NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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KREISVERWALTUNG KAISERSLAUTERN Landkreia /<br />
Abteilung 5<br />
5/Ku/<br />
0305/2013<br />
<strong>Kaiserslautern</strong><br />
Beschlussvorlage<br />
10.09.2013<br />
Beratungsfolge<br />
Termin<br />
Kreisausschuss 23.09.2013 nicht öffentlich<br />
Kreistag 30.09.2013 öffentlich<br />
Abstufung der K 46 Diemerstein-B37 zur Gemeindestraße<br />
Die Kreisstraße 46 wurde 2006 im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme von<br />
Ortsgemeinde Frankenstein, Verbandsgemeinde und <strong>Landkreis</strong> im gesamten Verlauf saniert.<br />
Diese zunächst von den Verbandsgemeindewerken Hochspeyer als reine Maßnahme der<br />
Leitungsträger (Abwasserkanal) geplante und ausgeschriebene Baumaßnahme war aus<br />
Synergiegründen um den Ausbau der Straße selbst erweitert worden.<br />
Da der <strong>Landkreis</strong> dies zunächst nicht geplant hatte, wurde in einer Besprechung am<br />
06.07.2005 die Mitwirkung des <strong>Landkreis</strong>es vereinbart, nachdem die Ortsgemeinde einer<br />
späteren Abstufung der K46 zur Gemeindestraße zugestimmt hatte. Denn damals wie heute<br />
rechtfertigt die geringe Verkehrsbedeutung der K46 nicht mehr die Klassifizierung der Straße<br />
als Kreisstraße. Gemäß der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2010 sind<br />
überdies öffentliche Straßen, welche der Erschließung lediglich von Gemeindeteilen dienen,<br />
nicht als Straßen von überörtlicher Verkehrsbedeutung anzusehen.<br />
Nachdem die Baumaßnahme in den Jahren 2006/07 durchgeführt, und mit dem Aufbringen<br />
des letzten Teilstücks der Verschleißdecke im Bereich der ehem. Ritterschen Posthalterei<br />
zum Abschluss gebracht wurde, hat nunmehr LBM <strong>Kaiserslautern</strong> die Angelegenheit wieder<br />
aufgegriffen und das Abstufungsverfahren gem. § 38 Abs.1 Landesstraßengesetz (LStrG)<br />
eingeleitet.<br />
Der (als Anlage beigefügte) Vereinbarungsentwurf von LBM <strong>Kaiserslautern</strong> beschreibt die<br />
abzustufende Straßenlänge mit 1,230 Kilometern; die Abstufung durch die Ortsgemeinde als<br />
dem neuen Straßenbaulastträger ist mit Stichtag 01.01.2014 vorgesehen.<br />
Die Regelungen der Vereinbarung entsprechen dem zwischen dem <strong>Landkreis</strong>, der<br />
Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde 2005 ausgehandelten Konsens zum Ausbau der<br />
K46.<br />
Laut kürzlich erfolgter Rücksprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung wird das<br />
verabredete Vorgehen, und damit auch diese Abstufungsvereinbarung, von Ortsgemeinde<br />
und Verbandsgemeinde weiterhin uneingeschränkt mitgetragen.