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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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Die üblicherweise bei Abstufungen zu leistende Abstandszahlung des <strong>Landkreis</strong>es an den<br />

neuen Straßenbaulastträger zum Ausgleich von Instandsetzungsrückständen entfällt<br />

vorliegend, da die Straße erst vor 6-7 Jahren umfassend saniert wurde.<br />

Insoweit entstehen aus dem Vollzug der Abstufung keine Kosten für den <strong>Landkreis</strong>,<br />

Als gesetzliche Folge der Umstufung geht das Eigentum am Straßenkörper und am Grund<br />

und Boden auf die Ortsgemeinde als neuen Baulastträger über. Daher sind die<br />

entsprechenden Vermögensgegenstände und Sonderposten im dem Haushaltsjahr der<br />

Abstufung in Abgang zu stellen.<br />

Die Verwaltung empfiehlt den Kreisgremien, der Abstufungsvereinbarung zuzustimmen.<br />

Beschlussvorschläge:<br />

Kreisausschuß<br />

Der Kreisausschuß empfiehlt dem Kreistag, der Vereinbarung mit LBM und der<br />

Ortsgemeinde Frankenstein über die Abstufung der K 46 zur Gemeindestraße zuzustimmen.<br />

Kreistag<br />

Der Kreistag stimmt der Vereinbarung mit LBM und der Ortsgemeinde Frankenstein über die<br />

Abstufung der K 46 zur Gemeindestraße zu.<br />

ilm Auftrag:<br />

Karl-Ludwig Kusche<br />

Anlage/n:<br />

Abstufungsvereinbarung

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