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Zusammenfassung - Kath.ch

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Gesetzgeberis<strong>ch</strong>er Handlungsbedarf<br />

Die Studie identifiziert in vers<strong>ch</strong>iedenen Berei<strong>ch</strong>en Lücken in der Gesetzgebung.<br />

So ma<strong>ch</strong>t sie etwa auf das Fehlen eines umfassenden privatre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Diskriminierungss<strong>ch</strong>utzes<br />

aufmerksam. Dieses Postulat vermo<strong>ch</strong>te bis jetzt weder den<br />

Bundesrat no<strong>ch</strong> das Parlament zu überzeugen; es bleibt also kontrovers. (Vgl.<br />

dazu Teilband „Ges<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>terpolitik“ ab Rz 7, Teilband „Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te und Wirts<strong>ch</strong>aft“<br />

ab Rz 220 und ab Rz 266 sowie Teilband „Migration“ ab Rz 66)<br />

Ein anderes Beispiel für einen umstrittenen gesetzgeberis<strong>ch</strong>en Handlungsbedarf<br />

ist das strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Verbot der sexuell motivierten Kontaktanbahnung zu Kindern<br />

im Internet („Grooming“). Ein sol<strong>ch</strong>es Verbot wird vom Lanzarote-<br />

Übereinkommen des Europarates zum S<strong>ch</strong>utz von Kindern vor sexueller Ausbeutung<br />

und sexuellem Missbrau<strong>ch</strong> verlangt, wel<strong>ch</strong>es von der S<strong>ch</strong>weiz derzeit ratifiziert<br />

wird. Au<strong>ch</strong> hier ist der Bundesrat der Meinung, das geltende Re<strong>ch</strong>t sei ausrei<strong>ch</strong>end,<br />

um sol<strong>ch</strong>es Tun zu ahnden. (Vgl. Teilband „Kinder- und Jugendpolitik“<br />

ab Rz 170 1 )<br />

Die Studie zeigt ihrerseits auf, dass die Umsetzung neuer internationaler Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverpfli<strong>ch</strong>tungen<br />

dur<strong>ch</strong> die konsequente Auss<strong>ch</strong>öpfung der bestehenden<br />

Gesetzgebung in man<strong>ch</strong>en Fällen mögli<strong>ch</strong> ist. Exemplaris<strong>ch</strong> dargestellt wird<br />

dies anhand der Umsetzung der staatli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzpfli<strong>ch</strong>t im Berei<strong>ch</strong> Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te<br />

und Wirts<strong>ch</strong>aft in der S<strong>ch</strong>weiz. (Vgl. Teilband „Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te und Wirts<strong>ch</strong>aft“<br />

ab Rz 59)<br />

Unzurei<strong>ch</strong>ende Datenlage<br />

Mitunter fehlen die Grundlagen zur Eins<strong>ch</strong>ätzung der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tslage, weil<br />

die Datenlage unzurei<strong>ch</strong>end ist. In sol<strong>ch</strong>en Fällen kann ni<strong>ch</strong>t seriös beurteilt werden,<br />

ob die S<strong>ch</strong>weiz ihren Pfli<strong>ch</strong>ten zum S<strong>ch</strong>utz der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te ausrei<strong>ch</strong>end<br />

na<strong>ch</strong>kommt. So ist die Datenlage für Fragen des Mens<strong>ch</strong>enhandels oder der sexuellen<br />

Ausbeutung von Kindern in der S<strong>ch</strong>weiz ebenso prekär wie jene zur Situation<br />

der lesbis<strong>ch</strong>en, s<strong>ch</strong>wulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Bevölkerungsteile.<br />

(Vgl. dazu Teilband „Ges<strong>ch</strong>le<strong>ch</strong>terpolitik“ ab Rz 140 und ab Rz 178<br />

sowie Teilband „Kinder- und Jugendpolitik“ ab Rz 157.)<br />

Probleme in der Praxis<br />

Die Anwendung der bestehenden Gesetze in der Praxis ist ni<strong>ch</strong>t immer mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tskonform.<br />

So entspre<strong>ch</strong>en die Modalitäten der ausländerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />

1 Die Randziffernangaben des Teilbands « Kinder- und Jugendpolitik » beziehen si<strong>ch</strong> auf die französis<strong>ch</strong>e<br />

Fassung. Die deuts<strong>ch</strong>e Fassung des Teilbands folgt demnä<strong>ch</strong>st.<br />

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