NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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• Unwirtschaftlich in Bezug auf die Nutzungsdauer<br />
• Es werden Natursteinplatten in ihrer Standsicherheit ertüchtigt, die bereits seit 50 Jahren<br />
Umwelteinwirkungen ausgesetzt sind<br />
• Daraus resultierend unbestimmbare Rest-Lebensdauer.<br />
• Rissbildung im Bereich der Verspachtelungen der Konusse,<br />
• daraus resultierender Wassereintritt im Bereich der Bohrungen, der zu Abplatzungen an<br />
den Verspachtelungen oder am Naturstein führen kann,<br />
• Schwächung und Alterung der Kunststoffmaterialien,<br />
• Wassereintritt von außen bzw. durch Kondensatbildung von "innen" hinter der<br />
Natursteinplatte und<br />
• daraus resultierende Abplatzungen des Natursteins/der Fassade,<br />
• absolut keine Dämmung des Baukörpers möglich, damit höhere Heizkosten und<br />
schlechtere Ökobilanz<br />
• auf Dauer uneinheitliche Fassadenoberfläche (durch Farbveränderungen der<br />
verspachtelten rund 14.000 Bohrlöcher).<br />
Die Gegenüberstellung dieser Vor- und Nachteile führt im Ergebnis dazu, von der<br />
Durchführung der Variante 1 „Sichern der bestehenden Fassade" dringend abzuraten.<br />
Die Variante 2 „Wärmedämmverbundsystem" scheidet wegen der nicht erzielbaren<br />
Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde von vornherein aus.<br />
Die Variante 3 - Neubau der Fassade - ist in allen Belangen vorteilhaft.<br />
VII. Weiteres Vorgehen<br />
Nach der erfolgten Grundsatzentscheidung wird die Verwaltung unverzüglich die<br />
Entwurfsplanung in Angriff nehmen und den Aufstockungsantrag zur Vorlage bei der ADD<br />
erstellen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Für die Sanierung der Fassade wird die denkmalgerechte Variante des Neubaus einer<br />
Natursteinfassade gewählt. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die<br />
Entwurfsplanung in Angriff zu nehmen, damit fristgerecht noch für 2013 ein<br />
Aufstockungsantrag bei der ADD gestellt werden kann. j<br />
Im Auftrag:<br />
gez.<br />
Melanie Gentek<br />
Fachbereichsleiterin 5.2