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Sicher über den Fussgängerstreifen (PDF, 2 MB) - Kantonspolizei ...

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<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

FactSheet 1.12


<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Kantonspolizei</strong> Zürich<br />

Verkehrspolizei-Spezialabteilung<br />

Hptm M. Kübler, lic. iur., RA<br />

Postfach<br />

8021 Zürich<br />

Juni 2012 2


<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

1. Problematik<br />

Beim Überqueren von <strong>Fussgängerstreifen</strong> kommt es immer<br />

wieder zu Verkehrsunfällen. Die Ursache dabei ist<br />

praktisch immer menschliches Versagen – mindestens<br />

einer der Beteiligten passt nicht auf. Bei gleichzeitigem Benützen<br />

einer Verkehrsfläche durch motorisierten Verkehr<br />

und Fussgängerverkehr kommt es zu Konfliktsituationen.<br />

Besonders gefährlich wird es ab Einbruch der Dunkelheit,<br />

bei schlechten Witterungs- oder Sichtverhältnissen<br />

in Kombination mit dunkler Kleidung, wenn die Sonne<br />

blendet, oder bei unerwartetem Überqueren der Strasse.<br />

Häufigste Ursache von Unfällen mit beteiligten Fussgängern<br />

sind Unaufmerksamkeit und Ablenkung. Diese betreffen<br />

Fussgänger wie Fahrzeuglenker gleichermassen.<br />

Bewegen wir uns im Verkehr, so müssen wir uns auf das<br />

Verkehrsgeschehen konzentrieren. Das gilt besonders<br />

dort, wo mit Fussgängern zu rechnen ist, verfügen diese<br />

doch weder <strong>über</strong> eine Knautschzone noch <strong>über</strong> Airbags.<br />

Lenken wir uns im Verkehr durch SMS-Schreiben und Telefonieren<br />

ab oder sind wir sonst gedanklich abwesend, so<br />

kann das verheerende Konsequenzen haben.<br />

Gäll, du haltisch<br />

für mich<br />

aa.<br />

IMMER<br />

G A N Z<br />

ANHALTEN<br />

5.144.01– 05.2011<br />

2. Warum brauchen Kinder und Betagte<br />

länger am <strong>Fussgängerstreifen</strong>?<br />

Für das Abschätzen von Distanzen, Fahrzeuggrössen und<br />

der Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge muss<br />

der Mensch Erfahrungen sammeln. Aufgrund des Entwicklungsstandes<br />

der Verkehrssinnbildung ist diese Beurteilung<br />

für Kinder und betagte Menschen besonders<br />

schwierig. Der Verkehrssinn ist bei Kindern erst ab ca.<br />

12 Jahren genügend ausgebildet. Dabei ist von zent raler<br />

Bedeutung, dass Kinder selber Erfahrungen sammeln<br />

können. Kindergartenkinder benötigen viel Zeit, bis sie<br />

sich entschei<strong>den</strong>, <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> zu gehen.<br />

Diese Zeit braucht ihr Gehirn, um die Verkehrssituation<br />

richtig zu erfassen. Erst wenn die Kinder 400- bis<br />

500-mal die Strasse <strong>über</strong>quert haben, wer<strong>den</strong> sie verkehrssicherer.<br />

Wichtig ist, dass man Kinder nicht an der<br />

Hand <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> zieht oder sie drängt.<br />

So lernen sie nicht, sich sicher im Verkehr zu bewegen.<br />

Durch die Verkehrsinstruktion der Polizei lernen die Kinder,<br />

sich im Verkehr sicher zu bewegen. Für <strong>den</strong> Schulweg<br />

verantwortlich sind letztlich aber die Eltern. Sie sind<br />

das Vorbild der Kinder und sollten im Verkehr mit gutem<br />

Beispiel vorangehen. Die Kinder erfüllen ihre Aufgabe<br />

sehr gut. Das belegen die Erfahrungen der Verkehrsinstruktoren<br />

und auch die Zahlen: Im Kanton Zürich sind<br />

die Unfallzahlen mit zu Fuss gehen<strong>den</strong> Kindern, im Vergleich<br />

zu <strong>den</strong> Erwachsenen nur leicht höher (vgl. Ziff. 3).<br />

Ihre Polizei<br />

Geben Sie <strong>den</strong> Kindern genügend Zeit, die Strasse<br />

sicher zu <strong>über</strong>queren! Halten Sie mit dem Fahrzeug<br />

bitte ganz an. Dadurch schaffen Sie für das Kind eine<br />

klare Verkehrssituation und es kann entschei<strong>den</strong>, wann<br />

es gehen darf. Dafür sind Ihnen die Kinder dankbar.<br />

Die Verkehrsinstruktoren lehren die Kinder, erst zu gehen,<br />

wenn die Räder ganz still stehen. Diese Instruktion<br />

verstehen sie und können sie umsetzen. Kindern sollen<br />

keine Handzeichen gegeben wer<strong>den</strong>. Diese sind für Kinder<br />

gefährlich. Sie verlassen sich darauf und achten nicht<br />

mehr auf <strong>den</strong> übrigen Verkehr. Solche Regeln sollten sich<br />

auch Erwachsene zu Herzen nehmen, ganz bewusst als<br />

Vorbild, vor allem aber mit zunehmen<strong>den</strong> Alter. Verschie<strong>den</strong>e<br />

Studien zeigen, dass sich der Verkehrssinn im Alter<br />

wieder zurückbildet. Mit zunehmendem Alter wer<strong>den</strong><br />

Distanzen falsch eingeschätzt. Betagte Menschen entschei<strong>den</strong><br />

sich deshalb vermehrt noch für das Überqueren<br />

der Strasse – gemäss ihrer Einschätzung bleibt genügend<br />

Zeit –, während jüngere Personen in der gleichen Situation<br />

warten wür<strong>den</strong> (vgl. Grafik). Mit dem Fehlverhalten<br />

dieses Personenkreises müssen Fahrzeuglenker generell<br />

rechnen und die Fahrweise ist entsprechend anzupassen.<br />

Sie können sich in solchen Situationen auch nicht ohne<br />

weiteres auf das Vortrittsrecht berufen. Das Strassenver-<br />

Juni 2012 3


<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

kehrsgesetz schreibt deshalb in Art. 26 Abs. 2 SVG vor,<br />

dass «besondere Vorsicht geboten ist gegen<strong>über</strong> Kindern,<br />

Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn<br />

Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer<br />

nicht richtig verhalten wird». Es ist deshalb wichtig,<br />

vorausschauend zu fahren, mögliche Gefahren frühzeitig<br />

zu erkennen und die Fahrweise der Situation anzupassen.<br />

Für Fussgänger gilt demgegen<strong>über</strong>: im Zweifel warten, bis<br />

man sicher <strong>über</strong> die Strasse gehen kann. Beim Warten wird<br />

niemand angefahren, es braucht lediglich ein wenig Geduld.<br />

Mit zunehmendem Alter nimmt die Verkehrssinnbildung<br />

ab. In der untenstehen<strong>den</strong> Abbildung ist die sog.<br />

Abwarte-Grenze dargestellt, also jene Entfernung des<br />

sich nähern<strong>den</strong> Fahrzeugs, bei welcher die Mehrzahl der<br />

Fussgänger (98%) <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> nicht mehr<br />

betritt, sondern die Vorbeifahrt abwartet. Sie liegt bei<br />

<strong>den</strong> unter 10-Jährigen bei rund 30 Metern, steigt bei <strong>den</strong><br />

20- bis 60-Jährigen auf rund 60 Meter an und verringert<br />

sich bei <strong>den</strong> <strong>über</strong> 65-Jährigen wieder auf 30 Meter. Die<br />

Abnahme hängt u.a. mit der Reduktion der Sehschärfe<br />

zusammen. Dabei erweckt Unscharfes <strong>den</strong> Eindruck<br />

grösserer Entfernung. Hinzu kommt, dass ältere Personen<br />

die Strasse vergleichsweise langsam <strong>über</strong>queren.<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

Wie sich Fussgänger verhalten<br />

3. Zahlen<br />

Gemäss Verkehrsunfallstatistik verletzten sich im Jahr 2010<br />

schweizweit 1743 Fussgänger, 706 davon schwer, 75 Personen<br />

verunfallten tödlich 1 . Knapp 40 Prozent dieser Verkehrsunfälle<br />

ereigneten sich auf einem <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

(688 Leichtverletzte; 270 Schwerverletzte; 20 Tote). Diese<br />

Zahlen entsprechen dem Durchschnitt seit 2005 und sind<br />

gegen<strong>über</strong> früher deutlich zurückgegangen. Allerdings<br />

hat die Unfallhäufigkeit mit Fussgängern seither stagniert<br />

(zum Vergleich 1980: 2474 Schwerverletzte; 262 Tote).<br />

Personensonenschä<strong>den</strong> bei Fussgängern nach<br />

Alter und Vortrittsregelung, 2010<br />

Alter Verletzte Getötete Letaliät Getötete<br />

Leicht Schwer Total 0 / 2006 - und Schwerverletzte<br />

2010<br />

pro 100`000<br />

Einwohner<br />

Auf <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

0–6 49 16 65 0 66 3.0<br />

7–14 125 28 153 1 24 4.5<br />

15–17 59 17 76 1 59 6.7<br />

18–24 96 27 123 0 54 4.1<br />

25–44 141 32 173 2 92 1.5<br />

45–64 110 70 180 7 154 3.6<br />

65–74 48 36 84 1 394 5.4<br />

75+ 60 44 104 8 882 8.3<br />

Total 688 270 958 20 213 3.7<br />

Nicht auf <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

0–6 88 27 115 3 218 5.6<br />

7–14 159 63 222 0 85 9.7<br />

15–17 74 17 91 1 232 6.7<br />

18–24 139 35 174 6 209 6.2<br />

25–44 239 75 314 7 208 3.7<br />

45–64 169 97 266 13 374 5.2<br />

65–74 59 37 96 6 494 6.3<br />

75+ 128 85 213 19 750 16.6<br />

Total 1`055 436 1`491 55 321 6.3<br />

Total 1`743 706 2`449 75 278 10.0<br />

Quelle: BFS, polizeilich registrierte Unfälle<br />

USV.T.27<br />

Statusbericht bfu 2011, S. 19<br />

Abstand (Meter)<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

bis 10 10 - 20 20 - 45 45 - 65 <strong>über</strong> 65<br />

Alter der Fussgänger <br />

Jahre<br />

Personen im Alter <strong>über</strong> 75 Jahre sind im Strassenverkehr<br />

<strong>über</strong>durchschnittlich stark gefährdet. Ihr Anteil an Schwerverletzten<br />

lag beispielsweise im Jahr 2010 bei fast 20 Prozent<br />

(vgl. Grafik). Bei <strong>den</strong> Toten waren es 17 von insgesamt<br />

75. Das Unfallrisiko wird im Alter grösser. Das zeigt folgender<br />

Vergleich: Pro 100´000 Einwohner in der Schweiz wur<strong>den</strong><br />

im Jahr 2010 8.3 Fussgänger im Alter <strong>über</strong> 75 Jahren<br />

auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> getötet oder schwer verletzt.<br />

Diese Quote ist doppelt so hoch wie der Durchschnitt<br />

aller Altersklassen mit 3.7. Bei <strong>den</strong> 65- bis 74-jährigen<br />

Personen ist dieser Wert auch höher und liegt bei 5.4.<br />

Bildquelle Prof. Dr. Dr. Benedikt von Hebenstreit, Deutsche Verkehrswacht,<br />

Biologie I, Sehen im Strassenverkehr, München 1999<br />

1 Zahlen Bundesamt für Statistik (BFS)<br />

Juni 2012 4


<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Interessanterweise liegt der Wert bei Kindern im Alter von<br />

0 bis 6 Jahren mit 3.0 und im Alter von 7 bis 14 Jahren<br />

bei 4.5, mithin im Durchschnittsbereich aller Altersklassen.<br />

Dieser tiefe Wert bei Kindern dürfte sich unter anderem<br />

mit ihrer Ausbildung durch die Verkehrsinstruktion erklären<br />

lassen, <strong>den</strong>n aufgrund ihres noch nicht vollständig<br />

ausgebildeten Verkehrssinns wäre eine höhere Quote zu<br />

erwarten.<br />

Die Verkehrsunfallstatistik bestätigt auch: Fussgängerunfälle<br />

ereignen sich häufig in der Dunkelheit bzw. bei<br />

schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen. Die Unfallhäufigkeit<br />

ist sodann an Werktagen am Feierabend höher<br />

als am Morgen oder um die Mittagszeit, wo ebenfalls<br />

viele Fussgänger unterwegs sind. Dies dürfte mindestens<br />

teilweise auf Übermüdung und Unaufmerksamkeit der<br />

Verkehrsteilnehmen<strong>den</strong> – Fussgänger und Motorfahrzeuglenker<br />

– zurückzuführen sein. Im Jahr 2010 wur<strong>den</strong><br />

60 Prozent der Unfälle von Fussgängern mit schweren Personenschä<strong>den</strong><br />

durch Motorfahrzeuglenker verursacht. Bei<br />

20 Prozent lag die Ursache bei <strong>den</strong> Fussgängern, bei <strong>den</strong><br />

restlichen 20 Prozent bei bei<strong>den</strong> Parteien. 2<br />

Im Kanton Zürich haben sich auf <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

in <strong>den</strong> Jahren 2006 bis 2011 3 durchschnittlich 186 Fussgänger<br />

verletzt und 6 Personen wur<strong>den</strong> getötet. Bei <strong>den</strong><br />

Getöteten waren rund vier von sechs Personen <strong>über</strong> 65<br />

Jahre alt. Schweizweit wur<strong>den</strong> im Jahr 2011 28 Personen<br />

auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> getötet. 20 davon verunfallten im<br />

Winterhalbjahr; 21 Todesopfer hatten das 65. Altersjahr<br />

<strong>über</strong>schritten.<br />

Über <strong>den</strong> Zeitraum von 2006 bis 2011 betrachtet, verletzten<br />

sich im Kanton Zürich im Strassenverkehr jährlich<br />

durchschnittlich 17 Kinder als Fussgänger schwer (inkl. auf<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>), 72 leicht und ein Kind starb. Auf einem<br />

Fahrrad oder Kickbord verletzten sich im genannten<br />

Zeitraum jährlich rund 16 Kinder schwer, 80 leicht und<br />

1 Kind starb. Rund 60% der Kinder verunfallten in der<br />

Freizeit; 40% auf dem Schulweg. Der Spitzenwert der Verkehrsunfälle<br />

mit Kindern liegt wie bei <strong>den</strong> Erwachsenen<br />

werktags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr.<br />

Die Statistik zeigt auch, dass im Kanton Zürich in <strong>den</strong><br />

letzten Jahren zum Glück nur ganz selten Kinder im Alter<br />

von 1 bis 15 Jahren auf einem <strong>Fussgängerstreifen</strong> getötet<br />

wur<strong>den</strong> (2006 bis 2010 jährlicher Anteil von 0.2 Toten).<br />

Betrachtet man diese Zahlen in Relation zur Wohnbevölkerung<br />

des Kantons Zürichs, welche jährlich um rund 20´000<br />

Personen wächst, sowie zum ständig wachsen<strong>den</strong> Fahrzeugbestand,<br />

so ist festzustellen, dass sich unsere Kinder<br />

im Strassenverkehr relativ sicher bewegen, obschon ihre<br />

Verkehrssinnbildung gegen<strong>über</strong> <strong>den</strong> Erwachsenen noch<br />

weniger entwickelt ist. Ein zentraler Erfolgsfaktor ist dabei<br />

die Schulung der Kinder durch die Verkehrsinstruktorinnen<br />

und -instruktoren im Kindergarten und in <strong>den</strong> Schulen.<br />

Die Investition in die Schulung der Kleinen ist sehr<br />

wichtig.<br />

4. Rechte und Pflichten am <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Fussgänger haben nicht nur Vortritt, wenn sie sich bereits<br />

auf dem <strong>Fussgängerstreifen</strong> befin<strong>den</strong>, sondern bereits,<br />

wenn sie auf dem Trottoir warten und ersichtlich ihre Querungsabsicht<br />

kundtun. Ein Handzeichen ist nicht obligatorisch,<br />

aber erlaubt.<br />

Fahrzeuglenker müssen ihre Geschwindigkeit rechtzeitig<br />

anpassen. Sie haben eine besondere Vorsichtspflicht<br />

gegen<strong>über</strong> Kindern und Betagten und müssen Anhalte-<br />

Bereitschaft erstellen. Fussgänger dürfen ihr Vortrittsrecht<br />

aber auch nicht erzwingen, vor allem dann nicht, wenn<br />

ein Fahrzeug bereits zu nahe ist, um rechtzeitig anhalten<br />

zu können.<br />

Tram und schienengebun<strong>den</strong>e Fahrzeuge haben immer<br />

Vortritt. Bei schweren Motorfahrzeugen ist der längere<br />

Bremsweg zu berücksichtigen. Passagiere von Bussen des<br />

öffentlichen Verkehrs verletzen sich immer wieder, wenn<br />

der Chauffeur bzw. die Chauffeuse wegen eines Fussgängers<br />

brüsk abbremsen muss, der unvermittelt die Strasse<br />

<strong>über</strong>quert. In solchen Fällen verletzen Fussgänger die Verkehrsregeln<br />

und haben sich hierfür zu verantworten.<br />

Wenn eine Verkehrsinsel <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> in zwei<br />

Teile trennt, gilt jeder Teil des Übergangs als selbstständiger<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>.<br />

2 Auswertung der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung,<br />

SINUS-Report 2011, S. 36.<br />

3 Verkehrsunfallstatistik Kanton Zürich<br />

Juni 2012 5


<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

5. Wie sieht es mit Strafen und weiteren Folgen aus?<br />

Das Nichtbenützen des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s (weniger als<br />

50 m entfernt), einer Unter- oder Überführung wird mit<br />

einer Ordnungsbusse von 10 Franken geahndet.<br />

Mit einer Ordnungsbusse von 140 Franken büsst die<br />

Polizei Motorfahrzeugführer für das Nichtgewähren des<br />

Vortritts bei <strong>Fussgängerstreifen</strong>.<br />

Mit einer Ordnungsbusse ist es jedoch nur getan, wenn<br />

niemand gefährdet oder verletzt wor<strong>den</strong> ist und keine<br />

weiteren Verkehrsregeln missachtet wor<strong>den</strong> sind. Je nach<br />

Art der Gefährdung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen<br />

einem leichten und einem schweren Fall.<br />

Ein schwerer Fall liegt beispielsweise vor, wenn jemand am<br />

Steuer eine SMS schreibt oder ein Telefongespräch führt,<br />

welches ihn derart ablenkt, dass er eine Person <strong>über</strong>sieht,<br />

welche gerade einen <strong>Fussgängerstreifen</strong> <strong>über</strong>quert und<br />

sich nur noch knapp durch einen Sprung einer Kollision<br />

entziehen kann. In solchen Fällen hat die Staatsanwaltschaft<br />

zu prüfen, ob eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln<br />

gemäss Art. 90 Ziff. 2 SVG vorliegt. Dabei handelt<br />

es sich um ein Vergehen. Kommt es zu einer Verurteilung,<br />

so ist mit einer happigen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu<br />

drei Jahren und einem Eintrag ins Strafregister zu rechnen.<br />

Gleichzeitig ist der Führerausweis für mindestens 3 Monate<br />

zu entziehen (Art. 16c SVG).<br />

Wenn niemand gefährdet wird, jedoch kein Bagatellfall<br />

vorliegt, ist mit einer Busse bis zu 10´000 Franken und<br />

einem Führerausweisentzug von 1 Monat zu rechnen.<br />

Wird jemand verletzt oder getötet, so liegt eine fahrlässige<br />

Körperverletzung bzw. eine fahrlässige Tötung nach<br />

Strafgesetzbuch vor.<br />

Entstehen Körper- bzw. Sachschä<strong>den</strong>, gilt es auch an die<br />

haftpflichtrechtlichen Folgen zu <strong>den</strong>ken. Bei Invalidität<br />

oder Versorgerschä<strong>den</strong> fallen schnell Kosten von 500’000<br />

Franken und mehr an. Bei Grobfahrlässigkeit ist mit einem<br />

Regress der Versicherung zu rechnen.<br />

Strafbar machen sich im Übrigen auch Fussgänger, welche<br />

<strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> unvermittelt betreten und<br />

hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefähr<strong>den</strong> oder verletzen.<br />

Wer <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong> unvermittelt betritt,<br />

kann sich nicht auf sein Vortrittsrecht berufen. Auch in<br />

diesen Fällen ist mit einer Strafe und weiteren Konsequenzen<br />

zu rechnen.<br />

Tipps für Fussgänger<br />

Machen Sie es wie die Kinder: «Warten Sie, bis die<br />

Räder still stehen».<br />

Nehmen Sie Blickkontakt zu <strong>den</strong> Fahrzeuglenken<strong>den</strong><br />

auf.<br />

Die Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr (Ablenkung<br />

am Handy etc. ist lebensgefährlich – auch für<br />

Fussgänger).<br />

Legen Sie vor dem Betreten des <strong>Fussgängerstreifen</strong>s<br />

einen Halt ein. Zeigen Sie die Querungsabsicht<br />

mit der Körperhaltung klar an.<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> sollen nie <strong>über</strong>raschend betreten<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Helle, reflektierende Kleider erhöhen die <strong>Sicher</strong>heit.<br />

Achten Sie beim Kauf von Jacken darauf (besonders<br />

Kinder und Senioren), dass diese <strong>über</strong> Reflektoren<br />

verfügen (nähere Informationen zur Aktion<br />

<strong>Sicher</strong>heit durch Sichtbarkeit; www.agsds.ch).<br />

Handzeichen sind nicht obligatorisch, aber erlaubt.<br />

Im Einzelfall kann dies zur besseren Verständigung<br />

beitragen; aber es ist kein Garant für <strong>Sicher</strong>heit.<br />

Kinder sollen keine Handzeichen geben!<br />

Mit Fehlern von anderen muss gerechnet wer<strong>den</strong>,<br />

das heisst im Zweifelsfall warten.<br />

Seien Sie ein Vorbild für Kinder: Gehen Sie nicht<br />

bei roter Ampel <strong>über</strong> die Strasse.<br />

Benützen Sie <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong>. Nur dort hat<br />

der Fussgänger Vortritt, nicht ein paar Meter davor.<br />

Tipps für Fahrzeuglenkende<br />

Halten Sie am <strong>Fussgängerstreifen</strong> immer ganz an<br />

(ca. 5 Meter vor dem Zebrastreifen).<br />

Bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen<br />

ist besondere Vorsicht geboten – slow down – take<br />

it easy.<br />

Die Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr<br />

(www.lenkenstattablenken.ch).<br />

Besondere Vorsicht ist gegen<strong>über</strong> Kindern und<br />

betagten Personen geboten (Bremsbereitschaft –<br />

Tempo reduzieren).<br />

Verzichten Sie ganz bewusst auf das Handy während<br />

der Fahrt. Lassen Sie sich doch nicht vom<br />

Handy stören – jetzt fahren Sie.<br />

Fahren Sie immer mit Licht, <strong>den</strong>n Sichtbarkeit<br />

schafft <strong>Sicher</strong>heit.<br />

Halten Sie die Fahrzeugscheiben sauber.<br />

Sehen Sie noch scharf? (Brillenkorrektur, Nachtblindheit)<br />

Juni 2012 6


<strong>Sicher</strong> <strong>über</strong> <strong>den</strong> <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

Gesetzliche Bestimmungen<br />

Für Fussgänger<br />

Art. 49 SVG<br />

Fussgänger haben die Fahrbahn vorsichtig und auf dem kürzesten<br />

Weg zu <strong>über</strong>schreiten, nach Möglichkeit auf einem<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong>. Sie haben <strong>den</strong> Vortritt auf diesem Streifen,<br />

dürfen ihn aber nicht <strong>über</strong>raschend betreten.<br />

47 VRV<br />

1<br />

Die Fussgänger müssen, besonders vor und hinter halten<strong>den</strong><br />

Wagen, behutsam auf die Fahrbahn treten; sie haben die<br />

Strasse ungesäumt zu <strong>über</strong>schreiten. Sie müssen <strong>Fussgängerstreifen</strong>,<br />

Über- oder Unterführungen benützen, wenn diese<br />

weniger als 50 m entfernt sind.<br />

2<br />

Auf <strong>Fussgängerstreifen</strong> ohne Verkehrsregelung haben die<br />

Fussgänger <strong>den</strong> Vortritt, ausser gegen<strong>über</strong> der Strassenbahn.<br />

Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen,<br />

wenn das Fahrzeug so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig<br />

anhalten könnte.<br />

3<br />

Bei <strong>Fussgängerstreifen</strong> ohne Verkehrsregelung, die durch<br />

eine Verkehrsinsel unterteilt sind, gilt jeder Teil des Überganges<br />

als selbständiger Streifen.<br />

Für Fahrzeuglenker<br />

Art. 26 SVG<br />

2<br />

Besondere Vorsicht ist geboten gegen<strong>über</strong> Kindern, Gebrechlichen<br />

und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür<br />

bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig<br />

verhalten wird.<br />

Art. 33 SVG<br />

Vor <strong>Fussgängerstreifen</strong> hat der Fahrzeugführer besonders<br />

vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um <strong>den</strong><br />

Fussgängern <strong>den</strong> Vortritt zu lassen, die sich schon auf dem<br />

Streifen befin<strong>den</strong> oder im Begriffe sind, ihn zu betreten.<br />

Art. 6 VRV<br />

Vor <strong>Fussgängerstreifen</strong> ohne Verkehrsregelung muss der<br />

Fahrzeugführer jedem Fussgänger oder Benützer eines<br />

fahrzeugähnlichen Gerätes, der sich bereits auf dem Streifen<br />

befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn<br />

<strong>über</strong>queren will, <strong>den</strong> Vortritt gewähren. Er muss die<br />

Geschwindigkeit rechtzeitig mässigen und nötigenfalls anhalten,<br />

damit er dieser Pflicht nachkommen kann.<br />

Art. 12 VRV<br />

Stockt der Verkehr, so darf der Fahrzeugführer nicht auf<br />

<strong>Fussgängerstreifen</strong> und, bei Strassenverzweigungen, nicht<br />

auf der Fahrbahn für <strong>den</strong> Querverkehr halten.<br />

Art. 18 VRV<br />

Das freiwillige Halten ist untersagt auf und seitlich<br />

angrenzend an <strong>Fussgängerstreifen</strong> sowie, wo keine Halteverbotslinie<br />

angebracht ist, näher als 5 m vor dem <strong>Fussgängerstreifen</strong><br />

auf der Fahrbahn und dem angrenzen<strong>den</strong><br />

Trottoir.<br />

Art. 77 SSV<br />

Vor <strong>Fussgängerstreifen</strong> wird auf der Fahrbahn eine mindestens<br />

10 m lange Halteverbotslinie (gelb, ununterbrochen;<br />

6.18) im Abstand von 50 - 100 cm parallel zum rechten<br />

Fahrbahnrand angebracht; sie untersagt das freiwillige<br />

Halten auf der Fahrbahn und dem angrenzen<strong>den</strong> Trottoir.<br />

Juni 2012 7

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