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Begründung Vorentwurf - Stadt Kandern

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VEREINBARTE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT<br />

KANDERN<br />

MALSBURG – MARZELL<br />

BEGRÜNDUNG ZUM<br />

TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDKRAFT<br />

ENTWURF ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND ZUR VORAN-<br />

HÖRUNG DER BEHÖRDEN SOWIE DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE<br />

gem. § 3(1) und § 4(1) in Verbindung mit § 2 (4) BauGB (Detaillierungsgrad der Umweltbelange)


Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell<br />

Teilflächennutzungsplan Windkraft<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

INHALTSÜBERSICHT<br />

Seite<br />

1. AUSGANGSSITUATION UND GRUNDLAGEN DER PLANUNG . 1<br />

2. VERFAHREN, PLANUNGSZIELE UND SCOPING 2<br />

3. PLANGEBIET, LAGE IM RAUM UND ANGRENZENDE PLANUNGEN 3<br />

4. GEGENSTAND DER PLANUNG 5<br />

5. PLANUNGSANSATZ UND METHODIK 5<br />

6. ERGEBNIS DER BISHERIGEN UNTERSUCHUNGEN 6<br />

7. WEITERES VERFAHREN 10<br />

Planungsgruppe Süd-West Dipl.Ing. Peter Heinrich Egi Freier <strong>Stadt</strong>planer 79539 Lörrach Turmstrasse 22 07621-2300 Fax 8527 info@planungsgruppesuedwest.de


Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 1<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

BEGRÜNDUNG<br />

1. AUSGANGSSITUATION UND GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

Neben der sozialgerechten globalen Umverteilung von Kapital, Arbeit und Brot ist<br />

die Bereitstellung von Energie eine der größten Zukunftsherausforderungen. Die<br />

fossilen Brennstoffreserven sind endlich und müssen in absehbarer Zeit vollständig<br />

und nachhaltig durch regenerative Energien ersetzt werden. Die Nutzung<br />

dieser Energien benötigt in einem größeren Umfang Flächen als die bisherige<br />

Produktion. Konfliktsituationen auf den immer knapper werdenden Landschaftsressourcen<br />

sind die Regel.<br />

Die Erzeugung nachhaltiger Energie kann nur dezentral erfolgen und muss sich<br />

dem regional sehr unterschiedlichen Angebot anpassen. Entscheidend ist neben<br />

der Produktion auch der Transport und die Verteilung. Die Netze wirken insgesamt<br />

zwar stabilisierend und können regionale Defizite ausgleichen, sie können<br />

aber so gut wie keine Energien speichern. Den künftigen Mix aus vielen unterschiedlichen<br />

und vergleichsweise kleinen Einspeisequellen zu steuern, ohne<br />

dass die regenerativ erzeugte Energie vernichtet werden muss, weil die Sonne<br />

mehr scheint oder der Wind heftiger weht als erwartet, wird zusammen mit dem<br />

Ausbau der Infrastruktur maßgebend für die Energiewende sein.<br />

Die Potenziale der Wasserkraft sind weitgehend ausgeschöpft, eines der größten<br />

Projekte wurde mit dem Neubau des Kraftwerkes Rheinfelden in der Region<br />

realisiert, ein Weiteres ist mit dem Pumpspeicherwerk Atdorf geplant. Sonne,<br />

Biomasse, Holz und Wind bieten ebenfalls Möglichkeiten. Deutschland liegt bei<br />

der Windkraftnutzung (installierte Leistung 2011 ca. 29.000 MW - Quelle Bundesverband<br />

Windenergie e.V.) europaweit in Führung, beim Vergleich der einzelnen<br />

Bundesländer nimmt Baden-Württemberg (installierte Leistung Ende 2012 ca.<br />

500 MW - Quelle Bundesverband Windenergie e.V.) jedoch einen der letzten<br />

Plätze ein (Spitzenreiter ist Ende 2012 Niedersachsen mit mehr als 7.300 MW<br />

installierte Leistung - Quelle Bundesverband Windenergie e.V.).<br />

POLITISCHE ZIELSETZUNGEN UND GESETZESGRUNDLAGEN<br />

Der beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie und die Vorgaben zum Klimaschutz<br />

auf Bundesebene, mit entsprechenden Niederschlägen in den unterschiedlichsten<br />

Gesetzen, sowie dem erklärten Ziel der Landesregierung in<br />

Baden-Württemberg mindestens 10% der benötigten Energie bis 2020 durch regenerative<br />

Quellen zu decken, forcierte generell die Suche nach Alternativen. In<br />

Baden-Württemberg werden im Ausbau der Windenergie große und kurzfristig<br />

nutzbare Potenziale gesehen. Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes<br />

und dem Windenergieerlass wurden die entsprechenden Grundlagen bis 2012<br />

geschaffen. Waldflächen und Landschaftsschutzgebiete sind keine Tabuzonen<br />

mehr. Die bisherigen Planungen von Vorrangflächen für die Windkraft der Regionalverbände,<br />

die Ausschlusswirkung hatten, wurden mit Wirkung vom<br />

01.01.2013 aufgehoben. Dafür besteht für die Kommunen bzw. für die Verwaltungsgemeinschaften<br />

/-verbände die Möglichkeit sachliche Teilflächennutzungspläne<br />

zu erstellen. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen können<br />

die Planungsträger Windkraftanlagen, die als privilegierte Vorhaben gem. §<br />

35 BauGB im Außenbereich generell zulässig sind, auf geeigneten Teilen der<br />

Gemarkung zulassen, was gleichzeitig bedeutet, dass dem Bau eines Windrades<br />

außerhalb dieser Zonen in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen<br />

Planungsgruppe Süd-West Dipl.Ing. Peter Heinrich Egi Freier <strong>Stadt</strong>planer 79539 Lörrach Turmstrasse 22 07621-2300 Fax 8527 info@planungsgruppesuedwest.de<br />

GaLaplan Kunz Garten- und Landschaftsplanung Dipl. Ing. (FH) Georg Kunz Kurhausstraße 3 79674 Todtnauberg Tel.: 07671-962870 Fax 07671-962871


Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 2<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

(Ausschlusswirkung über Planvorbehalt). Ziel der Planung ist es eine Ausbreitung<br />

in die Fläche zu verhindern und dafür auf gut geeigneten Flächen<br />

möglichst zu verdichten. Voraussetzung für die Einleitung der Planverfahren ist,<br />

dass der Windkraft substantiell Raum gegeben werden kann. Dies bedeutet,<br />

dass ausreichend geeignete Flächen vorhanden sein müssen und sich ein<br />

Regelungsbedarf begründen lässt.<br />

2. VERFAHREN, PLANUNGSZIELE UND SCOPING<br />

Die Gemeinderäte der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> und der Gemeinde Malsburg-Marzell<br />

haben sich gemeinsam bereits vor mehr als 10 Jahren intensiv im Zuge der<br />

Fortschreibung des FNP 2020 mit der Frage der Ausweisung von Standorten für<br />

Windenergieanlagen beschäftigt. Beide Gemeinderäte hatten damals beschlossen,<br />

auf eine Ausweisung von Standorten zu verzichten, da bei der Prüfung<br />

der Flächen- und Standortalternativen unter den damals gegebenen technischen<br />

Möglichkeiten der Anlagen und den rechtlichen Vorgaben keine zufriedenstellende<br />

Lösung gefunden werden konnte. Aufgrund der geänderten<br />

Rechtslage haben sich beide Gremien erneut mit dem Thema beschäftigt. Der<br />

überarbeitete Windkraftatlas war Grundlage auf der die rechtlichen Möglichkeiten<br />

und der Regelungsbedarf geprüft wurde. Es gibt nach dieser ersten Orientierung<br />

auf den Gemarkungen der beiden Gemeinden mehrere windhöffige Flächen, die<br />

für eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergie aus heutiger Sicht in Frage<br />

kommen.<br />

Das Verfahren zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes und die Möglichkeiten<br />

zur Steuerung wurden in den örtlichen Gremien ausführlich vorberaten<br />

und erörtert. Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> hat in der öffentlichen Sitzung<br />

am 21.05.2012 den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinsamen Ausschuss<br />

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gefasst, das Verfahren zur Aufstellung<br />

des Teilflächennutzungsplanes Windkraft einzuleiten. Der Gemeinderat der<br />

Gemeinde Malsburg-Marzell hat diesen Beschluss in der öffentlichen Sitzung am<br />

04.06.2012 gefasst.<br />

Auf Empfehlung des Gemeinderates der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> und des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Malsburg-Marzell hat der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell am 18.09.2012 in<br />

öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windkraft<br />

gem. § 2 (1) BauGB für den Verwaltungsraum <strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell beschlossen.<br />

ERKLÄRTE ZIELE DIE DIE GEMEINDEN MIT DER PLANUNG VERFOLGEN:<br />

- die Wahrnehmung der Kommunalen Planungshoheit,<br />

- die objektive Meinungsbildung der politisch Verantwortlichen,<br />

- die ausführliche Information und die Möglichkeit der formellen Beteiligung der<br />

Bürger am Verfahren,<br />

- die Abstimmung mit den Behörden und den Sonstigen Trägern Öffentlicher<br />

Belange über das erforderliche Verfahren, den erforderlichen Untersuchungsrahmen<br />

und mögliche Standorte,<br />

- die Abstimmung mit Nachbargemeinden / Planungsverbänden,<br />

- die Abstimmung mit Investoren, Interessenten und Eigentümern,<br />

- sowie die Möglichkeit zur Zurückstellung von Bauanträgen nach § 35 BauGB.<br />

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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 3<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

Der <strong>Vorentwurf</strong> zum Teilflächennutzungsplan Windkraft wurde in den einzelnen<br />

Gremien ausführlich erörtert. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsburg-Marzell<br />

hat am 25.03.2013 der vorgelegten Planung zugestimmt und der Gemeinderat<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> hat am 08.04.2013 den Empfehlungsbeschluss gefasst. Der<br />

Gemeinsame Ausschuss der VVG <strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell hat am<br />

30.04.2013 den Planentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB und die Voranhörung der Behörden sowie<br />

der Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB durchzuführen.<br />

Die Planung wird vom 05.08.2013 bis einschließlich 04.10.2013 ausgelegt und<br />

den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange in diesem Zeitraum<br />

zur Stellungnahme vorgelegt. Zusätzlich finden am 16.09.2013 in<br />

Malsburg-Marzell und am 25.09.2013 in <strong>Kandern</strong> Bürgeranhörungstermine statt.<br />

Die Auslegungsfristen wurden aufgrund der Komplexität der Planung und dem<br />

Umfang der Unterlagen bewusst länger als sonst bei Bauleitplanverfahren üblich,<br />

festgelegt.<br />

Auf einen separaten Scopingtermin wurde verzichtet, die Behörden werden im<br />

Rahmen der Voranhörung gebeten hierzu ihre Stellungnahmen gem. § 2(4)<br />

BauGB abzugeben<br />

3. PLANGEBIET, LAGE IM RAUM UND ANGRENZENDE PLANUNGEN<br />

Die Größe des Plangebietes beträgt rd. 8.716 ha (87,16 qkm) mit insgesamt ca.<br />

9.600 Einwohner, davon entfallen auf die Gemarkung der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong> 6.227<br />

ha (62,27 qkm) mit ca. 8.100 Einwohner und auf die Gemarkung der Gemeinde<br />

Malsburg-Marzell 2.492 ha (24,92 qkm) mit ca. 1.500 Einwohner.<br />

Der Verwaltungsraum liegt inmitten des Landkreises Lörrach und grenzt ganz im<br />

Norden an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Das Gebiet der VVG<br />

<strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell ist umgeben von insgesamt 7 Kommunen bzw.<br />

Planungsgemeinschaften/- verbänden von denen 5 selbst Planungen zur Aufstellung<br />

von Teilflächennutzungsplänen Windkraft eingeleitet haben.<br />

Die Abstimmung der Planungen ist aus mehreren Gründen erforderlich. Zum<br />

einen befinden sich die windhöffigsten Flächen auf den Kammlagen, auf denen<br />

in der Regel auch die Gemarkungsgrenzen verlaufen, so dass sich meist 2 oder<br />

sogar 3 Gemeinden einen Standort teilen. Des Weiteren sind über die Gemarkungsgrenzen<br />

hinweg Schutzgebiete ausgewiesen, die ein gemeinsames<br />

Vorgehen erforderlich machen.<br />

Die VVG <strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell hat mit der Gemeinde Steinen, die im Süd-<br />

Osten angrenzt, von Anfang an bei der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes<br />

Windkraft eng zusammengearbeitet. Die Untersuchungen auf den Gemarkungen<br />

wurden parallel durchgeführt. Es gibt mehrere potenzielle, gemeinsame<br />

Standorte über die Gemeindegrenzen hinweg. Am 06.02.2013 fand ein<br />

Informationstermin aller 3 Gemeinden im Ortsteil Schlächtenhaus der Gemeinde<br />

Steinen statt an dem die ersten Ergebnisse ausführlich diskutiert wurden. Die<br />

Verfahren werden zwar zeitgleich aber getrennt durchgeführt. Die Bildung eines<br />

neuen Planungsverbandes / -gemeinschaft ist nicht beabsichtigt.<br />

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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 4<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

LAGE IM RAUM<br />

Landschaftsschutzgebiet (LSG)„Blauen“<br />

Landschaftsschutzgebiete dienen in der Regel dem Schutz des Landschaftsbildes<br />

und enthalten zumeist ein Bauverbot mit Planerlaubnisvorbehalt. Im Windenergieerlass<br />

wird auf die Möglichkeit hingewiesen singuläre Anlagen im<br />

Einzelfall zu befreien, wenn in der Abwägung die klimaschutzrelevanten Aspekte<br />

der regenerativ erzeugten Energie höher bewertet werden, als die Eingriffe in<br />

das Landschaftsbild. Das heißt im Klartext, je windhöffiger ein Standort ist, umso<br />

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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 5<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

höher wird das bei der Abwägung zu gewichten sein. Die Eingriffe in das<br />

Landschaftsbild können demnach mit zunehmender Windstärke „ausgeglichen“<br />

werden. Des Weiteren sind singuläre Anlagen nicht unbedingt auch nur mit<br />

einem Windrad gleichzusetzen. In Abhängigkeit der Größe des Schutzgebietes,<br />

der Windhöffigkeit, der Lage der geplanten Anlagen und der Größe der Eingriffe<br />

kann auch ein Windpark oder Teile eines solchen im Landschaftsschutzgebiet<br />

nach Prüfung zulässig sein.<br />

Alle potenziellen Flächen der Gemeinde Malsburg-Marzell und der Gemeinde<br />

Schliengen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Blauen“. Hinsichtlich der<br />

Möglichkeiten zur Ausweisung von Flächen für die Windkraft in einem LSG fand<br />

am 12.04.2013 mit allen beteiligten Gemeinden und dem Landratsamt Lörrach<br />

ein Abstimmungstermin im Rathaus Schliengen statt. Für die Beurteilung der<br />

möglichen Eingriffe in das LSG ist das Landschaftsbild näher zu untersuchen.<br />

Die Möglichkeiten werden derzeit geprüft, sollte eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung<br />

erforderlich werden, so können die betroffenen,<br />

einzelnen Teilflächennutzungspläne erst nach Abschluss des Änderungsverfahrens<br />

zum LSG „Blauen“ wirksam werden.<br />

4. GEGENSTAND DER PLANUNG<br />

Rechtlich wird in drei Anlagenkategorien unterschieden. Kleinwindanlagen bis<br />

50m Gesamthöhe, dabei sind Anlagen bis 10m Höhe gem. Landesbauordnung<br />

(LBO) verfahrensfrei und für Anlagen zwischen 10- 50m Gesamthöhe ist ein<br />

Bauantrag zu stellen, der auch ggfs. Nachweise hinsichtlich des Artenschutzes<br />

und möglicher Immissionen beinhalten muss. Kleinwindanlagen können als<br />

untergeordneter Teil einer im Außenbereich zulässigen Nutzung, wie z.B. eines<br />

landwirtschaftlichen Betriebes, auch außerhalb von ausgewiesenen Konzentrationszonen<br />

im Einzelfall zulässig sein. Für Windräder über 50m Gesamthöhe<br />

ist eine Genehmigung gem. Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, da der<br />

Gesetzgeber davon ausgeht, dass von diesen Anlagen wesentliche Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten sind. In den politischen Gremien der Gemeinden<br />

<strong>Kandern</strong> und Malsburg-Marzell wurde ausführlich diskutiert welche Anlagekategorien<br />

bauplanungsrechtlich im Teilflächennutzungsplan geregelt werden<br />

sollen. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit einem hohen Waldanteil und topografisch<br />

bewegtem Gelände sind Kleinanlagen eher unrentabel und werden auch<br />

hinsichtlich der möglichen Eingriffe / Beeinträchtigungen als unproblematisch<br />

erachtet. In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben soll die Errichtung von Anlagen<br />

gesteuert werden, die unter die Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

fallen und damit eine Gesamthöhe von mehr als 50m<br />

haben. Auch die Möglichkeiten zur Beschränkung der Höhe dieser Anlagen<br />

wurde in den Gremien diskutiert, aufgrund des frühen Verfahrensstandes aber<br />

nicht weiter verfolgt.<br />

5. PLANUNGSANSATZ UND METHODIK<br />

Ungewöhnlich ist der hohe Detaillierungsgrad der Flächennutzungsplanung bei<br />

der Ausweisung von Konzentrationszonen für die Nutzung der Windkraft. Es wird<br />

im Prinzip eine Objektplanung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

durchgeführt. Anhand einer zu bestimmenden Referenzanlage werden die<br />

Rahmenbedingungen wie Nabenhöhe, mögliche Emissionen, etc. angenommen<br />

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Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 6<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

und die Planung darauf abgestimmt. Dem vorliegenden Entwurf des Teilflächennutzungsplanes<br />

der VVG <strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell liegt als Referenzanlage<br />

die Enercon E-126 zu Grunde. Die Wirksamkeit des Planes wird in dem Moment<br />

angreifbar, wenn sich die technischen Stellgrößen der Anlagen, wie z.B. die erforderlichen<br />

Windgeschwindigkeiten oder die erreichbaren Gesamthöhen durch<br />

den technischen Fortschritt ändern sollten. Im Ansatz wurde dies durch entsprechende<br />

Puffer berücksichtigt, so dass nach heutiger Sicht die Planung auch<br />

in den kommenden Jahren Bestand haben wird. Ein „Restrisiko“ bleibt, auch<br />

aufgrund der noch ausstehenden behördlichen Vorschlags- und Prüflisten (z.B.<br />

Artenschutz und Landschaftsbild) zur Durchführung und Genehmigung der Verfahren.<br />

Die Planung erfolgte gem. den Vorgaben des Windenergieerlasses anhand eines<br />

Abschichtungsmodells mit dem schrittweisen Ausschluss einzelner Flächen. Es<br />

wird an dieser Stelle auf die detaillierten Untersuchungen im Scopingpapier –<br />

<strong>Vorentwurf</strong> zum Umweltbericht vom Büro Kunz, Todtnauberg verwiesen.<br />

ARTENSCHUTZ UND LANDSCHAFTSBILD<br />

Der Artenschutz muss gemäß Windenergieerlass im FNP-Verfahren geprüft werden.<br />

Für die einzelnen Arten liegen Prüflisten vor bzw. werden derzeit erarbeitet.<br />

Im vorliegenden Entwurf der VVG <strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell zur frühzeitigen<br />

Beteiligung wurde der Artenschutz nicht vertieft geprüft, es erfolgte eine Potenzialabschätzung.<br />

Analog wurde auch das Landschaftsbild behandelt.<br />

Nach Abschluss der Voranhörung und Abwägung der Anregungen werden nur<br />

die Flächen, die auch weiter im Verfahren bleiben, bis zur Offenlage des Entwurfes,<br />

artenschutzrechtlich detailliert untersucht, das gleiche gilt auch für das<br />

Landschaftsbild.<br />

6. ERGEBNIS DER BISHERIGEN UNTERSUCHUNGEN<br />

Bei der Vorstellung der Ergebnisse in den Gremien wurde der Ausschluss<br />

mehrerer Flächen diskutiert. Dies könnte aber, bei der relativ geringen Anzahl<br />

geeigneter Bereiche, bereits im Vorfeld dazu führen, dass dem Gebot der<br />

Windkraft durch die Planung substantiell Raum zu schaffen nicht Folge geleistet<br />

wird. Damit dies ausgeschlossen werden kann und eine Wiederholung der<br />

Planungsphase nicht erforderlich wird, wurde beschlossen alle verbliebenen<br />

Flächen und Standorte in den <strong>Vorentwurf</strong> aufzunehmen.<br />

POTENZIELLE KONZENTRATIONSZONEN<br />

Konzentrationszonen sollten, um mit ihnen tatsächlich wirksam steuern zu können,<br />

größere zusammenhängende Gebiete sein, die nicht nur einer Windkraftanlage<br />

Platz bieten. Gerade Einzelstandorte sollten zum Schutz des Landschaftsbildes,<br />

aber auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus, vermieden<br />

werden. Die Größe der geeigneten Flächen ist, neben der Windhöffigkeit für die<br />

Festlegung von Konzentrationszonen das mit entscheidende Kriterium.<br />

BEWERTUNG<br />

Die Standorte wurden fachlich in 4 Kategorien eingeteilt:<br />

Kategorie 1 = sehr gut geeignet, wurde nicht vergeben, da alle Flächen nur mit<br />

Einschränkungen geeignet sind !<br />

Kategorie 2 = gut geeignet, i.d.R. gute Windverhältnisse und große Flächen<br />

Kategorie 3 = noch geeignet, i.d.R. kleinere Flächen mit grenzwertigem Wind<br />

Kategorie 4 = ungeeignet, z.B. Nähe zum Kulturdenkmälern, Restflächen, etc.<br />

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<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

Bei der Übersicht der verbliebenen Flächen und potenziellen Standorte geht die<br />

Nummerierung über die Gemeindegrenzen hinweg. Die Untersuchungen wurden<br />

mit der Gemeinde Steinen zusammen durchgeführt. Die Standorte der VVG<br />

<strong>Kandern</strong> – Malsburg-Marzell sind im Plan rot markiert.<br />

VERBLIEBENE FLÄCHEN UND<br />

POTENZIELLE STANDORTE<br />

ZUSAMMENFASSUNG<br />

Nach Betrachtung der verbleibenden, windhöffigen Flächen sowie der Auswertung<br />

der Ergebnisse zu den Einzelflächen und den erstellten Steckbriefen<br />

werden zusammenfassend die nachfolgenden Aussagen hinsichtlich der<br />

Ausweisung von Konzentrationszonen auf dem Gebiet der VVG <strong>Kandern</strong> –<br />

Malsburg-Marzell aus planerischer Sicht dargestellt, für Details wird auf die<br />

Gesamttabelle und die Gebietssteckbriefe im Scopingpapier wird verwiesen.<br />

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<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

GEBIET 1: HEXENPLATZ – BLAUEN – STOCKBERG<br />

Die mit 6,26 bis 7,0 m/s sehr windhöffigen Kammlagen des Hochblauen sowie<br />

der Stockberg scheiden bei Einhaltung der Siedlungsabstände (Hotel Blauen =<br />

600 m/ Fachklinik Marzell = 1.000m) aus und stehen nicht zur Verfügung. In den<br />

als relativ ungünstig einzustufenden, ostorientierten Randlagen verbleiben kleine<br />

Restflächen, die aber voraussichtlich nicht wirtschaftlich sinnvoll erschlossen<br />

werden können.<br />

Die schon wieder etwas tiefer liegenden Kammlagen des Streitblauen sowie der<br />

Bereich Hexenplatz weisen mit 5,75 bis 6,5 m/s zwar etwas geringere aber<br />

immer noch wirtschaftliche Windgeschwindigkeiten auf. Aufgrund der Lage in<br />

kartierten Auerwildgebieten werden neben den ohnehin erforderlichen Untersuchungen<br />

zum Artenschutz auch entsprechende Untersuchungen zum Auerwild<br />

notwendig.<br />

Problematisch ist auch die teilweise Lage in der ausgewiesenen Wasserschutzgebietszone<br />

II. Hierbei sind zum einen mögliche Schadstoffeinträge während der<br />

Bauphase oder im Havariefall zu klären, zum Anderen sind für die Herstellung<br />

der Aufstellflächen der Anlagen umfangreiche Erdarbeiten erforderlich, die ggf.<br />

Auswirkungen auf die Sickerlinien haben können.<br />

Für den gesamten Bereich ist eine Windkraftnutzung aufgrund der Lage im Kernbereich<br />

des Landschaftsschutzgebiets „Blauen“ ohnehin fraglich und muss noch<br />

im weiteren Verfahren geklärt werden.<br />

Einschätzung: Kategorie 2 = noch gut geeignet trotz Konflikte mit LSG,<br />

Wasserschutz und Auerwild, aber gute Windverhältnisse<br />

GEBIET 2: MEIERSKOPF-ROSSBODENWEG<br />

Der nördliche Teil des Westkamms, der die Tallagen von Marzell von den<br />

Tallagen des kleinen Wiesentals abtrennt, weist mit 5,25 m/s noch grenzwertige<br />

Windhöffigkeiten auf, da die eigentlichen Kammlagen aber durch Siedlungsabstände<br />

und Auerwild – Tabuflächen überlagert werden, verbleiben nur sehr<br />

kleine und nicht wirtschaftlich nutzbare Restflächen, die bei den ohnehin relativ<br />

geringen Windgeschwindigkeiten vermutlich nicht sinnvoll genutzt werden können.<br />

Die Flächen werden zwar noch dargestellt, aber im Rahmen der weiteren<br />

Planungsschritte wohl komplett herausgenommen werden.<br />

Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da die Flächen zu klein<br />

sind mit einer relativ geringen Windhöffigkeit<br />

GEBIET 3: WILDSBERG-STÜHLE-SCHLÖTTLEBERG-FEDERLISBERG<br />

Der mittlere Teil des östlichen Höhenrückens, der auch eine Fortsetzung nach<br />

Osten auf die Gemeindegebiete von Steinen und vom Kleinen Wiesental hat<br />

weist mit 6,5 bis 6,75 m/s sehr gute Windhöffigkeiten auf. Die Siedlungsabstände<br />

zu Malsburg aber auch zu Endenburg können hier sicher eingehalten werden.<br />

Teilweise sind hier jedoch bis in die Kuppenlagen Wasserschutzgebiete ausgewiesen.<br />

Diesbezüglich sind mit der Wasserrechtsbehörden noch detaillierte<br />

Abstimmungen erforderlich, ob und unter welchen Voraussetzungen hier in den<br />

Wasserschutzgebietszone II Windkraftanlagen errichtet werde können. Auf die<br />

entsprechenden Problemstellungen wurde bereits hingewiesen.<br />

Aber auch für diesen Bereich ist noch die Fragestellung bzgl. der Lage im<br />

Landschaftsschutzgebiet zu klären, wobei diese Fläche bereits in der Randlage<br />

des LSG liegen und nicht wie der Hochblauen in der Kernzone.<br />

Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet aber Probleme mit LSG und WSG<br />

Planungsgruppe Süd-West Dipl.Ing. Peter Heinrich Egi Freier <strong>Stadt</strong>planer 79539 Lörrach Turmstrasse 22 07621-2300 Fax 8527 info@planungsgruppesuedwest.de<br />

GaLaplan Kunz Garten- und Landschaftsplanung Dipl. Ing. (FH) Georg Kunz Kurhausstraße 3 79674 Todtnauberg Tel.: 07671-962870 Fax 07671-962871


Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 9<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

GEBIET 4: HOHE STÜCKBÄUME- SANDELKOPF<br />

Wie im Gebiet Wildsberg sind auch hier gute Windgeschwindigkeiten von 5,5 bis<br />

6,5 m/s vorhanden. Des weiteren können auch hier die erforderlichen<br />

Siedlungsabstände sicher eingehalten werden. Im Hinblick auf die vorhandenen<br />

Kliniken wurde vorsorglich ein Pufferabstand von 1000 m berücksichtigt. Wie im<br />

Gebiet Wildsberg sind aber auch hier Fragestellungen bzgl. von Wasserschutzgebieten<br />

sowie die Lage im Landschaftsschutzgebiet näher zu untersuchen<br />

Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet aber Probleme mit LSG und WSG<br />

GEBIET 8: RÖTTLER WALD / MUNZENBERG - GUGELHUT<br />

Die Windhöfigkeit ist mit 5,5 bis 6,0 m/s noch als ausreichend einzustufen.<br />

Problematisch ist hier jedoch die Lage im FFH – Gebiet „Röttler Wald“,<br />

insbesondere kann bei einem Vorkommen von z.B: Fledermausbeständen durch<br />

das im FFH – Gebiet geltende „Verschlechterungsverbot“ die Realisierung<br />

erschwert oder unmöglich werden. Auch hier sind große Bereiche als Wasserschutzgebiete<br />

ausgewiesen, so dass diesbezüglich weitere Untersuchungen und<br />

Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft erforderlich werden.<br />

Einschätzung: Kategorie 2 = gut geeignet aber Probleme mit FFH und WSG<br />

GEBIET 9: KANDERN WOLLBACH / JUCHSKOPF - FAHRBODEN<br />

Hier sind die Windgeschwindigkeiten mit 5,25 bis 5,5 m/s grenzwertig und<br />

gerade noch in einem Bereich der als wirtschaftlich gelten kann. Die Ausweisung<br />

großer Teile der Kammlagen als FFH – Gebiet ist auch hier als problematisch<br />

einzustufen und kann bei entsprechenden Arten- und Lebensraumvorkommen zu<br />

einem Ausscheiden der Fläche („Verschlechterungsverbot“) in den nächsten<br />

Planungsschritten führen.<br />

Einschätzung: Kategorie 3 = noch geeignet da relativ wenig Wind vorhanden<br />

ist und Probleme mit den FFH-Gebieten zu erwarten sind. Direkte Südorientierung<br />

zum Siedlungsbereich der <strong>Stadt</strong> <strong>Kandern</strong>.<br />

GEBIET 10: SUFFERT BEHLEN<br />

Die Windgeschwindigkeiten im Bereich Suffert-Behlen sind mit 5,25 m/s im Hinblick<br />

auf eine wirtschaftliche Nutzung bereits als grenzwertig einzustufen. Wie<br />

bei den Gebieten Munzenberg und Juchskopf kann die vollflächige Ausweisung<br />

als FFH – Gebiet zu einem Ausschluss der Fläche im Rahmen der weiteren<br />

Untersuchungen („Verschlechterungsverbot“) führen.<br />

Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da wenig Wind, Probleme<br />

mit FFH sowie direkte Südorientierung zum Siedlungsbereich <strong>Kandern</strong><br />

GEBIET 11: KANDERN WEST / HOHFOREN<br />

Hier bleiben bei Einhaltung der Siedlungsabstände nur noch sehr kleine Flächen<br />

übrig, die vermutlich nicht mehr wirtschaftlich erschlossen werden können und<br />

zudem mit 5,0 bis 5,25 m/s auch hinsichtlich der Windgeschwindigkeiten als<br />

grenzwertig einzustufen sind.<br />

Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da wenig Wind und sehr<br />

kleine Flächen<br />

Planungsgruppe Süd-West Dipl.Ing. Peter Heinrich Egi Freier <strong>Stadt</strong>planer 79539 Lörrach Turmstrasse 22 07621-2300 Fax 8527 info@planungsgruppesuedwest.de<br />

GaLaplan Kunz Garten- und Landschaftsplanung Dipl. Ing. (FH) Georg Kunz Kurhausstraße 3 79674 Todtnauberg Tel.: 07671-962870 Fax 07671-962871


Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft <strong>Kandern</strong>/Malsburg-Marzell Teilflächennutzungsplan Windkraft 10<br />

<strong>Begründung</strong> Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB und Voranhörung gem. § 4(1) BauGB<br />

GEBIET 12: VOGELBACH / SAUSENBURG – LANGE EBENE<br />

Wie im Bereich <strong>Kandern</strong> West sind die Windgeschwindigkeit hier mit 5,0 bis 5,25<br />

m/s als grenzwertig anzusehen. Die bei Einhaltung der Siedlungsabstände<br />

verbleibenden Flächen sind sehr klein, so dass eine wirtschaftliche Erschließung<br />

voraussichtlich nicht möglich ist. Hinzu kommt die Nähe zum Kulturdenkmal<br />

Sausenburg und die Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Einschätzung: Kategorie 4 = Ausschlussempfehlung, da wenig Wind und kleine<br />

Fläche sowie vor allem die Nähe zum Kulturdenkmal Sausenburg und Lage im<br />

LSG „Blauen“<br />

7. WEITERES VERFAHREN<br />

Es ist beabsichtigt nach Abschluss des Vorverfahrens die weiteren Schritte mit<br />

allen Beteiligten abzustimmen.<br />

Insbesondere ist der Untersuchungsumfang zum Artenschutz und die Möglichkeiten<br />

zum Umgang mit dem Landschaftsschutzgebiet mit den zuständigen Behörden<br />

zu klären.<br />

Der Entwurf soll auch als Grundlage für die zu führenden Gespräche mit Interessenten<br />

und Investoren dienen. Die Möglichkeiten von Synergieeffekten hinsichtlich<br />

der erforderlichen, weiteren Untersuchungen sollten geprüft werden.<br />

Des Weiteren können mögliche Realisierungsmodelle (z.B. Bürgerwindrad, Genossenschaften,<br />

etc.) konkretisiert und Eigentümer von geeigneten Flächen<br />

gezielt angesprochen werden.<br />

Ziel sollte es sein, Möglichkeiten zu schaffen, dass auch die Gemeinden und die<br />

Bürger vor Ort an den erwirtschafteten Gewinnen partizipieren können.<br />

Für die Gemeinden, gerade im ländlichen Raum, besteht zudem die Chance<br />

nicht nur energieautark zu werden, sondern darüber hinaus, unter Nutzung aller<br />

örtlicher Ressourcen, mit der Produktion von regenerativer Energie sich neue<br />

Zukunfts- und Wirtschaftsfelder zu erschließen.<br />

Lörrach / Todtnauberg, den 30.04.2013<br />

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GaLaplan Kunz Garten- und Landschaftsplanung Dipl. Ing. (FH) Georg Kunz Kurhausstraße 3 79674 Todtnauberg Tel.: 07671-962870 Fax 07671-962871

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