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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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§6<br />

Gerichtsstand<br />

Für etwaige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird Koblenz (Sitz des Landesbetriebes<br />

Mobilität Rheinland Pfalz) als Gerichtsstand vereinbart.<br />

§7<br />

Schriftform, Ausfertigung<br />

Änderungen und Ergänzungen zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Die<br />

Vereinbarung wird 5-fach erstellt. Die Ortsgemeinde sowie der Landesbetrieb Mobilität<br />

<strong>Kaiserslautern</strong> erhalten jeweils zwei und der Kreis eine Ausfertigung.<br />

§8<br />

Vertragsbestandteil<br />

Der Übersichtslageplan (Abstufungsplan) ist Bestandteil dieser Vereinbarung.<br />

<strong>Kaiserslautern</strong>, den<br />

Kreisverwaltung <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Paul Junker<br />

Landrat<br />

(Dienstsiegel)<br />

Frankenstein, den<br />

Ortsgemeinde Frankenstein<br />

Eckhard Vogel<br />

Ortsbürgermeister<br />

(Dienstsiegel)<br />

<strong>Kaiserslautern</strong>, den<br />

Landesbetrieb Mobilität <strong>Kaiserslautern</strong><br />

Richard Lutz<br />

Dienststellenleiter<br />

(Dienstsiegel)<br />

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