wasserleitungsgebührenordnung 2007 - Gemeinde Kaltenbach
wasserleitungsgebührenordnung 2007 - Gemeinde Kaltenbach
wasserleitungsgebührenordnung 2007 - Gemeinde Kaltenbach
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GEMEINDE KALTENBACH<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
Zimmermann Alfred<br />
A-6272 <strong>Kaltenbach</strong> 62<br />
Tel.: +43 (5283) 2210-11<br />
Fax: +43 (5283) 2210-5<br />
E-Mail: buchhaltung@kaltenbach.tirol.gv.at<br />
www.kaltenbach.tirol.gv.at<br />
WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Kaltenbach</strong> hat in seiner Sitzung vom 2. Februar 1990 auf Grund des §<br />
15 Abs. 3 des FAG 1989, BGBL. 687/1988 nachstehende Wasserleitungsgebührenordnung<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Einteilung der Gebühren<br />
Für den Anschluss eines Grundstückes an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung und für den laufenden<br />
Wasserbezug sowie für die Benützung von Wasserzählern erhebt die <strong>Gemeinde</strong><br />
Benützungsgebühren in Form einer Anschlussgebühr, einer laufenden Gebühr (Wasserzins),<br />
Erweiterungsgebühr und einer Zählergebühr.<br />
§ 2<br />
Entstehung der Gebührenpflicht<br />
Die Pflicht zur Errichtung der Anschlussgebühr entsteht beim tatsächlichen mittelbaren oder<br />
unmittelbaren Anschluss des Grundstückes an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung. Bei Zu- und<br />
Umbauten und bei Wiederaufbau von abgerissenen Gebäuden entsteht die Gebührenpflicht mit<br />
Baubeginn insoweit, als die neue Bemessungsgrundlage den Umfang der früheren übersteigt.<br />
Die Pflicht zur Errichtung der laufenden Gebühr entsteht mit dem unmittelbaren und mittelbaren<br />
Anschluss an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung, die Zählergebühr mit dem Einbau des<br />
Wasserzählers. Die Erweiterungsgebühr entsteht mit dem unmittelbaren oder mittelbaren<br />
Anschluss der Erweiterungsanlage an die <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung.<br />
1<br />
Bankverbindungen: Raika Vorderes Zillertal Blz. 36229 Kto. 622.837, Sparkasse Schwaz / <strong>Kaltenbach</strong> Blz. 20510 Kto. 0600-600365
GEMEINDE KALTENBACH<br />
§3<br />
Bemessungsgrundlage und Höhe der Anschluss- und der<br />
Erweiterungsgebühr<br />
Die Bemessungsgrundlage ist die festgestellte Baumasse in m3.<br />
Für Werkstätten und Lagerhäuser wird die fiktive höhe mit 1,50 m festgelegt.<br />
Stallungen gelten als ein Stockwerk.<br />
Die Mindestgebühr für einen Hausanschluss beträgt € 1.565,00 zuzüglich 10% Ust..<br />
Dies gilt jedoch nicht für Zu-, Um- und Aufbauten.<br />
Die Anschlussgebühr beträgt € 1,72 pro m3 der Baumasse, zuzüglich 10 % Ust..<br />
Für Schwimmbecken sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine<br />
Anschlussgebühr von € 2,20 zuzüglich 10% Ust.: pro m3 Rauminhalt des Beckens zu<br />
entrichten.<br />
Die Anschlussgebühr wird bescheidmäßig vorgeschrieben.<br />
§ 4<br />
Bemessungsgrundlage und Höhe des Wasserzinses<br />
Bemessungsgrundlage ist der durch Wasserzähler gemessene Wasserbezug.<br />
Der Wasserzins beträgt je Kubikmeter Wasserbezug € 0,37 zuzüglich 10% Ust..<br />
Für die Bauzeit eines Objektes wird der Wasserverbrauch nicht in Rechnung gestellt.<br />
§ 5<br />
Bemessungsgrundlage und Höhe der Zählermiete<br />
Die Zählermiete für die leihweise Beistellung der Wasserzähler beträgt pro Jahr für<br />
Hauswasserzähler klein: € 4,55 + 10% Ust.<br />
mittlere:<br />
€ 7,30 + 10% Ust.<br />
große:<br />
€ 9,10 + 10% Ust.<br />
Industriewasserzähler<br />
zuzüglich 10% Ust..<br />
§ 6<br />
Gebührenschuldner<br />
Zur Entrichtung der Gebühren sind die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke<br />
verpflichtet. Die Nutznießer haften anteilmäßig der Gebühren.<br />
2<br />
Bankverbindungen: Raika Vorderes Zillertal Blz. 36229 Kto. 622.837, Sparkasse Schwaz / <strong>Kaltenbach</strong> Blz. 20510 Kto. 0600-600365
GEMEINDE KALTENBACH<br />
§ 7<br />
Verfahrenbestimmungen<br />
Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der Tiroler Landesabgabeordnung in der jeweils<br />
geltenden Fassung.<br />
kundgemacht vom 18.4.1990<br />
bis 3.5.1990 Der Bürgermeister<br />
Stempel<br />
3<br />
Bankverbindungen: Raika Vorderes Zillertal Blz. 36229 Kto. 622.837, Sparkasse Schwaz / <strong>Kaltenbach</strong> Blz. 20510 Kto. 0600-600365