18.03.2014 Aufrufe

AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung

AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung

AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1.12 Der <strong>Versicherung</strong>snehmer hat die Verpflichtung, auf Anforderung die gewünschte Polizze an<br />

uns zu übermitteln und die nicht angeforderten Exemplare nach Erlöschen des Vertrages zu<br />

vernichten.<br />

Artikel 2<br />

Wie umfassend ist der <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

2.1 Der <strong>Versicherung</strong>sschutz besteht grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der<br />

<strong>Versicherung</strong>sfall beruht.<br />

2.2 Bei Selbstmord des Versicherten innerhalb von drei Jahren nach Abschluss,<br />

Wiederherstellung oder einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung<br />

des Vertrages leisten wir den Geldwert der Deckungsrückstellung.<br />

Wird uns nachgewiesen, dass Selbstmord in einem die freie Willensbestimmung<br />

ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde, besteht<br />

hingegen voller <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

2.3 Bei Ableben infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Unruhen auf Seiten der<br />

Unruhestifter leisten wir ebenfalls den Geldwert der Deckungsrückstellung.<br />

2.4 Wird Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt, von einer nuklearen, biologischen,<br />

chemischen oder durch Terrorismus ausgelösten Katastrophe betroffen, bezahlen wir bei<br />

dadurch verursachten <strong>Versicherung</strong>sfällen den Geldwert der Deckungsrückstellung.<br />

Artikel 3<br />

Wann beginnt der <strong>Versicherung</strong>sschutz?<br />

3.1 Der <strong>Versicherung</strong>sschutz beginnt, sobald wir die Annahme des Antrages schriftlich oder durch<br />

Zustellung der Polizze erklärt haben und der <strong>Versicherung</strong>snehmer die erste oder einmalige<br />

Prämie rechtzeitig (Artikel 1.8) bezahlt hat. Vor dem in der Polizze angegebenen<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn besteht kein <strong>Versicherung</strong>sschutz.<br />

Artikel 4<br />

Wie erfolgt die Leistungserbringung durch den Versicherer?<br />

4.1 Für die Erbringung von Leistungen aus dem Vertrag verlangen wir die Übergabe der Polizze.<br />

Ebenso können wir Identitätsnachweise verlangen. Bei Verlust einer auf Überbringer<br />

lautenden Polizze können wir die Leistungserbringung von einer gerichtlichen<br />

Kraftloserklärung und eines Nachweises der Identität des Überbringers abhängig machen. Im<br />

Ablebensfall sind zusätzlich auf Kosten des Bezugsberechtigten eine amtliche Sterbeurkunde<br />

und ein Nachweis über die Todesursache des Versicherten vorzulegen. Zusätzlich können wir<br />

ärztliche oder amtliche Nachweise verlangen.<br />

4.2 Die <strong>Versicherung</strong>sleistung wird nach Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalles und Abschluss der<br />

Erhebungen zu <strong>Versicherung</strong>sfall und Leistungsumfang fällig.<br />

Die Auszahlung der Leistung erfolgt erst nach Vorliegen aller nötigen Unterlagen.<br />

4.3 Wir werden Pensionszahlungen auf ein vom Bezugsberechtigten genanntes Konto in<br />

Österreich überweisen, über das ausschließlich der Bezugsberechtigte verfügungsberechtigt<br />

ist. Gegebenenfalls ist ein solches auf Kosten des Bezugsberechtigten einzurichten. Wir<br />

können verlangen, dass uns bei sonstigem Aufschub der Pensionsfälligkeit ein amtlicher<br />

Nachweis vorgelegt wird, dass der Versicherte an den Pensionsfälligkeitstagen gelebt hat. Zu<br />

Unrecht empfangene Pensionszahlungen müssen an uns zurückgezahlt werden.<br />

4.4 Bei Überweisungen an einen außerhalb der Europäischen Union wohnhaften<br />

Bezugsberechtigten trägt dieser die Gefahr und die Kosten.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!