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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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• Unwirtschaftlich in Bezug auf die Nutzungsdauer<br />

• Es werden Natursteinplatten in ihrer Standsicherheit ertüchtigt, die bereits seit 50 Jahren<br />

Umwelteinwirkungen ausgesetzt sind<br />

• Daraus resultierend unbestimmbare Rest-Lebensdauer.<br />

• Rissbildung im Bereich der Verspachtelungen der Konusse,<br />

• daraus resultierender Wassereintritt im Bereich der Bohrungen, der zu Abplatzungen an<br />

den Verspachtelungen oder am Naturstein führen kann,<br />

• Schwächung und Alterung der Kunststoffmaterialien,<br />

• Wassereintritt von außen bzw. durch Kondensatbildung von "innen" hinter der<br />

Natursteinplatte und<br />

• daraus resultierende Abplatzungen des Natursteins/der Fassade,<br />

• absolut keine Dämmung des Baukörpers möglich, damit höhere Heizkosten und<br />

schlechtere Ökobilanz<br />

• auf Dauer uneinheitliche Fassadenoberfläche (durch Farbveränderungen der<br />

verspachtelten rund 14.000 Bohrlöcher).<br />

Die Gegenüberstellung dieser Vor- und Nachteile führt im Ergebnis dazu, von der<br />

Durchführung der Variante 1 „Sichern der bestehenden Fassade" dringend abzuraten.<br />

Die Variante 2 „Wärmedämmverbundsystem" scheidet wegen der nicht erzielbaren<br />

Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde von vornherein aus.<br />

Die Variante 3 - Neubau der Fassade - ist in allen Belangen vorteilhaft.<br />

VII. Weiteres Vorgehen<br />

Nach der erfolgten Grundsatzentscheidung wird die Verwaltung unverzüglich die<br />

Entwurfsplanung in Angriff nehmen und den Aufstockungsantrag zur Vorlage bei der ADD<br />

erstellen.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Für die Sanierung der Fassade wird die denkmalgerechte Variante des Neubaus einer<br />

Natursteinfassade gewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die<br />

Entwurfsplanung in Angriff zu nehmen, damit fristgerecht noch für 2013 ein<br />

Aufstockungsantrag bei der ADD gestellt werden kann. j<br />

Im Auftrag:<br />

gez.<br />

Melanie Gentek<br />

Fachbereichsleiterin 5.2

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