
Der Liedtext besteht aus drei Textstrophen. Die Textstrophen sind in einer der vier Schweizer <br />
Landessprachen einzureichen. Soweit es den Wettbewerbsteilnehmenden möglich ist, sind sie berechtigt, <br />
auch die Übersetzungen in die weiteren Landessprachen einzureichen. Ist ihnen dies nicht möglich, wird <br />
die Jury, falls der Beitrag in die engere Auswahl gelangt, unter Wahrung der Anonymität die Übersetzung in <br />
die anderen Landessprachen vornehmen lassen. Die Jury kann auch durch die Wettbewerbsteilnehmenden <br />
eingereichte Übersetzungen anpassen lassen. Die jeweiligen Wettbewerbsteilnehmenden haben dabei kein <br />
Mitwirkungs-‐ bzw. Mitbestimmungsrecht.
CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 3 <br />
Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, einen Liedtext unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Textpassagen aus <br />
bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Text-‐Nachbearbeitung). Reichen die Wettbewerbsteilnehmenden <br />
innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />
ausgeschlossen. <br />
Der Liedtext muss im Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />
Der Liedtext ist in gut lesbarer Form einzureichen. <br />
Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5. <br />
c) Melodie <br />
Die melodische Linie der heutigen Nationalhymne soll vom Grundsatz her in der neuen Hymne beibehalten <br />
werden. Dies jedoch unter Wahrung der künstlerischen Freiheit. <br />
Die Melodie soll Geist und Herzen der Menschen berühren, Ausdruck der Schweizer Kultur sein, einfach zu <br />
singen und dennoch nicht banal sein. <br />
Sofern die Melodie der bisherigen Nationalhymne verändert wird, muss die entsprechende Melodie im <br />
Zeitpunkt der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht sein. <br />
Die Melodie (inklusive Harmonisierung) soll – wenn immer möglich – mit 4-‐stimmigem Chorsatz gut lesbar <br />
auf einem Notenblatt notiert werden. Ist dies einem Wettbewerbsteilnehmenden nicht möglich, so kann er <br />
/ sie auch nur eine Melodieaufnahme einreichen. <br />
Die Jury behält sich die Möglichkeit vor, eine Melodie unter Wahrung der Anonymität via Notariat an die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden zu retournieren, um innert gesetzter Frist bestimmte Musikpassagen aus <br />
bestimmten Gründen anpassen zu lassen (Melodie-‐Nachbearbeitung). Reichen die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden innert der gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so werden sie ohne <br />
weiteres aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. <br />
Enthält die Melodie eines Wettbewerbsbeitrags keinen 4-‐stimmigen Chorsatz und kommt dieser Beitrag in <br />
die engere Auswahl, so kann die Jury unter Wahrung der Anonymität via Notariat den <br />
Wettbewerbsteilnehmenden auffordern, die weiteren Stimmen innert gesetzter Frist zu komponieren bzw. <br />
komponieren zu lassen (Chorsatz-‐Nachbearbeitung). Reicht der Wettbewerbsteilnehmende innert der <br />
gesetzten Frist keine Nachbearbeitung ein, so wird er / sie ohne weiteres aus dem Wettbewerb <br />
ausgeschlossen. <br />
Es gelten die Beurteilungskriterien gemäss Ziffer 5.
CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 4 <br />
d) Gesangs-‐ und Melodieaufnahme <br />
Eine Gesangs-‐ und Melodieaufnahme der neuen Landeshymne ist notwendiger Bestandteil des <br />
Bewerbungsdossiers. Die Teilnehmenden können die Melodie solo mit instrumentaler Harmonisierung oder <br />
maximal 4-‐stimmig (mit oder ohne Begleitinstrument) aufnehmen. Die Stimmen der Autorenschaft dürfen <br />
nicht erkennbar sein. <br />
5. Beurteilungskriterien <br />
Folgende Kriterien werden bei den Wettbewerbsbeiträgen von der Jury beurteilt: <br />
• Aufbau des Wettbewerbsbeitrags <br />
• Wiedergabe des Grundgehalts der Präambel der geltenden Schweizer Bundesverfassung <br />
• Literarische Qualität des Liedtextes: Dieser soll allgemein verständlich sein sowie nachhaltigen <br />
stilistischen und künstlerischen Ansprüchen genügen <br />
• Anzahl Textstrophen: Der Liedtext muss drei Textstrophen enthalten <br />
• Singbarkeit des Liedtextes und der Melodie <br />
• Musikalische Qualität (Melodik, Harmonik, Rhythmik, Wort-‐Ton-‐Verhältnis) <br />
• Mehrstimmigkeit <br />
• Potenzial für möglichst zeitlose Gültigkeit des Textes und der Melodie <br />
• Begründung bezüglich Textauswahl und Melodie <br />
• Liedtext und Melodie (soweit nicht mit der bisherigen Melodie identisch) sind im Zeitpunkt der <br />
Einreichung des Wettbewerbsbeitrags weltweit unveröffentlicht <br />
Die Jury prüft die Wettbewerbsbeiträge gemäss diesen Beurteilungskriterien frei und entscheidet nach <br />
freiem Ermessen. Eine Begründungspflicht für Entscheidungen besteht nicht. <br />
6. Inhalt des einzureichenden Wettbewerbsdossiers <br />
Das Wettbewerbsdossier, welches die Wettbewerbsteilnehmenden einreichen, hat zwingend das Folgende <br />
zu enthalten: <br />
• Vollständiger Name und Adresse aller Wettbewerbsteilnehmenden. <br />
• Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Bewerbungs-‐Formular mit rechtsgültiger <br />
unterschriftlicher und vorbehaltsloser Anerkennung des vorliegenden Wettbewerbs-‐Reglements <br />
und der Erklärungen im Bewerbungsformular. <br />
• Lebenslauf / Kurzbiografie des/der Wettbewerbsteilnehmenden; bei juristischen Personen ein <br />
Kurzportrait und Lebenslauf / Kurzbiografie der Hauptexponenten <br />
• Persönliches Motivationsschreiben zur Teilnahme <br />
• 3 Kopien vom Eigentext der neuen Nationalhymne in einer der vier Schweizer Landessprachen (drei <br />
Textstrophen), ohne Name oder Text, der auf die Identität des Wettbewerbsteilnehmenden <br />
hinweisen könnte. <br />
• 3 Kopien vom Notenblatt der neuen Nationalhymne (mit 4-‐stimmigem Chorsatz, ansonsten <br />
einstimmig mit Harmonisierung, siehe dazu Ziffer 4.c) vorstehend), ohne Name oder Text, der auf <br />
die Identität des Wettbewerbsteilnehmenden hinweisen könnte.
CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 5 <br />
• <br />
• <br />
• <br />
3 Kopien der Gesangsaufnahme (einstimmig mit Harmonisierung oder mehrstimmig) auf CD, DVD <br />
oder USB-‐Stick. Die Stimmen der Autorenschaft dürfen nicht erkennbar sein. <br />
Schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und der Gestaltung des Textes. Die Erläuterungen dürfen <br />
keinen Hinweis auf die Identität der Autorenschaft enthalten. <br />
Schriftliche Erläuterungen zur Wahl von Melodie und Rhythmus. Die Erläuterungen dürfen keinen <br />
Hinweis auf die Identität der Autorenschaft enthalten. <br />
Die Wettbewerbsteilnehmenden erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung des Notariats. <br />
Das Wettbewerbsdossier wird nicht an die Teilnehmenden retourniert und kann von diesen auch nicht <br />
zurückgefordert werden. <br />
Die Wettbewerbsteilnehmenden nehmen keinen direkten Kontakt mit dem Projektteam oder mit Jury-‐<br />
Mitgliedern auf. Sollten sie spezielle Fragen haben, wenden sie sich ausschliesslich ans Notariat. Die Fragen <br />
werden dann anonymisiert an das Projektteam weitergegeben. <br />
7. Ablauf des Wettbewerbs <br />
Fristgerecht und vollständig beim Notariat eingereichte Wettbewerbsbeiträge werden von diesem an das <br />
Projektteam zur Prüfung übergeben. Diese Übergabe an das Projektteam erfolgt anonymisiert. <br />
Das Projektteam überprüft die übergebenen Dossiers gemäss den Kriterien in diesem Wettbewerbs-‐<br />
Reglement nach freiem Ermessen auf deren Wettbewerbstauglichkeit und übergibt die entsprechend <br />
ausgewählten Wettbewerbsdossiers der Jury zur Beurteilung. Die Wettbewerbsteilnehmenden haben <br />
keinen Anspruch auf eine Begründung der Prüfung des Projektteams. <br />
Die Jury entscheidet anschliessend gemäss den Kriterien in diesem Wettbewerbs-‐Reglement nach freiem <br />
Ermessen. Sie kann Ausschüsse mit der Wahrnehmung von Aufgaben beauftragen. Die <br />
Wettbewerbsteilnehmenden haben keinen Anspruch auf eine Begründung der Beurteilung der Jury. <br />
Die Jury wählt maximal 10 Beiträge aus, die in die engere Auswahl kommen. Diese von der Jury <br />
ausgewählten Beiträge werden auf Kosten der SGG soweit notwendig in die weiteren Landessprachen <br />
übersetzt (siehe Ziffer 4.). Sie werden zudem professionell in unterschiedlichen Musikstilen interpretiert <br />
und aufgenommen, damit sie in vergleichbarer Form zur Endausscheidung gelangen. Die jeweiligen <br />
Wettbewerbsteilnehmenden haben kein Mitwirkungs-‐ bzw. Mitbestimmungsrecht. <br />
Gehen nicht genügend Beiträge ein, die den textlichen oder musikalischen Qualitätsansprüchen der Jury <br />
entsprechen, so sind das Projektteam und das Jury-‐Präsidium jederzeit frei, den Wettbewerb ohne <br />
Weiteres zu beenden oder können Kompositionsaufträge erteilen.
Sollte aus irgendeinem Grund einer der maximal 10 besten Beiträge wegfallen, ist die Jury jederzeit <br />
berechtigt, einen anderen Beitrag, der nicht unter den maximal 10 besten Beiträgen ist, in die engere <br />
Auswahl der maximal 10 besten Beiträge aufzunehmen. Die Jury ist auch frei, einen Kompositionsauftrag zu <br />
erteilen. <br />
CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 6 <br />
Der Siegerbeitrag aus den maximal 10 besten Wettbewerbsbeiträgen wird entweder von der Jury oder <br />
anlässlich eines öffentlichen Events von der Jury und/oder den Zuschauern erkoren. Der Siegerbeitrag wird <br />
unter Einbezug der Urheberin/des Urhebers beziehungsweise der Urheber/innen auf Kosten der SGG <br />
anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung als künftige Nationalhymne vorgelegt. <br />
Die Gewinner des Künstlerwettbewerbs erhalten ein Preisgeld: 1. Preis: CHF 10'000.-‐ / 2. Preis: CHF 5'000.-‐ <br />
/ 3. Preis: CHF 3'000.-‐ / 4.-‐10. Preise je CHF 1‘000.-‐. <br />
Die SGG ist jederzeit berechtigt, den Ablauf des Wettbewerbs anzupassen. <br />
8. Ort und Zeitpunkt der Einreichung der Wettbewerbsbeiträge <br />
Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge hat ausschliesslich an das mitwirkende Notariat zu erfolgen. Die <br />
Anschrift des Notariats lautet wie folgt: <br />
„CHymne“, Notarin Andrea Meule, Kaufmann Rüedi Rechtsanwälte AG, Alpenquai 28a, 6005 Luzern <br />
Die Einreichung des Wettbewerbsbeitrags erfolgt fristgerecht, wenn er bis spätestens Montag, 30. Juni <br />
2014, 18 Uhr, beim Notariat eingegangen ist. Es gelten die Öffnungszeiten des Notariats (siehe <br />
www.krlaw.ch). Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Wettbewerbsbeiträge werden nicht berücksichtigt. <br />
Dossiers, die nicht beim Notariat eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden und werden <br />
ohne weiteres vom Wettbewerb ausgeschlossen. <br />
Fristerstreckungen in Bezug auf den Zeitpunkt der Einreichung sind ausgeschlossen. Die Verantwortung, <br />
dass der Wettbewerbsbeitrag rechtzeitig, vollständig und unversehrt beim Notariat eingeht, liegt <br />
ausschliesslich bei den Wettbewerbsteilnehmenden. <br />
9. Ausschluss aus dem Wettbewerb <br />
Dossiers, die gemäss diesem Reglement verspätet oder unvollständig eingereicht werden oder die die <br />
textlichen und/oder musikalischen Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt und ohne <br />
weitere Prüfung vom Wettbewerb ausgeschlossen. Eine Rücksendung der Wettbewerbsdossiers erfolgt <br />
nicht. Es besteht auch kein Rückgabeanspruch. <br />
Wettbewerbsteilnehmende, die direkten Kontakt zu Jury-‐ oder Projekt-‐Team-‐Mitgliedern aufnehmen oder <br />
auf andere Art und Weise ihre Anonymität aufheben, können vom Jury-‐Präsidium disqualifiziert und vom <br />
Wettbewerb ausgeschlossen werden. Gleiches gilt bei anderen Verstössen gegen dieses Reglement.
CHymne – Neue Schweizer Nationalhymne, <strong>Wettbewerbsreglement</strong>, Seite 7 <br />
10. Eigentumsverhältnisse und Urheberrecht <br />
Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags bestätigen die Wettbewerbsteilnehmenden, dass sie <br />
vollständig im Besitze aller Rechte am Wettbewerbsbeitrag sind und dass ihr Wettbewerbsbeitrag <br />
unbelastet von Rechten Dritter ist. Sie bestätigen weiter, dass ihr Wettbewerbsbeitrag weltweit <br />
unveröffentlicht ist. <br />
Mit der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags sowie allfälliger Nachbearbeitungen gehen sämtliche <br />
Eigentums-‐ und Immaterialgüterrechte bzw. Urheberrechte, wie mitunter auch das Bearbeitungs-‐ und <br />
Änderungsrecht sowie sämtliche Verwertungsrechte, vollumfänglich und entschädigungslos an die <br />
Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) über bzw. werden an diese übertragen. Bei den <br />
Wettbewerbsteilnehmenden verbleibt einzig das Recht, als Schöpferin / Schöpfer ihres jeweiligen Beitrages <br />
genannt zu werden. Aus der Nennung als Schöpferin / Schöpfer können die Wettbewerbsteilnehmenden <br />
jedoch keinerlei Rechte ableiten. <br />
Mit Ausnahme des Siegerbeitrags gehen nach der Kür des Siegerbeitrags sämtliche Eigentums-‐ und <br />
Immaterialgüterrechte bzw. Urheberrechte, wie mitunter auch das Bearbeitungs-‐ und Änderungsrecht <br />
sowie sämtliche Verwertungsrechte, an den ursprünglich eingereichten Wettbewerbsbeiträgen <br />
vollumfänglich und entschädigungslos an die jeweiligen Wettbewerbsteilnehmenden zurück. Für den <br />
Siegerbeitrag gilt jedoch weiterhin das im vorstehenden Absatz Ausgeführte. <br />
11. Hinweise, Erklärungen <br />
Mit der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags anerkennen die Wettbewerbsteilnehmenden das <br />
vorliegende Wettbewerbs-‐Reglement und zudem die entsprechenden Erklärungen gemäss dem <br />
Bewerbungsformular vollumfänglich. <br />
Die Wettbewerbsteilnehmenden anerkennen den Entscheid der Jury – auch in Ermessensfragen – als <br />
verbindlich und endgültig an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. <br />
Das Projektteam entscheidet zudem frei über die Weiterführung, die Änderung oder den Abbruch des <br />
Wettbewerbs bzw. des Gesamtprojekts. <br />
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung. <br />
Massgebend ist der deutsche Text des Wettbewerbs-‐Reglements. <br />
Zürich, 21. November 2013 <br />
Präsident SGG / Président SSUP <br />
Geschäftsleiter SGG / Directeur SSUP <br />
Jean-‐Daniel Gerber <br />
Lukas Niederberger