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Informationen zur Düngung" für Handel und ... - K+S KALI GmbH

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3.4. N-Düngung in Wasserschutzgebieten<br />

Vorgehensweise <strong>zur</strong> Ermittlung der zulässigen Stickstoffdüngung in<br />

Wasserschutzgebieten (in Anlehnung an die Schutzgebiets- <strong>und</strong><br />

Ausgleichsverordnung in Baden-Württemberg „SchALVO“ )<br />

Für Flächen, die in Problem- <strong>und</strong> Sanierungsgebieten liegen, gelten<br />

besondere Schutzbestimmungen für die Anwendung von Mineraldüngern. Hier<br />

muss die Einteilung in A-Böden (auswaschungsgefährdet) <strong>und</strong> B-Böden<br />

(weniger auswaschungsgefährdet) beachtet werden. In Wasserschutzgebieten<br />

der Zone II <strong>und</strong> III, die als Normalgebiet ausgewiesen sind, bestehen die<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung (OgL).<br />

N-Düngung im Frühjahr in Problem- <strong>und</strong> Sanierungsgebieten:<br />

-In allen ackerbaulichen Kulturen außer Mais gilt:<br />

Die Einzelgabe innerhalb von 3 Wochen darf auf A-Böden höchstens 50 kg<br />

N/ha beinhalten. Diese Menge kann auf 80 kg N/ha angehoben werden, wenn<br />

sogenannte „langsam wirkende Dünger“ eingesetzt werden. Auf B-Böden<br />

liegen die Höchstmengen bei 80 kg N/ha schnell wirkender Dünger bzw. 100<br />

kg N/ha bei „langsam wirkenden Düngern“<br />

Besondere Bestimmungen <strong>zur</strong> Stickstoffdüngung im Mais:<br />

Startdüngung: höchstens 40 kg anrechenbarer N/ha (nur „langsam wirkende<br />

Dünger“ verwenden) oder Gülle, höchstens 60 kg anrechenbarer N/ha mit<br />

Zugabe von Nitrifikationshemmstoffen oder mineralische N-Düngung als<br />

Reihen- oder Unterfußdüngung.<br />

Zweite Stickstoffdüngung: bis <strong>zur</strong> Höhe des nach der „späten Nmin-Methode“<br />

ermittelten Restbedarfs frühestens ab 6-Blatt-Stadium<br />

Detaillierte Angaben <strong>zur</strong> Düngung in Wasserschutzgebieten finden Sie auf der<br />

Homepage des MLR Stuttgart oder des LTZ Augustenberg bzw. im Merkblatt<br />

„Umweltgerechte Landbewirtschaftung“, Nr. 20 (4. Auflage, Dezember 2008)<br />

20

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