NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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nicht unbedenklich, da bei einem evtl. Scheitern der Neukonzeption eine Veräußerung aller<br />
Vermögensgegenstände zu einer besseren Vermarktung führen kann. Das Land hat den<br />
Zweckverband gebeten, einen Grundsatzbeschluss zur Veräußerung der TBA Sandersmühle<br />
herbeizuführen.<br />
Begründung der Eilpedürftigkeit:<br />
Die Terminierung der anstehenden Verbandsversammlung am 28. August 2013 ist zwingend<br />
erforderlich, das seitens der Europäischen Kommission eine umgehende Handlung,<br />
möglichst bis Anfang September 2013 gefordert wird.<br />
Zur Vermeidung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik<br />
Deutschland und die betroffenen Bundesländer drängt auch das Land Rheinland-Pfalz<br />
darauf, die Entscheidung Anfang September 2013 herbeizuführen und in die Abstimmung mit<br />
dem Bund und den Ländern zu geben.<br />
Eine Beteiligung der Kreisgremien bis zu diesem Zeitpunkt kann nicht herbeigeführt werden.<br />
Entscheidungsvorschlag:<br />
Die Verbandsversammlung beschließt die öffentliche Ausschreibung zur Veräußerung der<br />
TBA Sandersmühle. Hierbei soll sichergestellt werden, dass eine Teilfläche für die Errichtung<br />
und den Betrieb einer Umschlagstelle genutzt werden kann.<br />
Der Verkaufserlös wird zur Erfüllung der RückZahlungsverpflichtung aus dem<br />
Kommissionsbeschluss vom 25.04.2012 auf ein Sperrkonto eingezahlt.<br />
Auf der Grundlage des Beschlussvorschlages der Geschäftsstelle des Zweckverbandes wird<br />
der Vertreter des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Kaiserslautern</strong> ermächtigt, in der Verbandsversammlung des<br />
Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Rheinland-Pfalz am 28. August 2013 der Vorlage<br />
zuzustimmen.<br />
Abweichend von dem ursprünglichen Beschlussvorschlag hat die Verbandesversammlung<br />
des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung am 28.08.2013 folgenden Beschluss gefasst:<br />
Die Verbandsversammlung beschließt die Verwertung der TBA Sandersmühle im Rahmen<br />
der vom Zweckverband erarbeiteten Neukonzeption der Tierkörperbeseitigung im<br />
Verbandsgebiet.<br />
Diesem Beschlussvorschlag ist die Verbandsversammlung einstimmig gefolgt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Kreistag nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis. \<br />
Ilm Auftrag<br />
Ludwig Keßler