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wasserleitungsgebührenordnung 2007 - Gemeinde Kaltenbach

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GEMEINDE KALTENBACH<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

Zimmermann Alfred<br />

A-6272 <strong>Kaltenbach</strong> 62<br />

Tel.: +43 (5283) 2210-11<br />

Fax: +43 (5283) 2210-5<br />

E-Mail: buchhaltung@kaltenbach.tirol.gv.at<br />

www.kaltenbach.tirol.gv.at<br />

WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Kaltenbach</strong> hat in seiner Sitzung vom 2. Februar 1990 auf Grund des §<br />

15 Abs. 3 des FAG 1989, BGBL. 687/1988 nachstehende Wasserleitungsgebührenordnung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Einteilung der Gebühren<br />

Für den Anschluss eines Grundstückes an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung und für den laufenden<br />

Wasserbezug sowie für die Benützung von Wasserzählern erhebt die <strong>Gemeinde</strong><br />

Benützungsgebühren in Form einer Anschlussgebühr, einer laufenden Gebühr (Wasserzins),<br />

Erweiterungsgebühr und einer Zählergebühr.<br />

§ 2<br />

Entstehung der Gebührenpflicht<br />

Die Pflicht zur Errichtung der Anschlussgebühr entsteht beim tatsächlichen mittelbaren oder<br />

unmittelbaren Anschluss des Grundstückes an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung. Bei Zu- und<br />

Umbauten und bei Wiederaufbau von abgerissenen Gebäuden entsteht die Gebührenpflicht mit<br />

Baubeginn insoweit, als die neue Bemessungsgrundlage den Umfang der früheren übersteigt.<br />

Die Pflicht zur Errichtung der laufenden Gebühr entsteht mit dem unmittelbaren und mittelbaren<br />

Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung, die Zählergebühr mit dem Einbau des<br />

Wasserzählers. Die Erweiterungsgebühr entsteht mit dem unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Anschluss der Erweiterungsanlage an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung.<br />

1<br />

Bankverbindungen: Raika Vorderes Zillertal Blz. 36229 Kto. 622.837, Sparkasse Schwaz / <strong>Kaltenbach</strong> Blz. 20510 Kto. 0600-600365


GEMEINDE KALTENBACH<br />

§3<br />

Bemessungsgrundlage und Höhe der Anschluss- und der<br />

Erweiterungsgebühr<br />

Die Bemessungsgrundlage ist die festgestellte Baumasse in m3.<br />

Für Werkstätten und Lagerhäuser wird die fiktive höhe mit 1,50 m festgelegt.<br />

Stallungen gelten als ein Stockwerk.<br />

Die Mindestgebühr für einen Hausanschluss beträgt € 1.565,00 zuzüglich 10% Ust..<br />

Dies gilt jedoch nicht für Zu-, Um- und Aufbauten.<br />

Die Anschlussgebühr beträgt € 1,72 pro m3 der Baumasse, zuzüglich 10 % Ust..<br />

Für Schwimmbecken sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine<br />

Anschlussgebühr von € 2,20 zuzüglich 10% Ust.: pro m3 Rauminhalt des Beckens zu<br />

entrichten.<br />

Die Anschlussgebühr wird bescheidmäßig vorgeschrieben.<br />

§ 4<br />

Bemessungsgrundlage und Höhe des Wasserzinses<br />

Bemessungsgrundlage ist der durch Wasserzähler gemessene Wasserbezug.<br />

Der Wasserzins beträgt je Kubikmeter Wasserbezug € 0,37 zuzüglich 10% Ust..<br />

Für die Bauzeit eines Objektes wird der Wasserverbrauch nicht in Rechnung gestellt.<br />

§ 5<br />

Bemessungsgrundlage und Höhe der Zählermiete<br />

Die Zählermiete für die leihweise Beistellung der Wasserzähler beträgt pro Jahr für<br />

Hauswasserzähler klein: € 4,55 + 10% Ust.<br />

mittlere:<br />

€ 7,30 + 10% Ust.<br />

große:<br />

€ 9,10 + 10% Ust.<br />

Industriewasserzähler<br />

zuzüglich 10% Ust..<br />

§ 6<br />

Gebührenschuldner<br />

Zur Entrichtung der Gebühren sind die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke<br />

verpflichtet. Die Nutznießer haften anteilmäßig der Gebühren.<br />

2<br />

Bankverbindungen: Raika Vorderes Zillertal Blz. 36229 Kto. 622.837, Sparkasse Schwaz / <strong>Kaltenbach</strong> Blz. 20510 Kto. 0600-600365


GEMEINDE KALTENBACH<br />

§ 7<br />

Verfahrenbestimmungen<br />

Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Tiroler Landesabgabeordnung in der jeweils<br />

geltenden Fassung.<br />

kundgemacht vom 18.4.1990<br />

bis 3.5.1990 Der Bürgermeister<br />

Stempel<br />

3<br />

Bankverbindungen: Raika Vorderes Zillertal Blz. 36229 Kto. 622.837, Sparkasse Schwaz / <strong>Kaltenbach</strong> Blz. 20510 Kto. 0600-600365

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