NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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Sanierung des Verwaltungsgebäudes Lauterstraße 8" ganzheitlich zu betrachten. Zusammen<br />
mit der Fassadensanierung (unabhängig von der letztlich gewählten Variante) wird der EU-<br />
Schwellenwert im Falle der Sanierung des Kreisverwaltungsgebäudes erreicht.<br />
Insoweit wird in jedem Fall eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Für das<br />
Vergabeverfahren kommen aufgrund der Besonderheit des Gebäudes verschiedene<br />
Möglichkeiten - z.B. ein Nichtoffenes Verfahren, wettbewerblicher Dialog etc. - in Betracht.<br />
Hierunter ist ein geeignetes Verfahren auszuwählen.<br />
VI.<br />
Grundsatzentscheidung:<br />
Sicherung der bestehenden Fassade oder Neubau?<br />
Es wird eine Grundsatzentscheidung zwischen der Variante 1 „Sicherung der bestehenden<br />
Fassade" und der Variante 3 „Neubau der Fassade durch eine vorgehängte<br />
Natursteinfassade" zu treffen sein.<br />
Die Variante 1 „Sicherung der bestehenden Fassade" birgt beträchtliche konstruktive,<br />
bauliche, zivil- und strafrechtliche und finanzielle Risiken (siehe hierzu die umfassende<br />
Darstellung in der Machbarkeitsstudie).<br />
Gerade hinsichtlich der unbestimmbaren Dauerhaftigkeit der Sicherungsmaßnahme muss<br />
mit einem erheblichen laufenden Aufwand gerechnet werden, resultierend aus nicht<br />
auszuschließenden und nicht abschließend genannten konstruktiven/gestalterischen<br />
Mängeln (siehe Machbarkeitsstudie.) Auch die vorzeitige Totalerneuerung ist nicht<br />
auszuschließen.<br />
Dies wird monetär durch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Überprüfung der<br />
Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Nutzwert bestätigt.<br />
Bedenklich sind zudem die haftungsrechtlichen Unwägbarkeiten.<br />
Die Denkmalschutzbehörde sieht beide Varianten gleichrangig nebeneinander. Bei Variante<br />
3 (Neubau) befürwortet die Behörde so viel Dämmung wie nötig, plädiert aber auch für so<br />
wenig Dämmung wie möglich (zum einen wegen der mit der Dämmung sich zwangsläufig<br />
verändernden Gestalt des Baukörpers, zum anderen auch wegen des Einflusses auf die<br />
Fensteransichten).<br />
Zusammengefasst hier noch einmal die Vor- und die Nachteile der Variante 1 (Sicherung der<br />
bestehenden Fassade):<br />
Dies spricht für die Sicherung der bestehenden Fassade (Variante 1):<br />
® Bestehende Fassade kann zunächst erhalten werden<br />
o geringere unmittelbar entstehende Baukosten in Relation zur Neubau-Variante<br />
• Zeitnahe Umsetzung, da kürzere Planungsphase<br />
Dies spricht gegen die Sicherung der bestehenden Fassade (Variante 1):<br />
• Es können keine verlässlichen Aussagen zur Dauerhaftigkeit der Maßnahme getroffen<br />
werden<br />
• Nicht DIN-gerecht /entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />
• daraus resultierend besonderes Haftungsrisiko (zivil- und strafrechtlich)<br />
• Konstruktives Risiko