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AVB Rente - BAWAG PSK Versicherung

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Die Wertsteigerungsklauseln Val-98/0, Val-98/3 und Index-98/0 bewirken frühestens ab dem<br />

Beginn des 2. <strong>Versicherung</strong>sjahres eine jährliche Anpassung der Leistungen aus der<br />

Lebensversicherung sowie der dafür vereinbarten Prämien nach Maßgabe des<br />

Verbraucherpreisindex 1996 ohne neuerliche Gesundheitsprüfung am Jahrestag des<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginnes.<br />

Durch das erhöhte Eintrittsalter und die steigenden Prämiensätze einerseits und durch die<br />

kürzere Restlaufzeit andererseits werden die <strong>Versicherung</strong>sleistungen weniger als die Prämie<br />

angepasst. Die Bestimmungen der <strong>Versicherung</strong>sbedingungen im Allgemeinen, insbesondere<br />

über Rückkauf, prämienfreie <strong>Versicherung</strong>, Gewinnbeteiligung gelten auch für die durch die<br />

Wertsteigerungsklausel Index-98/0, Val-98/0 bzw. Val 98/3 angepassten<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen. Ferner gelten auch die Bestimmungen über den Zahlungsverzug für<br />

die angepassten Prämienvorschreibungen.<br />

Die Wertsteigerungsklausel erlischt fünf Jahre vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer bzw.<br />

wenn der Vertrag ganz oder teilweise gekündigt wird, oder wenn die <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

unter EUR 2.000,00 herabgesetzt wird. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann die<br />

Wertsteigerungsklausel jederzeit durch Erklärung in geschriebener Form kündigen.<br />

Bei der Val-98/0 und Val 98/3<br />

wird die <strong>Versicherung</strong>sleistung, einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen, um den<br />

Prozentsatz angepasst, um den sich der Grund-Index (=Indexzahl zum Zeitpunkt des<br />

Einschlusses der Klausel in den Vertrag) verändert hat. Bei der Val-98/3 erfolgt jedoch<br />

zusätzlich zur soeben beschriebenen Anpassung, eine Erhöhung um mindestens 3 %. Die<br />

Prämie wird nach Maßgabe des abgeschlossenen Tarifes, des Alters der versicherten<br />

Person(en) zum Zeitpunkt der Anpassung, der <strong>Versicherung</strong>sdauer vom Erhöhungszeitpunkt<br />

bis zum Vertragsablauf und der eingeschlossenen Zusatzversicherungen berechnet.<br />

Bei der Index-98/0<br />

wird die Prämie, einschließlich etwaiger Zusatzversicherungen, um den Prozentsatz<br />

angepasst, um den sich der Grund-Index (=Indexzahl zum Zeitpunkt des Einschlusses der<br />

Klausel in den Vertrag) verändert hat. Die <strong>Versicherung</strong>sleistung wird nach Maßgabe des<br />

abgeschlossenen Tarifes, des Alters der versicherten Person(en) zum Zeitpunkt der<br />

Anpassung, der <strong>Versicherung</strong>sdauer vom Erhöhungszeitpunkt bis zum Vertragsablauf und der<br />

eingeschlossenen Zusatzversicherungen berechnet.<br />

22.2 Prämiendynamik bzw. Leistungsdynamik<br />

Die Wertsteigerungsklauseln Prämiendynamik bzw. Leistungsdynamik bewirken frühestens ab<br />

dem Beginn des 2. <strong>Versicherung</strong>sjahres eine jährliche Erhöhung der Leistungen aus der<br />

Lebensversicherung sowie der dafür vereinbarten Prämien um den mit dem<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer vereinbarten Prozentsatz ohne neuerliche Gesundheitsprüfung am<br />

Jahrestag des <strong>Versicherung</strong>sbeginnes.<br />

Durch das erhöhte Eintrittsalter und die steigenden Prämiensätze einerseits und durch die<br />

kürzere Restlaufzeit andererseits werden die <strong>Versicherung</strong>sleistungen weniger als die Prämie<br />

angehoben. Die Bestimmungen der <strong>Versicherung</strong>sbedingungen im Allgemeinen,<br />

insbesondere über Rückkauf, prämienfreie <strong>Versicherung</strong>, Gewinnbeteiligung gelten auch für<br />

die durch die Wertsteigerungsklausel Prämiendynamik (bzw. Leistungsdynamik) erhöhten<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen. Ferner gelten auch die Bestimmungen über den Zahlungsverzug für<br />

die aus einer Anpassung erhöhten Prämienvorschreibungen.<br />

Die Wertsteigerungsklausel erlischt fünf Jahre vor Ablauf der Prämienzahlungsdauer bzw.<br />

wenn der Vertrag ganz oder teilweise gekündigt wird, oder wenn die <strong>Versicherung</strong>ssumme<br />

unter EUR 2.000,00 herabgesetzt wird. Der <strong>Versicherung</strong>snehmer kann die<br />

Wertsteigerungsklausel jederzeit durch Erklärung in geschriebener Form kündigen.<br />

Bei der Prämiendynamik<br />

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