NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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Niederschrift der 31. Sitzung des Kreistages vom 30.09.2013<br />
TOP 2<br />
Sicherung / Neuaufbau der Fassade des Verwaltungsgebäudes in der Lauterstraße<br />
8<br />
Vorlage: 0323/2013<br />
Herr Landrat Junker stellt den Kreistagsmitgliedern zunächst Herrn Dr. Ulrich Kerkhoff von<br />
der Generaldirektion Kulturelles Erbe sowie Frau Aumann als zuständige städtische Denkmalpflegerin<br />
vor.<br />
Herr Junker trägt die Ausgangslage und Situation zu den Fassadenarbeiten vor und berichtet<br />
von der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung.<br />
Weiterhin stellt er u.a. die drei Varianten zur Fassadensanierung des Kreishauses vor und<br />
führt diese anhand der Beratungsvorlage näher aus. Insbesondere weist er u.a. auf die Problematik<br />
des zu beachtenden Vergaberechtes hin.<br />
Zudem berichtet er den Mitgliedern von dem Unterschutzstellungsbescheid der Stadtverwaltung<br />
<strong>Kaiserslautern</strong> vom 03.11.1993. In damaliger Kreistagssitzung haben die Gremienmitglieder<br />
mit großer Mehrheit keine Einwände gegen die Unterschutzstellung geltend gemacht.<br />
Anschließend wird das Wort an Herrn Dr. Ulrich Kerkhoff als zuständigen Gebietsreferenten<br />
der Landesdenkmalpflege innerhalb der Generaldirektion Kulturelles Erbe erteilt.<br />
Dieser stellt auf Wunsch des Kreisausschusses vom 23.09.2013 die denkmalfachlichen und<br />
denkmalrechtlichen Aspekte der in der Machbarkeitsstudie des <strong>Landkreis</strong>es erläuterten Varianten<br />
zur Fassadensanierung des Kreisgebäudes dar.<br />
Ein Austausch seitens der Kreistagsmitglieder findet statt.<br />
Einige Rückfragen werden diskutiert; u.a. auch im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Unterschutzstellung<br />
des Kreisgebäudes. Vor allem steht die Frage im Mittelpunkt, ob es möglich<br />
ist, die Fassade an der Südseite (Richtung Lauterstraße) mit den Natursteinplatten zu<br />
gestalten, im rückwärtigen Bereich hingegen die wesentlich preisgünstigere wärmegedämmte<br />
Verputzvariante zur Ausführung zu bringen. Frau Aumann sagt zu, einen entsprechenden<br />
Antrag zeitnah zu prüfen.<br />
Herr Dr. Kerkhoff trifft hierzu abschließend die Aussage, dass sicherlich davon auszugehen<br />
ist, dass der Denkmalschutzstatus für das Kreisgebäude weiterhin erhalten bleibt.<br />
Es bestehe keinerlei Veranlassung den Denkmalschutzstatus aufzuheben. Die Erkenntnis<br />
aus dem Jahr 1993 habe nach wie vor Gültigkeit. Weiterhin ist zu beachten, dass sich keine<br />
Änderungen im Hinblick auf den Zustand des Gebäudes in seiner Gesamtheit ergeben haben.