AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung
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Artikel 10 Welches Recht ist auf den Vertrag anzuwenden?<br />
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht, auch wenn der<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt.<br />
Artikel 11 Welche Dokumente gelten als Vertragsgrundlagen?<br />
Vertragsgrundlagen sind der Antrag samt Anlagen, die Polizze mit der darin enthaltenen<br />
Rückkaufswertetabelle und Prämienfreistellungstabelle samt sonstigen Anlagen, der dem<br />
Vertrag zugrunde liegende Tarif und die vorliegenden <strong>Versicherung</strong>sbedingungen.<br />
Artikel 12 Welcher Aufsichtsbehörde unterliegt der Versicherer?<br />
Der Versicherer und der diesem <strong>Versicherung</strong>svertrag zugrunde liegende Tarif unterliegen der<br />
Kontrolle und Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5.<br />
Bei Beschwerden kann sich der <strong>Versicherung</strong>snehmer auch an die FMA wenden.<br />
Artikel 13 Wo ist der Erfüllungsort der <strong>Versicherung</strong>sleistung?<br />
Erfüllungsort für die <strong>Versicherung</strong>sleistung sind die Geschäftsräume der<br />
<strong>BAWAG</strong> P.S.K. <strong>Versicherung</strong> AG, 1220 Wien, Kratochwjlestraße 4.<br />
Artikel 14 Welche Leistungen werden im <strong>Versicherung</strong>sfall erbracht?<br />
14.1 Bei Ableben des Versicherten leisten wir die für den Ablebensfall vereinbarte<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme zuzüglich der bis dahin erworbenen Gewinnbeteiligung.<br />
14.2 Im Erlebensfall leisten wir die Pension, erhöht um die Pension aus der erworbenen<br />
Gewinnbeteiligung.<br />
Artikel 15 Wie werden Kosten und Gebühren verrechnet?<br />
15.1 Die <strong>Versicherung</strong>ssteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von den<br />
<strong>Versicherung</strong>sprämien in Abzug gebracht. Weiters ziehen wir von den <strong>Versicherung</strong>sprämien<br />
Abschlusskosten (Artikel 15.2), Verwaltungskosten (Artikel 15.3) und Kosten zur Deckung des<br />
Ablebensrisikos (Risikoprämie/Risikokosten) (Artikel 15.4) entsprechend dem vereinbarten<br />
Tarif ab. Wird der Vertrag vor Ende der Aufschubdauer aufgelöst (rückgekauft) wird zusätzlich<br />
der Stornoabzug in Abzug gebracht (siehe Artikel 16.3). Im Rückkaufsfall sind daher die<br />
Gesamtkosten die Differenz zwischen Rückkaufswert und einbezahlter Prämie<br />
(Bruttoprämiensumme).<br />
15.2 Die Abschlusskosten werden zu Beginn des <strong>Versicherung</strong>svertrages, bei Erhöhung der<br />
laufenden Prämie, bei einmaligen Zuzahlungen sowie bei Vertragsverlängerungen fällig. Bei<br />
Verträgen mit laufender Prämienzahlung werden diese nach dem so genannten<br />
Zillmerverfahren verrechnet.<br />
Das Zillmerverfahren hat wirtschaftlich zur Folge, dass in der Anfangszeit des Vertrages die<br />
Deckungsrückstellung und damit auch der Rückkaufswert oder die prämienfreie<br />
<strong>Versicherung</strong>ssumme - mit Ausnahme von <strong>Versicherung</strong>sverträgen gegen Einmalprämie -<br />
gering ist. Die für den Vertrag geltenden Rückkaufswerte und prämienfreien<br />
<strong>Versicherung</strong>ssummen zum Ende eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres können der<br />
entsprechenden Tabelle in der Polizze bzw. der entsprechenden Spalte in der Tabelle des<br />
Antrages entnommen werden.<br />
Bei Rückkauf bzw. Prämienfreistellung innerhalb der ersten 5 Jahre wird § 176 Abs. 5<br />
<strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz berücksichtigt (Artikel 16.5).<br />
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