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36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

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eine Vielzahl von asbesthaltigen Produkten, die nicht aus Fahrzeugen<br />

stammen, geltend gemacht werden. In einem einzelnen<br />

Gerichtsverfahren können Ansprüche von mehreren Klägern geltend<br />

gemacht werden, die Erkrankungen an Asbestose, Mesotheliomen<br />

sowie andere Krebs- oder sonstige Erkrankungen behaupten.<br />

Die Zahl der Ansprüche in diesen Gerichtsverfahren erhöhte<br />

sich von etwa 14.000 zum Jahresende 2001 auf etwa 29.000 bis<br />

Ende des Jahres 2004. In der Mehrzahl der Fälle präzisieren die<br />

Kläger ihre behaupteten Krankheiten nicht und machen nur wenige<br />

Angaben zu dem behaupteten Umgang mit Bauteilen der Fahrzeuge<br />

von <strong>Daimler</strong>Chrysler. Einige Kläger stützen sich dabei nicht<br />

auf bestehende Krankheiten, sondern begehren Schadenersatz<br />

aufgrund eventueller zukünftiger Krankheiten. <strong>Daimler</strong>Chrysler ist<br />

der Ansicht, dass bei zahlreichen dieser Verfahren nicht näher<br />

begründete Erkrankungen oder lediglich dürftige Zusammenhänge<br />

mit Bauteilen in Fahrzeugen angeführt werden und dass es<br />

zuverlässige wissenschaftliche Nachweise gibt, die eine Abweisung<br />

zahlreicher dieser Ansprüche unterstützen. Obgleich die<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit derartigen Ansprüchen bis<br />

heute keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Situation<br />

von <strong>Daimler</strong>Chrysler haben, ist es möglich, dass die Zahl dieser<br />

Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Geltendmachung<br />

lebensbedrohender Krankheiten, weiter steigt und dem<br />

Unternehmen zukünftig durch diese Verfahren erhebliche Aufwendungen<br />

entstehen könnten.<br />

Wie zuvor berichtet, hatte die Kartellabteilung des US-Justizministeriums<br />

(Regionalbüro New York) strafrechtliche Ermittlungen<br />

im Zusammenhang mit den Vorwürfen eingeleitet, welche<br />

im Rahmen einer im Jahre 2002 beim US-Bezirksgericht für den<br />

Bezirk New Jersey eingereichten Klage gegen die <strong>Daimler</strong>Chrysler-<br />

Tochtergesellschaft Mercedes-Benz USA, LLC (»MBUSA«) und<br />

deren hundertprozentige Tochtergesellschaft Mercedes-Benz<br />

Manhattan, Inc. erhoben worden sind. Das Justizministerium hat<br />

diese Unternehmen im dritten Quartal 2003 darüber informiert,<br />

dass es die Ermittlungen abgeschlossen hat und keine weiteren<br />

Maßnahmen ergreifen wird. In der Klage, die im Jahr 2003 als<br />

Sammelklage bestätigt wurde, wird geltend gemacht, dass sich<br />

diese Unternehmen an einer unzulässigen Preisabsprache<br />

zwischen Mercedes-Benz-Händlern beteiligt haben. MBUSA und<br />

Mercedes-Benz Manhattan werden sich diesbezüglich auch<br />

weiterhin energisch zur Wehr setzen.<br />

Wie bereits zuvor berichtet, erhielt <strong>Daimler</strong>Chrysler am 1. April<br />

1999 von der Europäischen Kommission »Beschwerdepunkte«, in<br />

denen dem Konzern die Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln<br />

durch Behinderung des grenzüberschreitenden Absatzes von<br />

Mercedes-Benz-Personenkraftwagen an Endverbraucher im<br />

Europäischen Wirtschaftsraum vorgeworfen wurde. Im Oktober<br />

2001 stellte die Europäische Kommission die Verletzung von EU-<br />

Wettbewerbsregeln fest und erließ gegen <strong>Daimler</strong>Chrysler eine<br />

Entscheidung, mit der eine Geldbuße in Höhe von ca. € 72 Mio.<br />

verhängt wurde. Die von <strong>Daimler</strong>Chrysler gegen die Entscheidung<br />

erhobene Klage ist beim Europäischen Gerichtshof anhängig.<br />

Wie zuvor bereits berichtet, wurden im Jahr 2003 ungefähr 80 als<br />

Sammelklagen deklarierte Klagen wegen angeblicher Verstöße<br />

gegen das Wettbewerbsrecht gegen <strong>Daimler</strong>Chrysler und einige<br />

US-amerikanische Tochtergesellschaften, gegen sechs weitere<br />

Kraftfahrzeughersteller bzw. Tochtergesellschaften dieser Hersteller<br />

in den Vereinigten Staaten und Kanada, gegen die National<br />

Automobile Dealers Association und gegen die Canadian Automobile<br />

Dealers Association erhoben. Einige Klagen wurden in verschiedenen<br />

Staaten bei Federal Courts (Bundesgerichten) und<br />

andere Klagen wurden bei State Courts (einzelstaatlichen Gerichten)<br />

eingereicht. Mit den Klagen wird geltend gemacht, dass die<br />

Beklagten Absprachen getroffen hätten, wonach US-Verbraucher<br />

daran gehindert wurden, Kraftfahrzeuge von Händlern in Kanada<br />

zu kaufen, um die Preise von Neuwagen in den USA auf einem<br />

künstlich hohen Niveau zu halten. Sie lauten auf Schadenersatz<br />

in dreifacher Höhe im Namen aller Personen, die seit dem<br />

1. Januar 2001 ein Neufahrzeug in den Vereinigten Staaten gekauft<br />

oder geleast haben. <strong>Daimler</strong>Chrysler hält diese Klagen für<br />

unbegründet und beabsichtigt, sich dagegen mit allen Mitteln<br />

zu verteidigen.<br />

Wie bereits zuvor berichtet, wird die Tochtergesellschaft von<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler, <strong>Daimler</strong>Chrysler Services North America LLC<br />

(»<strong>DC</strong>SNA«), vor US-Bundes- und Staatengerichten in verschiedenen<br />

Gerichtsverfahren in Anspruch genommen, in denen zum Teil<br />

Verstöße gegen das Staaten- und Bundesrecht bei der Finanzierung<br />

von Kraftfahrzeugen behauptet wird. In einigen dieser Verfahren<br />

wird eine Sammelklage angestrebt und voraussichtlich<br />

Schaden- und Strafschadenersatz oder Schadenersatz in dreifacher<br />

Höhe zuzüglich der Anwaltskosten verlangt. Die Bürgerrechtsabteilung<br />

des US-Justizministeriums und das Büro der<br />

US-Staatsanwaltschaft für den Bezirk Northern Illinois informierten<br />

im Oktober 2003 darüber, dass sie eine Untersuchung der<br />

<strong>DC</strong>SNA Finanzierungspraktiken eingeleitet haben, die sich auf<br />

das <strong>DC</strong>SNA Bereichsbüro in Chicago konzentriert. Die Untersuchung<br />

ist Folge einer im Februar 2003 beim Bezirksgericht der<br />

Vereinigten Staaten für den Bezirk Northern Illinois gegen <strong>DC</strong>SNA<br />

in Chicago eingereichten Klage, in der das <strong>DC</strong>SNA Bereichsbüro<br />

in Chicago beschuldigt wird, ethnisch diskriminierende Verfahren<br />

bei der Vergabe von Krediten an Fahrzeugkäufer und bei der Einziehung<br />

von ausstehenden Forderungen angewendet und damit<br />

US-Bundes- und Staatenrecht verletzt zu haben. Diese als konsolidierte<br />

Sammelklage deklarierte Klage wurde ursprünglich von<br />

sechs Personen im Namen von Afro-Amerikanern aus der Region<br />

mit der Behauptung eingereicht, dass ihnen Finanzierungen beim<br />

Fahrzeugkauf auf Grundlage ihrer ethnischen Zugehörigkeit verweigert<br />

worden seien. Sie verlangen kompensatorischen Schadenersatz,<br />

Strafschadenersatz sowie eine Anordnung zur Unterlassung<br />

solch diskriminierender Praktiken. Die Klage wurde<br />

später erweitert, um auch Hispano-Amerikaner zu erfassen.<br />

<strong>DC</strong>SNA hält die von ihr angewandte Praxis für angemessen und<br />

nicht diskriminierend. <strong>DC</strong>SNA beabsichtigt, sich gegen diese<br />

Ansprüche energisch zur Wehr zu setzen.

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