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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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KREISVERWALTUNG KAISERSLAUTERN Landkreia /<br />

Abteilung 5<br />

5/Ku/<br />

0305/2013<br />

<strong>Kaiserslautern</strong><br />

Beschlussvorlage<br />

10.09.2013<br />

Beratungsfolge<br />

Termin<br />

Kreisausschuss 23.09.2013 nicht öffentlich<br />

Kreistag 30.09.2013 öffentlich<br />

Abstufung der K 46 Diemerstein-B37 zur Gemeindestraße<br />

Die Kreisstraße 46 wurde 2006 im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme von<br />

Ortsgemeinde Frankenstein, Verbandsgemeinde und <strong>Landkreis</strong> im gesamten Verlauf saniert.<br />

Diese zunächst von den Verbandsgemeindewerken Hochspeyer als reine Maßnahme der<br />

Leitungsträger (Abwasserkanal) geplante und ausgeschriebene Baumaßnahme war aus<br />

Synergiegründen um den Ausbau der Straße selbst erweitert worden.<br />

Da der <strong>Landkreis</strong> dies zunächst nicht geplant hatte, wurde in einer Besprechung am<br />

06.07.2005 die Mitwirkung des <strong>Landkreis</strong>es vereinbart, nachdem die Ortsgemeinde einer<br />

späteren Abstufung der K46 zur Gemeindestraße zugestimmt hatte. Denn damals wie heute<br />

rechtfertigt die geringe Verkehrsbedeutung der K46 nicht mehr die Klassifizierung der Straße<br />

als Kreisstraße. Gemäß der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2010 sind<br />

überdies öffentliche Straßen, welche der Erschließung lediglich von Gemeindeteilen dienen,<br />

nicht als Straßen von überörtlicher Verkehrsbedeutung anzusehen.<br />

Nachdem die Baumaßnahme in den Jahren 2006/07 durchgeführt, und mit dem Aufbringen<br />

des letzten Teilstücks der Verschleißdecke im Bereich der ehem. Ritterschen Posthalterei<br />

zum Abschluss gebracht wurde, hat nunmehr LBM <strong>Kaiserslautern</strong> die Angelegenheit wieder<br />

aufgegriffen und das Abstufungsverfahren gem. § 38 Abs.1 Landesstraßengesetz (LStrG)<br />

eingeleitet.<br />

Der (als Anlage beigefügte) Vereinbarungsentwurf von LBM <strong>Kaiserslautern</strong> beschreibt die<br />

abzustufende Straßenlänge mit 1,230 Kilometern; die Abstufung durch die Ortsgemeinde als<br />

dem neuen Straßenbaulastträger ist mit Stichtag 01.01.2014 vorgesehen.<br />

Die Regelungen der Vereinbarung entsprechen dem zwischen dem <strong>Landkreis</strong>, der<br />

Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde 2005 ausgehandelten Konsens zum Ausbau der<br />

K46.<br />

Laut kürzlich erfolgter Rücksprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung wird das<br />

verabredete Vorgehen, und damit auch diese Abstufungsvereinbarung, von Ortsgemeinde<br />

und Verbandsgemeinde weiterhin uneingeschränkt mitgetragen.

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