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AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung

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Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen sind für das Verständnis dieser<br />

<strong>Versicherung</strong>sbedingungen notwendig.<br />

Aufschubdauer ist der Zeitraum zwischen <strong>Versicherung</strong>sbeginn und<br />

Auszahlungsbeginn der Pension.<br />

Bezugsberechtigter<br />

(Begünstigter)<br />

Bruttoprämie (=Prämie)<br />

ist die Person, die für den Empfang der Leistung des Versicherers<br />

genannt ist.<br />

ist die zu zahlende Jahresprämie inklusive <strong>Versicherung</strong>ssteuer.<br />

Bruttoprämiensumme ist die Summe der über die gesamte vereinbarte<br />

Prämienzahlungsdauer zu zahlenden Prämien inklusive<br />

<strong>Versicherung</strong>ssteuer.<br />

Deckungsrückstellung<br />

Erlebensfall<br />

Geschriebene Form<br />

Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus der Summe der<br />

einbezahlten Prämien abzüglich der <strong>Versicherung</strong>ssteuer sowie der<br />

einmaligen Abschlusskosten und der Prämienanteile für<br />

Verwaltungskosten und Übernahme des Ablebensrisikos zuzüglich<br />

der Verzinsung mit dem garantierten Rechnungszinssatz. Der<br />

Versicherer bildet mit diesem Wert eine Rückstellung in seiner<br />

Bilanz zur Deckung des entsprechenden Anspruchs des<br />

Begünstigten, daher der Name Deckungsrückstellung.<br />

ist der Auszahlungsbeginn der Pension.<br />

bedeutet, dass Erklärungen ohne Unterschrift gültig sind, wenn aus<br />

dem Text die Person des Erklärenden zweifelsfrei hervorgeht.<br />

Gewinnbeteiligung, -anteile sind dem Vertrag zugewiesene Überschüsse, die die garantierten<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen im Erlebens-, Ablebens- und Rückkaufsfall<br />

erhöhen.<br />

Nettoprämie<br />

ist die zu zahlende Jahresprämie ohne <strong>Versicherung</strong>ssteuer und<br />

allfälliger Unterjährigkeitszuschläge.<br />

Nettoprämiensumme ist die Summe der über die gesamte vereinbarte<br />

Prämienzahlungsdauer zu zahlenden Prämien ohne<br />

<strong>Versicherung</strong>ssteuer und allfälliger Unterjährigkeitszuschläge.<br />

Pension<br />

ist die im Rahmen dieser Bedingungen und der Polizze garantierte<br />

Leistung des Versicherers während der Pensionszahlungsdauer.<br />

Die Pension wird auch als Stammpension bezeichnet.<br />

Rückkaufswert<br />

ist die garantiere Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag<br />

vorzeitig gekündigt (rückgekauft) wird.<br />

Tarif/versicherungs-<br />

Der für den Vertrag zur Anwendung gelangende Tarif kann dem<br />

mathematische Grundlagen Antrag bzw. der Polizze entnommen werden.<br />

(Geschäftsplan)<br />

Mit dem Erwerb dieses Lebensversicherungsproduktes hat der<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer einen vertraglichen Anspruch auf<br />

Abrechnung nach dem dem Vertrag zugrunde liegenden Tarif.<br />

Dieser enthält sämtliche versicherungsmathematische Grundlagen,<br />

um die <strong>Versicherung</strong>sleistungen berechnen zu können. Dieser<br />

wurde der FMA (Finanzmarktaufsicht) übermittelt und darf während<br />

der Vertragslaufzeit nicht mehr einseitig verändert werden. Er liegt<br />

zur Einsichtnahme am Sitz der Gesellschaft auf.<br />

Versicherer ist die <strong>BAWAG</strong> P.S.K. <strong>Versicherung</strong> AG, 1220 Wien,<br />

Kratochwjlestraße 4.<br />

Versicherter<br />

ist die Person, deren Leben versichert ist.<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer<br />

<strong>Versicherung</strong>sprämie<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und<br />

Pflichten aus dem <strong>Versicherung</strong>svertrag.<br />

ist das vom <strong>Versicherung</strong>snehmer zu zahlende Entgelt.<br />

ist die im Rahmen der <strong>Versicherung</strong>sbedingungen garantierte<br />

Leistung des Versicherers im Er- bzw. Ablebensfall. Die<br />

<strong>Versicherung</strong>ssumme im Erlebensfall entspricht dem zur Verrentung<br />

zur Verfügung stehenden Kapital.<br />

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