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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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Sanierung des Verwaltungsgebäudes Lauterstraße 8" ganzheitlich zu betrachten. Zusammen<br />

mit der Fassadensanierung (unabhängig von der letztlich gewählten Variante) wird der EU-<br />

Schwellenwert im Falle der Sanierung des Kreisverwaltungsgebäudes erreicht.<br />

Insoweit wird in jedem Fall eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Für das<br />

Vergabeverfahren kommen aufgrund der Besonderheit des Gebäudes verschiedene<br />

Möglichkeiten - z.B. ein Nichtoffenes Verfahren, wettbewerblicher Dialog etc. - in Betracht.<br />

Hierunter ist ein geeignetes Verfahren auszuwählen.<br />

VI.<br />

Grundsatzentscheidung:<br />

Sicherung der bestehenden Fassade oder Neubau?<br />

Es wird eine Grundsatzentscheidung zwischen der Variante 1 „Sicherung der bestehenden<br />

Fassade" und der Variante 3 „Neubau der Fassade durch eine vorgehängte<br />

Natursteinfassade" zu treffen sein.<br />

Die Variante 1 „Sicherung der bestehenden Fassade" birgt beträchtliche konstruktive,<br />

bauliche, zivil- und strafrechtliche und finanzielle Risiken (siehe hierzu die umfassende<br />

Darstellung in der Machbarkeitsstudie).<br />

Gerade hinsichtlich der unbestimmbaren Dauerhaftigkeit der Sicherungsmaßnahme muss<br />

mit einem erheblichen laufenden Aufwand gerechnet werden, resultierend aus nicht<br />

auszuschließenden und nicht abschließend genannten konstruktiven/gestalterischen<br />

Mängeln (siehe Machbarkeitsstudie.) Auch die vorzeitige Totalerneuerung ist nicht<br />

auszuschließen.<br />

Dies wird monetär durch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und die Überprüfung der<br />

Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Nutzwert bestätigt.<br />

Bedenklich sind zudem die haftungsrechtlichen Unwägbarkeiten.<br />

Die Denkmalschutzbehörde sieht beide Varianten gleichrangig nebeneinander. Bei Variante<br />

3 (Neubau) befürwortet die Behörde so viel Dämmung wie nötig, plädiert aber auch für so<br />

wenig Dämmung wie möglich (zum einen wegen der mit der Dämmung sich zwangsläufig<br />

verändernden Gestalt des Baukörpers, zum anderen auch wegen des Einflusses auf die<br />

Fensteransichten).<br />

Zusammengefasst hier noch einmal die Vor- und die Nachteile der Variante 1 (Sicherung der<br />

bestehenden Fassade):<br />

Dies spricht für die Sicherung der bestehenden Fassade (Variante 1):<br />

® Bestehende Fassade kann zunächst erhalten werden<br />

o geringere unmittelbar entstehende Baukosten in Relation zur Neubau-Variante<br />

• Zeitnahe Umsetzung, da kürzere Planungsphase<br />

Dies spricht gegen die Sicherung der bestehenden Fassade (Variante 1):<br />

• Es können keine verlässlichen Aussagen zur Dauerhaftigkeit der Maßnahme getroffen<br />

werden<br />

• Nicht DIN-gerecht /entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik<br />

• daraus resultierend besonderes Haftungsrisiko (zivil- und strafrechtlich)<br />

• Konstruktives Risiko

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