36053 DC GB04 UMSCHLAG A - Daimler

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114 Rückstellungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Bei neuen Erkenntnissen oder geänderten Umständen werden die Rückstellungen regelmäßig angepasst. Die Rückstellung für Gewährleistungen wird im Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte, bei Beginn eines Leasingvertrags oder bei Initiierung neuer Garantiemaßnahmen gebildet. Die Schätzung der passivierten Garantieaufwendungen basiert vorrangig auf historischen Erfahrungswerten. Die Rückstellung berücksichtigt Rückgriffsforderungen an Zulieferer, sofern in den verkauften Produkten, für die DaimlerChrysler die Garantie übernimmt, Komponenten enthalten sind, die den Garantieverpflichtungen des Zulieferers unterliegen. Die Rückstellung für Verkaufsfördermaßnahmen berücksichtigt die geschätzten Kosten für die Verkaufsfördermaßnahmen und die Anzahl der im Vorratsbestand der Händler gehaltenen Fahrzeuge. Die Mehrheit der sich bei den Händlern im Vorratsbestand befindenden Fahrzeuge wird innerhalb des folgenden Quartals verkauft. Bei den Anpassungen der Rückstellung für Verkaufsfördermaßnahmen werden aktuelle Erfahrungswerte berücksichtigt. Gemäß Financial Accounting Standards Board (»FASB«) Interpretation (»FIN«) 45 »Guarantor’s Accounting and Disclosure Requirements for Guarantees, Including Indirect Guarantees of Indebtedness of Others – an interpretation of FASB Statements No. 5, 57, and 107 and rescission of FASB Interpretation No. 34« nimmt DaimlerChrysler zum Zeitpunkt einer Garantiezusage eine Passivierung in Höhe des Zeitwertes für die grundsätzliche Übernahme der Verpflichtung aus der Gewährung der Garantie vor. Diese Vorschriften werden auf alle nach dem 31. Dezember 2002 neu herausgegebenen oder modifizierten Garantien angewendet. Wenn die Inanspruchnahme aus der Garantie wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann, wird für jede Garantie unabhängig vom Datum ihrer Gewährung eine Rückstellung für einen wahrscheinlichen Verlust gebildet. Weitere Informationen zu den Verpflichtungen des Konzerns aus Garantien sind in den Anmerkungen 25b und 32 enthalten. DaimlerChrysler berücksichtigt Verpflichtungen aus dem Abgang von Sachanlagen mit ihrem Zeitwert in der Periode, in der die Verpflichtung im Zusammenhang mit der Stilllegung der Sachanlage begründet wird. In Folgeperioden wird der Buchwert an die Änderungen in den erwarteten Zahlungsströmen angepasst und aufgezinst. Einlagen aus dem Direktbank-Geschäft. Konten mit Sichteinlagen werden unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Zinszahlungen auf die Sichteinlagen werden bei Fälligkeit in den Umsatzkosten berücksichtigt. Aktienorientierte Vergütung. DaimlerChrysler hat erstmalig die Vorschriften von SFAS 123 »Accounting for Stock-Based Compensation« prospektiv auf alle Vergütungspläne angewendet, die seit dem 1. Januar 2003 begeben, modifiziert oder abgewickelt wurden. Für alle Stock-Option-Pläne, die nach dem 31. Dezember 2002 gewährt wurden, wird der Personalaufwand grundsätzlich zum Ausgabezeitpunkt der Stock-Options über den mit Hilfe eines modifizierten Black-Scholes-Optionspreismodells bestimmten Zeitwert der gewährten Rechte ermittelt, über den Erdienungszeitraum verteilt und gegen die Kapitalrücklage verrechnet. Stock-Option-Pläne, die vor dem 1. Januar 2003 gewährt wurden, werden weiterhin gemäß Accounting Principles Board Opinion (»APB«) 25 »Accounting for Stock Issued to Employees« und entsprechender Interpretationen bilanziert. Nach APB 25 wurde der Personalaufwand als Differenz von Referenzpreis und aktuellem Marktpreis der zugrunde liegenden Aktie zum Gewährungszeitpunkt der aktienorientierten Vergütung ermittelt. Die folgende Tabelle stellt die Auswirkungen auf das Konzernergebnis und das Ergebnis je Aktie dar, die sich bei Anwendung von SFAS 123 auf alle ausstehenden und noch nicht ausübbaren Optionsrechte in jeder Periode ergeben hätten. Konzernergebnis (in Mio. €) Konzernergebnis Zuzüglich: Personalaufwand (nach Steuern) im Zusammenhang mit aktienorientierter Vergütung Abzüglich: Summe Personalaufwand (nach Steuern) im Zusammenhang mit aktienorientierter Vergütung bei der Anwendung der auf Marktwerten basierenden Bilanzierungsmethode Pro-forma-Konzernergebnis Ergebnis je Aktie (in €) Ergebnis je Aktie Pro-forma-Ergebnis je Aktie Ergebnis je Aktie (voll verwässert) Pro-forma-Ergebnis je Aktie (voll verwässert) 2004 2.466 2003 Weitere Informationen zur aktienorientierten Vergütung sind in Anmerkung 24 enthalten. 2002 4.718 Noch nicht angewendete neue Rechnungslegungsvorschriften. Im November 2003 und März 2004 erzielte das EITF einen Konsens in Bezug auf einen Teil der Fragestellungen von EITF 03-1 »The Meaning of Other-Than-Temporary Impairment and Its Application to Certain Investments«. EITF 03-1 behandelt die Bedeutung von nicht nur vorübergehenden Wertminderungen und ihre Anwendung auf Wertpapiere, die gemäß SFAS 115 »Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities« unter die Kategorien »Available-for-Sale« oder »Heldto-Maturity« fallen sowie Eigenkapitalinstrumente, die nach der »Cost Method« mit ihren Anschaffungskosten bilanziert werden. Das EITF verlangt bestimmte quantitative und qualitative Angaben zu unrealisierten Verlusten im Zusammenhang mit Wertpapieren, die unter die Kategorien »Available-for-Sale« oder »Heldto-Maturity« fallen. Darüber hinaus sieht EITF 03-1 für »Cost Method«-Investments, die mit ihren Anschaffungskosten bilan- 81 (113) 2.434 2,43 2,40 2,43 2,40 448 81 (164) 365 0,44 0,36 0,44 0,36 47 (161) 4.604 4,68 4,57 4,67 4,54

ziert werden, spezielle Angaben vor. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften von EITF 03-1 wurden bis zur Veröffentlichung ergänzender Vorschriften verschoben. Die von EITF 03-1 verlangten Anhangangaben sind in Anmerkung 20 enthalten. Im November 2004 hat das FASB SFAS 151 »Inventory Costs, an amendment of ARB No. 43, Chapter 4« herausgegeben. SFAS 151 stellt klar, dass ungewöhnlich hohe Leerkosten, Frachtkosten, Verbringungskosten und Materialabfälle als Aufwand der Periode zu bilanzieren sind und verlangt die Zuordnung von fixen Produktionsgemeinkosten zu den Herstellungskosten auf der Grundlage der Normalkapazität der Produktionsanlagen. SFAS 151 ist prospektiv auf Herstellungskosten anzuwenden, die in nach dem 15. Juni 2005 beginnenden Geschäftsjahren anfallen. Daimler- Chrysler untersucht derzeit die Auswirkung von SFAS 151 auf den Konzernabschluss, erwartet aber keinen wesentlichen Effekt. Im Dezember 2004 hat das FASB SFAS 123 (revised 2004) »Share-Based Payment« (»SFAS 123R«) herausgegeben. SFAS 123R regelt die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen eine Gesellschaft eigene Eigenkapitalinstrumente gegen Güter oder Dienstleistungen tauscht. Darüber hinaus regelt SFAS 123R die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen einer Gesellschaft aus dem Bezug von Gütern oder Dienstleistungen Verbindlichkeiten entstehen, deren Höhe von dem Zeitwert der eigenen Eigenkapitalinstrumente abhängt oder die durch Ausgabe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten beglichen werden können. Vergütungspläne, die als Eigenkapital auszuweisen sind, werden zum Gewährungszeitpunkt einmalig mit dem Zeitwert bewertet. Vergütungspläne, die als Verbindlichkeit auszuweisen sind, werden bis zu deren Ausgleich an jedem Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bewertet. SFAS 123R ist zum 1. Juli 2005 auf alle ab diesem Datum ausgegebenen, modifizierten, zurückgekauften oder annullierten Vergütungspläne auf Grundlage einer modifizierten prospektiven Übergangsmethode anzuwenden. DaimlerChrysler untersucht derzeit die Auswirkung von SFAS 123R auf den Konzernabschluss. 2. Darstellung der Forderungen aus Finanzdienstleistungen in der Konzern-Kapitalflussrechnung DaimlerChrysler hat in Vorperioden sämtliche Effekte der Forderungen aus Finanzdienstleistungen innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung dem Cash Flow aus der Investitionstätigkeit zugeordnet. Diese Vorgehensweise führte hinsichtlich derjenigen Forderungen aus Finanzdienstleistungen, die aus dem Verkauf von Vorräten resultierten dazu, dass im Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit ein Zufluss von Zahlungsmitteln und im Cash Flow aus der Investitionstätigkeit ein Abfluss von Zahlungsmitteln dargestellt wurde, obwohl aus konsolidierter Sicht keine Zahlungsströme bestanden. Beruhend auf Hinweisen von Mitarbeitern der »Securities and Exchange Commission« hat Daimler- Chrysler im Jahr 2004 beschlossen, die Effekte der Forderungen aus Finanzdienstleistungen, soweit sie direkt in Zusammenhang mit dem Verkauf von DaimlerChrysler-Produkten stehen, auf Konzernebene dem Cash Flow aus der Geschäftstätigkeit zuzuordnen. Diese Darstellung führt im Ergebnis dazu, dass Beziehungen zwischen dem Industriegeschäft und Financial Services eliminiert werden. DaimlerChrysler hat darüber hinaus beschlossen, dass zu Zwecken der Vergleichbarkeit die Darstellung der Jahre 2002 und 2003 ebenfalls geändert wird. Die Zahlungsströme bezüglich der Forderungen aus Finanzdienstleistungen, die nicht mit dem Verkauf von Vorräten in Verbindung stehen sowie der Forderungen gegenüber Endkunden in Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Verkauf über einen unabhängigen Händler, werden weiterhin innerhalb des Cash Flows aus der Investitionstätigkeit ausgewiesen. Der Bestand an Zahlungsmitteln zum 31. Dezember 2002 und 31. Dezember 2003, die Netto-Veränderung der Zahlungsmittel sowie der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit für die jeweiligen Geschäftsjahre blieben unverändert. Die Auswirkungen der Umgliederung auf die Cash Flows aus Geschäfts- und Investitionstätigkeit der Konzern-Kapitalflussrechnung der Jahre 2002 und 2003 betragen: Angaben in Mio. € Cash Flow der Geschäftstätigkeit wie bisher berichtet Aus dem Cash Flow der Investitionstätigkeit umgegliederte Beträge Cash Flow der Geschäftstätigkeit nach Umgliederung Cash Flow der Investitionstätigkeit wie bisher berichtet In den Cash Flow aus Geschäftstätigkeit umgegliederte Beträge Cash Flow der Investitionstätigkeit nach Umgliederung 2003 16.496 (2.670) 13.826 (16.278) 2.670 (13.608) 2002 18.016 (2.107) 15.909 (12.946) 2.107 (10.839) 3. Konsolidierungskreis, bestimmte »Variable Interest Entities« und wesentliche at equity einbezogene Beteiligungen Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst –neben der DaimlerChrysler AG – 485 (2003: 440) in- und ausländische Tochterunternehmen sowie 4 (2003: 4) Gesellschaften (»Variable Interest Entities«), die gemäß dem Bilanzierungsstandard FIN 46R zu konsolidieren sind. Darüber hinaus werden 105 (2003: 100) Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Im Berichtsjahr sind 74 Tochterunternehmen erstmals in den Konzernabschluss einbezogen worden. 29 Tochterunternehmen sind aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Die Auswirkungen aus der Änderung des Konsolidierungskreises auf die Konzernbilanz und auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind, sofern wesentlich, bei den einzelnen Abschlussposten erläutert. 3 (2003: 3) Gesellschaften, deren Vermögen als Träger von Versorgungseinrichtungen Verfügungsbeschränkungen unterliegen, werden nicht konsolidiert. Der Einfluss der nicht konsolidierten Tochterunternehmen (»verbundene Unternehmen«) sowie der nicht nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen (»assoziierte Unternehmen«) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns war einzeln und insgesamt betrachtet von untergeordneter Bedeutung. 115

114<br />

Rückstellungen. Rückstellungen werden gebildet, wenn eine<br />

Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die Inanspruchnahme<br />

wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen<br />

Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Bei neuen<br />

Erkenntnissen oder geänderten Umständen werden die Rückstellungen<br />

regelmäßig angepasst.<br />

Die Rückstellung für Gewährleistungen wird im Zeitpunkt des Verkaufs<br />

der Produkte, bei Beginn eines Leasingvertrags oder bei<br />

Initiierung neuer Garantiemaßnahmen gebildet. Die Schätzung<br />

der passivierten Garantieaufwendungen basiert vorrangig auf<br />

historischen Erfahrungswerten. Die Rückstellung berücksichtigt<br />

Rückgriffsforderungen an Zulieferer, sofern in den verkauften<br />

Produkten, für die <strong>Daimler</strong>Chrysler die Garantie übernimmt, Komponenten<br />

enthalten sind, die den Garantieverpflichtungen des<br />

Zulieferers unterliegen.<br />

Die Rückstellung für Verkaufsfördermaßnahmen berücksichtigt<br />

die geschätzten Kosten für die Verkaufsfördermaßnahmen und<br />

die Anzahl der im Vorratsbestand der Händler gehaltenen Fahrzeuge.<br />

Die Mehrheit der sich bei den Händlern im Vorratsbestand<br />

befindenden Fahrzeuge wird innerhalb des folgenden Quartals<br />

verkauft. Bei den Anpassungen der Rückstellung für Verkaufsfördermaßnahmen<br />

werden aktuelle Erfahrungswerte berücksichtigt.<br />

Gemäß Financial Accounting Standards Board (»FASB«) Interpretation<br />

(»FIN«) 45 »Guarantor’s Accounting and Disclosure Requirements<br />

for Guarantees, Including Indirect Guarantees of Indebtedness<br />

of Others – an interpretation of FASB Statements No. 5,<br />

57, and 107 and rescission of FASB Interpretation No. 34« nimmt<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler zum Zeitpunkt einer Garantiezusage eine Passivierung<br />

in Höhe des Zeitwertes für die grundsätzliche Übernahme<br />

der Verpflichtung aus der Gewährung der Garantie vor. Diese<br />

Vorschriften werden auf alle nach dem 31. Dezember 2002 neu<br />

herausgegebenen oder modifizierten Garantien angewendet.<br />

Wenn die Inanspruchnahme aus der Garantie wahrscheinlich ist<br />

und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann, wird für jede<br />

Garantie unabhängig vom Datum ihrer Gewährung eine Rückstellung<br />

für einen wahrscheinlichen Verlust gebildet. Weitere Informationen<br />

zu den Verpflichtungen des Konzerns aus Garantien<br />

sind in den Anmerkungen 25b und 32 enthalten.<br />

<strong>Daimler</strong>Chrysler berücksichtigt Verpflichtungen aus dem Abgang<br />

von Sachanlagen mit ihrem Zeitwert in der Periode, in der<br />

die Verpflichtung im Zusammenhang mit der Stilllegung der Sachanlage<br />

begründet wird. In Folgeperioden wird der Buchwert an<br />

die Änderungen in den erwarteten Zahlungsströmen angepasst<br />

und aufgezinst.<br />

Einlagen aus dem Direktbank-Geschäft. Konten mit Sichteinlagen<br />

werden unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Zinszahlungen auf die Sichteinlagen werden bei Fälligkeit in den<br />

Umsatzkosten berücksichtigt.<br />

Aktienorientierte Vergütung. <strong>Daimler</strong>Chrysler hat erstmalig die<br />

Vorschriften von SFAS 123 »Accounting for Stock-Based Compensation«<br />

prospektiv auf alle Vergütungspläne angewendet, die seit<br />

dem 1. Januar 2003 begeben, modifiziert oder abgewickelt wurden.<br />

Für alle Stock-Option-Pläne, die nach dem 31. Dezember<br />

2002 gewährt wurden, wird der Personalaufwand grundsätzlich<br />

zum Ausgabezeitpunkt der Stock-Options über den mit Hilfe<br />

eines modifizierten Black-Scholes-Optionspreismodells bestimmten<br />

Zeitwert der gewährten Rechte ermittelt, über den Erdienungszeitraum<br />

verteilt und gegen die Kapitalrücklage verrechnet.<br />

Stock-Option-Pläne, die vor dem 1. Januar 2003 gewährt wurden,<br />

werden weiterhin gemäß Accounting Principles Board Opinion<br />

(»APB«) 25 »Accounting for Stock Issued to Employees« und entsprechender<br />

Interpretationen bilanziert. Nach APB 25 wurde der<br />

Personalaufwand als Differenz von Referenzpreis und aktuellem<br />

Marktpreis der zugrunde liegenden Aktie zum Gewährungszeitpunkt<br />

der aktienorientierten Vergütung ermittelt.<br />

Die folgende Tabelle stellt die Auswirkungen auf das Konzernergebnis<br />

und das Ergebnis je Aktie dar, die sich bei Anwendung von<br />

SFAS 123 auf alle ausstehenden und noch nicht ausübbaren<br />

Optionsrechte in jeder Periode ergeben hätten.<br />

Konzernergebnis (in Mio. €)<br />

Konzernergebnis<br />

Zuzüglich: Personalaufwand (nach Steuern)<br />

im Zusammenhang mit aktienorientierter<br />

Vergütung<br />

Abzüglich: Summe Personalaufwand<br />

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aktienorientierter Vergütung bei der<br />

Anwendung der auf Marktwerten<br />

basierenden Bilanzierungsmethode<br />

Pro-forma-Konzernergebnis<br />

Ergebnis je Aktie (in €)<br />

Ergebnis je Aktie<br />

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Weitere Informationen zur aktienorientierten Vergütung sind in<br />

Anmerkung 24 enthalten.<br />

2002<br />

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Noch nicht angewendete neue Rechnungslegungsvorschriften.<br />

Im November 2003 und März 2004 erzielte das<br />

EITF einen Konsens in Bezug auf einen Teil der Fragestellungen<br />

von EITF 03-1 »The Meaning of Other-Than-Temporary Impairment<br />

and Its Application to Certain Investments«. EITF 03-1<br />

behandelt die Bedeutung von nicht nur vorübergehenden Wertminderungen<br />

und ihre Anwendung auf Wertpapiere, die gemäß<br />

SFAS 115 »Accounting for Certain Investments in Debt and Equity<br />

Securities« unter die Kategorien »Available-for-Sale« oder »Heldto-Maturity«<br />

fallen sowie Eigenkapitalinstrumente, die nach der<br />

»Cost Method« mit ihren Anschaffungskosten bilanziert werden.<br />

Das EITF verlangt bestimmte quantitative und qualitative Angaben<br />

zu unrealisierten Verlusten im Zusammenhang mit Wertpapieren,<br />

die unter die Kategorien »Available-for-Sale« oder »Heldto-Maturity«<br />

fallen. Darüber hinaus sieht EITF 03-1 für »Cost<br />

Method«-Investments, die mit ihren Anschaffungskosten bilan-<br />

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