Geschäftsbericht 2012 (PDF, 2 MB) - Kantonspolizei Zürich
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PROJEKTE <strong>2012</strong><br />
PROJEKTE <strong>2012</strong><br />
Forensisches Institut Zürich (FOR)<br />
Das seit über zwei Jahren bestehende Forensische Institut Zürich erfüllt die ihm übertragenen Auf -<br />
gaben in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht unverändert gut. Das belegen beinahe 12'000<br />
Spuren- und Untersuchungsberichte sowie Gutachten, die für die auftraggebenden Polizeiorganisationen,<br />
Untersuchungsbehörden und Gerichte zu den entsprechenden Aufträgen verfasst wurden.<br />
Die hochstehende Qualität der Arbeit wird durch die Akkreditierung verschiedener Teilbereiche der<br />
FOR-Labore garantiert.<br />
Das Vernehmlassungsverfahren zu den rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer selbstständigen<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalt konnte im Februar <strong>2012</strong> abgeschlossen werden. Die Zusammenlegung<br />
der Kriminaltechnischen Abteilung der <strong>Kantonspolizei</strong> mit dem Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei<br />
Zürich ist bei allen grossen politischen Parteien unbestritten. Die Personalverbände von<br />
Kantons- und Stadtpolizei Zürich sind mit der Zusammenlegung im Grundsatz ebenfalls einverstanden,<br />
haben aber Vorbehalte zur vorgeschlagenen Rechtsform. Die detaillierte Auswertung der Vernehmlassung<br />
ist noch ausstehend und bei Regierungsrat und Stadtrat hängig.<br />
Die Führung des FOR wird durch den Umstand erschwert, dass zahlreiche Fragestellungen aufgrund<br />
der noch offenen Rechtsform bewusst zurückgestellt wurden. Handlungsbedarf besteht im Zusammenhang<br />
mit dem Personal (Stellenplan, Personalrecht), der Infrastruktur (Investitionen und Betrieb)<br />
und der Finanzen (Budgetprozess, Kostenstellenrechnung, Leistungsverrechnung, Rechnungsabschluss).<br />
Die Projektorganisation wurde angepasst und die Projektleitung von der politischen Führung<br />
beauftragt, rasch realisierbare Lösungsvorschläge zu diesen Themen zu erarbeiten. Diese dürfen aber<br />
eine spätere Wahl der Rechtsform nicht präjudizieren.<br />
Als substanzielle Frage für die endgültige Bestimmung der Rechtsform erweist sich die Definition der<br />
strategischen Ausrichtung des FOR. Damit Sicherheitsdirektor und Polizeivorsteher darüber ein vertieftes<br />
Bild erhalten, wurden zwei Mandate für Kurzexpertisen erteilt.<br />
Spurensicherung<br />
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