Mitteilungsblatt März 2013 (PDF) - Gemeinde Kammerstein
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Seite 10 <strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>März</strong> <strong>2013</strong><br />
Das Landratsamt<br />
Roth<br />
informiert:<br />
Bewerbungsfrist für potentielle Jugendschöffen<br />
ist angelaufen<br />
Gesunder Menschenverstand<br />
reicht<br />
„Wir suchen Bewerber mit gesundem<br />
Menschenverstand, vorurteilsfrei und<br />
einem guten Gespür für Jugendliche und<br />
deren Lebensumfeld.“ Auf diesen kurzen<br />
Nenner bringt Dr. Manfred Korth,<br />
Leiter des Jugendamtes im Landratsamt<br />
das, was er und sein Team sich von potentiellen<br />
Jugendschöffen erwarten. Bis<br />
Freitag, 22. <strong>März</strong>, können sich Männer<br />
und Frauen aus dem Landkreis für dieses<br />
Ehrenamt bewerben.<br />
Die Verantwortung der einzelnen Schöffen ist<br />
nicht „ohne“. Sie entscheiden nämlich auf<br />
gleicher Augenhöhe mit dem berufsmäßigen<br />
Jugendrichter und sind lediglich ihrem eigenen<br />
Gewissen verpflichtet. „Bei Verhandlungen<br />
mit Jugendschöffen geht es nicht um Bagatellen“,<br />
stellt Korth klar. „Wenn ihr Urteil gefragt<br />
ist, dann stehen Jugendliche vor Gericht, die<br />
für wirklich schwerwiegende Delikte, wie beispielsweise<br />
schwere Körperverletzung oder Totschlag,<br />
angeklagt sind; wo es um langjährige<br />
Bewährungsstrafen oder um Gefängnisstrafen<br />
von mehr als einem halben Jahr geht“, führt<br />
der Jugendamtsleiter aus.<br />
Erfahrung zählt<br />
Vor diesem Hintergrund sei es seiner Ansicht<br />
nach umso wichtiger, dass den Jugendschöffen<br />
in spe mit Fragen der Erziehung oder der Jugendarbeit<br />
vertraut sind. „Diesen Erfahrungshintergrund<br />
braucht es, um ein differenziertes<br />
Urteil mit fällen zu können“, ist der Jugendamtsleiter<br />
überzeugt, zu dessen Team auch die<br />
„Jugendgerichtshilfe“ gehört.<br />
Dahinter stehen Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen,<br />
die straffällig gewordenen<br />
Jugendliche vor, während und nach den entsprechenden<br />
Gerichtsverhandlungen begleiten,<br />
diesen beratend zur Seite stehen, darüber hinaus<br />
aber auch dem Gericht Auskunft geben u.a.<br />
zu Fragen rund um das soziale Umfeld des Angeklagten<br />
und dessen Sozialprognosen – und<br />
damit auch den Jugendschöffen. Jeweils zwei<br />
von ihnen stehen dem Richter/der Richterin beratend<br />
zur Seite.<br />
Gewählt werden die Jugendschöffen – insgesamt<br />
20 Männer und Frauen sollen es aus<br />
dem Landkreis Roth sein – für ihre fünfjährige<br />
Amtszeit (ab 2014) von einem eigenen, unabhängigen<br />
Wahlausschuss des Amtsgerichts<br />
Schwabach. Aufgabe des Landratsamtes ist es<br />
derzeit, dem „Ausschuss für Jugend und Familie“<br />
des Landkreises eine Vorschlagsliste mit<br />
Kandidaten und Kandidaten für das Schöffenamt<br />
vorzubereiten, aus der dann entsprechende<br />
Schöffen mit einer zwei Drittel-Mehrheit<br />
benannt werden.<br />
Ziel ist es, in diese Vorschlagsliste jeweils zehn<br />
Bürger und Bürgerinnen aufzunehmen, die repräsentativ<br />
für die Bevölkerung stehen mit dem<br />
Fokus auf Eltern und Ausbilder/-innen. Wer sich<br />
angesprochen fühlt, kann sich selbst melden<br />
oder von jemand Anderes benannt werden.<br />
Voraussetzungen<br />
Voraussetzung ist, dass der- oder diejenige<br />
die deutsche Staatsbürgerschaft hat und zum<br />
1. Januar 2014 seit mindestens einem Jahr im<br />
Landkreis Roth wohnt. Bewerber dürfen zu diesem<br />
Stichtag nicht jünger als 25 und nicht älter<br />
als 70 Jahre alt sein. Unparteilichkeit, selbständiges<br />
Denken und Handeln, Urteilsvermögen<br />
und die Möglichkeit, sich die Zeit für die (oft<br />
langen) Sitzungstage nehmen zu können, sind<br />
weitere Voraussetzungen, die ein Jugendschöffe<br />
mitbringen müsste.<br />
Abseits dieser „harten Fakten“ will Korth auf<br />
die besondere Verantwortung in diesem Ehrenamt<br />
aufmerksam machen: „Ein Jugendschöffe<br />
sollte sich bewusst sein, dass er hautnah über<br />
einzelne Schicksale junger Menschen entscheidet<br />
– das kann eine echte Herausforderung<br />
sein!“<br />
Information:<br />
Wer Jugendschöffe werden will, kann sich entweder<br />
über einen Wohlfahrts- oder Jugendverband<br />
oder auch über einen anderen Träger der<br />
freien Wohlfahrtspflege benennen lassen. Aber<br />
auch Betriebsräte sowie Unternehmer und Geschäftsleute<br />
sind gefragt – jede Bürgerin und<br />
jeder Bürger kann Vorschläge einreichen oder<br />
sich melden. Vorschläge werden bis Freitag, 22.<br />
<strong>März</strong>, schriftlich, persönlich oder telefonisch<br />
beim Landratsamt Roth, Kreisjugendamt, Weinbergweg<br />
1, 91154 Roth, angenommen. Bei<br />
weiteren Fragen steht im Landratsamt Margita<br />
Ostertag, Telefon 09171 / 81307, Mail: margita.ostertag@landratsamt-roth.de,<br />
innerhalb<br />
der Bewerbungsfrist bis zum 28. Februar und<br />
dann wieder ab 18. <strong>März</strong>, jeweils Montag bis<br />
Donnerstag, 8 bis 13 Uhr, als Ansprechpartnerin<br />
zur Verfügung.<br />
Existenzgründerseminar der Wirtschaftsförderung<br />
am 16. <strong>März</strong> <strong>2013</strong><br />
Existenzgründerseminar<br />
im LRA Roth<br />
Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes<br />
Roth veranstaltet am Samstag,<br />
den 16. <strong>März</strong>, das erste Existenzgründerseminar<br />
in diesem Jahr.<br />
Ein erfahrenes Referententeam wird den Seminarteilnehmern<br />
die wichtigen, einschlägigen<br />
Informationen zur Existenzgründung vermitteln.<br />
Das Existenzgründerseminar ist vor allem für<br />
Personen gedacht, die sich mit dem Gedanken<br />
tragen, ein eigenes Unternehmen zu gründen<br />
oder sich bereits in der Gründungsphase befinden.<br />
Das Seminar findet am Samstag, den 16.<br />
<strong>März</strong> <strong>2013</strong>, von 9.00 – ca. 18.00 Uhr im Landratsamt<br />
Roth statt.<br />
Die Seminargebühr beträgt 40,– Euro inkl.<br />
Tagungsgetränken, Mittagsimbiss und Seminarunterlagen.<br />
Anmeldungen nimmt das Landratsamt Roth<br />
– Wirtschaftsförderung – Tel.: 09171/81-325<br />
oder 326, Fax: 09171/81-301 entgegen.<br />
juergen.tibursky@landratsamt-roth.de<br />
www.wirtschaftsfoerderung-roth.de