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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 2 MB) - Kantonspolizei Zürich

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PROJEKTE <strong>2012</strong><br />

PROJEKTE <strong>2012</strong><br />

PoliMIS hat zum Ziel, eine zentrale Plattform zu schaffen, die gesamtbetrieblich relevante Daten<br />

ungeachtet ihrer Systemherkunft rasch und übersichtlich zugänglich macht.<br />

Bei PoliMIS handelt es sich um eine auf Webstandards basierende Softwarelösung, mit der Daten<br />

unterschiedlicher Herkunft übersichtlich dargestellt werden können. Die relevanten Informationen<br />

werden über eine webbasierte Benutzeroberfläche verwaltet. Damit können einem definierten<br />

Nutzerkreis notwendige Entscheidungsgrundlagen in einer einheitlichen Präsentationsumgebung über<br />

einen Webbrowser zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Die Darstellung der Datenelemente ist frei<br />

konfigurierbar, das heisst, neben der reinen Zahlendarstellung stehen auch standardisierte Grafiken<br />

zur Auswahl. PoliMIS ist vor allem als Führungs- und Steuerungsinstrument gedacht. Die Analyseergebnisse<br />

dienen zur aufgaben- und stufenadäquaten Beurteilung der allgemeinen Sicherheitslage<br />

sowie der Erarbeitung von Grundlagen zum Entscheid über Schwerpunktbildung in der Prävention<br />

und Strafverfolgung. Im betriebswirtschaftlichen Umfeld unterstützt PoliMIS die Geschäftsabläufe mit<br />

Hilfe von Schlüsselindikatoren und stellt Grundlagen bereit, damit allfällige Synergien erkannt und<br />

nutzbar gemacht werden können. Überdies ermöglicht PoliMIS eine vorausschauende Planung und<br />

einen ökonomisch sinnvollen Mitteleinsatz.<br />

Das Projekt befindet sich zurzeit in der Realisierungsphase und soll im ersten Halbjahr 2013 in Betrieb<br />

genommen werden. Es stellt einen wichtigen Pfeiler der neu geschaffenen Abteilung Informationsmanagement<br />

dar.<br />

Das Polizei- und Justizzentrum PJZ wird gebaut<br />

Dem Bau des Polizei- und Justizzentrums PJZ auf dem Güterbahnhofareal steht nichts mehr im Weg.<br />

Nach dem erneuten Ja der Stimmberechtigten bewilligte im März <strong>2012</strong> auch der Kantonsrat den notwendigen<br />

Projektkredit. Im Herbst wies das Bundesgericht die letzte noch hängige Beschwerde ab.<br />

Damit wurde die Baubewilligung für das PJZ rechtskräftig.<br />

Im Mai <strong>2012</strong> fand ein Kickoff im Güterbahnhof statt. In der Folge baute die <strong>Kantonspolizei</strong> eine<br />

Projektorganisation auf. Sie hat die Aufgabe, die Interessen der <strong>Kantonspolizei</strong> im Gesamtprojekt<br />

wahrzunehmen und die Bauplanung den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Neu gegliederte<br />

Organisationseinheiten und veränderte Bestände führten zu zahlreichen Bedarfsmeldungen für Räumlichkeiten<br />

oder Infrastruktur. Ausserdem ist das Betriebskonzept zu aktualisieren. Dieses legt fest,<br />

welche Leistungen für den Betrieb des PJZ zu erbringen sind und wer dafür zuständig sein wird. Dazu<br />

braucht es mehrere Erhebungen. Für die Planung der Eingänge und Sicherheitszonen ist es zum<br />

Beispiel wichtig zu prognostizieren, wieviele Personen mit welchen Funktionen das Gebäude zu<br />

welchen Zeiten betreten.<br />

Die derzeitige Phase der Bau- und Gebäudeplanung ist von grosser Tragweite. Was heute geplant<br />

wird, wird anschliessend gebaut und steht den künftigen Nutzern zur Verfügung. Entsprechend sind<br />

alle Projektbeteiligten stark gefordert.<br />

Revision Polizeigesetz<br />

Die seit 2011 geltende eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) zieht zwischen der Strafverfolgung<br />

einerseits und der Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten andererseits engere Grenzen<br />

als das frühere kantonale Recht. Dadurch entstanden Regelungslücken, die das polizeiliche Handeln<br />

an diesen Nahtstellen erschweren. Besonders deutlich wurde dies, als das Bundesgericht mit einer<br />

neuen Rechtsprechung zur verdeckten Ermittlung früher zulässige verdeckte polizeiliche Massnahmen<br />

stark einschränkte und sie für den Zeitraum, bevor ein geplantes schweres Delikt begangen wird,<br />

faktisch verunmöglichte. Zudem hat das Bundesgericht Bestimmungen zur Videoüberwachung im<br />

bestehenden Polizeigesetz aufgehoben.<br />

Am 5. November <strong>2012</strong> hat der Kantonsrat einer vom Regierungsrat beantragten Vorlage zur Ergänzung<br />

des Polizeigesetzes zugestimmt. Mit diesem Entscheid hat das Parlament der Polizei im Kanton<br />

Zürich wieder die notwendigen Instrumente in die Hand gegeben, um Straftaten frühzeitig zu erkennen<br />

und zu verhindern. Die neuen Bestimmungen umfassen zunächst eine ausdrückliche Regelung<br />

der sogenannten polizeilichen Vorermittlung zur Erkennung und Verhinderung von Straftaten, die in<br />

Abgrenzung zum Strafverfahren erfolgt und sich nach den Bestimmungen des Polizeirechts richtet.<br />

Neu geregelt werden zudem die polizeirechtlichen Überwachungsmassnahmen, also einerseits die<br />

Observation und andererseits der Einsatz von Audio- und Videoüberwachungsgeräten.<br />

Von zentraler Bedeutung sind die neuen Rechtsgrundlagen für verdeckte Massnahmen. Darunter fällt<br />

zum einen die Kontaktnahme mit Dritten, ohne die eigene Identität und Funktion bekannt zu geben,<br />

beispielsweise bei Scheingeschäften im Drogenmilieu. Neu geregelt wird zum andern auch die<br />

verdeckte polizeiliche Vorermittlung, die beinhaltet, aktiv und zielgerichtet mit einer falschen Identität<br />

in ein bestimmtes Milieu einzudringen. Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erhält ferner die Informationsbeschaffung<br />

der Polizei im Internet, die zu bestimmten Zwecken auch den Einsatz technischer<br />

Mittel in nicht öffentlich zugänglichen Kommunikationsplattformen zulässt. Ein letzter Regelungsbereich<br />

gilt dem Zusammenzug der datenschutzrechtlichen Vorgaben für die polizeiliche Bearbeitung<br />

von Personendaten, die bisher im Polizeigesetz und im Polizeiorganisationsgesetz verteilt waren.<br />

Mit Blick auf das Inkrafttreten der neuen Regelungen im ersten Halbjahr 2013 wurde Ende <strong>2012</strong> in<br />

Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitspartnern die Umsetzungsplanung an die Hand genommen.<br />

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