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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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nicht unbedenklich, da bei einem evtl. Scheitern der Neukonzeption eine Veräußerung aller<br />

Vermögensgegenstände zu einer besseren Vermarktung führen kann. Das Land hat den<br />

Zweckverband gebeten, einen Grundsatzbeschluss zur Veräußerung der TBA Sandersmühle<br />

herbeizuführen.<br />

Begründung der Eilpedürftigkeit:<br />

Die Terminierung der anstehenden Verbandsversammlung am 28. August 2013 ist zwingend<br />

erforderlich, das seitens der Europäischen Kommission eine umgehende Handlung,<br />

möglichst bis Anfang September 2013 gefordert wird.<br />

Zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik<br />

Deutschland und die betroffenen Bundesländer drängt auch das Land Rheinland-Pfalz<br />

darauf, die Entscheidung Anfang September 2013 herbeizuführen und in die Abstimmung mit<br />

dem Bund und den Ländern zu geben.<br />

Eine Beteiligung der Kreisgremien bis zu diesem Zeitpunkt kann nicht herbeigeführt werden.<br />

Entscheidungsvorschlag:<br />

Die Verbandsversammlung beschließt die öffentliche Ausschreibung zur Veräußerung der<br />

TBA Sandersmühle. Hierbei soll sichergestellt werden, dass eine Teilfläche für die Errichtung<br />

und den Betrieb einer Umschlagstelle genutzt werden kann.<br />

Der Verkaufserlös wird zur Erfüllung der RückZahlungsverpflichtung aus dem<br />

Kommissionsbeschluss vom 25.04.2012 auf ein Sperrkonto eingezahlt.<br />

Auf der Grundlage des Beschlussvorschlages der Geschäftsstelle des Zweckverbandes wird<br />

der Vertreter des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong> ermächtigt, in der Verbandsversammlung des<br />

Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz am 28. August 2013 der Vorlage<br />

zuzustimmen.<br />

Abweichend von dem ursprünglichen Beschlussvorschlag hat die Verbandesversammlung<br />

des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung am 28.08.2013 folgenden Beschluss gefasst:<br />

Die Verbandsversammlung beschließt die Verwertung der TBA Sandersmühle im Rahmen<br />

der vom Zweckverband erarbeiteten Neukonzeption der Tierkörperbeseitigung im<br />

Verbandsgebiet.<br />

Diesem Beschlussvorschlag ist die Verbandsversammlung einstimmig gefolgt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Kreistag nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis. \<br />

Ilm Auftrag<br />

Ludwig Keßler

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