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Geschäftsbericht 2012 (PDF, 2 MB) - Kantonspolizei Zürich

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PROJEKTE <strong>2012</strong><br />

PROJEKTE <strong>2012</strong><br />

Forensisches Institut Zürich (FOR)<br />

Das seit über zwei Jahren bestehende Forensische Institut Zürich erfüllt die ihm übertragenen Auf -<br />

gaben in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht unverändert gut. Das belegen beinahe 12'000<br />

Spuren- und Untersuchungsberichte sowie Gutachten, die für die auftraggebenden Polizeiorganisationen,<br />

Untersuchungsbehörden und Gerichte zu den entsprechenden Aufträgen verfasst wurden.<br />

Die hochstehende Qualität der Arbeit wird durch die Akkreditierung verschiedener Teilbereiche der<br />

FOR-Labore garantiert.<br />

Das Vernehmlassungsverfahren zu den rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer selbstständigen<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalt konnte im Februar <strong>2012</strong> abgeschlossen werden. Die Zusammenlegung<br />

der Kriminaltechnischen Abteilung der <strong>Kantonspolizei</strong> mit dem Wissenschaftlichen Dienst der Stadtpolizei<br />

Zürich ist bei allen grossen politischen Parteien unbestritten. Die Personalverbände von<br />

Kantons- und Stadtpolizei Zürich sind mit der Zusammenlegung im Grundsatz ebenfalls einverstanden,<br />

haben aber Vorbehalte zur vorgeschlagenen Rechtsform. Die detaillierte Auswertung der Vernehmlassung<br />

ist noch ausstehend und bei Regierungsrat und Stadtrat hängig.<br />

Die Führung des FOR wird durch den Umstand erschwert, dass zahlreiche Fragestellungen aufgrund<br />

der noch offenen Rechtsform bewusst zurückgestellt wurden. Handlungsbedarf besteht im Zusammenhang<br />

mit dem Personal (Stellenplan, Personalrecht), der Infrastruktur (Investitionen und Betrieb)<br />

und der Finanzen (Budgetprozess, Kostenstellenrechnung, Leistungsverrechnung, Rechnungsabschluss).<br />

Die Projektorganisation wurde angepasst und die Projektleitung von der politischen Führung<br />

beauftragt, rasch realisierbare Lösungsvorschläge zu diesen Themen zu erarbeiten. Diese dürfen aber<br />

eine spätere Wahl der Rechtsform nicht präjudizieren.<br />

Als substanzielle Frage für die endgültige Bestimmung der Rechtsform erweist sich die Definition der<br />

strategischen Ausrichtung des FOR. Damit Sicherheitsdirektor und Polizeivorsteher darüber ein vertieftes<br />

Bild erhalten, wurden zwei Mandate für Kurzexpertisen erteilt.<br />

Spurensicherung<br />

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