Forstbezirk Kandern- 17. Blauenjagd am Samstag ... - Stadt Kandern
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Seite 3 Donnerstag, den 07. November 2013 <strong>Kandern</strong><br />
rlustes/-gewinns<br />
2. Behandlung des Jahresverlustes/-gewinns<br />
a) zur Tilgung des Verlustvortrages 0,00 0,00<br />
b) zur Einstellung in Rücklagen 0,00 0,00<br />
c) zur Abführung an den <strong>Stadt</strong>haushalt 0,00 0,00<br />
d) auf neue Rechnung vortragen 205.156,88 -91.013,14<br />
emäß § 16 III Eigenbetriebsgesetz (EigBG) entlastet.<br />
3. Die Betriebsleitung wird gemäß § 16 III Eigenbetriebsgesetz (EigBG) entlastet.<br />
der <strong>Stadt</strong> beträgt zum 31.12.2012 in Aktiva und Passiva 39.093.980,61 €<br />
c) Die Vermögensrechnung der <strong>Stadt</strong> beträgt zum 31.12.2012 in Aktiva und Passiva 39.093.980,61 €<br />
äßigen Ausgaben werden, soweit nicht schon geschehen, genehmigt.<br />
d) Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht schon geschehen, genehmigt.<br />
und der Lagebericht der Sonderrechnungen Abwasserbeseitigung<br />
e) Der Rechenschaftsbericht und der Lagebericht der Sonderrechnungen Abwasserbeseitigung<br />
erden gebilligt.<br />
und Wasserversorgung werden gebilligt.<br />
2012 ist mit den Jahresabschlüssen der Sonderrechnungen, die dem<br />
f) Der Rechenschaftsbericht 2012 ist mit den Jahresabschlüssen der Sonderrechnungen, die dem<br />
reises Lörrach und der Gemeindeprüfungsanstalt vorzulegen; die<br />
Kommunal<strong>am</strong>t des Landkreises Lörrach und der Gemeindeprüfungsanstalt vorzulegen; die<br />
Jahresrechnung 2012 ist anzuzeigen.<br />
Prüfungsbereitschaft der Jahresrechnung 2012 ist anzuzeigen.<br />
Die Jahresrechnung der <strong>Stadt</strong> und die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen "Abwasserbeseitigung"<br />
und "Wasserversorgung" liegen in der Zeit vom Montag, den 11.11.2013 bis einschließlich<br />
Dienstag, den 19.11.2013 im Rathaus <strong>Kandern</strong>, Zimmer 9, während der üblichen Öffnungszeiten<br />
der <strong>Stadt</strong>verwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
<strong>Kandern</strong>, den 29.10.2013<br />
Dr. Renkert, Bürgermeister<br />
<strong>Stadt</strong>kasse <strong>Kandern</strong><br />
Öfentliche Zahlungsauforderung und<br />
Mahnung<br />
Zum 15. November 2013 ist folgende Zahlung<br />
fällig:<br />
Grundsteuer 2013, 4. Rate<br />
Die zu entrichtenden Gebühren sind aus<br />
dem zuletzt ergangenen Bescheid ersichtlich.<br />
Ausgenommen sind Zahlungsplichtige, die<br />
dem Abbuchungsverfahren angeschlossen<br />
sind.<br />
Wir bitten den Zahlungstermin einzuhalten,<br />
da wir nach Ablauf der Frist verplichtet sind,<br />
Säumniszuschläge und gegebenenfalls Beitreibungskosten<br />
zu erheben.<br />
Diese Zahlungsauforderung gilt als öfentliche<br />
Mahnung. (§ 14 Abs.2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz)<br />
<strong>Kandern</strong>, den 28.10.2013<br />
STADTKASSE KANDERN<br />
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