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Mitteilungsblatt März 2013 (PDF) - Gemeinde Kammerstein

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Seite 10 <strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>März</strong> <strong>2013</strong><br />

Das Landratsamt<br />

Roth<br />

informiert:<br />

Bewerbungsfrist für potentielle Jugendschöffen<br />

ist angelaufen<br />

Gesunder Menschenverstand<br />

reicht<br />

„Wir suchen Bewerber mit gesundem<br />

Menschenverstand, vorurteilsfrei und<br />

einem guten Gespür für Jugendliche und<br />

deren Lebensumfeld.“ Auf diesen kurzen<br />

Nenner bringt Dr. Manfred Korth,<br />

Leiter des Jugendamtes im Landratsamt<br />

das, was er und sein Team sich von potentiellen<br />

Jugendschöffen erwarten. Bis<br />

Freitag, 22. <strong>März</strong>, können sich Männer<br />

und Frauen aus dem Landkreis für dieses<br />

Ehrenamt bewerben.<br />

Die Verantwortung der einzelnen Schöffen ist<br />

nicht „ohne“. Sie entscheiden nämlich auf<br />

gleicher Augenhöhe mit dem berufsmäßigen<br />

Jugendrichter und sind lediglich ihrem eigenen<br />

Gewissen verpflichtet. „Bei Verhandlungen<br />

mit Jugendschöffen geht es nicht um Bagatellen“,<br />

stellt Korth klar. „Wenn ihr Urteil gefragt<br />

ist, dann stehen Jugendliche vor Gericht, die<br />

für wirklich schwerwiegende Delikte, wie beispielsweise<br />

schwere Körperverletzung oder Totschlag,<br />

angeklagt sind; wo es um langjährige<br />

Bewährungsstrafen oder um Gefängnisstrafen<br />

von mehr als einem halben Jahr geht“, führt<br />

der Jugendamtsleiter aus.<br />

Erfahrung zählt<br />

Vor diesem Hintergrund sei es seiner Ansicht<br />

nach umso wichtiger, dass den Jugendschöffen<br />

in spe mit Fragen der Erziehung oder der Jugendarbeit<br />

vertraut sind. „Diesen Erfahrungshintergrund<br />

braucht es, um ein differenziertes<br />

Urteil mit fällen zu können“, ist der Jugendamtsleiter<br />

überzeugt, zu dessen Team auch die<br />

„Jugendgerichtshilfe“ gehört.<br />

Dahinter stehen Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen,<br />

die straffällig gewordenen<br />

Jugendliche vor, während und nach den entsprechenden<br />

Gerichtsverhandlungen begleiten,<br />

diesen beratend zur Seite stehen, darüber hinaus<br />

aber auch dem Gericht Auskunft geben u.a.<br />

zu Fragen rund um das soziale Umfeld des Angeklagten<br />

und dessen Sozialprognosen – und<br />

damit auch den Jugendschöffen. Jeweils zwei<br />

von ihnen stehen dem Richter/der Richterin beratend<br />

zur Seite.<br />

Gewählt werden die Jugendschöffen – insgesamt<br />

20 Männer und Frauen sollen es aus<br />

dem Landkreis Roth sein – für ihre fünfjährige<br />

Amtszeit (ab 2014) von einem eigenen, unabhängigen<br />

Wahlausschuss des Amtsgerichts<br />

Schwabach. Aufgabe des Landratsamtes ist es<br />

derzeit, dem „Ausschuss für Jugend und Familie“<br />

des Landkreises eine Vorschlagsliste mit<br />

Kandidaten und Kandidaten für das Schöffenamt<br />

vorzubereiten, aus der dann entsprechende<br />

Schöffen mit einer zwei Drittel-Mehrheit<br />

benannt werden.<br />

Ziel ist es, in diese Vorschlagsliste jeweils zehn<br />

Bürger und Bürgerinnen aufzunehmen, die repräsentativ<br />

für die Bevölkerung stehen mit dem<br />

Fokus auf Eltern und Ausbilder/-innen. Wer sich<br />

angesprochen fühlt, kann sich selbst melden<br />

oder von jemand Anderes benannt werden.<br />

Voraussetzungen<br />

Voraussetzung ist, dass der- oder diejenige<br />

die deutsche Staatsbürgerschaft hat und zum<br />

1. Januar 2014 seit mindestens einem Jahr im<br />

Landkreis Roth wohnt. Bewerber dürfen zu diesem<br />

Stichtag nicht jünger als 25 und nicht älter<br />

als 70 Jahre alt sein. Unparteilichkeit, selbständiges<br />

Denken und Handeln, Urteilsvermögen<br />

und die Möglichkeit, sich die Zeit für die (oft<br />

langen) Sitzungstage nehmen zu können, sind<br />

weitere Voraussetzungen, die ein Jugendschöffe<br />

mitbringen müsste.<br />

Abseits dieser „harten Fakten“ will Korth auf<br />

die besondere Verantwortung in diesem Ehrenamt<br />

aufmerksam machen: „Ein Jugendschöffe<br />

sollte sich bewusst sein, dass er hautnah über<br />

einzelne Schicksale junger Menschen entscheidet<br />

– das kann eine echte Herausforderung<br />

sein!“<br />

Information:<br />

Wer Jugendschöffe werden will, kann sich entweder<br />

über einen Wohlfahrts- oder Jugendverband<br />

oder auch über einen anderen Träger der<br />

freien Wohlfahrtspflege benennen lassen. Aber<br />

auch Betriebsräte sowie Unternehmer und Geschäftsleute<br />

sind gefragt – jede Bürgerin und<br />

jeder Bürger kann Vorschläge einreichen oder<br />

sich melden. Vorschläge werden bis Freitag, 22.<br />

<strong>März</strong>, schriftlich, persönlich oder telefonisch<br />

beim Landratsamt Roth, Kreisjugendamt, Weinbergweg<br />

1, 91154 Roth, angenommen. Bei<br />

weiteren Fragen steht im Landratsamt Margita<br />

Ostertag, Telefon 09171 / 81307, Mail: margita.ostertag@landratsamt-roth.de,<br />

innerhalb<br />

der Bewerbungsfrist bis zum 28. Februar und<br />

dann wieder ab 18. <strong>März</strong>, jeweils Montag bis<br />

Donnerstag, 8 bis 13 Uhr, als Ansprechpartnerin<br />

zur Verfügung.<br />

Existenzgründerseminar der Wirtschaftsförderung<br />

am 16. <strong>März</strong> <strong>2013</strong><br />

Existenzgründerseminar<br />

im LRA Roth<br />

Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes<br />

Roth veranstaltet am Samstag,<br />

den 16. <strong>März</strong>, das erste Existenzgründerseminar<br />

in diesem Jahr.<br />

Ein erfahrenes Referententeam wird den Seminarteilnehmern<br />

die wichtigen, einschlägigen<br />

Informationen zur Existenzgründung vermitteln.<br />

Das Existenzgründerseminar ist vor allem für<br />

Personen gedacht, die sich mit dem Gedanken<br />

tragen, ein eigenes Unternehmen zu gründen<br />

oder sich bereits in der Gründungsphase befinden.<br />

Das Seminar findet am Samstag, den 16.<br />

<strong>März</strong> <strong>2013</strong>, von 9.00 – ca. 18.00 Uhr im Landratsamt<br />

Roth statt.<br />

Die Seminargebühr beträgt 40,– Euro inkl.<br />

Tagungsgetränken, Mittagsimbiss und Seminarunterlagen.<br />

Anmeldungen nimmt das Landratsamt Roth<br />

– Wirtschaftsförderung – Tel.: 09171/81-325<br />

oder 326, Fax: 09171/81-301 entgegen.<br />

juergen.tibursky@landratsamt-roth.de<br />

www.wirtschaftsfoerderung-roth.de

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