Geschäftsbericht 2012 (PDF, 2 MB) - Kantonspolizei Zürich
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PROJEKTE <strong>2012</strong><br />
PROJEKTE <strong>2012</strong><br />
PoliMIS hat zum Ziel, eine zentrale Plattform zu schaffen, die gesamtbetrieblich relevante Daten<br />
ungeachtet ihrer Systemherkunft rasch und übersichtlich zugänglich macht.<br />
Bei PoliMIS handelt es sich um eine auf Webstandards basierende Softwarelösung, mit der Daten<br />
unterschiedlicher Herkunft übersichtlich dargestellt werden können. Die relevanten Informationen<br />
werden über eine webbasierte Benutzeroberfläche verwaltet. Damit können einem definierten<br />
Nutzerkreis notwendige Entscheidungsgrundlagen in einer einheitlichen Präsentationsumgebung über<br />
einen Webbrowser zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Die Darstellung der Datenelemente ist frei<br />
konfigurierbar, das heisst, neben der reinen Zahlendarstellung stehen auch standardisierte Grafiken<br />
zur Auswahl. PoliMIS ist vor allem als Führungs- und Steuerungsinstrument gedacht. Die Analyseergebnisse<br />
dienen zur aufgaben- und stufenadäquaten Beurteilung der allgemeinen Sicherheitslage<br />
sowie der Erarbeitung von Grundlagen zum Entscheid über Schwerpunktbildung in der Prävention<br />
und Strafverfolgung. Im betriebswirtschaftlichen Umfeld unterstützt PoliMIS die Geschäftsabläufe mit<br />
Hilfe von Schlüsselindikatoren und stellt Grundlagen bereit, damit allfällige Synergien erkannt und<br />
nutzbar gemacht werden können. Überdies ermöglicht PoliMIS eine vorausschauende Planung und<br />
einen ökonomisch sinnvollen Mitteleinsatz.<br />
Das Projekt befindet sich zurzeit in der Realisierungsphase und soll im ersten Halbjahr 2013 in Betrieb<br />
genommen werden. Es stellt einen wichtigen Pfeiler der neu geschaffenen Abteilung Informationsmanagement<br />
dar.<br />
Das Polizei- und Justizzentrum PJZ wird gebaut<br />
Dem Bau des Polizei- und Justizzentrums PJZ auf dem Güterbahnhofareal steht nichts mehr im Weg.<br />
Nach dem erneuten Ja der Stimmberechtigten bewilligte im März <strong>2012</strong> auch der Kantonsrat den notwendigen<br />
Projektkredit. Im Herbst wies das Bundesgericht die letzte noch hängige Beschwerde ab.<br />
Damit wurde die Baubewilligung für das PJZ rechtskräftig.<br />
Im Mai <strong>2012</strong> fand ein Kickoff im Güterbahnhof statt. In der Folge baute die <strong>Kantonspolizei</strong> eine<br />
Projektorganisation auf. Sie hat die Aufgabe, die Interessen der <strong>Kantonspolizei</strong> im Gesamtprojekt<br />
wahrzunehmen und die Bauplanung den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Neu gegliederte<br />
Organisationseinheiten und veränderte Bestände führten zu zahlreichen Bedarfsmeldungen für Räumlichkeiten<br />
oder Infrastruktur. Ausserdem ist das Betriebskonzept zu aktualisieren. Dieses legt fest,<br />
welche Leistungen für den Betrieb des PJZ zu erbringen sind und wer dafür zuständig sein wird. Dazu<br />
braucht es mehrere Erhebungen. Für die Planung der Eingänge und Sicherheitszonen ist es zum<br />
Beispiel wichtig zu prognostizieren, wieviele Personen mit welchen Funktionen das Gebäude zu<br />
welchen Zeiten betreten.<br />
Die derzeitige Phase der Bau- und Gebäudeplanung ist von grosser Tragweite. Was heute geplant<br />
wird, wird anschliessend gebaut und steht den künftigen Nutzern zur Verfügung. Entsprechend sind<br />
alle Projektbeteiligten stark gefordert.<br />
Revision Polizeigesetz<br />
Die seit 2011 geltende eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) zieht zwischen der Strafverfolgung<br />
einerseits und der Gefahrenabwehr und Verhinderung von Straftaten andererseits engere Grenzen<br />
als das frühere kantonale Recht. Dadurch entstanden Regelungslücken, die das polizeiliche Handeln<br />
an diesen Nahtstellen erschweren. Besonders deutlich wurde dies, als das Bundesgericht mit einer<br />
neuen Rechtsprechung zur verdeckten Ermittlung früher zulässige verdeckte polizeiliche Massnahmen<br />
stark einschränkte und sie für den Zeitraum, bevor ein geplantes schweres Delikt begangen wird,<br />
faktisch verunmöglichte. Zudem hat das Bundesgericht Bestimmungen zur Videoüberwachung im<br />
bestehenden Polizeigesetz aufgehoben.<br />
Am 5. November <strong>2012</strong> hat der Kantonsrat einer vom Regierungsrat beantragten Vorlage zur Ergänzung<br />
des Polizeigesetzes zugestimmt. Mit diesem Entscheid hat das Parlament der Polizei im Kanton<br />
Zürich wieder die notwendigen Instrumente in die Hand gegeben, um Straftaten frühzeitig zu erkennen<br />
und zu verhindern. Die neuen Bestimmungen umfassen zunächst eine ausdrückliche Regelung<br />
der sogenannten polizeilichen Vorermittlung zur Erkennung und Verhinderung von Straftaten, die in<br />
Abgrenzung zum Strafverfahren erfolgt und sich nach den Bestimmungen des Polizeirechts richtet.<br />
Neu geregelt werden zudem die polizeirechtlichen Überwachungsmassnahmen, also einerseits die<br />
Observation und andererseits der Einsatz von Audio- und Videoüberwachungsgeräten.<br />
Von zentraler Bedeutung sind die neuen Rechtsgrundlagen für verdeckte Massnahmen. Darunter fällt<br />
zum einen die Kontaktnahme mit Dritten, ohne die eigene Identität und Funktion bekannt zu geben,<br />
beispielsweise bei Scheingeschäften im Drogenmilieu. Neu geregelt wird zum andern auch die<br />
verdeckte polizeiliche Vorermittlung, die beinhaltet, aktiv und zielgerichtet mit einer falschen Identität<br />
in ein bestimmtes Milieu einzudringen. Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage erhält ferner die Informationsbeschaffung<br />
der Polizei im Internet, die zu bestimmten Zwecken auch den Einsatz technischer<br />
Mittel in nicht öffentlich zugänglichen Kommunikationsplattformen zulässt. Ein letzter Regelungsbereich<br />
gilt dem Zusammenzug der datenschutzrechtlichen Vorgaben für die polizeiliche Bearbeitung<br />
von Personendaten, die bisher im Polizeigesetz und im Polizeiorganisationsgesetz verteilt waren.<br />
Mit Blick auf das Inkrafttreten der neuen Regelungen im ersten Halbjahr 2013 wurde Ende <strong>2012</strong> in<br />
Zusammenarbeit mit verschiedenen Arbeitspartnern die Umsetzungsplanung an die Hand genommen.<br />
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