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AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung

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Der für die Abschlusskosten zu tilgende Betrag ist auf 5,2 % der vom <strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

während der Laufzeit Ihres <strong>Versicherung</strong>svertrages zu zahlenden Nettoprämiensumme<br />

beschränkt.<br />

15.3 Die jährlichen Verwaltungskosten, die in der <strong>Versicherung</strong>sprämie enthalten sind, setzen sich<br />

wie folgt zusammen: maximal 0,1 % der <strong>Versicherung</strong>ssumme für den Erlebensfall zuzüglich<br />

2 % der Nettoprämie sowie EUR 15,-.<br />

Bei <strong>Versicherung</strong>sverträgen gegen Einmalprämie oder prämienfrei gestellten<br />

<strong>Versicherung</strong>sverträgen betragen die jährlichen Verwaltungskosten maximal 0,1 % der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme für den Erlebensfall.<br />

Bei Pensionsversicherungen wird vor Beginn der Pensionszahlung 1 % der<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme für den Erlebensfall als Verwaltungskosten für die laufende Abwicklung<br />

des Pensionsvertrages verrechnet.<br />

15.4 Die Kosten zur Deckung des Ablebensrisikos sind abhängig von Alter des Versicherten, der<br />

Vertragslaufzeit sowie der für den Todesfall vereinbarten <strong>Versicherung</strong>ssumme. Das für die<br />

Berechnung relevante Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginnes und dem Geburtsjahr der versicherten Person(en). Die Risikokosten<br />

errechnen sich jährlich aus der Differenz zwischen der für den Todesfall vereinbarten<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme und der Deckungsrückstellung, multipliziert mit der<br />

Ablebenswahrscheinlichkeit gemäß der tariflich zur Anwendung kommenden Sterbetafel.<br />

15.5 Die in Artikel 15.1 genannten Kostenbestandteile berücksichtigen wir bereits bei der<br />

Kalkulation der Prämien, sie sind daher in der Prämie enthalten. Bei prämienfrei gestellten<br />

Verträgen entnehmen wir die Risiko- und Verwaltungskosten der Deckungsrückstellung.<br />

15.6 Die Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung der Kosten nach Artikel 15.1 sind Teil der<br />

versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Tarifes. Diese können für<br />

bestehende Verträge von uns nicht verändert werden. Ihre korrekte Anwendung ist von der<br />

Finanzmarktaufsicht (FMA) jederzeit überprüfbar.<br />

15.7 Bestimmte Leistungen sind in der Prämie nicht enthalten. Für diese durch den<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer veranlassten Mehraufwendungen (siehe Artikel 15.8 und 15.9)<br />

verrechnen wir angemessene Gebühren.<br />

Die zum jeweiligen Durchführungstermin gültigen Gebühren für diese Aufwendungen können<br />

bei uns erfragt, unserer Homepage www.bawagpsk-versicherung.at entnommen oder auf<br />

Wunsch zugesandt werden.<br />

15.8 Mit dem Prämieninkasso verbundene Mehraufwendungen sind beispielsweise:<br />

- Mahnung<br />

- Verständigung des Sicherstellungsgläubigers von der Mahnung<br />

- Rückläufer im Einzugsermächtigungsverfahren<br />

15.9 Durch den <strong>Versicherung</strong>snehmer veranlasste Mehraufwendungen im Rahmen der<br />

Vertragsführung sind beispielsweise:<br />

- Ausstellen einer Duplikatspolizze<br />

- Abschriften der <strong>Versicherung</strong>surkunde<br />

- Änderung der Zahlungsweise<br />

- Bearbeitung einer Sicherstellung (Vinkulierung, Abtretung oder Verpfändung)<br />

- Umfangreiche Vertragsbeauskunftungen<br />

15.10 Der Versicherer ist berechtigt, geringere als die festgelegten Gebühren zu verlangen, ohne<br />

dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die vollen Gebühren zu<br />

verlangen.<br />

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