36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler
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Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands<br />
(Ziffer 4.2.4) Von der Bekanntgabe individualisierter Vergütungen<br />
für den Vorstand wird weiter abgesehen. Bei der Darstellung der<br />
Vergütung des Vorstandes wurde und wird diese in fixe und variable<br />
Bestandteile sowie in Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung<br />
aufgeteilt. Diese Angaben sind wesentlich für die Beurteilung,<br />
ob die Aufteilung der Vergütung in garantierte und<br />
erfolgsabhängige Teile angemessen ist und ob von der Vergütungsstruktur<br />
die beabsichtigte Anreizwirkung für den Vorstand<br />
ausgeht. Da es sich beim Vorstand um ein Kollegialorgan handelt,<br />
kommt es entscheidend auf die Anreizwirkung für das Gesamtorgan,<br />
nicht auf jene für einzelne Vorstandsmitglieder an. Im<br />
Übrigen droht eine individualisierte Angabe zu einer Nivellierung<br />
leistungs- und aufgabenbezogener Vergütungsdifferenzen, zu<br />
führen.<br />
Genehmigung von Nebentätigkeiten des Vorstands (Ziffer<br />
4.3.5) Aus Gründen der Praktikabilität wurde und wird die<br />
Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern nicht<br />
vom Gesamtgremium, sondern vom Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
erteilt. Über die diesbezüglichen Entscheidungen des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
wird der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats<br />
informiert.<br />
Ausgestaltung und Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats<br />
(Ziffer 5.4.5 Abs. 2 und 3) Über die Einführung einer<br />
erfolgsabhängigen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird zu<br />
einem späteren Zeitpunkt entschieden, insbesondere da die<br />
Ausgestaltung geeigneter Erfolgskriterien derzeit mit erheblichen<br />
Rechtsunsicherheiten verbunden ist.<br />
Ein individualisierter, nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis<br />
der Aufsichtsratsvergütung und sonstiger an die Aufsichtsratsmitglieder<br />
gewährter Vergütungen und Vorteile erfolgt ab dem<br />
Geschäftsjahr 2004.<br />
II. Abweichungen von den Anregungen des Deutschen<br />
Corporate Governance Kodex<br />
Stimmrechtsvertretung bei der Hauptversammlung (Ziffer<br />
2.3.3) Ab der Hauptversammlung im Jahr 2005 soll der<br />
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis kurz vor Beginn<br />
des Abstimmungsvorgangs erreichbar sein.<br />
Übertragung der Hauptversammlung über moderne<br />
Kommunikationsmedien (Ziffer 2.3.4) Die Hauptversammlung<br />
der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG wird bis zum Ende des Berichts des<br />
Vorstandes im Internet übertragen. Eine weitergehende Übertragung,<br />
insbesondere eine solche der Wortbeiträge einzelner<br />
Aktionäre, könnte als weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitssphäre<br />
auch von Aktionären empfunden werden. Deshalb soll<br />
von einer derartigen Übertragung abgesehen werden.<br />
Vorsitz im Prüfungsausschuss (Ziffer 5.2) Der Aufsichtsratsvorsitzende<br />
hatte bis zur Hauptversammlung 2004 den Vorsitz im<br />
Prüfungsausschuss inne. Seit der Neuwahl der Vertreter der<br />
Anteilseigner im Aufsichtsrat wurde Herr Bernhard Walter – er ist<br />
als Financial Expert benannt – zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses<br />
gewählt.<br />
Unterschiedliche Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder<br />
(Ziffer 5.4.4) Bei der Neuwahl der Vertreter der Anteilseigner im<br />
Aufsichtsrat im Jahr 2004 wurden unterschiedliche Amtsperioden<br />
eingeführt.<br />
Auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene variable<br />
Vergütung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.5) Über die Einführung<br />
einer erfolgsabhängigen Vergütung soll zu einem späteren<br />
Zeitpunkt entschieden werden, siehe hierzu auch die Erläuterungen<br />
unter I. Ziffer 5.4.5.<br />
Stuttgart, im Dezember 2004<br />
Der Vorstand Der Aufsichtsrat<br />
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