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Erläuterungen zur Zukunftsvorsorge mit staatlicher Prämien ...

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Erläuterungen <strong>zur</strong> <strong>Zukunftsvorsorge</strong> <strong>mit</strong> <strong>staatlicher</strong> Prämien-<br />

Förderung lt. § 108 g bis i EStG (prämienbegünstigten Zukunfts-<br />

Vorsorge) der BAWAG P.S.K. Versicherung AG<br />

Begriffsbestimmungen:<br />

Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung des Versicherers genannt ist.<br />

Deckungsrückstellung ist die Summe der Ihrer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> zugrunde liegenden Investmentfondsanteile. Die<br />

Deckungsrückstellung ergibt sich aus den einbezahlten Prämien abzüglich der Prämienanteile für Kosten und Risiko und unter<br />

Berücksichtigung der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Fonds.<br />

EStG: Einkommensteuergesetz.<br />

Geldwert der Deckungsrückstellung er<strong>mit</strong>telt sich durch Multiplikation der Fondsanteile <strong>mit</strong> dem zum Bewertungsstichtag gültigen<br />

Rücknahmepreis des Fondsanteils.<br />

Geschriebene Form bedeutet, dass Erklärungen ohne Unterschrift gültig sind, wenn aus dem Text die Person des Erklärenden zweifelsfrei<br />

hervorgeht.<br />

Kapitalgarantie: Kapitalgarantie bedeutet, dass zum Vertragsende die Summe der eingezahlten förderbaren Prämien (einbezahlte Prämien<br />

abzüglich der Prämienanteile für den Ablebensschutz) und der staatlichen Förderungen garantiert wird.<br />

Modellrechnung ist die individuell auf Ihren Vertrag abgestimmte Darstellung der möglichen Vertragsentwicklung, insbesondere der<br />

Rückkaufswerte und der Ablebenswerte, unter der Annahme der dort ausgewiesenen Wertentwicklung.<br />

Rückkaufswert ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt (rückgekauft) wird.<br />

Investierte Prämie ist die eingezahlte Prämie abzüglich der Risikoprämie sowie der anteiligen Abschlusskosten und der<br />

Verwaltungskosten.<br />

Tarif/versicherungsmathematische Grundlagen (Geschäftsplan): Mit dem Erwerb dieses Lebensversicherungsproduktes haben Sie<br />

einen vertraglichen Anspruch auf Abrechnung nach diesem Tarif. Der Tarif U-P13A enthält sämtliche versicherungsmathematische<br />

Grundlagen, um die Versicherungsleistungen berechnen zu können. Dieser wurde der FMA (Finanzmarktaufsicht) über<strong>mit</strong>telt und darf<br />

während der Vertragslaufzeit nicht mehr einseitig verändert werden. Er liegt <strong>zur</strong> Einsichtnahme am Sitz der Gesellschaft auf.<br />

Versicherer ist die BAWAG P.S.K. Versicherung AG, 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4.<br />

Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.<br />

Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.<br />

Versicherungsprämie ist das vom Versicherungsnehmer zu zahlende Entgelt.<br />

Aufsichtsbehörde:<br />

Der Versicherer und der diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der Kontrolle und Aufsicht durch die<br />

Finanzmarktaufsicht (FMA) 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5.<br />

Bei Beschwerden können Sie sich auch an die FMA wenden.<br />

Welche rechtlichen Grundlagen gelten?<br />

Auf Ihren Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, auch wenn Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins<br />

Ausland verlegen.<br />

Wann müssen Sie die Erstprämie bezahlen?<br />

Die einmalige oder erste Prämie wird <strong>mit</strong> Zustellung der Polizze, nicht aber vor Versicherungsbeginn fällig. Sollte die einmalige oder erste<br />

Prämie danach noch unbezahlt sein, erlischt der Versicherungsschutz.<br />

Welche Sicherungssysteme bestehen (Deckungserfordernis und Deckungsstock)?<br />

Der Versicherer muss für die jederzeitige Erfüllbarkeit der Ansprüche der Versicherten eine Rückstellung bilden (Deckungserfordernis).In<br />

dieser Höhe ist nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein Deckungsstock zu bilden. Er wird von einem Treuhänder<br />

der Versicherten überwacht, der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bestellt wird. Auf die Werte des Deckungsstocks darf nur zugunsten<br />

einer Versicherungsforderung Exekution geführt werden. Im Konkurs bildet der Deckungsstock <strong>mit</strong> seinen einzelnen Abteilungen eine<br />

Sondermasse, die vorrangig für die Befriedigung der jeweils zugeordneten Versicherungsforderungen zu verwenden ist.<br />

Vorversicherungen<br />

Eine bereits bestehende Versicherung zu kündigen, um eine neue Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen, ist für den<br />

Versicherungsnehmer nachteilig und seitens der Versicherungswirtschaft nicht erwünscht.<br />

Sie haben die Möglichkeit unter den nachfolgenden Voraussetzungen vom Versicherungsvertrag <strong>zur</strong>ückzutreten:<br />

Rücktritt gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz:<br />

Der Versicherungsnehmer hat gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz das Recht, binnen zweier Wochen in geschriebener Form vom<br />

Vertrag <strong>zur</strong>ückzutreten, sofern<br />

(i) er nicht durch einen Versicherungsmakler vertreten ist und keine Kopie seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder<br />

(ii) er die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserklärung erhalten hat, oder<br />

(iii) die in den §§ 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Ver<strong>mit</strong>tlung durch einen Versicherungsagenten erfolgte, die in<br />

den §§ 137f Abs. 7 bis 8 und 137g sowie Gewerbeordnung 1994 (GewO) unter Beachtung des § 137h GewO vorgesehenen Mitteilungen<br />

nicht erhalten hat.<br />

50392<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört <strong>zur</strong> Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 1/7


Die genannte Frist zum Rücktritt beginnt erst zu laufen, wenn die unter (iii) angeführten Mitteilungspflichten rechtzeitig erfüllt worden sind,<br />

dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und er über sein<br />

Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht erlischt<br />

spätestens einen Monat nach Zugang der Versicherungspolizze einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer<br />

vorläufige Deckung gewährt, gebührt ihm hiefür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die<br />

Vertragslaufzeit weniger als 6 Monate beträgt.<br />

Rücktritt gemäß §5c Versicherungsvertragsgesetz:<br />

Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher kann er vom Vertrag oder seiner Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />

in geschriebener Form <strong>zur</strong>ücktreten. Die Frist <strong>zur</strong> Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt erst zu laufen sobald ihm<br />

(i) die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung bzw.<br />

Prämienänderung,<br />

(ii) die in §§9a und 18b VAG sowie in den §137f Abs. 7 und 8 und 137g unter Beachtung von 137 GewO vorgesehenen Informationen und<br />

(iii) eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen ist.<br />

Rücktritt gemäß § 165a Versicherungsvertragsgesetz:<br />

Handelt es sich bei dem abgeschlossenen Vertrag um einen Lebensversicherungsvertrag, kann der Versicherungsnehmer binnen 30 Tagen<br />

nach Verständigung über das Zustandekommen des Vertrages von diesem <strong>zur</strong>ücktreten. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher beginnt<br />

die genannte Frist erst zu laufen, wenn er über dieses Rücktrittsrecht belehrt worden ist. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht für<br />

Gruppenversicherungsverträge und für Verträge <strong>mit</strong> einer Laufzeit von höchstens 6 Monaten.<br />

Rücktritt gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz:<br />

Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, kann er, wenn der Vertrag nicht in den Räumlichkeiten des Versicherer abgeschlossen wurde,<br />

bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit und danach binnen einer Frist von einer Woche ab Erhalt der Polizze vom Vertrag<br />

schriftlich <strong>zur</strong>ücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages. Das Rücktrittrecht steht<br />

dem Verbraucher nicht zu, wenn er den Vertragsabschluss selbst angebahnt hat oder dem Abschluss des Vertrages keine Besprechung<br />

zwischen den Beteiligten vorangegangen ist.<br />

Rücktritt gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz:<br />

Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher, kann er vom Vertrag binnen der Frist von einer Woche schriftlich <strong>zur</strong>ücktreten, wenn ohne seine<br />

Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich<br />

dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Derartige Umstände können sein: die Erwartung der Mitwirkung<br />

oder Zustimmung eines Dritten, die Aussicht auf steuerliche Vorteile, die Aussicht auf öffentliche Förderung oder die Aussicht auf einen<br />

Kredit. Die Frist für den Rücktritt beginnt zu laufen sobald dem Versicherungsnehmer erkennbar ist, dass die maßgeblichen Umstände nicht<br />

oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und endet bei Versicherungsverträgen <strong>mit</strong> einer Laufzeit von mehr als einem Jahr,<br />

jedenfalls einen Monat nach Vertragsabschluss.<br />

Rücktritt gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz:<br />

Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich im Wege des Fernabsatzes (bspw. per Email, Internet,<br />

Telefax, Briefpost...) abgeschlossen, kann er binnen 2 Wochen ab Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen, bei<br />

Lebensversicherungen binnen 30 Tagen ab Zugang der Polizze und der Versicherungsbedingungen, vom Vertrag <strong>zur</strong>ücktreten. Die<br />

Rücktrittserklärung hat entweder schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger <strong>zur</strong> Verfügung stehenden und zugänglichen<br />

dauerhaften Datenträger zu erfolgen; die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie vor Ablauf der Frist abgesendet wurde und uns<br />

tatsächlich zugeht.<br />

Kommunikations<strong>mit</strong>tel<br />

Sie können <strong>mit</strong> uns <strong>mit</strong>tels Telefon, E-Mail oder Telefax in Kontakt treten. Bitte beachten Sie jedoch, dass sämtliche Anzeigen und<br />

Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten in geschriebener Form erfolgen müssen, d.h. schriftlich jedoch ohne<br />

Unterschrift.<br />

Was bietet Ihnen die prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong>?<br />

Die prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong> ist eine fondsgebundene Lebensversicherung und bietet Versicherungsleistungen im Er- und<br />

Ablebensfall unter un<strong>mit</strong>telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen, auch Anlagestöcke genannt.<br />

Anders als in der klassischen Lebensversicherung legen wir diese Anlagestöcke überwiegend in Investmentfonds an, die wieder in<br />

Wertpapiere investieren. Die Leistungen im Erlebensfall hängen von der Entwicklung dieser Sondervermögen ab. Sie haben die Chance, im<br />

Falle von Kurssteigerungen der Wertpapiere einen Zuwachs zu erzielen, tragen aber gleichzeitig das Risiko der Wertminderung im Falle<br />

von Kursrückgängen. Bei Wertpapieren in Fremdwährung unterliegen darüber hinaus auch die Währungskurse Schwankungen, die den<br />

Wert der Anlage beeinflussen können. Im Falle der Verrentung des Kapitals und bei Inanspruchnahme einer Kapitalauszahlung zum<br />

Vertragsablauf besteht eine Kapitalgarantie auf die Summe der eingezahlten Prämien abzüglich der Risikoprämie für den Ablebensschutz<br />

zuzüglich der staatlichen Förderungsleistungen lt. § 108g EStG.<br />

In Abhängigkeit von der aktuellen Kapitalmarktsituation werden in der Veranlagung Absicherungsinstrumente eingesetzt. Dadurch kann eine<br />

ungünstige Entwicklung der Aktienkurse abgefedert werden. Im Falle des Einsatzes dieser Absicherungsinstrumente kann es dazu<br />

kommen, dass Teile der Veranlagung in Aktien über längere Zeiträume hinweg nicht an der Entwicklung des Marktes profitieren.<br />

Was ist bei Antragstellung zu beachten?<br />

Sie sind verpflichtet den Antrag und die da<strong>mit</strong> verbundenen Fragen wahrheitsgemäß auszufüllen bzw. zu beantworten. Für die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit der Angaben ist allein der Antragsteller verantwortlich, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift vornimmt. An<br />

Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab Antragstellung gebunden. Die Frist beginnt <strong>mit</strong> dem Tag der ärztlichen Untersuchung; findet eine<br />

solche nicht statt, <strong>mit</strong> dem Tag der Antragstellung. Vertragsgrundlagen sind Ihr Antrag samt Anlagen, die Polizze, der dem Vertrag<br />

zugrunde liegende Tarif, die Modellrechnungen und die Versicherungsbedingungen <strong>zur</strong> prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong>.<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

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eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 2/7


Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch Zustellung der Polizze bestätigt und Sie die<br />

erste Prämie rechtzeitig bezahlt haben. Vor dem in der Polizze angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.<br />

Ihre Lebensversicherung ist <strong>mit</strong> vorläufigem Sofortschutz ausgestattet. Durch den Sofortschutz ist die versicherte Person auf die für den<br />

Todesfall beantragte Summe<br />

- höchstens jedoch bis EUR 73.000,- versichert, beginnend ab Einlangen des Antrages in den Geschäftsräumen der BAWAG P.S.K.<br />

Versicherung AG,<br />

- frühestens jedoch ab dem beantragten Versicherungsbeginn,<br />

- bis <strong>zur</strong> Zustellung der Polizze oder einer anderen schriftlichen Mitteilung der BAWAG P.S.K. Versicherung AG,<br />

- längstens aber 6 Wochen ab Datum der Antragstellung bzw. endet der Sofortschutz auch <strong>mit</strong> Ihrem Rücktritt vom Vertrag vor<br />

Zustellung der Versicherungspolizze.<br />

Voraussetzung für den Sofortschutz ist, dass die versicherte Person voll arbeitsfähig ist und nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle<br />

steht und die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse vorsehen. Sollte ein Leistungsfall aus dem Sofortschutz<br />

heraus eintreten, verrechnen wir die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Risikoprämie zuzüglich der Kosten.<br />

Nach den Bestimmungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Versicherungsvertragsgesetzes können Sie als<br />

Versicherungsnehmer die Bekanntgabe der Gründe für eine risikobedingte Ablehnung oder Vereinbarung eines Prämienzuschlags, eines<br />

Risikoausschlusses, einer Verminderung der Leistung oder einer Wartefrist verlangen, sofern Sie einen Nachweis für das Vorliegen einer<br />

Behinderung bei der zu versichernden Person erbringen (z.B. durch einen gültigen Behindertenpass des Bundessozialamts oder einen<br />

gültigen Einstellungsschein gemäß Behinderteneinstellungsgesetz). Ist der Versicherungsnehmer <strong>mit</strong> der zu versichernden Person nicht<br />

ident, muss diese der Über<strong>mit</strong>tlung ihrer personenbezogenen Gesundheitsdaten zustimmen.<br />

Welche Kosten und Gebühren werden verrechnet?<br />

Die Versicherungssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von Ihren Versicherungsprämien in Abzug gebracht. Weiters<br />

verrechnen wir Ihnen für unsere Leistungen im Rahmen Ihrer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> Kosten <strong>zur</strong> Deckung des<br />

Ablebensrisikos (Risikokosten/Risikoprämie), die Abschlusskosten und Verwaltungskosten sowie Gebühren. Die jährlichen Kosten sind von<br />

mehreren Faktoren, insbesondere dem Geldwert der Deckungsrückstellung, abhängig und können daher nicht im Vorhinein in absoluten<br />

Werten angegeben werden. Erläuterungen <strong>zur</strong> Gesamtkostenbelastung entnehmen Sie Punkt „Entwicklung des Veranlagungskapitals“<br />

Ihres Antrages. Durch Vergleich der jeweiligen Werte in der Spalte „Prämiensumme“ <strong>mit</strong> der Spalte „Fondsvermögen“ in der Tabelle im<br />

Antrag ersehen Sie die jeweilige Gesamtkostenbelastung bei einer Performance (Wertentwicklung) von 0%.<br />

Die Kosten <strong>zur</strong> Deckung des Ablebensrisikos (Risikokosten) in Höhe von 1,5 % der Prämie entnehmen wir Ihren einbezahlten Prämien.<br />

Die Abschlusskosten betragen bei Verträgen <strong>mit</strong> laufender Prämienzahlung maximal 5,0 % der 20fachen Jahresnettoprämie, bei<br />

Zuzahlungen maximal 4 % der Nettoeinmalprämie und werden in den ersten 5 Jahren monatlich anteilig, bei Prämienfälligkeit von der<br />

Prämie, ansonsten von der Deckungsrückstellung abgezogen.<br />

Die jährlichen Verwaltungskosten betragen bei Verträgen <strong>mit</strong> laufender Prämienzahlung 5,0 % der Jahresnettoprämie. Bei Zuzahlungen<br />

betragen die jährlichen Verwaltungskosten in den ersten 5 Jahren der Vertragslaufzeit 0,96 % der Nettoeinmalprämie und in den<br />

Folgejahren 0,16 % der Nettoeinmalprämie. Bei prämienfrei gestellten Versicherungsverträgen betragen die jährlichen Verwaltungskosten<br />

0,16 % der bis <strong>zur</strong> Prämienfreistellung einbezahlten Nettoprämien. Die Verwaltungskosten werden bei Verträgen <strong>mit</strong> laufender<br />

Prämienzahlung anteilig von der Prämie, bei Zuzahlungen und bei prämienfrei gestellten Versicherungsverträgen monatlich von der<br />

Deckungsrückstellung abgezogen.<br />

Gebühren, die uns von Dritten anlässlich von Transaktionen im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Kauf und Verkauf von Investmentfondsanteilen in<br />

Rechnung gestellt werden, wirken sich für Sie un<strong>mit</strong>telbar durch Verminderung der Werte Ihrer Fondsanteile aus.<br />

Bestimmte Leistungen sind in der Prämie nicht enthalten. Für diese durch den Versicherungsnehmer veranlassten Mehraufwendungen<br />

verrechnen wir angemessene Gebühren.<br />

Die zum jeweiligen Durchführungstermin gültigen Gebühren für diese Aufwendungen können bei uns erfragt, unserer Homepage<br />

www.bawagpsk-versicherung.at entnommen oder auf Wunsch zugesandt werden.<br />

Mit dem Prämieninkasso verbundene Mehraufwendungen sind beispielsweise:<br />

- Mahnung<br />

- Verständigung des Sicherstellungsgläubigers von der Mahnung<br />

- Rückläufer im Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch den Versicherungsnehmer veranlasste Mehraufwendungen im Rahmen der Vertragsführung sind beispielsweise:<br />

- Ausstellen einer Duplikatspolizze<br />

- Abschriften der Versicherungsurkunde<br />

- Änderung der Zahlungsweise<br />

- Bearbeitung einer Sicherstellung (Vinkulierung, Abtretung oder Verpfändung)<br />

- Umfangreiche Vertragsbeauskunftungen<br />

Der Versicherer ist berechtigt, geringere als die festgelegten Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die<br />

Zukunft wieder die vollen Gebühren zu verlangen.<br />

Wie umfassend ist der Anspruch auf die vereinbarte Leistung?<br />

Erlebensleistungen<br />

Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, so kann er über das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Deckungskapital gemäß § 108i EStG<br />

folgendermaßen verfügen:<br />

- Auszahlung als lebenslange monatliche Pension<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört <strong>zur</strong> Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 3/7


- Auszahlung des Deckungskapitals (Kapitalgarantie)<br />

Beachten Sie dabei bitte die Bestimmungen des § 108g EStG, die eine Förderungsrückzahlung bzw. Nachversteuerung regeln. Wir<br />

werden eine Kapitalauszahlung dem zuständigen Finanzamt bekannt geben.<br />

- Übertragung des Deckungskapitals (Kapitalgarantie)<br />

- als Einmalerlag auf eine neu abzuschließende Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b EStG,<br />

- an ein Kreditinstitut zum ausschließlichen Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds durch Abschluss eines<br />

unwiderruflichen Auszahlungsplanes,<br />

- an eine Pensionskasse, bei der der Versicherungsnehmer bereits Anwartschaften gemäß § 5 PKG erworben hat.<br />

Ablebensleistungen<br />

Im Ablebensfall der versicherten Person vor Ablauf des Vertrages erhält der Bezugsberechtigte die Leistung einer für jedes Kalenderjahr<br />

neu festgesetzten Versicherungssumme für den Ablebensfall. Zusätzlich steht die Leistung aus der vorhandenen Deckungsrückstellung (=<br />

Fondsvermögen) unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen für den Ablebensfall <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Der Anspruch auf die vereinbarte Leistung besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.<br />

Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen Katastrophe betroffen, bezahlen wir die<br />

Deckungsrückstellung. Aus der Deckungsrückstellung leisten wir auch bei Ableben in Folge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder<br />

Unruhen auf Seiten der Unruhestifter.<br />

Bei Selbstmord des Versicherten nach Ablauf von 3 Jahren seit Abschluss, Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages erbringen wir<br />

die vereinbarte Leistung. Vor Ablauf dieser Frist bezahlen wir die Leistung aus der Deckungsrückstellung. Wird uns nachgewiesen, dass die<br />

Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, besteht<br />

voller Anspruch auf die Ablebensleistung.<br />

Wie erfolgt die Veranlagung Ihrer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong>?<br />

Die Prämien werden nach Abzug der <strong>zur</strong> Deckung des Todesfallrisikos bestimmten Risikoprämien dem Sondervermögen zugeführt, d. h.<br />

wir legen diese in Anlagestöcken an. Einmalige Kosten ziehen wir vor der Veranlagung von Ihrer Prämie ab. Die detaillierte Beschreibung<br />

der Kosten entnehmen Sie dem Punkt „Welche Kosten und Gebühren werden verrechnet?“ sowie den Versicherungsbedingungen <strong>zur</strong><br />

prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong>. Die Veranlagung erfolgt ausschließlich in Generali <strong>Zukunftsvorsorge</strong>fonds. Der jeweilige Fonds<br />

veranlagt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 108h (1) EStG 1988) zu einem Mindestanteil in Aktien, die an einer in einem<br />

Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftraumes gelegenen Börse erstzugelassen sind und in Österreich öffentlich angeboten werden,<br />

wobei der Anteil der Börsenkapitalisierung der in diesem Mitgliedsstaat erstzugelassenen Aktien 40 % des Bruttoinlandsproduktes dieses<br />

Mitgliedsstaates nicht übersteigen darf. Bei Vertragsbeginn investieren wir zunächst in einen bestehenden Fonds, dessen Laufzeitende am<br />

nächsten zum vereinbarten Vertragsende liegt. Zum Ablauf dieser Erstveranlagung übertragen wir das vorhandene Fondsvermögen in<br />

einen Folgefonds, der die längst mögliche Laufzeit innerhalb der Restvertragslaufzeit ermöglicht. Derartige Übertragungen führen wir bis<br />

zum Vertragsende fort. Im ersten Quartal des Kalenderjahres, das der Vollendung Ihres 50. Lebensjahres folgt, erfolgt eine Übertragung<br />

des vorhandenen Fondsvermögens in den Fonds <strong>mit</strong> einer niedrigeren Aktienquote gem. § 108h (1) Z2c EStG (Lebenszyklusmodell). Für<br />

den Fall, dass sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so ändern, dass die Veranlagung in Fonds nicht mehr<br />

möglich ist, werden wir unter Wahrung Ihrer Interessen, eine andere zu diesem Zeitpunkt mögliche Veranlagungsform auswählen.<br />

Bewertungsstichtag ist der letzte Börsentag des Vormonats. Die Höhe der Risikoprämie für den Todesfall ist ein prozentueller Anteil der<br />

Gesamtprämie.<br />

Die Risikoleistungen richten sich nach dem Tarif und dem Alter des Versicherten. Das Alter ist die Differenz zwischen dem jeweiligen<br />

Kalenderjahr und dem Geburtsjahr.<br />

Wird der Investmentfonds gekündigt oder wird die Ausgabe von Anteilen eingestellt, werden wir unter Wahrung Ihrer Interessen einen<br />

Ersatzfonds für Sie auswählen. Die Höhe der Prämie wird dadurch nicht verändert.<br />

Welche staatliche Förderung gibt es für die prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong>?<br />

Der Staat fördert die prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong> durch folgende steuerliche Sonderregelungen: Beiträge zu einer<br />

prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> sind nach § 108g EStG steuerlich in Form einer Erstattung der Einkommen(Lohn-)steuer begünstigt.<br />

Schließt eine natürliche Person, die im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und daher unbeschränkt<br />

steuerpflichtig ist, eine prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong> im Sinne des § 108g EStG ab, so wird ihr auf Antrag Einkommen(Lohn-)steuer<br />

erstattet. Der Steuerpflichtige hat <strong>mit</strong> dem Antrag auf Abschluss einer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> die Erstattung der<br />

Einkommen(Lohn-)steuer auf einem amtlichen Vordruck im Wege des Versicherungsunternehmens für dessen künftige Beiträge zu<br />

beantragen und dabei zu erklären, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gegeben sind. Die<br />

Erstattung erfolgt <strong>mit</strong> einem Pauschalbetrag für Leistungen von Beiträgen im maximalen Ausmaß von 1,53 % des Sechsunddreißigfachen<br />

der Höchstbeitragsgrundlage <strong>zur</strong> Sozialversicherung für einen Kalendermonat. Bitte beachten Sie die Bestimmungen zum Erhalt der<br />

staatlichen Förderung: Der Anspruch endet unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit spätestens <strong>mit</strong> Antritt der gesetzlichen<br />

Alterspension sowie bei Wegfall der unbegrenzten Steuerpflicht in Österreich (zB bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland). Zu Unrecht<br />

erstattete Einkommen(Lohn-)steuer wird vom Steuerpflichtigen <strong>zur</strong>ückgefordert. Die unberechtigte Inanspruchnahme durch unrichtige<br />

Angaben ist im Sinne des Finanzstrafgesetzes strafbar.<br />

Wie werden Sie laufend unterrichtet?<br />

Über die Entwicklung Ihrer Veranlagung werden Sie einmal im Jahr schriftlich durch die BAWAG P.S.K. Versicherung AG informiert. Daten<br />

<strong>zur</strong> aktuellen Entwicklung des Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Fonds entnehmen Sie bitte unserer Homepage, www.bawagpskversicherung.at.<br />

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die Performance der den Finanzprodukten zugrunde<br />

liegenden Fonds handelt.<br />

Welche Regelungen gelten bezüglich Kündigung und Rückkauf?<br />

Frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Mindestbindefrist können Sie Ihre prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong> durch Erklärung in<br />

geschriebener Form kündigen:<br />

- jederzeit <strong>mit</strong> Wirkung auf den Schluss des laufenden Versicherungsjahres<br />

- innerhalb eines Versicherungsjahres <strong>mit</strong> 3-monatiger Frist <strong>mit</strong> Wirkung zum Monatsende.<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört <strong>zur</strong> Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 4/7


Im Falle der Kündigung Ihrer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> erhalten Sie den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert entspricht dem<br />

Geldwert der Deckungsrückstellung zum Bewertungsstichtag abzüglich eines Stornofaktors (= Stornoabzug) in Höhe von 2 % der<br />

geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung Die Höhe des Stornoabzuges sowie die Höhe des Rückkaufswertes zum Ende jedes<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres entnehmen Sie der entsprechenden Spalte in der Tabelle Ihres Antrages. Diese Werte werden <strong>mit</strong> einer<br />

fiktiven Fondsperformance (Wertentwicklung) von linear 0% dargestellt und dienen ausschließlich dem Zweck der Illustration. Die<br />

tatsächlichen Werte können daher höher, aber auch niedriger sein als die angegebenen Werte. Die Rückzahlung der einbezahlten Prämien<br />

ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Rückkauf zieht die Konsequenzen der nicht widmungsgemäßen Verwendung gemäß § 108i Abs 1 Z1<br />

EStG nach sich. Bitte beachten Sie, dass die Kapitalgarantie nur zum Vertragsende greift.<br />

Wie können Sie Ihre prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong> ändern oder den Versicherungsvertrag prämienfrei stellen lassen?<br />

Sie können fristgemäß die Änderung der Versicherung in der Weise verlangen, dass die Prämienzahlung eingestellt, eingeschränkt oder<br />

wieder aufgenommen wird. Sollte in diesem Fall die Änderung der förderbaren Prämie im gleichen Kalenderjahr nicht möglich sein, wird<br />

diese im darauf folgenden Jahr durchgeführt.<br />

Sie können Ihren Versicherungsvertrag durch Erklärung in geschriebener Form prämienfrei stellen<br />

- jederzeit <strong>mit</strong> Wirkung auf den Schluss des laufenden Versicherungsjahres<br />

- innerhalb eines Versicherungsjahres <strong>mit</strong> 3-monatiger Frist <strong>mit</strong> Wirkung zum Monatsende, frühestens jedoch <strong>mit</strong> Wirkung zum Ende des<br />

ersten Versicherungsjahres.<br />

Verlangen Sie eine derartige Änderung, so errechnet sich der prämienfreie Wert aus der vorhandenen Deckungsrückstellung und entfällt<br />

bzw. reduziert sich die Leistung im Ablebensfall. Die prämienfreien Versicherungssummen können Sie der Spalte „Fondsvermögen“ in der<br />

Tabelle Ihres Antrages entnehmen. Diese Werte werden <strong>mit</strong> einer fiktiven Fondsperformance (Wertentwicklung) von linear 0% dargestellt<br />

und dienen ausschließlich dem Zweck der Illustration. Die tatsächlichen Werte können daher höher, aber auch niedriger sein als die<br />

angegebenen Werte.<br />

Wie ist die Gewinnbeteiligung geregelt?<br />

Die prämienbegünstigte <strong>Zukunftsvorsorge</strong> ist nicht gewinnberechtigt.<br />

Wie ist die Haftung des Versicherers geregelt?<br />

Bei Veranlagungen in Investmentfonds ist zu beachten, dass Wertpapiere neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken<br />

enthalten. Die Kurse der Wertpapiere eines Fonds können gegenüber dem Einstandspreis steigen oder fallen. Dies hängt insbesondere von<br />

der Entwicklung der Kapitalmärkte ab und/oder von besonderen Entwicklungen der Aussteller, die nicht vorhersehbar sind. Die<br />

Kapitalanlagegesellschaft versucht, die immanenten Risiken einer Wertpapieranlage zu minimieren und die Chancen zu erhöhen. Hierbei<br />

kann aber keine Garantie für einen bestimmten Anlageerfolg gegeben werden. Der Berater bzw. der Versicherer können dafür nicht haftbar<br />

gemacht werden.<br />

Welche steuerlichen Regelungen gelten für die <strong>Zukunftsvorsorge</strong>?<br />

Diese Angaben entsprechen den steuerlichen Bestimmungen zum derzeitigen Stand, die durch zukünftige Novellierungen der<br />

Steuergesetze geändert werden können. Die abgabenrechtliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann<br />

künftigen Änderungen unterworfen sein.<br />

Versicherungssteuer<br />

Die Prämien Ihrer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong>, ausgenommen die zu leistende Risikoprämie, unterliegen gemäß § 4 Abs. 1<br />

Versicherungssteuergesetz keiner Versicherungssteuer.<br />

Besteuerung von Kapitalrenten<br />

Gemäß § 25 Abs. 1 EStG sind Rentenzahlungen einer prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> steuerfrei, wenn eine staatliche Prämie<br />

gemäß § 108g EStG in Anspruch genommen wurde.<br />

Einkommensteuer<br />

Bei Nutzung des Kapitalwahlrechtes gemäß § 108i Abs. 1 Z 1 EStG erfolgt eine Rückerstattung der Hälfte der erhaltenen staatlichen<br />

Förderungen und es fällt 25 % KESt an (108g Abs. 5 EStG). Diese wird durch die Versicherung automatisch abgezogen und an die<br />

Finanzbehörde rückerstattet.<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Die Erträge der prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> sind – bei widmungsgemäßer Verwendung - kapitalertragsteuerfrei.<br />

Sonderausgaben<br />

Prämien <strong>zur</strong> prämienbegünstigten <strong>Zukunftsvorsorge</strong> sind nicht – auch nicht teilweise - sonderausgabenabzugsfähig (§ 18 EStG).<br />

Information <strong>zur</strong> Datenanwendung (gem. § 24 Datenschutzgesetz)<br />

Wir haben Sie als Auftraggeber der Datenanwendung, in der Ihre Daten verwendet werden, gemäß § 24 Datenschutzgesetz 2000 (DSG)<br />

über den Zweck, für den Ihre Daten er<strong>mit</strong>telt und verwendet werden, zu informieren sowie Ihnen weitere Informationen zu geben, soweit<br />

dies für die Verarbeitung Ihrer Daten nach Treu und Glauben erforderlich ist.<br />

1. Zweck der Datenanwendung<br />

Ihre Daten werden in unserer Datenanwendung zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikoprüfung, Polizzierung, Vertragsverwaltung,<br />

Bearbeitung von Leistungsfällen sowie der Betreuung und Beratung im Zusammenhang <strong>mit</strong> sonstigen Finanzdienstleistungsprodukten<br />

sowie für statistische Auswertungen verwendet oder an konzernverbundene Unternehmen der BAWAG P.S.K. Gruppe für Informations- und<br />

Werbezwecke hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungen über<strong>mit</strong>telt und verarbeitet. Im Wesentlichen beinhaltet dies:<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört <strong>zur</strong> Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 5/7


Datenverarbeitung beim Versicherer<br />

a) Im Zuge des Vertragsabschlusses und der Vertragsverwaltung<br />

Wir er<strong>mit</strong>teln und verwenden Ihre Daten, die für die Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages notwendig sind; das sind vor<br />

allem Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten) sowie Auskünfte von Dritten (z.B. Sachverständige, Ärzte etc.). Zur Verwaltung Ihres<br />

Vertrages werden weitere Daten wie etwa Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, -prämie,<br />

Bankverbindung, Inkassodaten sowie erforderlichenfalls die Daten eines Dritten, z.B. eines Ver<strong>mit</strong>tler, eines Sachverständigen oder eines<br />

Arztes geführt (Vertragsdaten).<br />

Sofern personenbezogene Gesundheitsdaten für die Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen Ihr Versicherungsvertrag abgeschlossen<br />

werden soll unerlässlich sind, er<strong>mit</strong>teln wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, die <strong>zur</strong> Vertragsbeurteilung erforderlichen Gesundheitsdaten<br />

durch Auskünfte und Unterlagen von untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten, sonstigen Einrichtungen der<br />

Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungsträgern. Davon umfasst sind folgende medizinische<br />

Unterlagen: Anamnese, Entlassungsberichte, sämtliche diagnostische Befunde, Infusionsblatt, klinische oder ärztliche Aufnahme- und<br />

Behandlungsdaten, wobei in Einzelfällen auch <strong>mit</strong> weniger Unterlagen das Auslangen gefunden werden kann.<br />

b) Im Versicherungsfall<br />

Im Versicherungsfall er<strong>mit</strong>teln und verarbeiten wir Ihre Angaben zum Leistungsfall und gegebenenfalls auch Angaben von Dritten, wie etwa<br />

von den <strong>mit</strong> der Leistungsfeststellung beauftragten Sachverständigen, von den <strong>mit</strong> der Leistungserbringung betrauten Einrichtungen (Ärzte,<br />

Krankenhäuser etc.) und von Auskunftspersonen (z.B. Zeugen, Behörden, etc.) sowie die von uns geleisteten Zahlungen (Leistungsdaten).<br />

Sofern Gesundheitsdaten <strong>zur</strong> Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall und <strong>zur</strong> Überprüfung<br />

erbrachter Behandlungsleistungen unerlässlich sind, er<strong>mit</strong>teln wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, Gesundheitsdaten durch Auskünfte von<br />

untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder<br />

Gesundheitsvorsorge über Diagnose sowie Art und Dauer der Behandlung. Derartige Auskünfte sind die im Einzelfall <strong>zur</strong> Beurteilung der<br />

Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte über die <strong>mit</strong> dem konkreten Versicherungsfall im Zusammenhang stehenden Krankheiten,<br />

Unfallfolgen und Gebrechen. Davon umfasst sind folgende medizinische Unterlagen (Daten zum Grund der stationären Aufnahme oder<br />

ambulanten Behandlung, zu allfälligen Unfallgründen, <strong>zur</strong> erbrachten Behandlungsleistung, über die Aufenthalts- und Behandlungsdauer<br />

sowie <strong>zur</strong> Behandlungsentlassung oder –beendigung; etwa Anamnese der aktuellen Behandlung/Aufnahme und Statusblatt, Fieberkurve<br />

<strong>mit</strong> Infusionsplan, sämtliche diagnostische Befunde, OP-Bericht, ärztlicher Verlaufsbericht, Anästhesieprotokoll, Verlaufsbericht der<br />

pflegerischen Maßnahmen, Entlassungsbericht, gerichtsmedizinische Befunde, Einsatz-, Behördenprotokolle, wobei in Einzelfällen auch <strong>mit</strong><br />

weniger Unterlagen das Auslangen gefunden werden kann).<br />

Die Verwendung von personenbezogenen Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der §§ 11 a-d Versicherungsvertragsgesetz.<br />

Über<strong>mit</strong>tlung von Gesundheitsdaten<br />

Gesundheitsdaten werden grundsätzlich nur gemäß §§ 11 a-d Versicherungsvertragsgesetz verwendet und ohne Ihre im Einzelfall<br />

ausdrücklich erteilte Zustimmung nur an folgende Empfänger über<strong>mit</strong>telt: Gesundheitsdienstleister, Sozialversicherungsträger, Rück- oder<br />

Mitversicherer, andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Ansprüchen aus dem Versicherungsfall <strong>mit</strong>wirken, vom Versicherer<br />

herangezogene Sachverständige gesetzliche oder von Ihnen hiezu bevollmächtigte Vertreter, Gerichte, Staatsanwaltschaften,<br />

Verwaltungsbehörden, Schlichtungsstellen oder sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und ihre Organe (z.B. Patientenanwalt)<br />

einschließlich der von ihnen bestellten Sachverständigen.<br />

Über<strong>mit</strong>tlung von nichtsensiblen Daten<br />

Ihre von uns er<strong>mit</strong>telten und verarbeiteten Daten werden an die <strong>mit</strong> der Prüfung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Vertrages sowie der<br />

Leistungsfeststellung befassten Empfänger (z.B. Ärzte, Banken, andere Versicherer, Behörden, etc.) über<strong>mit</strong>telt, soweit dies für die<br />

ordnungsgemäße Erstellung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages sowie der Leistungsbearbeitung erforderlich ist.<br />

Weiters benötigen unsere Mit- und Rückversicherer im In- und Ausland die erforderlichen versicherungstechnischen Angaben, wie etwa<br />

Polizzennummer, Prämie, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien <strong>zur</strong> Erstellung und<br />

Verwaltung der Mit- und Rückversicherungsverträge; soweit Rückversicherer bei der Risikobeurteilung <strong>mit</strong>wirken, werden ihnen auch die<br />

dafür erforderlichen Unterlagen und Daten von Ihnen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer<br />

Rückversicherer, denen sie ebenfalls die entsprechenden Daten über<strong>mit</strong>teln.<br />

Verwendung von Daten in konzernverbundenen Unternehmen der BAWAG P.S.K. Gruppe<br />

Um unseren Kunden umfassende Beratungsleistungen und Betreuung auch hinsichtlich anderer Finanzdienstleistungsprodukte anbieten zu<br />

können, arbeiten wir innerhalb der Unternehmensgruppe und <strong>mit</strong> Kooperationspartnern zusammen.<br />

Gesundheitsdaten werden an konzernverbundene Unternehmen sowie Kooperationspartner der BAWAG P.S.K. Gruppe jedoch im<br />

Sinne des DSG 2000 nicht über<strong>mit</strong>telt.<br />

Die aktuellen Konzern- und Partnerunternehmen sind im Internet auf der Homepage www.bawagpsk.com zu finden oder können über die<br />

Servicehotline (01/546 16 – 74 000) erfragt werden.<br />

Über<strong>mit</strong>tlung an Ver<strong>mit</strong>tler/Berater<br />

In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebotes werden Sie durch Ver<strong>mit</strong>tler betreut, die<br />

Sie <strong>mit</strong> Ihrer Einwilligung auch bei sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Ver<strong>mit</strong>tler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch<br />

Ver<strong>mit</strong>tlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Banken und<br />

Wertpapierdienstleistungsunternehmen.<br />

Zum Zwecke der Betreuung und Beratung erhält der Ver<strong>mit</strong>tler die notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B.<br />

Polizzennummer, Prämien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von<br />

Versicherungsleistungen. Sensible Daten, wie z.B. über Ihren Gesundheitszustand, werden an den Ver<strong>mit</strong>tler jedoch nicht<br />

über<strong>mit</strong>telt.<br />

Die Ver<strong>mit</strong>tler er<strong>mit</strong>teln und verarbeiten selbst Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden und werden von uns<br />

über Änderungen dieser Daten informiert. Jeder Ver<strong>mit</strong>tler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und seine<br />

besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört <strong>zur</strong> Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 6/7


2. Widerruf der Zustimmungserklärungen und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung<br />

In Ihrem Versicherungsantrag sind Zustimmungserklärungen aufgenommen worden, die von Ihnen jederzeit durch Erklärung in<br />

geschriebener Form widerrufen werden können. Unter den in § 28 DSG genannten Voraussetzungen sind Sie darüber hinaus berechtigt,<br />

gegen die Verwendung Ihrer Daten Widerspruch zu erheben.<br />

Werden die Zustimmungserklärungen bei Antragstellung ganz oder teilweise verweigert oder der Datenverarbeitung widersprochen, erfolgt<br />

die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn dadurch jedoch eine automationsunterstützte<br />

Bearbeitung und Verwaltung Ihres Vertrages nicht (mehr) möglich ist, behalten wir uns vor, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag<br />

aufzulösen.<br />

3. Informationsverbundsystem des Versicherungsverbandes<br />

Das Zentrale Informationssystem (ZIS) des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 ist<br />

eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft <strong>zur</strong> Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, Versicherungsmissbrauch und<br />

Versicherungsbetrug. Über dieses Informationsverbundsystem werden in der Personenversicherung (Leben, Kranken, Unfall) zum Zwecke<br />

der Antragsprüfung Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum) sowie das Meldedatum, die betroffene Versicherungssparte und<br />

Daten zum Meldestatus (jedoch keine Gesundheitsdaten) an die bzw. von den am ZIS angeschlossenen Versicherer(n) über<strong>mit</strong>telt.<br />

4. Nichtbeantwortung von Fragen<br />

Der Versicherungsnehmer und die zu versichernde Person sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im<br />

Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle für die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie <strong>zur</strong> Leistungsfeststellung<br />

erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nichtbeantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen<br />

Bestimmungen festgelegten Umständen die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung<br />

bewirken.<br />

5. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht<br />

Die Er<strong>mit</strong>tlung von Gesundheitsdaten bedarf nicht nur der Zustimmung, sondern setzt darüber hinaus eine spezielle Erlaubnis des<br />

Betroffenen (Entbindung von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht) voraus. In der Lebensversicherung ist daher im Antrag auch eine<br />

Entbindung von Ärzten, Krankenhäusern und von sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von<br />

Sozialversicherungsträgern oder anderen Versicherungsunternehmen und Behörden von ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht<br />

enthalten.<br />

Sie sind auch diesbezüglich berechtigt Ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen; in diesem Fall müssen jedoch alle erforderlichen Auskünfte<br />

von Ihnen selbst eingeholt werden und eine Direktverrechnung <strong>mit</strong> Ärzten oder Krankenanstalten ist dann nicht mehr möglich.<br />

6. Weitere Auskünfte und Erläuterungen<br />

Sie haben als Betroffener nach dem DSG neben dem zuvor erwähnten Widerrufs- und Widerspruchsrecht auch ein Recht auf Auskunft<br />

sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Richtigstellung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.<br />

BAWAG P.S.K. Versicherung AG • Telefon: 01 / 546 16 – 74000 • Telefax: 01 / 546 16 – 74700<br />

A - 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4 • Handelsgericht Wien • FN 86678v • DVR 0463442<br />

Web: www.bawagpsk-versicherung.at • E-Mail: versicherung@bawagpsk-versicherung.at<br />

Die Gesellschaft gehört <strong>zur</strong> Unternehmensgruppe der Assicurazioni Generali S.p.A., Triest<br />

eingetragen im Versicherungsgruppenregister der IVASS unter der Nummer 026.<br />

Stand September 2013 Seite 7/7

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