NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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Die üblicherweise bei Abstufungen zu leistende Abstandszahlung des <strong>Landkreis</strong>es an den<br />
neuen Straßenbaulastträger zum Ausgleich von Instandsetzungsrückständen entfällt<br />
vorliegend, da die Straße erst vor 6-7 Jahren umfassend saniert wurde.<br />
Insoweit entstehen aus dem Vollzug der Abstufung keine Kosten für den <strong>Landkreis</strong>,<br />
Als gesetzliche Folge der Umstufung geht das Eigentum am Straßenkörper und am Grund<br />
und Boden auf die Ortsgemeinde als neuen Baulastträger über. Daher sind die<br />
entsprechenden Vermögensgegenstände und Sonderposten im dem Haushaltsjahr der<br />
Abstufung in Abgang zu stellen.<br />
Die Verwaltung empfiehlt den Kreisgremien, der Abstufungsvereinbarung zuzustimmen.<br />
Beschlussvorschläge:<br />
Kreisausschuß<br />
Der Kreisausschuß empfiehlt dem Kreistag, der Vereinbarung mit LBM und der<br />
Ortsgemeinde Frankenstein über die Abstufung der K 46 zur Gemeindestraße zuzustimmen.<br />
Kreistag<br />
Der Kreistag stimmt der Vereinbarung mit LBM und der Ortsgemeinde Frankenstein über die<br />
Abstufung der K 46 zur Gemeindestraße zu.<br />
ilm Auftrag:<br />
Karl-Ludwig Kusche<br />
Anlage/n:<br />
Abstufungsvereinbarung