36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler
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eine Vielzahl von asbesthaltigen Produkten, die nicht aus Fahrzeugen<br />
stammen, geltend gemacht werden. In einem einzelnen<br />
Gerichtsverfahren können Ansprüche von mehreren Klägern geltend<br />
gemacht werden, die Erkrankungen an Asbestose, Mesotheliomen<br />
sowie andere Krebs- oder sonstige Erkrankungen behaupten.<br />
Die Zahl der Ansprüche in diesen Gerichtsverfahren erhöhte<br />
sich von etwa 14.000 zum Jahresende 2001 auf etwa 29.000 bis<br />
Ende des Jahres 2004. In der Mehrzahl der Fälle präzisieren die<br />
Kläger ihre behaupteten Krankheiten nicht und machen nur wenige<br />
Angaben zu dem behaupteten Umgang mit Bauteilen der Fahrzeuge<br />
von <strong>Daimler</strong>Chrysler. Einige Kläger stützen sich dabei nicht<br />
auf bestehende Krankheiten, sondern begehren Schadenersatz<br />
aufgrund eventueller zukünftiger Krankheiten. <strong>Daimler</strong>Chrysler ist<br />
der Ansicht, dass bei zahlreichen dieser Verfahren nicht näher<br />
begründete Erkrankungen oder lediglich dürftige Zusammenhänge<br />
mit Bauteilen in Fahrzeugen angeführt werden und dass es<br />
zuverlässige wissenschaftliche Nachweise gibt, die eine Abweisung<br />
zahlreicher dieser Ansprüche unterstützen. Obgleich die<br />
Aufwendungen im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen bis<br />
heute keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Situation<br />
von <strong>Daimler</strong>Chrysler haben, ist es möglich, dass die Zahl dieser<br />
Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung<br />
lebensbedrohender Krankheiten, weiter steigt und dem<br />
Unternehmen zukünftig durch diese Verfahren erhebliche Aufwendungen<br />
entstehen könnten.<br />
Wie zuvor berichtet, hatte die Kartellabteilung des US-Justizministeriums<br />
(Regionalbüro New York) strafrechtliche Ermittlungen<br />
im Zusammenhang mit den Vorwürfen eingeleitet, welche<br />
im Rahmen einer im Jahre 2002 beim US-Bezirksgericht für den<br />
Bezirk New Jersey eingereichten Klage gegen die <strong>Daimler</strong>Chrysler-<br />
Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA, LLC (»MBUSA«) und<br />
deren hundertprozentige Tochtergesellschaft Mercedes-Benz<br />
Manhattan, Inc. erhoben worden sind. Das Justizministerium hat<br />
diese Unternehmen im dritten Quartal 2003 darüber informiert,<br />
dass es die Ermittlungen abgeschlossen hat und keine weiteren<br />
Maßnahmen ergreifen wird. In der Klage, die im Jahr 2003 als<br />
Sammelklage bestätigt wurde, wird geltend gemacht, dass sich<br />
diese Unternehmen an einer unzulässigen Preisabsprache<br />
zwischen Mercedes-Benz-Händlern beteiligt haben. MBUSA und<br />
Mercedes-Benz Manhattan werden sich diesbezüglich auch<br />
weiterhin energisch zur Wehr setzen.<br />
Wie bereits zuvor berichtet, erhielt <strong>Daimler</strong>Chrysler am 1. April<br />
1999 von der Europäischen Kommission »Beschwerdepunkte«, in<br />
denen dem Konzern die Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln<br />
durch Behinderung des grenzüberschreitenden Absatzes von<br />
Mercedes-Benz-Personenkraftwagen an Endverbraucher im<br />
Europäischen Wirtschaftsraum vorgeworfen wurde. Im Oktober<br />
2001 stellte die Europäische Kommission die Verletzung von EU-<br />
Wettbewerbsregeln fest und erließ gegen <strong>Daimler</strong>Chrysler eine<br />
Entscheidung, mit der eine Geldbuße in Höhe von ca. € 72 Mio.<br />
verhängt wurde. Die von <strong>Daimler</strong>Chrysler gegen die Entscheidung<br />
erhobene Klage ist beim Europäischen Gerichtshof anhängig.<br />
Wie zuvor bereits berichtet, wurden im Jahr 2003 ungefähr 80 als<br />
Sammelklagen deklarierte Klagen wegen angeblicher Verstöße<br />
gegen das Wettbewerbsrecht gegen <strong>Daimler</strong>Chrysler und einige<br />
US-amerikanische Tochtergesellschaften, gegen sechs weitere<br />
Kraftfahrzeughersteller bzw. Tochtergesellschaften dieser Hersteller<br />
in den Vereinigten Staaten und Kanada, gegen die National<br />
Automobile Dealers Association und gegen die Canadian Automobile<br />
Dealers Association erhoben. Einige Klagen wurden in verschiedenen<br />
Staaten bei Federal Courts (Bundesgerichten) und<br />
andere Klagen wurden bei State Courts (einzelstaatlichen Gerichten)<br />
eingereicht. Mit den Klagen wird geltend gemacht, dass die<br />
Beklagten Absprachen getroffen hätten, wonach US-Verbraucher<br />
daran gehindert wurden, Kraftfahrzeuge von Händlern in Kanada<br />
zu kaufen, um die Preise von Neuwagen in den USA auf einem<br />
künstlich hohen Niveau zu halten. Sie lauten auf Schadenersatz<br />
in dreifacher Höhe im Namen aller Personen, die seit dem<br />
1. Januar 2001 ein Neufahrzeug in den Vereinigten Staaten gekauft<br />
oder geleast haben. <strong>Daimler</strong>Chrysler hält diese Klagen für<br />
unbegründet und beabsichtigt, sich dagegen mit allen Mitteln<br />
zu verteidigen.<br />
Wie bereits zuvor berichtet, wird die Tochtergesellschaft von<br />
<strong>Daimler</strong>Chrysler, <strong>Daimler</strong>Chrysler Services North America LLC<br />
(»<strong>DC</strong>SNA«), vor US-Bundes- und Staatengerichten in verschiedenen<br />
Gerichtsverfahren in Anspruch genommen, in denen zum Teil<br />
Verstöße gegen das Staaten- und Bundesrecht bei der Finanzierung<br />
von Kraftfahrzeugen behauptet wird. In einigen dieser Verfahren<br />
wird eine Sammelklage angestrebt und voraussichtlich<br />
Schaden- und Strafschadenersatz oder Schadenersatz in dreifacher<br />
Höhe zuzüglich der Anwaltskosten verlangt. Die Bürgerrechtsabteilung<br />
des US-Justizministeriums und das Büro der<br />
US-Staatsanwaltschaft für den Bezirk Northern Illinois informierten<br />
im Oktober 2003 darüber, dass sie eine Untersuchung der<br />
<strong>DC</strong>SNA Finanzierungspraktiken eingeleitet haben, die sich auf<br />
das <strong>DC</strong>SNA Bereichsbüro in Chicago konzentriert. Die Untersuchung<br />
ist Folge einer im Februar 2003 beim Bezirksgericht der<br />
Vereinigten Staaten für den Bezirk Northern Illinois gegen <strong>DC</strong>SNA<br />
in Chicago eingereichten Klage, in der das <strong>DC</strong>SNA Bereichsbüro<br />
in Chicago beschuldigt wird, ethnisch diskriminierende Verfahren<br />
bei der Vergabe von Krediten an Fahrzeugkäufer und bei der Einziehung<br />
von ausstehenden Forderungen angewendet und damit<br />
US-Bundes- und Staatenrecht verletzt zu haben. Diese als konsolidierte<br />
Sammelklage deklarierte Klage wurde ursprünglich von<br />
sechs Personen im Namen von Afro-Amerikanern aus der Region<br />
mit der Behauptung eingereicht, dass ihnen Finanzierungen beim<br />
Fahrzeugkauf auf Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit verweigert<br />
worden seien. Sie verlangen kompensatorischen Schadenersatz,<br />
Strafschadenersatz sowie eine Anordnung zur Unterlassung<br />
solch diskriminierender Praktiken. Die Klage wurde<br />
später erweitert, um auch Hispano-Amerikaner zu erfassen.<br />
<strong>DC</strong>SNA hält die von ihr angewandte Praxis für angemessen und<br />
nicht diskriminierend. <strong>DC</strong>SNA beabsichtigt, sich gegen diese<br />
Ansprüche energisch zur Wehr zu setzen.