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36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

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Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands<br />

(Ziffer 4.2.4) Von der Bekanntgabe individualisierter Vergütungen<br />

für den Vorstand wird weiter abgesehen. Bei der Darstellung der<br />

Vergütung des Vorstandes wurde und wird diese in fixe und variable<br />

Bestandteile sowie in Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung<br />

aufgeteilt. Diese Angaben sind wesentlich für die Beurteilung,<br />

ob die Aufteilung der Vergütung in garantierte und<br />

erfolgsabhängige Teile angemessen ist und ob von der Vergütungsstruktur<br />

die beabsichtigte Anreizwirkung für den Vorstand<br />

ausgeht. Da es sich beim Vorstand um ein Kollegialorgan handelt,<br />

kommt es entscheidend auf die Anreizwirkung für das Gesamtorgan,<br />

nicht auf jene für einzelne Vorstandsmitglieder an. Im<br />

Übrigen droht eine individualisierte Angabe zu einer Nivellierung<br />

leistungs- und aufgabenbezogener Vergütungsdifferenzen, zu<br />

führen.<br />

Genehmigung von Nebentätigkeiten des Vorstands (Ziffer<br />

4.3.5) Aus Gründen der Praktikabilität wurde und wird die<br />

Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern nicht<br />

vom Gesamtgremium, sondern vom Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

erteilt. Über die diesbezüglichen Entscheidungen des Aufsichtsratsvorsitzenden<br />

wird der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats<br />

informiert.<br />

Ausgestaltung und Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats<br />

(Ziffer 5.4.5 Abs. 2 und 3) Über die Einführung einer<br />

erfolgsabhängigen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird zu<br />

einem späteren Zeitpunkt entschieden, insbesondere da die<br />

Ausgestaltung geeigneter Erfolgskriterien derzeit mit erheblichen<br />

Rechtsunsicherheiten verbunden ist.<br />

Ein individualisierter, nach Bestandteilen aufgegliederter Ausweis<br />

der Aufsichtsratsvergütung und sonstiger an die Aufsichtsratsmitglieder<br />

gewährter Vergütungen und Vorteile erfolgt ab dem<br />

Geschäftsjahr 2004.<br />

II. Abweichungen von den Anregungen des Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex<br />

Stimmrechtsvertretung bei der Hauptversammlung (Ziffer<br />

2.3.3) Ab der Hauptversammlung im Jahr 2005 soll der<br />

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis kurz vor Beginn<br />

des Abstimmungsvorgangs erreichbar sein.<br />

Übertragung der Hauptversammlung über moderne<br />

Kommunikationsmedien (Ziffer 2.3.4) Die Hauptversammlung<br />

der <strong>Daimler</strong>Chrysler AG wird bis zum Ende des Berichts des<br />

Vorstandes im Internet übertragen. Eine weitergehende Übertragung,<br />

insbesondere eine solche der Wortbeiträge einzelner<br />

Aktionäre, könnte als weitgehender Eingriff in die Persönlichkeitssphäre<br />

auch von Aktionären empfunden werden. Deshalb soll<br />

von einer derartigen Übertragung abgesehen werden.<br />

Vorsitz im Prüfungsausschuss (Ziffer 5.2) Der Aufsichtsratsvorsitzende<br />

hatte bis zur Hauptversammlung 2004 den Vorsitz im<br />

Prüfungsausschuss inne. Seit der Neuwahl der Vertreter der<br />

Anteilseigner im Aufsichtsrat wurde Herr Bernhard Walter – er ist<br />

als Financial Expert benannt – zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses<br />

gewählt.<br />

Unterschiedliche Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder<br />

(Ziffer 5.4.4) Bei der Neuwahl der Vertreter der Anteilseigner im<br />

Aufsichtsrat im Jahr 2004 wurden unterschiedliche Amtsperioden<br />

eingeführt.<br />

Auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene variable<br />

Vergütung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.5) Über die Einführung<br />

einer erfolgsabhängigen Vergütung soll zu einem späteren<br />

Zeitpunkt entschieden werden, siehe hierzu auch die Erläuterungen<br />

unter I. Ziffer 5.4.5.<br />

Stuttgart, im Dezember 2004<br />

Der Vorstand Der Aufsichtsrat<br />

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