36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

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30.10.2012 Aufrufe

150 Erläuterungen zur Konzern- Kapitalflussrechnung 30. Konzern-Kapitalflussrechnung Folgende Zahlungsströme sind im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit enthalten: Angaben in Mio. € Gezahlte Zinsen Gezahlte Ertragsteuern (erhaltene Erstattungen) 2004 3.092 1.373 2003 3.207 Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit enthielt im Jahr 2004 Erlöse aus der vorzeitigen Beendigung von Währungsderivaten, die Finanzverbindlichkeiten betreffen, in Höhe von € 1.304 (2003: € 556; 2002: € 117) Mio. 937 2002 3.615 (1.178) Sonstige Erläuterungen 31. Rechtliche Verfahren Verschiedene Gerichtsverfahren sind gegen den Konzern anhängig. Bei diesen handelt es sich nach Ansicht von DaimlerChrysler im Wesentlichen um normale, routinemäßige und im Zusammenhang mit dem Geschäft des Konzerns stehende Rechtsstreitigkeiten. Im November 2003 hat der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Garage Tutrice, S.A., Frankreich, eine ehemalige Kundin der französischen Tochtergesellschaft von DaimlerChrysler, eine Klage auf Zahlung gegen DaimlerChrysler France S.A.S. beim Handelsgericht Versailles wegen Schäden eingereicht, die aufgrund eines Steuerbetruges durch den ehemaligen Vorsitzenden der Firma Tutrice S.A. entstanden sein sollen. Im Oktober 2004 hat der Insolvenzverwalter seine Klageforderung abgeändert und verlangt nunmehr die Zahlung von € 455 Mio., was seiner Behauptung nach der Gesamtsumme der ungesicherten Verbindlichkeiten der Firma Tutrice S.A. entspricht. Der Insolvenzverwalter behauptet, dass DaimlerChrysler France notwendige Informationen für die Aufdeckung des Steuerbetrugs nicht an die Steuerbehörden weitergeleitet und daher zur Insolvenz der Firma Tutrice S.A. beigetragen habe. DaimlerChrysler France hat ihrerseits Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Tutrice S.A. angemeldet. Der ehemalige Vorsitzende von Tutrice wurde im April 2001 wegen Steuerbetruges verurteilt. DaimlerChrysler France trat in diesem zur Verurteilung führenden Strafverfahren als Nebenklägerin auf. Das Strafgericht stellte fest, dass der vom ehemaligen Vorsitzenden der Firma Tutrice begangene Betrug auch DaimlerChrysler France geschädigt hat. DaimlerChrysler beabsichtigt, sich mit Nachdruck gegen diese Klage zu verteidigen. DaimlerChrysler Australia/Pacific Pty. Ltd. (»DCAuP«) ist infolge des finanziellen Zusammenbruchs eines seiner Kunden potentiell hohen Forderungen ausgesetzt. Der Kunde, bei dem es sich um einen der größten privatwirtschaftlichen Busabnehmer von DCAuP handelt, hatte zwischen 1999 und 2000 ca. 200 Busse gekauft und bezahlt. Im April 2003 wurde das Vermögen des Kunden unter Zwangsverwaltung gestellt und später abgewickelt. Der Kunde beschaffte sich Mittel, indem er Busse an Geldgeber verkaufte und dann zurückmietete, die in vielen Fällen nicht existierten oder bereits an Dritte verpfändet waren. Gegen die

Geschäftsleiter des Kunden wurde Anklage wegen einer Straftat erhoben. Zivilrechtlich wurde DCAuP im April 2004 von dem Hauptgläubiger des Kunden (National Australia Bank Limited) und im Juni 2004 vom Insolvenzverwalter vor dem Supreme Court of New South Wales auf Schadensersatz verklagt. In den Klagen wird behauptet, dass DCAuP sich durch das Verhalten eines ehemaligen Mitarbeiters in zurechenbarer Weise irreführend und betrügerisch verhalten und damit den Schaden der Kläger herbeigeführt habe. Es wird behauptet, dass der Mitarbeiter dem Kunden mehrere Briefe mit dem Briefkopf von DCAuP zur Verfügung gestellt habe, die fälschlicherweise den Kauf und die Bezahlung einer bestimmten Anzahl von Bussen durch den Kunden bestätigt hätten. Zur Identifikation der Busse seien in den Briefen entweder Kommissionsnummern oder Fahrgestellnummern angegeben worden. Es habe sich herausgestellt, dass viele der Busse nicht existierten. Die vom Kunden hergestellten Briefe seien vom Kunden gegenüber dem Geldgeber verwendet worden, um als Teil des für die Erlangung einer Finanzierung notwendigen Beweises zu dienen, dass sich der aufgeführte Bus im Eigentum des Kunden befunden habe. Die Höhe der Forderungen steht derzeit noch nicht endgültig fest. DaimlerChrysler wird sich gegen beide Klagen energisch zur Wehr setzen. In ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin der Daimler-Benz AG ist die Daimler-Chrysler AG Beteiligte eines Spruchstellenverfahrens im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages, welcher zwischen der Daimler- Benz AG und der ehemaligen AEG AG (»AEG«) bestand. Die ehemaligen AEG-Aktionäre haben im Jahre 1988 einen Antrag an das Landgericht Frankfurt gestellt und geltend gemacht, die im Unternehmensvertrag festgelegte Abfindung und der Ausgleich seien unangemessen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger ist in seinem 1994 vorgelegten Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass das seinerzeit vertraglich festgelegte Wertverhältnis angemessen ist. Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einer anderen Angelegenheit, beauftragte das Landgericht Frankfurt im Jahre1999 den gerichtlich bestellten Sachverständigen, die Wertermittlung anstelle der bislang verwendeten Ertragswertmethode auf Basis von Börsenwerten vorzunehmen. Der Gutachter wurde im Jahr 2004 auch damit beauftragt, die Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs zu beachten, welche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Maßgeblichkeit von Börsenwerten fortentwickelt hat. Im September 2004 legte der Sachverständige das angeforderte Bewertungsgutachten vor. Sofern das Gericht diesem neuen Gutachten folgt, würde sich das Wertverhältnis zugunsten der AEG-Aktionäre wesentlich verbessern. DaimlerChrysler hält die vom Unternehmen angebotene Abfindung und Ausgleichszahlung nach wie vor für angemessen und das zweite Wertgutachten für unzutreffend. DaimlerChrysler beabsichtigt, sich mit Nachdruck gegen die in diesem Verfahren geltend gemachten Ansprüche zur Wehr zu setzen. Wie bereits berichtet, sind mehrere Gerichtsverfahren gegen DaimlerChrysler oder Tochterunternehmen von DaimlerChrysler anhängig in denen angebliche Mängel bei verschiedenen Bauteilen (u. a. Insassenrückhaltesysteme, Sitze, Bremsanlagen, Reifen, Kugelgelenke, Motoren und Kraftstoffanlagen) mehrerer Fahrzeugmodelle oder Konstruktionsmängel in Bezug auf die Fahrzeugstabilität (Überschlagneigung), falsche Pedalbedienung (plötzliche Beschleunigung), Bremsen-Getriebe-Schaltsperre oder Unfallsicherheit vorgebracht. Die teilweise im Wege der Sammelklage geltend gemachten Ansprüche reichen von der Reparatur bzw. dem Austausch der Fahrzeuge oder Schadenersatz für ihren angeblichen Wertverlust bis zu Schadenersatz wegen Körperverletzung. Sofern einzelnen oder mehreren Klagen stattgegeben würde, könnten sich hierdurch Verpflichtungen für DaimlerChrysler oder Tochterunternehmen von DaimlerChrysler zu Leistungen von zum Teil erheblichen Schaden- sowie Strafschadenersatzzahlungen, Nachbesserungsarbeiten, Rückrufaktionen oder sonstiger kostenintensiver Maßnahmen ergeben. Drei Klagen, die als Sammelklagen deklariert wurden, sind bei verschiedenen US-Gerichten anhängig, in denen vorgebracht wird, dass die Lackierung von Chrysler-, Plymouth-, Jeep ®- und Dodge-Fahrzeugen der Baujahre 1982–1997 sich aufgrund fehlerhafter Lacke, Grundierungen oder Anwendungsverfahren ablöst, abblättert oder abspringt. Die Kläger fordern Schadenersatz sowie Strafschadenersatz, Erstattung der Reparaturkosten oder Austausch sowie Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren und -auslagen. Sieben andere bereits berichtete Sammelklagen bezüglich Farbablösungen wurden abgewiesen. Die DaimlerChrysler Corporation wurde in einer beim Davidson County Bezirksgericht in Tennessee eingereichten Klage, in der Sache Flax v. DaimlerChrysler Corporation von einer Jury im November 2004 zu $ 3,75 Mio. Schadenersatz und $ 98 Mio. Strafschadenersatz verurteilt. In der Klage wurde behauptet, die Lehne eines im Jahre 1998 hergestellten Dodge Grand Caravan wäre fehlerhaft gewesen und sei gebrochen, als der Caravan von einem anderen Fahrzeug erfasst und dadurch ein Insasse getötet wurde. Das Unternehmen hat bereits Anträge gegen dieses Urteil und die Schadenersatzzuweisungen eingereicht. DaimlerChrysler Corporation verteidigt sich in ungefähr 25 anderen Verfahren, in denen es um die Stabilität der Lehnen geht. Dazu gehört auch die Berufung gegen ein Urteil in der Sache Douglas v. DaimlerChrysler Corporation, die vor dem Superior Court in Maricopa County, Arizona anhängig ist. In diesem Urteil wurde die DaimlerChrysler Corporation im November 2003 zu $ 3,75 Mio. Schadenersatz und $ 50 Mio. Strafschadenersatz verurteilt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Rechtsmittel in diesem Verfahren überzeugend begründet sind und sie somit eine Abweisung der Strafschadenzahlungen erreichen kann. Ebenso wie andere Unternehmen in der Automobilindustrie verzeichnet DaimlerChrysler (hauptsächlich die DaimlerChrysler Corporation) eine wachsende Zahl von Gerichtsverfahren, in denen Schaden- und Strafschadenersatz für Erkrankungen eingeklagt wird, die angeblich direkt oder indirekt auf Belastungen durch bestimmte asbesthaltige Bauteile zurückzuführen sind (vorwiegend Bremsbeläge). In der Regel werden in diesen Gerichtsverfahren zahlreiche weitere Unternehmen als Beklagte aufgeführt, und es können auch Ansprüche wegen Belastungen durch 151

Geschäftsleiter des Kunden wurde Anklage wegen einer Straftat<br />

erhoben. Zivilrechtlich wurde <strong>DC</strong>AuP im April 2004 von dem Hauptgläubiger<br />

des Kunden (National Australia Bank Limited) und im<br />

Juni 2004 vom Insolvenzverwalter vor dem Supreme Court of New<br />

South Wales auf Schadensersatz verklagt. In den Klagen wird<br />

behauptet, dass <strong>DC</strong>AuP sich durch das Verhalten eines ehemaligen<br />

Mitarbeiters in zurechenbarer Weise irreführend und betrügerisch<br />

verhalten und damit den Schaden der Kläger herbeigeführt habe.<br />

Es wird behauptet, dass der Mitarbeiter dem Kunden mehrere<br />

Briefe mit dem Briefkopf von <strong>DC</strong>AuP zur Verfügung gestellt habe,<br />

die fälschlicherweise den Kauf und die Bezahlung einer bestimmten<br />

Anzahl von Bussen durch den Kunden bestätigt hätten. Zur Identifikation<br />

der Busse seien in den Briefen entweder Kommissionsnummern<br />

oder Fahrgestellnummern angegeben worden. Es habe<br />

sich herausgestellt, dass viele der Busse nicht existierten. Die<br />

vom Kunden hergestellten Briefe seien vom Kunden gegenüber<br />

dem Geldgeber verwendet worden, um als Teil des für die Erlangung<br />

einer Finanzierung notwendigen Beweises zu dienen, dass<br />

sich der aufgeführte Bus im Eigentum des Kunden befunden<br />

habe. Die Höhe der Forderungen steht derzeit noch nicht endgültig<br />

fest. <strong>Daimler</strong>Chrysler wird sich gegen beide Klagen energisch<br />

zur Wehr setzen.<br />

In ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin der <strong>Daimler</strong>-Benz AG<br />

ist die <strong>Daimler</strong>-Chrysler AG Beteiligte eines Spruchstellenverfahrens<br />

im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Beherrschungs-<br />

und Ergebnisabführungsvertrages, welcher zwischen der <strong>Daimler</strong>-<br />

Benz AG und der ehemaligen AEG AG (»AEG«) bestand. Die ehemaligen<br />

AEG-Aktionäre haben im Jahre 1988 einen Antrag an das<br />

Landgericht Frankfurt gestellt und geltend gemacht, die im Unternehmensvertrag<br />

festgelegte Abfindung und der Ausgleich seien<br />

unangemessen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger ist in<br />

seinem 1994 vorgelegten Gutachten zu dem Ergebnis gelangt,<br />

dass das seinerzeit vertraglich festgelegte Wertverhältnis angemessen<br />

ist. Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

in einer anderen Angelegenheit, beauftragte<br />

das Landgericht Frankfurt im Jahre1999 den gerichtlich bestellten<br />

Sachverständigen, die Wertermittlung anstelle der bislang verwendeten<br />

Ertragswertmethode auf Basis von Börsenwerten<br />

vorzunehmen. Der Gutachter wurde im Jahr 2004 auch damit<br />

beauftragt, die Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs zu beachten,<br />

welche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur<br />

Maßgeblichkeit von Börsenwerten fortentwickelt hat. Im September<br />

2004 legte der Sachverständige das angeforderte Bewertungsgutachten<br />

vor. Sofern das Gericht diesem neuen Gutachten<br />

folgt, würde sich das Wertverhältnis zugunsten der AEG-Aktionäre<br />

wesentlich verbessern. <strong>Daimler</strong>Chrysler hält die vom Unternehmen<br />

angebotene Abfindung und Ausgleichszahlung nach wie<br />

vor für angemessen und das zweite Wertgutachten für unzutreffend.<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler beabsichtigt, sich mit Nachdruck gegen die<br />

in diesem Verfahren geltend gemachten Ansprüche zur Wehr zu<br />

setzen.<br />

Wie bereits berichtet, sind mehrere Gerichtsverfahren gegen<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler oder Tochterunternehmen von <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

anhängig in denen angebliche Mängel bei verschiedenen Bauteilen<br />

(u. a. Insassenrückhaltesysteme, Sitze, Bremsanlagen,<br />

Reifen, Kugelgelenke, Motoren und Kraftstoffanlagen) mehrerer<br />

Fahrzeugmodelle oder Konstruktionsmängel in Bezug auf die<br />

Fahrzeugstabilität (Überschlagneigung), falsche Pedalbedienung<br />

(plötzliche Beschleunigung), Bremsen-Getriebe-Schaltsperre oder<br />

Unfallsicherheit vorgebracht. Die teilweise im Wege der Sammelklage<br />

geltend gemachten Ansprüche reichen von der Reparatur<br />

bzw. dem Austausch der Fahrzeuge oder Schadenersatz für ihren<br />

angeblichen Wertverlust bis zu Schadenersatz wegen Körperverletzung.<br />

Sofern einzelnen oder mehreren Klagen stattgegeben<br />

würde, könnten sich hierdurch Verpflichtungen für <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

oder Tochterunternehmen von <strong>Daimler</strong>Chrysler zu Leistungen von<br />

zum Teil erheblichen Schaden- sowie Strafschadenersatzzahlungen,<br />

Nachbesserungsarbeiten, Rückrufaktionen oder sonstiger<br />

kostenintensiver Maßnahmen ergeben.<br />

Drei Klagen, die als Sammelklagen deklariert wurden, sind bei<br />

verschiedenen US-Gerichten anhängig, in denen vorgebracht<br />

wird, dass die Lackierung von Chrysler-, Plymouth-, Jeep ®- und<br />

Dodge-Fahrzeugen der Baujahre 1982–1997 sich aufgrund fehlerhafter<br />

Lacke, Grundierungen oder Anwendungsverfahren ablöst,<br />

abblättert oder abspringt. Die Kläger fordern Schadenersatz<br />

sowie Strafschadenersatz, Erstattung der Reparaturkosten oder<br />

Austausch sowie Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren<br />

und -auslagen. Sieben andere bereits berichtete Sammelklagen<br />

bezüglich Farbablösungen wurden abgewiesen.<br />

Die <strong>Daimler</strong>Chrysler Corporation wurde in einer beim Davidson<br />

County Bezirksgericht in Tennessee eingereichten Klage, in der<br />

Sache Flax v. <strong>Daimler</strong>Chrysler Corporation von einer Jury im<br />

November 2004 zu $ 3,75 Mio. Schadenersatz und $ 98 Mio.<br />

Strafschadenersatz verurteilt. In der Klage wurde behauptet, die<br />

Lehne eines im Jahre 1998 hergestellten Dodge Grand Caravan<br />

wäre fehlerhaft gewesen und sei gebrochen, als der Caravan von<br />

einem anderen Fahrzeug erfasst und dadurch ein Insasse getötet<br />

wurde. Das Unternehmen hat bereits Anträge gegen dieses Urteil<br />

und die Schadenersatzzuweisungen eingereicht. <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

Corporation verteidigt sich in ungefähr 25 anderen Verfahren, in<br />

denen es um die Stabilität der Lehnen geht. Dazu gehört auch die<br />

Berufung gegen ein Urteil in der Sache Douglas v. <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

Corporation, die vor dem Superior Court in Maricopa County,<br />

Arizona anhängig ist. In diesem Urteil wurde die <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

Corporation im November 2003 zu $ 3,75 Mio. Schadenersatz<br />

und $ 50 Mio. Strafschadenersatz verurteilt. Die Gesellschaft<br />

geht davon aus, dass die Rechtsmittel in diesem Verfahren überzeugend<br />

begründet sind und sie somit eine Abweisung der Strafschadenzahlungen<br />

erreichen kann.<br />

Ebenso wie andere Unternehmen in der Automobilindustrie verzeichnet<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler (hauptsächlich die <strong>Daimler</strong>Chrysler<br />

Corporation) eine wachsende Zahl von Gerichtsverfahren, in<br />

denen Schaden- und Strafschadenersatz für Erkrankungen eingeklagt<br />

wird, die angeblich direkt oder indirekt auf Belastungen<br />

durch bestimmte asbesthaltige Bauteile zurückzuführen sind (vorwiegend<br />

Bremsbeläge). In der Regel werden in diesen Gerichtsverfahren<br />

zahlreiche weitere Unternehmen als Beklagte aufgeführt,<br />

und es können auch Ansprüche wegen Belastungen durch<br />

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